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Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

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    #26
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Diakonische Positionen zu einem Bundesleistungsgesetz zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:

    http://www.diakonie.de/media/Texte-0...ungsgesetz.pdf

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      #27
      AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

      Meine Anfrage an Andreas Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales zum Bundesleistungsgesetz - Teilhabegeld hatte ich noch mal per Mail gestellt:

      Sehr geehrte Frau Nahles,
      als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter von 30 Jahren bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu dem geplanten Bundesleistungsgesetz.
      Im Ergebnisprotokoll der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2013 kann man (auf Seite 98 ab Zeile 655) nachlesen, dass das geplante Teilhabegeld bis auf einen Selbstbehalt auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden soll, wenn der behinderte Mensch weiterhin darauf angewiesen ist.
      Gleichzeitig soll der Anspruch der Eltern auf Kindergeld für ihre erwachsenen Töchter und Söhne entfallen (siehe Seite 98 ab Zeile 639). Dadurch entfallen den Eltern die Nachteilsausgleiche, die ein erwerbsunfähiges Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen ( Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst mindert sich obendrein der Familienzuschlag.
      Ausgerechnet bei denjenigen, denen absolut kein Selbstbestimmungsrecht zugestanden und das Teilhabegeld auf die Werkstatt- oder Förderstättenkosten angerechnet werden soll, sollen mit der irreführenden Begründung des "selbstbestimmten Lebens" massive finanzielle Kürzungen vorgenommen werden.
      Wie stehen Sie als Bundesministerin für Arbeit und Soziales zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK?
      Wie stehen Sie als Bundestagsabgeordnete der SPD zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK?
      Und wie werden Sie sich in diesen beiden Ämtern für diejenigen Menschen einsetzen, deren Fähigkeiten wirtschaftlich nicht verwertbar sind?
      Mit freundlichen Grüßen

      Die Antwort eines Mitarbeiters des BMAS:
      Sehr geehrte Frau Rosenberger,
      danke für Ihre E-Mail an Frau Bundesministerin Nahles vom 11. Februar 2014.
      Über die Modalitäten eines Bundesteilhabegeldes ist zu entscheiden, wenn die Einführung einer derartigen Leistung spruchreif ist. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält hierzu lediglich einen Prüfauftrag. Die durch die neue Leistung entstehenden Kosten müssten durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert werden.
      Mit freundlichen Grüßen

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        #28
        AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

        Hallo zusammen,

        inzwischen gab es Rückmeldungen auf meine Anfrage:

        Antwort von Uwe Schummer

        Antwort von Katja Mast

        Antwort von Andrea Lindholz (unser Wahlkreis)

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          #29
          AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

          [...] "Menschen mit Behinderungen, die auf Eingliederungshilfe bzw. künftige Teilhabeleistungen oder ergänzende Leistungen wie die Hilfe zur Pflege zur gesellschaftlichen Teilhabe angewiesen sind, erhalten diese Leistungen ohne Anrechnung des eigenen Einkommens und Vermögens." So lautet eine von einer Reihe von Forderungen des Landtages an die rheinland-pfälzische Landesregierung, für die sie sich auf Bundesebene einsetzen soll. Da Rheinland-Pfalz in diesem Jahr den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz inne hat, kommt dieser Forderung des Landtages von Rheinland-Pfalz eine besondere Bedeutung zu. [...]
          Quelle und kompletter Text: kobinet (bitte Kommentare beachten!)

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            #30
            AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

            Hallo zusammen,

            im Anhang ist ein Thesenpapier, das beim Workshop des Arbeitskreises Selbst Aktiv der NRWSPD "Das neue Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen" am 29. Mai 2014 in Düsseldorf vorgelegt wurde.
            Angehängte Dateien

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              #31
              AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

              Hallo zusammen,

              inzwischen ist auf meine Anfrage bei abgeordnetenwatch auch eine Antwort von Kerstin Tack eingetroffen.

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                #32
                AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                [...] Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs macht diesen Vorschlag heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
                Ulla Schmidt, Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, kontert: „Es handelt sich bei der Eingliederungshilfe nicht um Subventionen, die der Staat nach Kassenlage kürzen oder aufstocken kann. Vielmehr ergibt sich der Rechtsanspruch auf die Eingliederungshilfe aus dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention." [...]
                Quelle und kompletter Text: kobinet

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                  #33
                  AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                  Hallo zusammen,

                  im Anhang ist ein sehr treffender Artikel von Gerhard Bartz, bei dem ich mich herzlich dafür bedanke.
                  Angehängte Dateien

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                    #34
                    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                    Hallo zusammen,

                    endlich redet/schreibt auch mal eine Organisation Klartext:
                    Derzeit wird über ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung diskutiert, ein entsprechender Umsetzungsschritt steht auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit einem Inkrafttreten kann somit von 2015 bis 2017 gerechnet werden. Die Finanzierung der Mittel erfolgt aus dem Bundesetat. Wird es realisiert, entscheidet auch der Bund über die Förderungsgrundsätze und nicht mehr die Bundesländer bzw. die Kommunen. Derzeit ist lediglich eine erste Stufe mit einem Bundesteilhabegeld in Höhe von um 600 Euro im Gespräch , das aber bei Personen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten (dies sind alle unsere Kinder; somit hätten nur „fitte“ behinderte Menschen einen einkommensunabhängigen Anspruch auf diese Leistung!), angerechnet wird. Das Geld wird aus dem Bundeshaushalt gezahlt. Inhalte: Statt institutioneller Förderung soll eine individuelle Förderung gelten. Der Aufwand soll kostenneutral sein, d.h. es sollten nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden . Deshalb ist zu befürchten, dass die Leidtragenden die schwerstmehrfachbehinderten Menschen sind , weil - bei Kostenneutralität - Personen, die bisher keine staatliche Leistungen bekommen, zukünftig Gelder zufließen, die bei anderen behinderten Menschen „eingespart“ werden müssen.
                    Quelle und kompletter Text: VKMB Hannover

                    Monika, danke für die Info

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                      #35
                      AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                      Hallo zusammen,

                      im Zuge der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe wird auch diskutiert, im § 136 Abs. 3 SGB IX den "diskriminierenden" Teil "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" abzuschaffen. Was auf den ersten Blick sehr gut klingt, hat für einen Teil der Menschen mit hohem Hilfe- und Betreuungsbedarf (und deren Familien) jedoch negative Auswirkungen.
                      Im Urteil des LAG Düsseldorf vom 11. November 2013 (Az. 9 Sa 469/13) wird deutlich, dass Menschen mit einem hohen Pflege- und Betreuungsbedarf dann wesentlich schneller aus einer WfbM als aus einer Tagesförderstätte ausgeschlossen werden können. Wie das Gericht im Urteil mehrmals betont, würde das Problem einer Kündigung nicht auftreten, wenn der Betroffene eben nicht in einer WfbM, sondern in einer Tagesförderstätte im Sinne des § 136 Abs. 3 SGB IX wäre. Dort müsste ggf. der Personalschlüssel dem Bedarf des Betroffenen angepasst werden. Das gilt aber nicht für die WfbM als Instrument der Teilhabe am Arbeitsleben!

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                        #36
                        AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                        Hallo zusammen,

                        ein Zitat aus dem Protokoll der ASMK-Konferenz im November 2014

                        [...] Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales gehen davon aus, dass die Schnittstellen insbesondere zur Pflegeversicherung, die sich durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes und durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ergeben, von den zuständigen Ressorts identifiziert und in den bei den Reformprozessen im Interesse der Menschen mit Behinderungen, die auch Pflegebedarfe haben, gelöst werden. [...]
                        Bei mir weckt das Befürchtungen, dass bei schwerstbehinderten Menschen dann nicht mehr die Eingliederungshilfe sondern die Pflege im Mittelpunkt steht.

                        Für alle, die viel Zeit zum Lesen haben: Die Ergebnisse der ASMK von 2001 bis 2014 (neu ist das Protokoll der Konferenz im November 2014)

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                          #37
                          AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                          Hallo zusammen,

                          ein Hinweis auf die Diskussion in den sehr informativen Kommentaren zu dem kobinet-Artikel Kommt endlich in die Pötte

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                            #38
                            AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                            Die Ergebnisse der am Freitag, den 16. Januar 2015 stattgefundene Fachtagung „Grundzüge eines Bundesleistungsgesetzes“ sind jetzt veröffentlich worden bei Die Fachverbände

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                              #39
                              AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                              Kostenbewusste Weiterentwicklung der Hilfen für behinderte Menschen

                              Der Deutsche Landkreistag hat sich für eine kostenbewusste Weiterentwicklung der Hilfen für behinderte Menschen ausgesprochen. [...]
                              Er beschrieb, dass die Eingliederungshilfe bereits heute vollständig den individuellen Bedarf des behinderten Menschen abdecke. Daher sollten durch eine personenzentrierte Hilfegewährung und eine intensive Hilfeplanung Verbesserungen für die Leistungsberechtigten angestrebt werden. [...]
                              Es gebe verschiedene Stellschrauben, um die Situation behinderter Menschen zu verbessern: „Zu denken ist auch an den Übergang von den Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hier muss stärker gefördert werden. Behinderte Menschen sind heute erfreulicherweise wesentlich länger in der Lage zu arbeiten, als dies früher der Fall war." Die alten Sonderregelungen müssten daher auf den Prüfstand gestellt werden. „Letztlich geht es dabei um Gleichstellung im Sinne von echter Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben." [...]
                              Quelle und kompletter Text: Landkreistag mit Link zum Argumentationspapier

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                                #40
                                AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                Hallo Leser,

                                ich möchte zum Bundesteilhabegesetz auch auf die detaillierten Stellungnahmen des Netzwerk Inklusion Bayern hinweisen. Unsere Forderungen erläuterten wir der bayerischen und der Bundesbehindertenbeauftragten auch in einem persönlichen Gespräch siehe www.inklusion-bayern.de

                                Christine Primbs

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                                  #41
                                  AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                  Hallo!

                                  schaut Euch mal den Artikel und die Komentare zum Thema Arbeit bei kobinet an. Da wird mir Einiges klar!
                                  http://www.kobinet-nachrichten.org/d...t.htm#comments

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                                    #42
                                    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                    Hallo!

                                    Jetzt wollen die doch schon wieder ans Kindergeld!


                                    Streichung des Kindergeldes für erwachsene behinderte Kinder

                                    Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner „Empfehlung des Deutschen Vereins zur Einführung eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes - Bundesteilhabegeld“ von 2004 vorgeschlagen, das Kindergeld für über 27jährige Menschen zu streichen.
                                    Nach derzeitiger Rechtslage besteht bei der Berücksichtigung von volljährigen behinderten Kindern keine Altersgrenze. Die Eltern haben Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag. Grundsätzlich möglich wäre eine Rechtsänderung wonach auch für behinderte Kinder die steuerliche Berücksichtigung mit Vollendung des 18. bzw. des 25. Lebensjahres endet. Damit wären alle Kinder – ob behindert oder nicht – bei Kinderfreibetrag und Kindergeld gleich behandelt.
                                    Durch die Streichung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages für volljährige behinderte Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ergäben sich Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 690 Mio. Euro jährlich.

                                    a) UN-BRK Relevanz
                                    Der Vorschlag ist mit der UN-BRK vereinbar.

                                    b) gesetzestechnische Umsetzbarkeit
                                    Unproblematisch.

                                    c) verwaltungsmäßige Umsetzbarkeit
                                    Unproblematisch. Führt zu geringerem Verwaltungsaufwand bei den Kindergeldkassen.

                                    d) finanzielle Auswirkungen
                                    Im Jahr 2009 betrugen die Ausgaben für „Zusätzliches Kindergeld für schwerbehinderte Menschen“ für Bund und Länder rund 430 Mio. Euro.
                                    Dies entspricht rund 110.000 erwachsenen, schwerbehinderten Personen. Hochgerechnet auf das Jahr 2013 betrugen diese Ausgaben rund 486 Mio. Euro. Da Kindergeld und Kinderfreitrag voneinander abhängig sind, wäre auch die steuerliche Entlastung der Haushalte, die durch die über das Kindergeld hinausgehende Entlastung durch Wegfall des Kinderfreibetrages eintreten würde, hinzuzurechnen.
                                    gemeinsam einfach machen, nennen die das dann im BMAS

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                                      #43
                                      AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                      und da das Motto des BMAS heißt "gemeinsam einfach machen", entsteht der Eindruck, dass die Aufgabe unserer Familien in dieser "Gemeinsamkeit" darin besteht, tatsächlich die Gegenfinanzierung für das "gute" Teilhabegesetz, von dem ausschließlich erwerbstätige Behinderte profitieren, zu übernehmen. Gemeinheit statt Gemeinsamkeit...

                                      das ist gerade auch Thema bei kobinet.

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                                        #44
                                        AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                        Fassungslos wenn es so kommt.

                                        Kommentar


                                          #45
                                          AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                          Hallo zusammen,

                                          hier ist ein Text, den Ihr anpassen und dann auf abgeordnetenwatch an die Abgeordneten eurer Region schicken könnt.


                                          Sehr geehrte . . . ,
                                          in der Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz wurde im März 2015 die Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen im Teilhaberecht diskutiert.
                                          In der Dokumentation ist der Vorschlag zu lesen, das Kindergeld für über 27jährige behinderte Menschen zu streichen: gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/8_Sitzung/8_sitzung_ap_zu_top3.pdf?__blob=publicationFile
                                          Obwohl bekannt ist, dass Eltern erwachsener behinderter Kinder wegen der Betreuung und Pflege ohnehin deutlich geringere Erwerbseinkommen erzielen, wird dieses Vorgehen in der Dokumentation als „unproblematisch“ bezeichnet.
                                          Die Streichung des Kindergeldes würde jedoch dem höchstrichterlichen BFH-Urteil vom 18.4.2013 (Az. V R 48/11) widersprechen, sowie der wiederholten Rechtsprechung des BSG, wo z.B. unter AZ. B 9b SO 5/06 R vom 08.02.2007 im letzten Absatz festgestellt wird: „Es ist insoweit zu beachten, dass bei einem (volljährigen) behinderten Kind, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, die von den Eltern zu tragenden Aufwendungen, regelmäßig erheblich höher sind als dies bei einer stationären Betreuung des Kindes der Fall wäre.“
                                          Hinzu kommt, dass bei den Familien mit der Streichung des Kindergeldes noch die Nachteilsausgleiche wegfallen würden, die ein erwerbsunfähiges erwachsenes Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen (Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst würde sich obendrein der Familienzuschlag mindern.
                                          Wie stehen Sie dazu, dass schwerstbehinderte Menschen und deren Familien für die "Gegenfinanzierung" der geplanten Leistungsverbesserungen sorgen sollen?
                                          Wie werden Sie als Abgeordnete die Familien mit erwachsenen schwerstbehinderten Kindern unterstützen, damit diese durch das Teilhabegesetz keine finanziellen Nachteile hinnehmen müssen?
                                          Vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort.
                                          Mit freundlichen Grüßen
                                          Zuletzt geändert von Inge; 07.08.2015, 09:08.

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                                            #46
                                            AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                            der Text wurde inzwischen veröffentlicht bei Andrea Lindholz und Paul Lehrieder.
                                            Bitte tragt eure Mail-Adressen ein: Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen

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                                              #47
                                              AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                              Hallo zusammen,

                                              inzwischen habe ich mit nachfolgendem Text angeschrieben:

                                              Verena Bentele, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung
                                              Katja Mast, Behindertenbeauftragte SPD
                                              Andres Nahles, Sozialministerin
                                              Corinna Rüffer, Behindertenbeauftragte Die Grünen
                                              Uwe Schummer, Behindertenbeauftragter CDU
                                              Katrin Werner, Behindertenbeauftragte Die Linke

                                              Sehr geehrte Frau Bentele,

                                              in der 8. Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz wurde am 12. März 2015 die Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen im Teilhaberecht diskutiert.

                                              Wie in der Dokumentation der Sitzung auf der Seite des BMAS gemeinsam-einfach-machen zu lesen ist, wird in diesem Zusammenhang auch vorgeschlagen, das Kindergeld für über 27jährige behinderte Menschen zu streichen.
                                              Dort wird aufgeführt: „Grundsätzlich möglich wäre eine Rechtsänderung wonach auch für behinderte Kinder die steuerliche Berücksichtigung mit Vollendung des 18. bzw. des 25. Lebensjahres endet. Damit wären alle Kinder – ob behindert oder nicht – bei Kinderfreibetrag und Kindergeld gleich behandelt.“
                                              Obwohl bekannt ist, dass Eltern erwachsener behinderter Kinder wegen der Betreuung und Pflege ohnehin deutlich geringere Erwerbseinkommen erzielen, wird dieses Vorgehen in der Dokumentation als „unproblematisch“ bezeichnet.
                                              Die Streichung des Kindergeldes würde jedoch dem höchstrichterlichen BFH-Urteil vom 18.4.2013 (Az. V R 48/11) widersprechen, sowie der wiederholten Rechtsprechung des BSG, wo z.B. unter AZ. B 9b SO 5/06 R vom 08.02.2007 im letzten Absatz festgestellt wird: „Es ist insoweit zu beachten, dass bei einem (volljährigen) behinderten Kind, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, die von den Eltern zu tragenden Aufwendungen, z.B. für die Teilnahme an behindertengerechten, kulturellen Unternehmungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie für Fahrten zu Ärzten und Therapien, und auch die Haushaltskosten, etwa für Wäsche, elektrische Geräte und Renovierung, regelmäßig erheblich höher sind als dies bei einer stationären Betreuung des Kindes der Fall wäre.“
                                              Hinzu kommt, dass bei den Familien mit der Streichung des Kindergeldes noch die Nachteilsausgleiche wegfallen würden, die ein erwerbsunfähiges erwachsenes Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen (Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst würde sich obendrein der Familienzuschlag mindern.

                                              Sehr geehrte Frau Bentele, wie stehen Sie dazu, dass schwerstbehinderte Menschen und deren Familien für die "Gegenfinanzierung" der geplanten Leistungsverbesserungen sorgen sollen?
                                              Und wie werden Sie als Behindertenbeauftragte die Familien mit erwachsenen schwerstbehinderten Kindern unterstützen, damit diese durch das Teilhabegesetz keine finanziellen Nachteile hinnehmen müssen?

                                              Nachdem viele Eltern von erwachsenen behinderten Kindern auf die Beantwortung dieser relevanten Fragen durch die Behindertenbeauftragten aller Fraktionen warten, würde ich Ihre Rückmeldung gerne auf der Internetseite von ElerbeKi veröffentlichen und bitte Sie schon jetzt dafür um Erlaubnis.

                                              Mit freundlichen Grüßen
                                              Inge Rosenberger

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                                                #48
                                                AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                                Hallo zusammen,



                                                Ich habe mich natürlich sofort als Interessierte für eine Antwort eingetragen ....
                                                ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                                                http://www.abgeordnetenwatch.de/paul...7.html#q441277

                                                http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...6.html#q441276

                                                http://www.abgeordnetenwatch.de/cars...1.html#q441321

                                                ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                                                .......weil:

                                                "Je mehr Menschen auf eine Rückmeldung warten, desto höher ist der Druck, bald eine Antwort zu geben."


                                                Also wer an einer Antwort interessiert ist.... kann sich jetzt noch registrieren lassen.


                                                Liebe Grüße
                                                Monika

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                                                  #49
                                                  AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                                  Salü zusammen,

                                                  aus den Kommentaren von Gisela Maubach bei kobinet

                                                  es wäre sicherlich interessant, die Formulierung von "Einrichtungen oder Gruppen, die der Werkstatt angegliedert sind" juristisch klar zu definieren.

                                                  Das LAG NRW hat in Abs. 81 dieses Urteils zur Beschreibung einer Tagesförderstätte eine entscheidende Aussage gemacht: http://openjur.de/u/670920.html

                                                  Zitat: "Bei dieser "Gruppe" handelt es sich nicht um eine Schwerstbehindertengruppe innerhalb der Werkstatt, sondern um eine eigene von der Werkstatt getrennte Einrichtung mit eigener Finanzierung."

                                                  Die Tafö hat also eine eigene Finanzierung, in der ausschließlich Betroffene des § 136 Abs. 3 SGB IX betreut werden, so dass die Eingliederungshilfe auch tatsächlich in vollem Umfang für diesen Personenkreis zur Verfügung steht, während innerhalb einer Werkstatt die höheren Beträge der "Fallgruppe C" in die Misch-Kalkulation der Werkstatt einfließen können.

                                                  Diese Aussage hier ist besonders wichtig!

                                                  Alle Behindertenpolitiker mögen bitte zur Kenntnis nehmen, dass die Vorrangigkeit von Werkstatt-Leistungen für arbeitsunfähige Menschen zum Horror werden kann, denn arbeitsrechtliche Fragen ergeben für arbeitsunfähige Menschen in den seltensten Fällen sinnvolle Antworten und stellen Menschen mit hohem Betreuungsbedarf zunehmend auf's Abstellgleis!

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                                                    #50
                                                    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

                                                    Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                                    Hallo zusammen,

                                                    inzwischen habe ich mit nachfolgendem Text angeschrieben:

                                                    Verena Bentele, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung
                                                    Katja Mast, Behindertenbeauftragte SPD
                                                    Andres Nahles, Sozialministerin
                                                    Corinna Rüffer, Behindertenbeauftragte Die Grünen
                                                    Uwe Schummer, Behindertenbeauftragter CDU
                                                    Katrin Werner, Behindertenbeauftragte Die Linke

                                                    -----------------------------------------------------------------------------------------------

                                                    Hallo zusammen,

                                                    inzwischen kann man bei "Elerbeki" zwei Antworten, auf die Anfrage von Inge, nachlesen :

                                                    Anfrage:
                                                    https://elerbeki.wordpress.com/2015/...er-fraktionen/

                                                    Antwort von Frau Katrin Werner (Die Linken):
                                                    https://elerbeki.wordpress.com/2015/...echt/#more-288

                                                    Antwort von Herrn Uwe Schummer (CDU):
                                                    https://elerbeki.wordpress.com/2015/...echt/#more-297



                                                    Liebe Grüße
                                                    Monika
                                                    Zuletzt geändert von werner62; 18.08.2015, 08:21.

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