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SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Klage?

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    #26
    Ja das verstehe ich. Aber das Versorgungsamt sieht nicht ein, warum sie zurück datieren sollen. Sie wollen den Beweis, das wir auch schon früher Steuervorteile gehabt hätten.....Wir wollen aber die Rückwirkung, weil unser Sohn ab 2005 Probleme hatte.....

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      #27
      ich würde euch dringend empfehlen einen anwalt aufzusuchen.
      es ist nicht eure aufgabe ein amt von irgendwelchen steuerrechtlichen gegebenheiten zu überzeugen.

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        #28
        Das werden wir tun, wenn es hart auf hart kommt. Danke dir für dein Statement.

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          #29
          bestätigt letztlich unsere erfahrungen und eindrücke.
          man schmeisst euch knüppel zwischen die beine, verzögert, ist "nicht zuständig" , man lehnt ab, will nachweise, belege, atteste......
          ich bleibe dabei: taktik. die wissem ganz genau was geht und was nicht

          wenn ihr rechtschutz habt zögert nicht lange

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            #30
            Es wird Zeit, das ich hier mal ein Update gebe. Seit Juni 2017 sind wir im Klageverfahren. Wir beantragen 70% und G+H, rückwirkend und nach Volljährigkeit. Anfang Mai fand der Gutachtertermin statt. Der gute Doktor befürwortet das B, nicht aber das H. Nun ist die Frage, was das Gericht davon macht. Ich weiß, das B alleine nicht geht. Da aber immer wieder drauf rumgehackt wird, es steht ihm kein H zu, habe ich wenig Hoffnung. Der Hilfebedarf bei T. z.B. seinen Alltag organisieren, Körperpflege, am ,,Arbeitsplatz alles schaffen'' Noch besteht keine Ausbildungsreife. Ich weiß nicht, was jetzt auf uns zukommt. Habe nochmal eine Stellungnahme geschrieben und an unseren Anwalt gegeben. Mal sehen.

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              #31
              Hallo Petra,

              vielen Dank für dein update. Wir drücken dir weiterhin die Daumen. Es erfordert sichtlich immer viel an persönlichem Einsatz, sonst geht anscheinend nicht viel, bis gar nichts.

              toi toi toi

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                #32
                Es gibt wieder Neuigkeiten. Gestern kam ein Brief vom Anwalt. Das Versorgungsamt hat vor dem Sozialgericht ein Teilanerkenntnis abgegeben. Drin steht, Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt K. Zum Vorteil ihres Mandanten, wurde das Teilanerkenntnis sofort ausgeführt. Der neue Ausweis ist fertig und sieht so aus: 70% G und B. Dieser Ausführungsbescheid ist Bestandteil im Klageverfahren. Na dann, so weit so gut. Allerdings wurde der Ausweis nicht rückdatiert, wie gewünscht. Hätten sie das damals schon so akzeptiert, hätte mein Sohn sich keine Fahrkarte kaufen müssen. Ärgerlich. Leider haben wir aus dem BBW erfahren, das es für ihn dort nicht weitergeht. Jetzt stehen wir auf 0. Ich bin geplättet und muss mich erst mal finden. Kann ich unter diesen Umständen GruSi beantragen ?

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                  #33
                  Hallo Petra,
                  habe gestern meine Est-Erklärung 2016 und 2017 vom Finanzamt zurückbekommen!
                  Bei den Angaben wo ich mir nicht sicher ob sie die anerkennen, hakten sie ab!
                  Bei Sonderausgaben bei Miriam und mir aufgrund unserer Behinderung machten sie abstriche!
                  Ob ich Widerspruch einlege, weiß ich nicht. Ich denke eher Nicht!
                  Die Steuerrückzahlung ist echt toll!

                  Ich drücke euch alle Daumen, dass ihr noch einen Abschluß findet, mit dem ihr gut leben könnt!
                  _______________

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