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SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Klage?

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    SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Klage?

    hallo allerseits

    wie man evtl schon hier ( http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=10048) gelesen hat kämpfen wir grad gegen unsere behörde.

    wir haben für unseren junior einen SBA wg Asperger erstellt bekommen.
    GdB 50% kennzeichen "h"

    wir haben widerspruch eingelegt und möchten zumindest eine rückdatierung bis geburt (wie es eine famile aus unserem ort bekommen hat wie wir mittlerweile wissen!)

    dieser einspruch wurde nun vom regierungspräsidium abgeleht.
    dagegen können wir nun binnen eines monats klage einreichen vor dem sozialgericht.

    wir sind sehr enttäuscht und deprimiert. wir waren in unserem ganzen leben noch nie vor einem gericht, von daher gucken wir ziemlich dumm aus der wäsche.
    meine RS-versicherung deckt das sozialrecht ab, das habe ich schon geklärt.
    wie sind denn generell die chancen vor gericht?
    wir da eher zugunsten der familen entschieden oder kann man das im prinzip gleich knicken?

    oder sollte man mal einen anwalt draufschauen lassen um die chancen abzuklären?

    wir uns so hilflos, es ist zum heulen wie man mit uns umspringt

    DANKE im voraus für eure tips!

    dirk
    Zuletzt geändert von Volker; 24.07.2012, 12:31. Grund: Rechtschreibung im Betreff

    #2
    AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kl

    Hallo Dirk,
    kann Dir nur aus unseren Erfahrungen berichten.

    Wir haben einen inzwischen 9-jährigen Kanner Jungen, also frühkindlicher Autismus.

    Unser SBA lautet auf 100 % und die Buchstaben G, B und H.

    Rückwirkend haben wir auch nicht ab Geburt bekommen, weil die Ärzte vorher nichts bemerkt haben. Uns wurde nahegelegt die Klage zurückzunehmen.

    Wir haben von klein auf immer darauf hingewiesen, daß uns gewisse Dinge auffallen, verspätes Laufen, keine Sprache usw.

    Das interessiert niemanden mehr und es kommt darauf an, was in den vergangen Berichten dokumentiert wurde.
    LG v. Sanne
    Zuletzt geändert von Volker; 24.07.2012, 12:31.

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      #3
      AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kl

      danke sanne!
      das klingt leider nicht so doll

      was uns halt maßlos ärgert ist die tatsache dass es ja letztendlich an unfähigen ärzten lag die lieber auf ADHS diagnostizieren und ritalin verabreichen als dass sie über den tellerrand hinausschauen.

      uns zu uns heisst es jetzt in der ablehnung "nicht beurteilbar"

      ich kläre im moment die deckungszusage mit meiner RS-versicherung......

      dirk
      Zuletzt geändert von Volker; 24.07.2012, 12:31.

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        #4
        AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kla

        wir sind gerade in der selben Situation. haben Einspruch eingelegt und uns schlau gemacht.
        Früher wurde bei Autismus immer ab Geburt gestellt, heute nicht mehr. Auch wenn Autismus angeboren ist.
        Ausschlaggebend ist, wann eine Beeinträchtigung durch die Behinderung angefangen hat.
        Das ist bei Autismus meist mit dem Eintritt in den Kindergarten.
        Bitte lass dir von deinem behandelnden Arzt alle Unterlagen aus dem Computer ausdrucken. Alles was du hast, was damals schon von der Norm abwich.
        Alte Logoberichte, oder sowas können auch helfen,. Ausserdem musst du eine Schweigepflichtentbindung für alle Ärzte und Therapeuten unterschreiben, dann schreibt das Amt die alle an. Auch den Kindergarten haben wir angegeben. Wir hoffen jetzt auf Annerkennung der Behinderung ab dem dritten Lebensjahr.
        Es sieht, laut Sachbearbeiter, ganz gut aus.

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          #5
          AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kla

          was uns halt auch maßlos ärgert ist die tatsache dass KEIN amt bisher mal nachgefragt hat bzgl irgendwelchen attesten, gutachten, bisherigen diagnosen.
          was wir die letzten jahre alles (vergeblich!) unternommen haben.
          logopädie, ergotherapie, selbst osteopathie (schreibt man das so?) haben wir versucht und zum teil aus der eigenen tasche bezahlt.

          das alles interessiert jetzt keinen ??????? das kann doch wohl nicht sein!!!

          dirk

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            #6
            AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kla

            Hallo Dirk,
            ich kann Deinen Ärger sehr gut nachvollziehen.

            Unser Kindergarten hat sogar die I-Kraft abgelehnt, die der Bezirk damals übernommen hätte. Ein Viertel Jahr später hieß es dann doch: das Kind muß aus dem Kindergarten, weil sich Eltern beschweren usw.

            Leider war der Kindergarten bei uns nicht bereit, eine Stellungnahme abzugeben, auch nicht per Aufforderung des Anwalts.

            Unser Sohn bekam auch Logopädie und Ergotherapie so lange noch keine Diagnose bestand.
            Nach Diagnosestellung hieß es, daß Logopädie und Ergotherapie weder bei ADHS noch bei Autismus hilft und beides wurde uns abgelehnt.

            Wenn so viele Jahre vergangen sind, läßt sich nur schwer etwas nachweisen. Wir hatten einen ganzen Aktenordner voll mit Tests und Stellungnahmen.

            Bei uns wurde der SBA dann auch ab Kindergartenzeit gewährt. Aus anderen Bundesländern weiß ich aber, daß dort auch anders entschieden wird.

            Wir leben in Bayern und da geht scheinbar ohne klagen nichts mehr.
            LG v. Sanne

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              #7
              AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kla

              Zitat von Sanne40 Beitrag anzeigen
              ......scheinbar ohne klagen nichts mehr.
              den eindruck haben wir auch, sanne.
              so bekommt man doch einiges abgeschmettert, denn den klageweg werden doch eher weniger durchziehen.

              ich habe heute meine RS-versicherung angeschrieben, sobald ich die deckungszusage habe werden wir einen anwalt konsultieren der sich das anschauen soll.

              es ist einfach zum ko.....en (sorry) wie man als eltern eines behinderten kindes behandelt wird.
              von gerechtigkeit kann da keine rede sein

              grüße
              dirk

              ps: ich hab in dem letzten posting was falsches geschrieben: es war nicht "osteopathie" es war "kinesiologie" , also hokupokus den uns nichtmal meine private krankenversicherung bezahlt hat.
              aber man will ja nichts unversucht lassen, ihr werdet das kennen

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                #8
                AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kla

                Hallo Dirk,
                wir haben mit unserem Sohn auch lange Heilpädagogen besucht, wenn ich mich recht erinnere, waren das pro Sitzung 50-80 Euro.

                Als Hirngespinst hatte ich das dann auch irgendwann gesehen. Aber im Nachhinein muß ich sagen, daß auch etwas dran war bzw. ist. Ich lehne das nicht mehr komplett ab.

                Damals - als wir noch keine Diagnose hatten - meinte eine Heilpraktikerin bei unserem Sohn wäre die linke Gehirnhälfte wie abgeschaltet. Und das hat sie "festgestellt" ohne daß größere Sitzungen und Untersuchungen notwendig waren.

                Heute wissen wir mehr und ich denke oft an die Heilpraktikerin zurück. Hätte sie uns weiter helfen können?

                Die Antwort werden wir nie bekommen, weil wir uns das leider nicht leisten können.

                Übrigens kann man die Rechtsschutzversicherung auch anrufen wegen dem Deckungsschutz, das spart Zeit.......
                LG v. Sanne

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                  #9
                  AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kla

                  Zitat von Sanne40 Beitrag anzeigen
                  Übrigens kann man die Rechtsschutzversicherung auch anrufen wegen dem Deckungsschutz, das spart Zeit.......
                  LG v. Sanne

                  hab ich schon
                  wills aber zur sicherheit schriftlich

                  gruss dirk

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                    #10
                    AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kla

                    Hallo Dirkmann,

                    Klage vor dem Sozialgericht lohnt immer.
                    Bis jetzt haben wir jede Klage (und es waren einige) vor den Sozialgerichten gewonnen. Wichtig ist der Anwalt, der Euch vertritt, sollte unbedingt ein Fachanwalt für Sozialrecht sein!

                    Wir lassen uns allerdings seit nun fast 30 Jahren durch den VdK vertreten und haben gute Erfahrungen gemacht. Gerade erst haben wir (nach 1 1/2 Jahren) den Sozialhilfeträger davon " überzeugt", dass er falsch berechnete Bescheide rückwirkend zu korrigieren hat ( ging immerhin um fast 1100.- Euro).

                    Klage für meine Schwiegermutter auch gerade erst erfolgreich- Verschlimmerungsantrag ( Erhöhung von 60 auf 80%, erstmalig Merkzeichen "G") erfolgreich durchgefochten, hat aber fast 2 Jahre gedauert.
                    Im Augenblick läuft die Klage gegen die Regelbedarfsstufe 3.
                    Viel Glück- zu verlieren habt Ihr nichts.

                    LG
                    susemichel

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                      #11
                      AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kla

                      das macht hoffnung!
                      danke!!!1

                      dirk

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                        #12
                        AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kla

                        Beim VdK haben wir auch schon angerufen, ich weiß nicht, wie es bei Asperger Autismus ist, aber wenn man den Träger Jugendamt hat, übernimmt der VdK auch nicht!
                        LG v. Sanne

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                          #13
                          AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kla

                          so, mach langer zeit mal wieder was neues von uns.
                          das ganze ist ja mittlerweile vor dem sozialgericht, aber die mühlen der justiz mahlen bekanntlich langsam......
                          man hat uns nun einen vergleich angeboten:
                          - rückdatierung zur einschulung (hier auch erste therapiemassnahmen)
                          - "b" und "g" abgelehnt

                          mit ersterem hätten wir uns abfinden können, auf "B" wollten wir nicht verzichten.
                          dies wurde nun zum zweiten mal abgelehnt.

                          da es fakt ist dass unser junior niemals (!) alleine unterwges sein kann haben wir uns entschlossen diesen wachsweichen vergleich ("friss den brocken....") abzulehnen und die sache weiter vor dem sozialgericht durchzuziehen.
                          wird auf einen gutachter rauslaufen, aber das ist uns egal. dieser gutachter kann nur eines bestätigen und das ist "B"

                          deutliche worte, sorry dafür: es ist schlichtweg zum KOTZEN und ein armutzeugnis für unsere versorgungsämter wie man als eltern mit einem behinderten kind abgefertigt wird.
                          wir sind dermassen sauer und enttäuscht, aber wir ziehen das jetzt erst recht bis zum bitteren ende durch.
                          wenn jemand erfahrungen mit einem solchen gutachter-thema hat wären wir dankbar für infos.
                          lt unserer anwältin können WIR diesen bestimmen.

                          grüsse in die runde!
                          dirk

                          Kommentar


                            #14
                            AW: SBA: Einspruch wg Rückdatierung abgelehnt. Kla

                            Hallo Dirk,
                            habe das ganze erst jetzt gelesen. Wir haben eine Tochter mit frühkindlichem Autismus. Als Baby "nur" Entwicklungsverzögerungen und Epilepsie, mit ca. 4,5 Jahren die Diagnose. Antrag auf Anerkennung ab Geburt haben wir durchbekommen, aber wie schon mal jemand hier geschrieben hat, war das "früher" evtl. anders - meine Tochter ist jetzt 18, d.h. das war ca. 2005. Wir haben eine ärztliche Bestätigung eingereicht, dass die Behinderung angeboren ist, auch wenn sie erst später festgestellt wurde. Wir wohnten damals in München, da ging's wie gesagt durch. Inzwischen in Augsburg weiß ich von vielen Autismus-Fällen, in denen Anerkennung "ab Geburt" abgelehnt wurde ... Bin gespannt, wie die Klage ausgeht. Wichtig wäre in jedem Fall, bei einer rückwirkenden Anerkennung ab wann auch immer, dass Ihr beim Finanzamt eine rückwirkende Änderung der Lohnsteuerbescheide beantragt, da gibt's nochmal Geld zurück (das H bedeutet ja eine hohe Pauschale, die man von der Steuer absetzen kann). Wir haben damals für 4 Jahre rückwirkend Geld erstattet bekommen, das waren ca. 8000 D-Mark = 1000 Euro pro Jahr. Nimmt man doch mit. - Alles Gute - Disteline

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                              #15
                              Ich würde das Thema gerne mal hochschubsen....
                              Bei unserem Sohn wurde ein GdB von 50 ohne Merkzeichen anerkannt, ab Antragstellung. Er hat Asperger Autismus.
                              Die Feststellung ab Geburt wurde abgelehnt. Begründung: Da die Verhaltensstörung im Rahmen der Persöhnlichkeitsentwicklung ( Frühförderung ) diagnostiziert werden kann. Die Diagnose wurde aber erst 2016 gestellt. Ja witzig, bloß hat kein Arzt diese Diagnose gestellt, obwohl wir mehrfach darauf hingewiesen haben.
                              Im Bericht der Psychologin steht abschließend, es liegen mittlere bis schwere Anpassungsschwierigkeiten vor.
                              Wir haben Widerspruch eingelegt, wegen Erhöhung des Gdb und rückwirkender Anerkennung. Wir haben angegeben, das ab 2005 eine Therapie gemacht wurde und Auffälligkeiten im Kindergarten bestanden. Ich hoffe, das es berücksichtigt wird. Die Frage: Warum wird vom Amt nicht berücksichtigt, das eine Behinderung ab Geburt besteht, nur weil man nicht beim Arzt war? Außerdem kann man ein Aspergersyndrom erst im Jugendalter feststellen !?

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                                #16
                                Hallo Petra,
                                was die rückwirkende Anerkennung angeht, kann ich dir leider nicht helfen.
                                Wohl aber, was die Diagnostik im Autismusspektrum angeht:
                                In der Regel lassen sich Asperger- und atypischer Autismus ab dem 3-4 Lebensjahr feststellen. Wichtig wäre vielleicht noch, nachzuvollziehen, ob die Hinweise zum Asperger-Autismus schon vorher (vor 2016) vorgelegen haben, das müsste ja aus den bisherigen Befunden hervor gehen.

                                lg patiko

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                                  #17
                                  Hallo Patiko
                                  Den Hinweis auf Autismus haben wir den Ärzten immer gegeben. Leider wurde darauf nicht eingegangen. Wahrscheinlich hätten wir viel früher auf eine Diagnose drängen müssen. Das haben wir aber nicht. Nur, wenn ein Schulkind sich nicht in die Klasse integrieren lässt und die Leistungen immer mehr abfallen, ist dies ein Hinweis auf eine Entwicklungsstörung. Warum bekommen Kinder Ergotherapie ? Doch nur, wenn etwas nicht stimmt. Wir werden abwarten müssen, was passiert. Die Sache ist doch, kann man zum Beispiel aus Berichten der Ergo schließen, das ein Asperger Verdacht besteht ? Ich denke, da müsste der Kinderarzt ran und der war immer der Meinung, unser Sohn ist halt etwas langsam.....

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                                    #18
                                    Hallo Petra,

                                    hier gibt es ein Urteil zu dem Thema:
                                    -----------------------------------------------------

                                    ..."Nur in Ausnahmefällen kann eine Schwerbehinderung rückwirkend bewilligt werden. Grundsätzlich gilt, dass eine Schwerbehinderung mit dem Tag der Antragstellung bewilligt wird. Zu diesen Ausnahmetatbeständen gehören auch Steuervorteile, die zu einem höheren Einkommen führen, so das LSG Baden-Württemberg im Urteil v. 21.02.2013 (L 6 SB 4007/12)."....

                                    Komplette Info:
                                    https://www.curendo.de/pflege/kann-s...illigt-werden/

                                    LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.2.2013, L 6 SB 4007/12
                                    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...ht=bw&nr=16937
                                    -----------------------------------------------------

                                    Hier findest Du ab Seite 7 Infos zum Thema:
                                    RECHTE VON MENSCHEN MIT AUTISMUS (Stand 01. Juni 2014) Verfasser: Ass. jur. Christian Frese, Geschäftsführer von autismus Deutschland e.V.
                                    http://www.autismus.de/fileadmin/use...2014_final.pdf

                                    -----------------------------------------------------

                                    Vielleicht helfen Dir die Infos ja weiter...

                                    Und noch ein herzliches Willkommen hier im Forum.

                                    LG
                                    Monika

                                    Kommentar


                                      #19
                                      Guten Morgen,

                                      Das entscheidende Urteil ist meiner Kenntnis nach: BSG B 9 SB 1/11 R
                                      Entscheidend ist - grob gesagt - der Nachweis, dass ein besonderes Interesse an einer rückwirkenden Feststellung besteht. Dabei ist die "Besonderheit" dieses Interesses recht niedrigschwellig anzusetzen.

                                      Darauf bezieht sich z. B. auch das LSG BaWü in L 6 SB 4007/12 - da geht es speziell um die rückwirkende Anerkennung einer Behinderung durch das Asperger-Syndrom.

                                      Problematisch sind wohl immer die Nachweisbarkeit und die Anerkennung vorgelegter Nachweise.
                                      Es spielt nicht unbedingt eine Rolle, wann eine Diagnose erstmalig tatsächlich erhoben worden ist, sondern unter anderem vielmehr, ab wann anhand der nachweisbaren Symptomlage retrospektiv vom Bestehen eines Krankheits- / Behinderungsbildes gesichert ausgegangen werden kann. "Ab Geburt" kann da manchmal schon recht schwierig sein - der Nachweisbarkeit wegen eben.

                                      Gruß,

                                      Daniel

                                      Kommentar


                                        #20
                                        mein alter thread lebt noch bzw wieder

                                        also, kurz in Stichworten wie das bei uns ausging.
                                        Ausgangslage ist ja eingangs bereits geschildert.

                                        wir haben uns einen Anwalt genommen (RS) der unsere Interessen wahrgenommen hat.
                                        es ist m.e. reine Schikane was hier seitens der Ämter veranstaltet wurde.
                                        ablehungen, weiter an höhrere stelle, Ablehnung, Regierungspräsidium etc etc.
                                        ich unterstelle dass hier eine art Zermürbung versucht wird. man spekuliert wohl damit dass die betroffenen irgendwann klein beigeben wenn das große Amtssiegel drauf prangert auf der Ablehnung.......

                                        wir haben uns jedoch geschworen das durchzuziehen bis zum ende.
                                        dies war dann (nach x Monaten voller Briefwechsel, neuer gutachten, blablabla) ein Termin vor dem Sozialgericht.
                                        unser Anwalt war bei uns, die Gegenseite war auch persönlich vor ort.

                                        ganz subjektiv würde ich sagen dass uns das gericht durchaus wohlgesonnen war von beginn an.
                                        wir konnten ALLES belegen, jede unserer aussagen untermauern.

                                        die Gegenseite kam natürlich ständig mit dem Argument "ab wann eine Einschränkung da war" bzw "diagnostiziert".

                                        das ende vom lied:
                                        vergleich vor gericht: rückdatierung bis kiga, 60%, und alle Kennziffern.

                                        ich denke wir hätten das eine oder andere jahr noch "rausschinden" können, das wollten wir dann aber unserer nerven zuliebe nicht mehr. wir wollten einfach nen haken dran machen.
                                        der richter wäre (subjektiver eindruck) durchaus auf unserer seite gewesen, die Schöffen auch.
                                        aber dann in eine (durchaus drohende) Revision zu gehen, das hätten unsere nerven nimmer mitgemacht.
                                        daher in absprache mit unserem RA der o.g. Kompromiss mit dem wir leben konnten.

                                        mit dem FA gabs dann NULL Probleme.

                                        unser tip:
                                        Anwalt nehmen, zeit einplanen, nicht einschüchtern lassen, hart bleiben

                                        wir drücken euch die Daumen!!!

                                        PS: sorry wg tipfehler, bin grad unterwegs u hab eigentlich garkeine zeit ))

                                        lg
                                        dirk

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                                          #21
                                          Hallo Dirk,
                                          vielen lieben Dank, dass du als betroffener Vater und hier als Eröffner dieses Themas den Eltern im Forums so einen tollen Einblick gegeben hast, wie es bei euch weitergegangen ist.
                                          Danke, dass du damit auch anderen Mut gemacht hast dran zu bleiben und nicht aufzugeben!

                                          Weiterhin alles Gute mit eurem Sohne und jederzeit gute Nerven

                                          Viele Grüße
                                          Volker
                                          Volker
                                          Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                                          Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

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                                            #22
                                            Erst mal lieben Dank für eure Antworten. Konkret zu unserem Fall gefragt, muss ich also den Kinderarzt dazu bringen, den nötigen Bericht für das Versorgungsamt zu schreiben, in dem steht, das bei T. ab 2005 der Verdacht auf Autismus bestand ? Da er es ja nicht erkannt hat, wird er es so nicht machen.
                                            In meiner Begründung habe ich geschrieben, das es sich keinesfalls um Steuervorteile handelt die wir ausnutzen wollen. Es sind Nachteilsausgleiche die uns zustehen. Ich habe ein Schreiben der AWO von 2007 beigefügt. Dort fand eine erste Diagnostik statt. Wenn zumindest von da ab angerechnet wird, wären wir zufrieden. Selbstverständlich mit den dazugehörigen Merkzeichen. Auch Berichte der damaligen Lehrerin von 2005 sind dabei. fragt sich nur, ob man daraus schließen kann, das es verdachtsweise um ein Asperger geht.....
                                            Es stimmt aber doch, das man keine Bescheinigung vom Finanzamt braucht wegen rückwirkender Anerkennung, länger als 4 Jahre ?

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                                              #23
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                                              ich wage es mal zu bezeifeln dass ein NACHTRÄGLICHER befund etwas bewirken wird.
                                              das ist aber meine rein laienhafter Einschätzung basierend auf unserem fall.

                                              die begründing "Steuererstattungen" sind durchaus rechtens, keine sorge.
                                              selbst vor gericht war das eine der ersten feststellungen des richters und das ist völlig okay!!!
                                              ihr hattet in den jahren zuvor Mehrausgaben die ihr geltend machen dürft!!!!!! das ist euer gutes recht!

                                              vom Finanzamt braucht ihr erstmal Garnichts in dieser Phase. das FA wird erst relevant wenn ihr eine rückwirkende Feststellung zugesprochen bekommen habt.

                                              lg
                                              dirk

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                                                #24
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                                                Mir wurde gesagt, dass das Finanzamt sowieso nur 5 Jahre zurück rechnet. Nur wie beweise ich, das uns in den Jahren davor Steuernachteile entstanden sind ? Meinst du z.B. wenn bei uns ab 2007 anerkannt wird, kann und muss das FA bis 2007 neu berechnen ? Das Versorgungsamt ist der Meinung,ein FA wird nur 4 Jahre zurückrechnen und für alles was davor war, brauchen wir eine Bescheinigung. Das ist aber doch Blödsinn ?
                                                Das FA stellt keine Bescheinigung aus. Da dreht man sich doch im Kreis.

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                                                  #25
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                                                  wenn der SBA zurückdatiert wird sind das andere umstände und kein einspruch (laienhafte Formulierung).
                                                  dadurch habt ihr ansprüche auf die freibeträge die ihr dann geltend macht (mit zinsen!!!!!)
                                                  das FA erkannt das an

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