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Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

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  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    und da das Motto des BMAS heißt "gemeinsam einfach machen", entsteht der Eindruck, dass die Aufgabe unserer Familien in dieser "Gemeinsamkeit" darin besteht, tatsächlich die Gegenfinanzierung für das "gute" Teilhabegesetz, von dem ausschließlich erwerbstätige Behinderte profitieren, zu übernehmen. Gemeinheit statt Gemeinsamkeit...

    das ist gerade auch Thema bei kobinet.

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  • rosinante
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo!

    Jetzt wollen die doch schon wieder ans Kindergeld!


    Streichung des Kindergeldes für erwachsene behinderte Kinder

    Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner „Empfehlung des Deutschen Vereins zur Einführung eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes - Bundesteilhabegeld“ von 2004 vorgeschlagen, das Kindergeld für über 27jährige Menschen zu streichen.
    Nach derzeitiger Rechtslage besteht bei der Berücksichtigung von volljährigen behinderten Kindern keine Altersgrenze. Die Eltern haben Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag. Grundsätzlich möglich wäre eine Rechtsänderung wonach auch für behinderte Kinder die steuerliche Berücksichtigung mit Vollendung des 18. bzw. des 25. Lebensjahres endet. Damit wären alle Kinder – ob behindert oder nicht – bei Kinderfreibetrag und Kindergeld gleich behandelt.
    Durch die Streichung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages für volljährige behinderte Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ergäben sich Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 690 Mio. Euro jährlich.

    a) UN-BRK Relevanz
    Der Vorschlag ist mit der UN-BRK vereinbar.

    b) gesetzestechnische Umsetzbarkeit
    Unproblematisch.

    c) verwaltungsmäßige Umsetzbarkeit
    Unproblematisch. Führt zu geringerem Verwaltungsaufwand bei den Kindergeldkassen.

    d) finanzielle Auswirkungen
    Im Jahr 2009 betrugen die Ausgaben für „Zusätzliches Kindergeld für schwerbehinderte Menschen“ für Bund und Länder rund 430 Mio. Euro.
    Dies entspricht rund 110.000 erwachsenen, schwerbehinderten Personen. Hochgerechnet auf das Jahr 2013 betrugen diese Ausgaben rund 486 Mio. Euro. Da Kindergeld und Kinderfreitrag voneinander abhängig sind, wäre auch die steuerliche Entlastung der Haushalte, die durch die über das Kindergeld hinausgehende Entlastung durch Wegfall des Kinderfreibetrages eintreten würde, hinzuzurechnen.
    gemeinsam einfach machen, nennen die das dann im BMAS

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  • rosinante
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo!

    schaut Euch mal den Artikel und die Komentare zum Thema Arbeit bei kobinet an. Da wird mir Einiges klar!
    http://www.kobinet-nachrichten.org/d...t.htm#comments

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  • chripri
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo Leser,

    ich möchte zum Bundesteilhabegesetz auch auf die detaillierten Stellungnahmen des Netzwerk Inklusion Bayern hinweisen. Unsere Forderungen erläuterten wir der bayerischen und der Bundesbehindertenbeauftragten auch in einem persönlichen Gespräch siehe www.inklusion-bayern.de

    Christine Primbs

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  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Kostenbewusste Weiterentwicklung der Hilfen für behinderte Menschen

    Der Deutsche Landkreistag hat sich für eine kostenbewusste Weiterentwicklung der Hilfen für behinderte Menschen ausgesprochen. [...]
    Er beschrieb, dass die Eingliederungshilfe bereits heute vollständig den individuellen Bedarf des behinderten Menschen abdecke. Daher sollten durch eine personenzentrierte Hilfegewährung und eine intensive Hilfeplanung Verbesserungen für die Leistungsberechtigten angestrebt werden. [...]
    Es gebe verschiedene Stellschrauben, um die Situation behinderter Menschen zu verbessern: „Zu denken ist auch an den Übergang von den Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hier muss stärker gefördert werden. Behinderte Menschen sind heute erfreulicherweise wesentlich länger in der Lage zu arbeiten, als dies früher der Fall war." Die alten Sonderregelungen müssten daher auf den Prüfstand gestellt werden. „Letztlich geht es dabei um Gleichstellung im Sinne von echter Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben." [...]
    Quelle und kompletter Text: Landkreistag mit Link zum Argumentationspapier

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  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Die Ergebnisse der am Freitag, den 16. Januar 2015 stattgefundene Fachtagung „Grundzüge eines Bundesleistungsgesetzes“ sind jetzt veröffentlich worden bei Die Fachverbände

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  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,

    ein Hinweis auf die Diskussion in den sehr informativen Kommentaren zu dem kobinet-Artikel Kommt endlich in die Pötte

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    ein Zitat aus dem Protokoll der ASMK-Konferenz im November 2014

    [...] Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales gehen davon aus, dass die Schnittstellen insbesondere zur Pflegeversicherung, die sich durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes und durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ergeben, von den zuständigen Ressorts identifiziert und in den bei den Reformprozessen im Interesse der Menschen mit Behinderungen, die auch Pflegebedarfe haben, gelöst werden. [...]
    Bei mir weckt das Befürchtungen, dass bei schwerstbehinderten Menschen dann nicht mehr die Eingliederungshilfe sondern die Pflege im Mittelpunkt steht.

    Für alle, die viel Zeit zum Lesen haben: Die Ergebnisse der ASMK von 2001 bis 2014 (neu ist das Protokoll der Konferenz im November 2014)

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    im Zuge der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe wird auch diskutiert, im § 136 Abs. 3 SGB IX den "diskriminierenden" Teil "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" abzuschaffen. Was auf den ersten Blick sehr gut klingt, hat für einen Teil der Menschen mit hohem Hilfe- und Betreuungsbedarf (und deren Familien) jedoch negative Auswirkungen.
    Im Urteil des LAG Düsseldorf vom 11. November 2013 (Az. 9 Sa 469/13) wird deutlich, dass Menschen mit einem hohen Pflege- und Betreuungsbedarf dann wesentlich schneller aus einer WfbM als aus einer Tagesförderstätte ausgeschlossen werden können. Wie das Gericht im Urteil mehrmals betont, würde das Problem einer Kündigung nicht auftreten, wenn der Betroffene eben nicht in einer WfbM, sondern in einer Tagesförderstätte im Sinne des § 136 Abs. 3 SGB IX wäre. Dort müsste ggf. der Personalschlüssel dem Bedarf des Betroffenen angepasst werden. Das gilt aber nicht für die WfbM als Instrument der Teilhabe am Arbeitsleben!

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    endlich redet/schreibt auch mal eine Organisation Klartext:
    Derzeit wird über ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung diskutiert, ein entsprechender Umsetzungsschritt steht auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit einem Inkrafttreten kann somit von 2015 bis 2017 gerechnet werden. Die Finanzierung der Mittel erfolgt aus dem Bundesetat. Wird es realisiert, entscheidet auch der Bund über die Förderungsgrundsätze und nicht mehr die Bundesländer bzw. die Kommunen. Derzeit ist lediglich eine erste Stufe mit einem Bundesteilhabegeld in Höhe von um 600 Euro im Gespräch , das aber bei Personen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten (dies sind alle unsere Kinder; somit hätten nur „fitte“ behinderte Menschen einen einkommensunabhängigen Anspruch auf diese Leistung!), angerechnet wird. Das Geld wird aus dem Bundeshaushalt gezahlt. Inhalte: Statt institutioneller Förderung soll eine individuelle Förderung gelten. Der Aufwand soll kostenneutral sein, d.h. es sollten nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden . Deshalb ist zu befürchten, dass die Leidtragenden die schwerstmehrfachbehinderten Menschen sind , weil - bei Kostenneutralität - Personen, die bisher keine staatliche Leistungen bekommen, zukünftig Gelder zufließen, die bei anderen behinderten Menschen „eingespart“ werden müssen.
    Quelle und kompletter Text: VKMB Hannover

    Monika, danke für die Info

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    im Anhang ist ein sehr treffender Artikel von Gerhard Bartz, bei dem ich mich herzlich dafür bedanke.
    Angehängte Dateien

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    [...] Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs macht diesen Vorschlag heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
    Ulla Schmidt, Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, kontert: „Es handelt sich bei der Eingliederungshilfe nicht um Subventionen, die der Staat nach Kassenlage kürzen oder aufstocken kann. Vielmehr ergibt sich der Rechtsanspruch auf die Eingliederungshilfe aus dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention." [...]
    Quelle und kompletter Text: kobinet

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    inzwischen ist auf meine Anfrage bei abgeordnetenwatch auch eine Antwort von Kerstin Tack eingetroffen.

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    im Anhang ist ein Thesenpapier, das beim Workshop des Arbeitskreises Selbst Aktiv der NRWSPD "Das neue Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen" am 29. Mai 2014 in Düsseldorf vorgelegt wurde.
    Angehängte Dateien

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    [...] "Menschen mit Behinderungen, die auf Eingliederungshilfe bzw. künftige Teilhabeleistungen oder ergänzende Leistungen wie die Hilfe zur Pflege zur gesellschaftlichen Teilhabe angewiesen sind, erhalten diese Leistungen ohne Anrechnung des eigenen Einkommens und Vermögens." So lautet eine von einer Reihe von Forderungen des Landtages an die rheinland-pfälzische Landesregierung, für die sie sich auf Bundesebene einsetzen soll. Da Rheinland-Pfalz in diesem Jahr den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz inne hat, kommt dieser Forderung des Landtages von Rheinland-Pfalz eine besondere Bedeutung zu. [...]
    Quelle und kompletter Text: kobinet (bitte Kommentare beachten!)

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    inzwischen gab es Rückmeldungen auf meine Anfrage:

    Antwort von Uwe Schummer

    Antwort von Katja Mast

    Antwort von Andrea Lindholz (unser Wahlkreis)

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Meine Anfrage an Andreas Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales zum Bundesleistungsgesetz - Teilhabegeld hatte ich noch mal per Mail gestellt:

    Sehr geehrte Frau Nahles,
    als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter von 30 Jahren bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu dem geplanten Bundesleistungsgesetz.
    Im Ergebnisprotokoll der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2013 kann man (auf Seite 98 ab Zeile 655) nachlesen, dass das geplante Teilhabegeld bis auf einen Selbstbehalt auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden soll, wenn der behinderte Mensch weiterhin darauf angewiesen ist.
    Gleichzeitig soll der Anspruch der Eltern auf Kindergeld für ihre erwachsenen Töchter und Söhne entfallen (siehe Seite 98 ab Zeile 639). Dadurch entfallen den Eltern die Nachteilsausgleiche, die ein erwerbsunfähiges Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen ( Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst mindert sich obendrein der Familienzuschlag.
    Ausgerechnet bei denjenigen, denen absolut kein Selbstbestimmungsrecht zugestanden und das Teilhabegeld auf die Werkstatt- oder Förderstättenkosten angerechnet werden soll, sollen mit der irreführenden Begründung des "selbstbestimmten Lebens" massive finanzielle Kürzungen vorgenommen werden.
    Wie stehen Sie als Bundesministerin für Arbeit und Soziales zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK?
    Wie stehen Sie als Bundestagsabgeordnete der SPD zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK?
    Und wie werden Sie sich in diesen beiden Ämtern für diejenigen Menschen einsetzen, deren Fähigkeiten wirtschaftlich nicht verwertbar sind?
    Mit freundlichen Grüßen

    Die Antwort eines Mitarbeiters des BMAS:
    Sehr geehrte Frau Rosenberger,
    danke für Ihre E-Mail an Frau Bundesministerin Nahles vom 11. Februar 2014.
    Über die Modalitäten eines Bundesteilhabegeldes ist zu entscheiden, wenn die Einführung einer derartigen Leistung spruchreif ist. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält hierzu lediglich einen Prüfauftrag. Die durch die neue Leistung entstehenden Kosten müssten durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert werden.
    Mit freundlichen Grüßen

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  • Kirsten
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Diakonische Positionen zu einem Bundesleistungsgesetz zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:

    http://www.diakonie.de/media/Texte-0...ungsgesetz.pdf

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    die Antwort der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele auf meine Anfrage

    Sehr geehrte Frau Bentele,
    als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter von 30 Jahren bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu dem geplanten Bundesleistungsgesetz.
    Im Ergebnisprotokoll der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2013 kann man (auf Seite 98 ab Zeile 655) nachlesen, dass das geplante Teilhabegeld bis auf einen Selbstbehalt auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden soll, wenn der behinderte Mensch weiterhin darauf angewiesen ist.
    Gleichzeitig soll der Anspruch der Eltern auf Kindergeld für ihre erwachsenen Töchter und Söhne entfallen (siehe Seite 98 ab Zeile 639). Dadurch entfallen den Eltern die Nachteilsausgleiche, die ein erwerbsunfähiges Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen ( Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst mindert sich obendrein der Familienzuschlag.
    Ausgerechnet bei denjenigen, denen absolut kein Selbstbestimmungsrecht zugestanden und das Teilhabegeld auf die Werkstatt- oder Förderstättenkosten angerechnet werden soll, sollen mit der irreführenden Begründung des "selbstbestimmten Lebens" massive finanzielle Kürzungen vorgenommen werden.
    Wie stehen Sie zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK? Und wie werden Sie sich hier für die Menschen einsetzen, deren Fähigkeiten wirtschaftlich nicht verwertbar sind?
    Mit freundlichen Grüßen

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  • susemichel
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zippe,
    diese Antwort hat mich keineswegs beruhigt, ich wollte Euch das nur weitergeben.

    Du hast recht, es ist wichtig, die Entscheidungsträger im Vorfeld zu informieren und daran werde ich mich auch weiter beteiligen. Sonst fällt das " Kind in den Brunnen", wie schon bei der Regelbedarfstufe 3. Auf einen Klagetermin diesbzgl.beim hiesigen Sozialgericht warten wir übrigens seit 2012. Immerhin ist die Klage angenommen.

    LG
    susemichel

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  • zippe
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    susemichel, wenn die Entscheidung mal getroffen ist, ist es zu spät, denn dann haben wir Eltern wieder das Nachsehen und den Kampf
    Ich finde es deshalb wesentlich besser, die politischen Entscheidungsträger schon im Vorfeld auf die geplante Benachteiligung unserer Familien in den Vorschlägen der ASMK hinzuweisen und bin gespannt, was noch an Antworten kommt.

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  • susemichel
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,
    Antwort aus dem Leitungsstag des Bundesministerium der Finanzen.

    "In Abstimmung mit der Fachabteilung unseres Hauses kann ich Ihnen Folgendes mitteilen.
    Sie zitieren aus dem Ergebnisprotokoll der ASMK (Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder ) am 27/28. Mov.2013.
    Bei den dort aufgeführten Beschlussempfehlungen handelt es sich um Beschlussempfehlungen der Länder, die den Bund in keiner Weise binden. Im Koalitionsvertrag ist avisiert, dass der Bund mit einem Bundesteilhabegesetz die Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen stärker als bisher finanziell unterstützt. Die Finanzierungsfragen bedürfen einer sorgfältigen Klärung und sind derzeit noch völlig offen. Demzufolge ist auch keine Entscheidung über eine Finazierung durch Wegfall des Kindergeldes für behinderte Kinder getroffen worden."

    LG
    susemichel

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    die Anfrage habe ich jetzt auch auf der Facebook-Seite der Lebenshilfe eingestellt.

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    neuer behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU ist Uwe Schummer
    (Liebe Monika, besten Dank )

    Jetzt wurde auch die Frage an ihn veröffentlicht: Uwe Schummer

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  • Inge
    antwortet
    AW: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

    Hallo zusammen,

    jetzt wurden auch die Fragen veröffentlicht an die

    behindertenpolitische Sprecherin der SPD: Katja Mast

    behindertenpolitische Sprecherin der Grünen: Corinna Rüffer

    behindertenpolitische Sprecherin der Linken: Katrin Werner
    Zuletzt geändert von Inge; 12.02.2014, 06:19.

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