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Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

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  • werner62
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,

    ------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ungleiche Standards drohen

    ..."Die Lebenshilfe fordert: Bund muss alleinige Zuständigkeit bei der Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung behalten. Ungleiche Standards drohen, wenn Länder sich mit ihren Forderungen durchsetzen."....

    ...."Setzen sich die Länder mir ihren Vorstellungen durch, dann befürchtet die Lebenshilfe, dass dies große Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung zur Folge hätte. Wer in einem finanzschwachen Bundesland lebt, müsste dann mit weniger Hilfeleistungen rechnen als derjenige, der in einem finanzstarken Bundesland wohnt. Ulla Schmidt: „Für mich wäre das ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach gleichwertige Lebensverhältnisse anzustreben sind."

    Kompletter Beitrag:
    http://www.kobinet-nachrichten.org/d...n.htm#comments

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    Von Gisela Maubach
    Sonntag, 31. Januar 2016 14:20

    Vielleicht versteht man den vorliegenden Beitrag überhaupt erst dann, wenn man den "Arbeitsentwurf" des BMAS kennt.
    Dort ist unter dem Punkt Bedarfsermittlung folgendes zu lesen:

    "Die Ermittlung des individuellen Bedarfs erfolgt mit Hilfe von Instrumenten."

    Und dazu weiter:

    "Nach Absatz 2 werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Bedarfsermittlungsinstrument zu bestimmen."

    Da klingeln tatsächlich alle Alarmglocken!


    Lesermeinungen zu “Ungleiche Standards drohen”:
    http://www.kobinet-nachrichten.org/d...n.htm#comments

    -----------------------------------------------------------------------------------------------

    Arbeitsentwurf
    des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Auf Seite 187:
    Zu § 115 (Bedarfsermittlung)
    http://www.schwbv.de/pdf/2015-12-Arb...twurf-BTHG.pdf

    -----------------------------------------------------------------------------------------------

    Liebe Grüße
    Monika

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  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    „Wir wollen diese Voraussetzung für die Aufnahme in eine WfbM abschaffen. Wir wollen, dass das Angebot der Werkstätten inklusive der damit verbundenen Sozialleistungen, ausnahmslos allen Menschen mit Behinderungen zur Verfügung steht – unabhängig davon ob sie eine wirtschaftlich verwertbare Leistung erbringen können oder (noch) nicht. Das darf allerdings nicht zur Folge haben, dass die Werkstatt die einzige Option bleibt – auch wenn möglicherweise die Teilhabe anders besser gewährleistet werden kann, zum Beispiel durch tagesstrukturierende Leistungen. Wir wollen ein echtes Wahlrecht für Menschen mit Behinderung schaffen: Sie sollen frei entscheiden, ob sie bei der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt werden wollen oder andere Formen wählen, um ihren Tag mit Unterstützung zu gestalten.“
    Quelle und kompletter Text: Bündnis 90/Die Grünen

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  • werner62
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,

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    ,,,"Zur Eröffnung der Inklusionstage im Berliner Kongress Center bcc am Alexanderplatz erläuterte die parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug–Möller vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    die wichtigsten Veränderungen eines Arbeitsentwurfes des neuen Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention NAP 2.0.
    In diesem Rahmen nahm sie auch Stellung zur wichtigsten behindertenpolitischen Gesetzesänderung dieser Legislaturperiode,
    des mit Spannung erwarteten neuen Bundesteilhabegesetzes.
    Darin erläuterte sie die geplanten Veränderungen der Reform der Eingliederungshilfe."....

    http://www.kobinet-nachrichten.org/d...k.htm#comments



    Unser Weg in eine
    inklusive Gesellschaft“

    Nationaler Aktionsplan 2.0
    der Bundesregierung
    zur Umsetzung der
    UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

    Entwurf Stand: 16.11.2015
    http://www.gemeinsam-einfach-machen....ublicationFile

    --------------------------------------------------------------------------------------------------

    Liebe Grüße
    Monika

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  • werner62
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,



    Was ist diese Petition eigentlich wert?
    -----------------------------------------------------------------------------------------------

    Ja, was ist eigentlich eine Petition wert in der u.a. Unterschriften von Unterstützer/innen gesammelt wurden, die u.a. unterschrieben haben, weil in der Petition als Forderung zu lesen war:
    „Eltern von behinderten Kindern brauchen Entlastung! „ ???

    Irgendwann wird dann
    Eltern von behinderten Kindern brauchen Entlastung“ ausgetauscht durch:

    Eltern mit Behinderung brauchen endlich Entlastung“


    Und plötzlich wird mit dieser „kleinen“ Änderung für einen ganz anderen Personenkreis Entlastung gefordert und die Eltern von behinderten Kindern kommen so, von kaum jemandem bemerkt, in der Petition gar nicht mehr vor…..


    Hier zB. hieß es noch....
    -----------------------------------------------------------------------------------------------

    In eigener Sache: Besseres #Teilhabegesetz für Behinderte
    22. Juli 2015

    ..."“Es geht um mehr: Auch viele weitere Probleme sollen und müssen im Bundesteilhabegesetz gelöst werden. Eltern von behinderten Kindern brauchen endlich Entlastung"...
    http://webcache.googleusercontent.co...&ct=clnk&gl=de

    -----------------------------------------------------------------------------------------------


    Sind die Unterstützer/innen der Petition von dieser Veränderung informiert worden ???


    Nachdenkliche Grüße
    Monika
    Zuletzt geändert von werner62; 23.10.2015, 12:11.

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  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,

    so viel zu 'Solidarität' und 'Glaubwürdigkeit'. Es macht den Eindruck, als würden Eltern von behinderten Kindern durch die entscheidenden Gremien ausschließlich als Manövriermasse benutzt.
    Der Kommentar von Susanne v.E bei macht das wirklich sehr deutlich. Das wird aktuell sehr intensiv diskutiert.

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  • ReniTenz
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Was ist diese Petition eigentlich wert?
    Quasi über Nacht wurde der Text geändert, nachdem! die Petition Frau Nahles übergeben worden war. Klammheimlich wurde die Forderung "Eltern mit behinderten Kindern brauchen endlich Entlastung durch Elternassistenz" ersetzt durch "Behinderte Eltern brauchen endlich Entlastung durch Elternassistenz."
    Eltern von behinderten Kindern fliegen so einfach klammheimlich aus dem Forderungskatalog raus. Erwähnt wird diese Gruppe nur, wenn es um die Suche nach Ressourcen für die Gegenfinanzierung geht.
    Bei der Forderung nach einem "guten "Bundesteilhabegesetz kann man uns ignorieren oder bei Bedarf einfach entfernen.
    Ist das eigentlich schon Dokumentenfälschung, wenn nachträglich der Text, der tausendfach unterschrieben wurde und bereits der Ministerin vorliegt, geändert wird?
    Jedenfalls ist das, was da passiert eine offensichtliche Ungeheuerlichkeit und zeigt, dass wir und unsere Angehörigen bei der Forderung nach einem guten Bundesteilhabegesetz ausgegrenzt werden sollen.
    Eine Petition die auf dieser Basis ensteht ist moralisch wertlos, ob auch rechtlich sollte geprüft werden.
    Kommentar von Susanne v.E bei kobinet. Auch die anderen Kommentare sind bemerkenswert!

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  • rosinante
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Teilhabe
    Carl-Wilhelm Rößler, Forum behinderter Juristinnen und Juristen

    V. Finanzierungsfragen

    ..."1. Wegfall des Behindertenpauschbetrages

    Der Forumsentwurf sieht den Wegfall des Behindertenpauschbetrags aus dem Einkommensteuerrecht vor. Dieser Behindertenpauschbetrag kommt in der Praxis nur denjenigen zugute, die selbst einkommensteuerpflichtig sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen zudem auch auf andere Personen übertragen werden, was den Zweck dieser Vergünstigung durchaus in Zweifel zieht. 2005 wurde der hierüber erzielte Steuervorteil mit 672 Mio. € beziffert.
    Seite 9: http://www.lbb.nrw.de/z_fileadmin/pd...17_02_2014.pdf

    Kommentar von ockis bei kobinet

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  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,

    gestern ist auch eine Antwort von Kerstin Tack eingetroffen. Sie gibt an, dass der Vorschlag zur Streichung des Kindergeldes auf einen Gesetzesentwurf des FbJJ zurückzuführen sei.

    Auch bei kobinet wurde darüber berichtet Behinderte JuristInnen geben Impulse für Gesetzgebung (siehe auch die Äußerungen in den Kommentaren)

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  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Inzwischen beantwortete ein Mitarbeiter des Interministeriellen Arbeitsstabs von Verena Bentele, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, unsere Anfrage zur Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen im Teilhaberecht mit den Worten “In dieser Angelegenheit hat sich zwischenzeitlich Frau Bundesministerin Andrea Nahles unmissverständlich geäußert.”
    Quelle und kompletter Text: ElerbeKi

    (Ich möchte nur mal wissen, wieso die Abschaffung des Kindergeldes dann immer wieder in den Tagesordnungen und Protokollen erscheint)

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  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,

    nach den Antworten von Katrin Werner (Behindertenbeauftragte der Partei Die Linken) und Uwe Schummer (Behindertenbeauftragter der CDU wurde jetzt auch die Antwort des BMAS auf die Anfrage zur Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen im Teilhaberecht im Blog von ElerbeKi (Eltern erwachsener behinderter Kinder) veröffentlicht.
    Zuletzt geändert von Inge; 18.09.2015, 16:05.

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  • rosinante
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    In der Diskussion dieser Arbeitsgruppensitzung ist der Vorschlag auf breite Ablehnung gestoßen. Auch seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird dieser Vorschlag zur Gegenfinanzierung des neuen Bundesteilhabegesetzes politisch nicht weiterverfolgt.
    Antwort von Carsten Körber: http://www.abgeordnetenwatch.de/cars...1.html#q441321

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  • werner62
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,

    In der hier verlinkte Petition....

    https://elerbeki.wordpress.com/2015/...erte-menschen/

    Petition:
    https://epetitionen.bundestag.de/pet...on_560.nc.html

    ...wurde schon im Jahr 2007:
    http://www.kobinet-nachrichten.org/d...n/?oldid=16810

    ...eine Änderung des § 43a SGB XI gefordert.



    Im Jahr 2015 kann man im:
    Positionspapier für den Abschlussbericht (Teil B) des Bundesarbeitsministeriums
    zur Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes

    erstellt vom BDA | DIE ARBEITGEBER
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

    auf Seite 2/3 lesen:

    ..."Sollte es in Einrichtungen der Hilfe für behinderte
    Menschen zu Versorgungslücken
    kommen, weil die zuständigen Träger ihrer
    Verantwortung nicht nachkommen, kann dies
    nicht als Argument der eigentlich zuständigen
    Träger genutzt werden, die beitragsfinanzierten
    Sozialversicherungssysteme zu
    belasten. Daher sollten ambulante Pflegeleistungen
    für behinderte Menschen in stationären
    Einrichtungen der Eingliederungshilfe
    auch in Zukunft über eine gedeckelte Pauschale
    durch die Pflegekasse abgegolten
    werden. Diese Pauschale (§ 43a SGB XI)
    vermeidet den Aufwand, die tatsächlich geleisteten
    Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen
    zu überprüfen und von Integrationsmaßnahmen
    zu unterscheiden"...


    Kompletter Text des Postionspapieres:
    www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/Popa-Bundesteilhabegesetz.pdf/$file/Popa-Bundesteilhabegesetz.pdf


    -----------------------------------------------------------------------------------------------

    Das zum Thema....Entwicklung eines guten Bundesteilhabegesetzes für alle....

    Gero hat es in seinem Beitrag von:
    Gestern, den 23.08.2015 um 10:48 treffend beschrieben:

    ...." ein akuter Brennpunkt!"

    http://www.intakt.info/forum/showthr...3270#post63270


    Liebe Grüße
    Monika
    Zuletzt geändert von werner62; 24.08.2015, 09:46.

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  • werner62
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Zitat von rosinante Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    kann mir mal jemand sagen welche Vorteile schwerstbehinderte Menschen von dem Bundesteilhabegesetz ganz genau haben und wie sich die Lebenssituationen von schwerstbehinderten Menschen durch das Bundesteilhabegesetz verbessern sollen?

    Hallo Rosinante,

    diese Frage "kann" oder "will" uns KEINER beantworten.......
    -----------------------------------------------------------------------------------------------
    Von ockis

    Dienstag, 4. August 2015 14:06
    http://www.kobinet-nachrichten.org/d...g.htm#comments


    Ich bin Mutter von einer schwerbehinderten 27-jährigen Tochter.
    Sie hat eine geistige Behinderung, eine schwerwiegende chronische Erkrankung, eine Pflegestufe, einen Behindertenausweis/ Grad der Behinderung 100 mit Merkzeichen B/G/H.

    Falls ich das alles richtig verstehe, würde
    das kommende Bundesteilhabegesetz in unserem Fall bedeuten:

    Wir bekämen kein Kindergeld mehr…
    Wir könnten den erhöhten Behindertenpauschbetrag (3700 EUR) nicht mehr geltend machen….

    Dafür würde unsere behinderte Tochter ein Bundesteilhabegeld bekommen…
    ------------------------------------------------------------------------
    Bundesteilhabegeld:
    Dies wird weder ein Budget für Arbeit noch ein persönliches Budget sein. Sondern es wird an jeden volljährigen, wesentlich behinderten Menschen, der die Schulpflicht erfüllt hat, ausbezahlt werden. Die Höhe des Betrages ist noch unklar, wird sich aber am Grundsicherungsbetrag orientieren. Über dieses Geld kann er/sie frei verfügen zum Ausgleich eingeschränkter Möglichkeiten.
    Bei Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe-Leistungen wird das BTG allerdings angerechnet.
    Das bedeutet, alle Menschen mit Behinderung müssen das BTG an den Eingliederungshilfe-Träger abgeben, wenn sie in der WfbM arbeiten oder in einem Wohnheim leben….


    Seite 2:
    https://remstal-werkstaetten.diakoni..._6.11.2014.pdf
    -------------------------------------------------------------------------
    ….dieses Bundesteilhabegeld müsste unsere Tochter dann aber an den Eingliederungshilfe-Träger abgeben, weil sie in einer WfbM beschäftigt ist.

    Wir können bisher den erhöhten Behindertenpauschbetrag geltend machen aufgrund der außergewöhnlichen Belastungen die durch die Behinderung unserer Tochter entstehen.

    Wir bekommen bisher noch Kindergeld für unsere behinderte Tochter weil wir nachweisen können (und schon mussten wegen einem Antrag auf Kindergeldabzweigung des Sozialamtes) das wir Aufwendungen, mindestens in Höhe des Kindergeldbetrages, für unsere Tochter haben.

    Übrigens ist mein Mann, wie es ja in vielen Familien mit einem schwerbehinderten erwachsenen Kind ist, seit Jahrzehnten Alleinverdiener….

    Was soll uns das kommende Bundesteilhabegesetz bringen?
    Wie sollen wir zukünftig die außergewöhnlichen Belastungen und die Aufwendungen, die ja nun mal nachweislich da sind, finanzieren?


    -----------------------------------------------------------------------------------------------


    Hier noch was zum nachgrübeln....

    ..."Wenn schwerstbehinderte Menschen beim Teilhabegesetz nicht berücksichtigt werden, besteht zunehmend die Gefahr, dass die Betroffenen künftig wieder gegen den Status “Pflegefall” kämpfen müssen"...

    Kompletter Text:
    https://elerbeki.wordpress.com/2015/...erte-menschen/


    Liebe Grüße
    Monika
    Zuletzt geändert von werner62; 22.08.2015, 11:37.

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  • rosinante
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,

    im kobinet-Bericht Bundesteilhabegesetz nicht abschreiben! steht:
    Ministerin Nahles‘ Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern .....
    Ulla Schmidt unterstützt diese Zielsetzung und betont: „Sechs Jahre nach Ratifikation der Behindertenrechtskonvention ist ein solches Bundesgesetz überfällig, es geht nicht nur um Sonntagsreden, sondern um einheitliche Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung in Deutschland und die Förderung ihrer Teilhabe.“"
    kann mir mal jemand sagen welche Vorteile schwerstbehinderte Menschen von dem Bundesteilhabegesetz ganz genau haben und wie sich die Lebenssituationen von schwerstbehinderten Menschen durch das Bundesteilhabegesetz verbessern sollen?

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  • gero
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
    die Antwort von Frau Andrea Lindholz (CSU) ist eingetroffen :

    http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...6.html#q441276
    Hallo Monika,

    aussagekräftig sieht aber anders aus

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  • gero
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo Anke,
    die Kassen sind nicht leer, sie sind nur in den Händen einiger weniger Reichen. Und ich glaube nicht, dass unsere Kinder auch nur einen Cent mehr bekommen, wenn Asylbewerber und Flüchtlinge nicht mehr in unser Land dürfen. Das Problem liegt doch viel mehr an der Feigheit unserer Politiker, die sich lieber als Marionetten von Wirtschaft, Rüstung und Industrie vorführen lassen als Gesetze zu erlassen, die den Reichen ein kleines Stückchen ihres Überflusses nehmen würden.

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  • Anke
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo,

    ich möchte keine Diskussion zur aktuellen Asylpölitik ins Rollen bringen, ich befürchte jedoch, dass wir in den kommenden Jahren noch auf vieles mehr verzichten und uns immer mehr einschränken werden müssen. All dies muss finanziert werden. Und bisher wurde schon immer gejammert, die Kassen seien leer. Wo als erstes gespart wird, wissen wir hier alle!

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  • werner62
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Zitat von Inge Beitrag anzeigen
    der Text wurde inzwischen veröffentlicht bei Andrea Lindholz und Paul Lehrieder.
    Bitte tragt eure Mail-Adressen ein: Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen


    Hallo zusammen,

    die Antwort von Frau Andrea Lindholz (CSU) ist eingetroffen :

    http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...6.html#q441276

    Liebe Grüße
    Monika

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  • werner62
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Zitat von Inge Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    inzwischen habe ich mit nachfolgendem Text angeschrieben:

    Verena Bentele, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung
    Katja Mast, Behindertenbeauftragte SPD
    Andres Nahles, Sozialministerin
    Corinna Rüffer, Behindertenbeauftragte Die Grünen
    Uwe Schummer, Behindertenbeauftragter CDU
    Katrin Werner, Behindertenbeauftragte Die Linke

    -----------------------------------------------------------------------------------------------

    Hallo zusammen,

    inzwischen kann man bei "Elerbeki" zwei Antworten, auf die Anfrage von Inge, nachlesen :

    Anfrage:
    https://elerbeki.wordpress.com/2015/...er-fraktionen/

    Antwort von Frau Katrin Werner (Die Linken):
    https://elerbeki.wordpress.com/2015/...echt/#more-288

    Antwort von Herrn Uwe Schummer (CDU):
    https://elerbeki.wordpress.com/2015/...echt/#more-297



    Liebe Grüße
    Monika
    Zuletzt geändert von werner62; 18.08.2015, 07:21.

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  • ReniTenz
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Salü zusammen,

    aus den Kommentaren von Gisela Maubach bei kobinet

    es wäre sicherlich interessant, die Formulierung von "Einrichtungen oder Gruppen, die der Werkstatt angegliedert sind" juristisch klar zu definieren.

    Das LAG NRW hat in Abs. 81 dieses Urteils zur Beschreibung einer Tagesförderstätte eine entscheidende Aussage gemacht: http://openjur.de/u/670920.html

    Zitat: "Bei dieser "Gruppe" handelt es sich nicht um eine Schwerstbehindertengruppe innerhalb der Werkstatt, sondern um eine eigene von der Werkstatt getrennte Einrichtung mit eigener Finanzierung."

    Die Tafö hat also eine eigene Finanzierung, in der ausschließlich Betroffene des § 136 Abs. 3 SGB IX betreut werden, so dass die Eingliederungshilfe auch tatsächlich in vollem Umfang für diesen Personenkreis zur Verfügung steht, während innerhalb einer Werkstatt die höheren Beträge der "Fallgruppe C" in die Misch-Kalkulation der Werkstatt einfließen können.

    Diese Aussage hier ist besonders wichtig!

    Alle Behindertenpolitiker mögen bitte zur Kenntnis nehmen, dass die Vorrangigkeit von Werkstatt-Leistungen für arbeitsunfähige Menschen zum Horror werden kann, denn arbeitsrechtliche Fragen ergeben für arbeitsunfähige Menschen in den seltensten Fällen sinnvolle Antworten und stellen Menschen mit hohem Betreuungsbedarf zunehmend auf's Abstellgleis!

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  • werner62
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,



    Ich habe mich natürlich sofort als Interessierte für eine Antwort eingetragen ....
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------

    http://www.abgeordnetenwatch.de/paul...7.html#q441277

    http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...6.html#q441276

    http://www.abgeordnetenwatch.de/cars...1.html#q441321

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------

    .......weil:

    "Je mehr Menschen auf eine Rückmeldung warten, desto höher ist der Druck, bald eine Antwort zu geben."


    Also wer an einer Antwort interessiert ist.... kann sich jetzt noch registrieren lassen.


    Liebe Grüße
    Monika

    Einen Kommentar schreiben:


  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,

    inzwischen habe ich mit nachfolgendem Text angeschrieben:

    Verena Bentele, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung
    Katja Mast, Behindertenbeauftragte SPD
    Andres Nahles, Sozialministerin
    Corinna Rüffer, Behindertenbeauftragte Die Grünen
    Uwe Schummer, Behindertenbeauftragter CDU
    Katrin Werner, Behindertenbeauftragte Die Linke

    Sehr geehrte Frau Bentele,

    in der 8. Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz wurde am 12. März 2015 die Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen im Teilhaberecht diskutiert.

    Wie in der Dokumentation der Sitzung auf der Seite des BMAS gemeinsam-einfach-machen zu lesen ist, wird in diesem Zusammenhang auch vorgeschlagen, das Kindergeld für über 27jährige behinderte Menschen zu streichen.
    Dort wird aufgeführt: „Grundsätzlich möglich wäre eine Rechtsänderung wonach auch für behinderte Kinder die steuerliche Berücksichtigung mit Vollendung des 18. bzw. des 25. Lebensjahres endet. Damit wären alle Kinder – ob behindert oder nicht – bei Kinderfreibetrag und Kindergeld gleich behandelt.“
    Obwohl bekannt ist, dass Eltern erwachsener behinderter Kinder wegen der Betreuung und Pflege ohnehin deutlich geringere Erwerbseinkommen erzielen, wird dieses Vorgehen in der Dokumentation als „unproblematisch“ bezeichnet.
    Die Streichung des Kindergeldes würde jedoch dem höchstrichterlichen BFH-Urteil vom 18.4.2013 (Az. V R 48/11) widersprechen, sowie der wiederholten Rechtsprechung des BSG, wo z.B. unter AZ. B 9b SO 5/06 R vom 08.02.2007 im letzten Absatz festgestellt wird: „Es ist insoweit zu beachten, dass bei einem (volljährigen) behinderten Kind, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, die von den Eltern zu tragenden Aufwendungen, z.B. für die Teilnahme an behindertengerechten, kulturellen Unternehmungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie für Fahrten zu Ärzten und Therapien, und auch die Haushaltskosten, etwa für Wäsche, elektrische Geräte und Renovierung, regelmäßig erheblich höher sind als dies bei einer stationären Betreuung des Kindes der Fall wäre.“
    Hinzu kommt, dass bei den Familien mit der Streichung des Kindergeldes noch die Nachteilsausgleiche wegfallen würden, die ein erwerbsunfähiges erwachsenes Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen (Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst würde sich obendrein der Familienzuschlag mindern.

    Sehr geehrte Frau Bentele, wie stehen Sie dazu, dass schwerstbehinderte Menschen und deren Familien für die "Gegenfinanzierung" der geplanten Leistungsverbesserungen sorgen sollen?
    Und wie werden Sie als Behindertenbeauftragte die Familien mit erwachsenen schwerstbehinderten Kindern unterstützen, damit diese durch das Teilhabegesetz keine finanziellen Nachteile hinnehmen müssen?

    Nachdem viele Eltern von erwachsenen behinderten Kindern auf die Beantwortung dieser relevanten Fragen durch die Behindertenbeauftragten aller Fraktionen warten, würde ich Ihre Rückmeldung gerne auf der Internetseite von ElerbeKi veröffentlichen und bitte Sie schon jetzt dafür um Erlaubnis.

    Mit freundlichen Grüßen
    Inge Rosenberger

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  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    der Text wurde inzwischen veröffentlicht bei Andrea Lindholz und Paul Lehrieder.
    Bitte tragt eure Mail-Adressen ein: Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen

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  • Inge
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Hallo zusammen,

    hier ist ein Text, den Ihr anpassen und dann auf abgeordnetenwatch an die Abgeordneten eurer Region schicken könnt.


    Sehr geehrte . . . ,
    in der Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz wurde im März 2015 die Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen im Teilhaberecht diskutiert.
    In der Dokumentation ist der Vorschlag zu lesen, das Kindergeld für über 27jährige behinderte Menschen zu streichen: gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/8_Sitzung/8_sitzung_ap_zu_top3.pdf?__blob=publicationFile
    Obwohl bekannt ist, dass Eltern erwachsener behinderter Kinder wegen der Betreuung und Pflege ohnehin deutlich geringere Erwerbseinkommen erzielen, wird dieses Vorgehen in der Dokumentation als „unproblematisch“ bezeichnet.
    Die Streichung des Kindergeldes würde jedoch dem höchstrichterlichen BFH-Urteil vom 18.4.2013 (Az. V R 48/11) widersprechen, sowie der wiederholten Rechtsprechung des BSG, wo z.B. unter AZ. B 9b SO 5/06 R vom 08.02.2007 im letzten Absatz festgestellt wird: „Es ist insoweit zu beachten, dass bei einem (volljährigen) behinderten Kind, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, die von den Eltern zu tragenden Aufwendungen, regelmäßig erheblich höher sind als dies bei einer stationären Betreuung des Kindes der Fall wäre.“
    Hinzu kommt, dass bei den Familien mit der Streichung des Kindergeldes noch die Nachteilsausgleiche wegfallen würden, die ein erwerbsunfähiges erwachsenes Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen (Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst würde sich obendrein der Familienzuschlag mindern.
    Wie stehen Sie dazu, dass schwerstbehinderte Menschen und deren Familien für die "Gegenfinanzierung" der geplanten Leistungsverbesserungen sorgen sollen?
    Wie werden Sie als Abgeordnete die Familien mit erwachsenen schwerstbehinderten Kindern unterstützen, damit diese durch das Teilhabegesetz keine finanziellen Nachteile hinnehmen müssen?
    Vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Zuletzt geändert von Inge; 07.08.2015, 08:08.

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  • Kirsten
    antwortet
    AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes

    Fassungslos wenn es so kommt.

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