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Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

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    Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Am 28./29. November 2012 wird sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung befassen.

    [...] Wer gehofft hatte, Unterstützungen zukünftig flexibel einsetzen zu können, muss von den nun vorliegenden Ergebnissen bitter enttäuscht sein“, so die Beauftragten.
    Die vorliegenden Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bauen auf einem Verbleib der Eingliederungshilfe im Sozialhilferecht (SGB XII) auf.

    Die Behindertenbeauftragten fordern im Hinblick auf die weiteren Beratungen zwischen Ländern und Bund: „Wir brauchen für die Menschen ein Recht, welches den Betroffenen nicht in die Sozialhilfe drängt, sondern welches den Grundgedanken der Gleichberechtigung und Inklusion trägt. [...]
    Quelle und kompletter Text: Lokalkompass
    Zuletzt geändert von Inge; 04.01.2015, 14:01.

    #2
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    das Protokoll der 89. ASMK (180 Seiten!) gibt es hier

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      #3
      AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe


      Kurzfassung der Bewertung

      Das vorliegende Diskussionspapier trägt den menschenrechtlichen Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention bislang noch nicht ausreichend Rechnung. Stattdessen hat der SoVD große Sorge, dass finanziell-restriktive Vorgaben die Prämissen der Reform bilden, wie dies Einzelnormen vermuten lassen.

      Der SoVD bittet darum, von beabsichtigten Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts in § 9 SGB IX dringend Abstand zu nehmen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich das Wahlrecht der Betroffenen nur noch auf"angemessene" Wünsche reduzieren soll und damit nur noch die Wahl des günstigsten Anbieters möglich wird. [...]
      Quelle und kompletter Text: SOVD

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        #4
        AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

        und das hier ist das Letzte (im wahrsten Sinne des Wortes)!

        c) Verlegungsmöglichkeit von Einrichtungen der Behinderteneinrichtung in Pflegeeinrichtungen

        Überdies begegnet § 133 b SGB XII (neu) größten Bedenken, der es erstmals auch dem Sozialhilfeträger erlauben soll, Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf aus Einrichtungen der Behindertenhilfe in Pflegeeinrichtungen zu verlegen. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Verlegung nicht (mehr) allein aus fachlichen, sondern auch aus finanziellen Gründen zu veranlassen und wird vom SoVD strikt abgelehnt.

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          #5
          AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

          Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Aufgaben, die eine Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil an Menschen mit Behinderung an die sozialen Sicherungssysteme stellt, nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen bewältigt werden können. Die bevorstehenden Herausforderungen haben sich vielmehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt. Die rechtlichen Grundlagen für eine angemessene Teilhabe von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen müssen geänderten Lebensverhältnissen und Bedarfslagen angepasst und zu modernen Hilfesystemen weiterentwickelt werden.
          Der Bundesrat begrüßt deshalb die Anstrengungen von Bund und Ländern, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Hilfe weiterzuentwickeln, die den behinderten Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt (personenzentrierte Hilfe). Mit dieser Reform sollen nicht nur die Rechte und Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung gestärkt, sondern auch ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Inklusionsgedankens gegangen werden. Inklusion bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger einen Gewinn, da das Zusammenleben von behinderten und nicht-behinderten Menschen das Leben bereichert, seine Vielfalt erlebbar macht und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert. [...]
          Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"

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            #6
            AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

            [...] Kritisiert wurde die massive staatliche Förderung stationärer Angebote. Dass gesellschaftliche Entwicklungen dem entgegenstehen, scheint in Bayern niemand zu kümmern. Es gibt kaum noch Menschen, die in solche Anstalten einziehen wollen. Niemand kann mehr in solche gezwungen werden. Der Staat ist vielmehr in der Pflicht, ambulante Alternativen auszubauen. Doch dies scheint in Bayern noch nicht angekommen zu sein. Daneben wurde bei den Bezirken ein erheblicher Mangel an Gesetzeskenntnissen festgestellt. Bestehende Gesetze sind entweder nicht bekannt oder werden willkürlich falsch ausgelegt. Beklagt wurde zudem eine höhere Bürokratie durch das Hinzutreten eines weiteren Kostenträgers. [...]
            Mehr bei Kobinet

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              #7
              AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

              .
              Seit Jahren wird über eine Reform der Eingliederungshilfe diskutiert. Nun hat die Diskussion Aufwind erhalten, nachdem sich Bund, Länder und Kommunen im Rahmen der Fiskalpakt-Vereinbarung darauf verständigt haben, in der nächsten Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung zu schaffen. [...]
              Mehr Infos gibt es bei der Lebenshilfe

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                #8
                AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                Es ist eigentlich ganz einfach:

                Menschen mit Behinderungen (713.000 Personen, Durchschnittsalter 32,5 Jahre) erhalten Leistungen zur Teilhabe auf der Grundlage der Eingliederungshilfe im SGB XII. Deren Ziel ist es, „die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern“. Die Hilfen müssen bedarfsdeckend und umfassend sein.

                Pflegebedürftige Menschen (2,25 Mill. Personen, Durchschnittsalter 82 Jahre) erhalten Pflegeleistungen nach dem SGB XI. Die der Höhe nach gedeckelten Versicherungsleistungen sind darauf ausgerichtet, „die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten .“

                Aber: [...]
                Quelle und kompletter Text: BEB Abgrenzung Eingliederungshilfe und Pflege - Thesenpapier -

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                  #9
                  AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                  Der Bericht der Länderarbeitsgruppe bringt im Wesentlichen keine neuen inhaltlichen Ideen in die Diskussion ein. Im Gegenteil, er nuanciert lediglich die schon seit 2010 bekannten Aussagen zu den Eckpunkten für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe [...]
                  Quelle und kompletter Text: Valentinspark und die PDF-Datei Berichtsentwurf der Länder-Arbeitsgruppe

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                    #10
                    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                    Hallo zusammen,

                    neue Infos zum geplanten Bundesleistungsgesetz:

                    Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen Die Arbeits- und Sozialminister der Länder fordern die Einführung eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen von zunächst 660 Euro zum 1. Januar 2015. Einen entsprechenden Beschluss haben sie am Morgen (Donnerstag, 28. November 2013) auf der 90. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) in Magdeburg einstimmig gefasst. [...]
                    Quelle und kompletter Text: 02elf Tageblatt

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                      #11
                      AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                      [...] Weiteren Reformbedarf sieht die ASMK bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Bundesregierung wird gebeten, statt eines getrennten Anspruchs von jeweils vier Wochen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein flexibles Budget von acht Wochen einzuführen, das dann je nach Bedarf für Kurzzeit- und Verhinderungspflege eingesetzt werden kann. Auch will die Konferenz erreichen, dass die bislang sechsmonatige Wartefrist, ehe überhaupt eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, gestrichen wird. Drittens soll die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bereits von 18 auf 25 Jahre angehobene Altergrenze für Kurzzeitpflege nochmals nach oben korrigiert werden. Damit will die Konferenz verhindern, dass jüngere zu pflegende Menschen im Rahmen einer Kurzzeitpflege in Altenpflegeeinrichtungen betreut werden müssen. [...]
                      Quelle und kompletter Text: Pressemitteilung der ASMK

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                        #12
                        AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                        Hallo Inge!

                        Oh man, dass mit der Anhebung der Altersgrenze wäre ja der Hit. Kann man das bitte hier weiterverfolgen? Unsere Kinder bleiben ja unsere Kinder und irgendwie auch teilweise eben im Anspruch der elterlichen Sorge ein Kind. Wenn man inklusiv leben lassen möchte und das Zuhause auch länger erhalten möchte, wäre diese Form eines Angebotes der Entlastung unabdingbar.

                        Was die Altenpflegeeinrichtungen betrifft, es gibt momentan ein Überangebot und private Träger mit Hilfskräften schaffen ein hartes Alltagsgeschäft im Sinne von Konkurrenz. Was des einen Freud, dann des anderen Leid. Wenn da viele freie Plätze am Ende sind, die es zu belegen gilt um überhaupt noch ein Angebot aus finanzieller Sicht stellen zu können, warum sollte ein Aufwandsträger dann nicht einfach diese nutzen? D.h. warum sollten dann neue Plätze für jüngere Menschen geschaffen werden? Sicher sauber und satt wird vielleicht wieder ein Schlagwort werden. Warten wir es ab.

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                          #13
                          AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                          Hallo zusammen,

                          das wäre wirklich klasse, weil wir hier zwar gute Möglichkeiten für die Urlaubs- und Verhinderungspflege nutzen können, aber keine Plätze für die Kurzzeitpflege haben.
                          Aber das ist bisher auch das einzig Positive, das ich da entdecken konnte

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                            Hallo zusammen,

                            das Ergebnisprotokoll gibt es bei der ASMK (223 Seiten!)

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                              Hallo zusammen,

                              Kommentar von Gisela Maubach - Montag, 6. Januar 2014 14:56

                              [...] die geplante Streichung des Kindergeldes finden Sie im Ergebnis-Protokoll der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister Ende November 2013 - und zwar auf Seite 98 Zeile 639 bis 641: Reha-Recht
                              "Das Ziel der Reform besteht darin, mehr Menschen als bislang statt der Beschäftigung in der Werkstatt eine Beschäftigung in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes zu ermöglichen." (Zeile 221 bis 223) [...]

                              Das geplante Teilhabegeld soll bis auf einen Freibetrag (zurzeit 127 Euro) auf die Kosten der WfbM angerechnet werden (Zeilen 655 bis 658), so dass betreuenden und pflegenden Eltern sogar im günstigsten Fall erhebliche finanzielle Nachteile zugemutet werden.
                              Und wenn man dann in den Zeilen 702 bis 704 liest, dass hier Mehrausgaben gegenüber stehen werden, die durch den Verzicht auf die Anrechnung des Einkommens bei der Gewährung des Teilhabegeldes entstehen, dann wird immer deutlicher, dass diejenigen die "Verlierer" sein werden, die gar nicht erst eine Chance auf ein wirkliches Einkommen haben und die mit der Streichung des Kindergeldes ausschließlich Verschlechterungen zu erwarten haben! [...]
                              Quelle und kompletter Text: kobinet

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                                #16
                                AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe


                                Reformvorschläge der BAGüS zur Weiterentwicklung des Leistungsrechts
                                für Menschen mit Behinderungen und pflegerischem Bedarf
                                abrufbar beim LWL

                                Kommentar


                                  #17
                                  AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                                  Als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter von 30 Jahren bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu dem geplanten Bundesleistungsgesetz.

                                  Im Ergebnisprotokoll der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2013 kann man (auf Seite 98 ab Zeile 655) nachlesen, dass das geplante Teilhabegeld bis auf einen Selbstbehalt auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden soll, wenn der behinderte Mensch weiterhin darauf angewiesen ist.

                                  Gleichzeitig soll der Anspruch der Eltern auf Kindergeld für ihre erwachsenen Töchter und Söhne entfallen (siehe Seite 98 ab Zeile 639). Dadurch entfallen den Eltern die Nachteilsausgleiche, die ein erwerbsunfähiges Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen ( Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst mindert sich obendrein der Familienzuschlag.

                                  Ausgerechnet bei denjenigen, denen absolut kein Selbstbestimmungsrecht zugestanden und das Teilhabegeld auf die Werkstatt- oder Förderstättenkosten angerechnet werden soll, sollen mit der irreführenden Begründung des "selbstbestimmten Lebens" massive finanzielle Kürzungen vorgenommen werden.

                                  Wie stehen Sie zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK?
                                  Frage an Andrea Nahles auf abgeordnetenwatch

                                  Die gleiche Frage stelle ich noch an die behindertenpolitischen SprecherInnen der einzelnen Bundestagsfraktionen.

                                  Kommentar


                                    #18
                                    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                                    Hallo Inge,

                                    genau diese Frage habe ich schon im Januar Frau Nahles gestellt. Antwort ihres Büros:" Da sich die Arbeiten zu einem Teilhabegesetz derzeit in der politischen Diskussion befinden, kann ich Ihnen hierzu keine verbindlichen Auskünfte geben." -Ende der Antwort.
                                    Warte mit auf abgeordnetetenwatch auf eine (andere) Antwort.
                                    Diesbzgl. Fragen habe ich vorgestern ebenfalls an Herrn Dr. Schäuble gesandt- bin gespannt auf die Antwort des Finanzministers.


                                    LG
                                    susemichel

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                                      #19
                                      AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                                      Hallo zusammen,

                                      jetzt wurden auch die Fragen veröffentlicht an die

                                      behindertenpolitische Sprecherin der SPD: Katja Mast

                                      behindertenpolitische Sprecherin der Grünen: Corinna Rüffer

                                      behindertenpolitische Sprecherin der Linken: Katrin Werner
                                      Zuletzt geändert von Inge; 12.02.2014, 07:19.

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                                        #20
                                        AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                                        Hallo zusammen,

                                        neuer behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU ist Uwe Schummer
                                        (Liebe Monika, besten Dank )

                                        Jetzt wurde auch die Frage an ihn veröffentlicht: Uwe Schummer

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                                          #21
                                          AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                                          Hallo zusammen,

                                          die Anfrage habe ich jetzt auch auf der Facebook-Seite der Lebenshilfe eingestellt.

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                                            #22
                                            AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                                            Hallo zusammen,
                                            Antwort aus dem Leitungsstag des Bundesministerium der Finanzen.

                                            "In Abstimmung mit der Fachabteilung unseres Hauses kann ich Ihnen Folgendes mitteilen.
                                            Sie zitieren aus dem Ergebnisprotokoll der ASMK (Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder ) am 27/28. Mov.2013.
                                            Bei den dort aufgeführten Beschlussempfehlungen handelt es sich um Beschlussempfehlungen der Länder, die den Bund in keiner Weise binden. Im Koalitionsvertrag ist avisiert, dass der Bund mit einem Bundesteilhabegesetz die Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen stärker als bisher finanziell unterstützt. Die Finanzierungsfragen bedürfen einer sorgfältigen Klärung und sind derzeit noch völlig offen. Demzufolge ist auch keine Entscheidung über eine Finazierung durch Wegfall des Kindergeldes für behinderte Kinder getroffen worden."

                                            LG
                                            susemichel

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                                              #23
                                              AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                                              Hallo zusammen,

                                              susemichel, wenn die Entscheidung mal getroffen ist, ist es zu spät, denn dann haben wir Eltern wieder das Nachsehen und den Kampf
                                              Ich finde es deshalb wesentlich besser, die politischen Entscheidungsträger schon im Vorfeld auf die geplante Benachteiligung unserer Familien in den Vorschlägen der ASMK hinzuweisen und bin gespannt, was noch an Antworten kommt.

                                              Kommentar


                                                #24
                                                AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                                                Hallo zippe,
                                                diese Antwort hat mich keineswegs beruhigt, ich wollte Euch das nur weitergeben.

                                                Du hast recht, es ist wichtig, die Entscheidungsträger im Vorfeld zu informieren und daran werde ich mich auch weiter beteiligen. Sonst fällt das " Kind in den Brunnen", wie schon bei der Regelbedarfstufe 3. Auf einen Klagetermin diesbzgl.beim hiesigen Sozialgericht warten wir übrigens seit 2012. Immerhin ist die Klage angenommen.

                                                LG
                                                susemichel

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                                                  #25
                                                  AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

                                                  Hallo zusammen,

                                                  die Antwort der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele auf meine Anfrage

                                                  Sehr geehrte Frau Bentele,
                                                  als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter von 30 Jahren bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu dem geplanten Bundesleistungsgesetz.
                                                  Im Ergebnisprotokoll der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2013 kann man (auf Seite 98 ab Zeile 655) nachlesen, dass das geplante Teilhabegeld bis auf einen Selbstbehalt auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden soll, wenn der behinderte Mensch weiterhin darauf angewiesen ist.
                                                  Gleichzeitig soll der Anspruch der Eltern auf Kindergeld für ihre erwachsenen Töchter und Söhne entfallen (siehe Seite 98 ab Zeile 639). Dadurch entfallen den Eltern die Nachteilsausgleiche, die ein erwerbsunfähiges Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen ( Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst mindert sich obendrein der Familienzuschlag.
                                                  Ausgerechnet bei denjenigen, denen absolut kein Selbstbestimmungsrecht zugestanden und das Teilhabegeld auf die Werkstatt- oder Förderstättenkosten angerechnet werden soll, sollen mit der irreführenden Begründung des "selbstbestimmten Lebens" massive finanzielle Kürzungen vorgenommen werden.
                                                  Wie stehen Sie zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK? Und wie werden Sie sich hier für die Menschen einsetzen, deren Fähigkeiten wirtschaftlich nicht verwertbar sind?
                                                  Mit freundlichen Grüßen

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