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Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

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    #26
    AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

    tataaaaa!
    heute kam der bescheid vom regierungspräsidium.

    unser einspruch gegen den bescheid (also nur "H" ab diagnosestellung) wurde ABGELEHNT !

    wir können nun binnen eines monats klage vor dem sozialgericht einreichen.

    hat jemand damit erfahrungen?
    wir sind grad ziemlich deprimiert......

    dirk

    EdiT: ich mal mal besser einen neuen thread auf, denn ums thema "steuer rückwirkend" gehts ja nimmer.
    danke an die ganzen helfer hier!!!!
    Zuletzt geändert von Dirkman; 21.07.2012, 13:25. Grund: siehe "edit"

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      #27
      AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

      Hallo Dirkman,

      leider ist die Ablehnung der Rückdatierung die Regel - mit 50 + H seid Ihr -je nach Schwere des Asperger-Syndroms (max. möglich wäre je nach Datum der Antragstellung auch 80 gewesen) "normal" bedient worden.

      Die Rückdatierung werdet Ihr relativ problemlos per Klage vor dem Sozialgericht durchsetzen können, vor drei Woche konnte ich auf dem Vergleichswege in Duisburg einen GdB 50 rückwirkend zum 18. Lebensjahr (ich bin 51 Jahre alt) durchsetzen.

      Bei unserem Sohn (heute 14 Jahre alt), wurde nach einer Beschwerde beim Regierungspräsidenten das Merkzeichen H nachträglich zugestanden und eine Rückdatierung auf den dritten Geburtstag vorgenommen - ohne Klage.

      G und B sind schwierig durchzusetzen - auch vor Gericht.

      Fazit: wendet Euch an einen v e r s i e r t e n Anwalt für Sozialrecht und klagt auf GdB 50 mit H, G und B ab Geburt Eures Sohnes; so könnt Ihr Euch nötigenfalls vor dem Sozialgericht auf GdB 50 mit H ab dem dritten Geburtstag "herunterhandeln" lassen. Und keine Angst: die Kosten für den Sozialgerichtsrechtsstreit halten sich in Grenzen (ca. EUR 500, die zwischen den Parteien nach Umfang des Obsiegens / Unterliegens verteilt werden).

      Viel Erfolg!

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        #28
        AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

        Hallo!

        die Kosten für den Sozialgerichtsrechtsstreit halten sich in Grenzen
        Die Klage beim Sozialgericht ist kostenfrei, man muss ggf. lediglich einen eigenen Anwalt bezahlen, der ist aber nicht Pflicht.


        http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__183.html

        http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic68838.html

        Liebe Grüße

        Annette

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          #29
          AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

          Hallo Annette,

          wie ich geschrieben habe:

          "wendet Euch an einen v e r s i e r t e n Anwalt..." -

          dessen Kosten sind gemeint.

          Leider habe ich das Datum des Postings (21.07.2012) übersehen; ich hoffe, die Klage wurde eingereicht.

          Ein Anwalt ist in der Tat (zumindest theoretisch) nicht verbindlich vorgeschrieben; angesichts der Komplexität des Sozialrechts und der konkreten Themenstellung aber praktisch unverzichtbar (und wird, sofern vorhanden, durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt).

          Leider ist -je nach Auslastung des zuständigen SGes- mit einem Zeitraum von mindestens einem Jahr bis zum Erörterungstermin zu rechnen.

          Ich hoffe, Dirk hat den nötigen langen Atem.

          Viel Erfolg!

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            #30
            AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

            Hallo Bullterrier,

            herzlich willkommen bei Intakt. Ich wünsche Dir hier eine gute Zeit und einen informativen Austausch.
            Vielleicht meldet sich Dirk jetzt auch wieder und berichtet, wie es weitergegangen ist. Diese Rückmeldungen sind für alle Eltern immer von großem Interesse.

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              #31
              AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

              guten morgen allerseits!

              zunächt herzlichen dank an bullterrier für seine informationen die uns hoffnung machen!

              selbstverständlich werden wir weiter berichten hier, ehrensache!

              aktueller stand ist der, dass wir dank sofortiger deckungszusage unserer RS einen fachanwalt für sozialrecht kontaktiert haben der mittlerweile klage eingereicht hat.
              das ganze nimmt nun seinen lauf........ und dauert.........

              den langen atem werden wir sicher haben, denn auch unser anwalt hat uns hoffnung gemacht und die aussage "zuerst wird mal alles abgelehnt in der hoffnung dass die ruhe geben" bestätigt.

              beste grüße!
              dirk

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                #32
                AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

                Hallo zusammen,

                aus aktuellem (freudigen) Anlass eine Aktualisierung:

                nach Vergleich vor dem SG hatte ich meinen beiden in der Vergangenheit zuständigen Finanzämtern meine Steuerbescheide 1980 - 2010 mit der Bitte um Änderung unter Beifügung von Kopien der Bescheide angeschrieben.

                Nach nur zwei Wochen hat das erste Finanzam einundzwanzig neue Bescheide erstellt und rund EUR 5.500 erstattet; die Antwort des zweiten steht noch aus.

                Fazit: keine Einwendung der Festsetzungsverjährung, sondern Anerkennung des rückwirkenden GdB als neuer Grundlagenbescheid (was steuerrechtlich auch korrekt ist).

                Ich melde mich wieder, wenn das andere Finanzamt für den Zeitraum 1980 bis 1988 geantwortet hat.

                Allen Betroffenen viel Erfolg!

                Kommentar


                  #33
                  AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

                  Guten Tag,
                  ich bin neu hier im Forum.
                  Haben einen Sohn 12 Jahre alt.
                  Haben dieses Jahr ein Schwerbehindertenausweis beantragt.
                  Dem wurde stattgegeben. Grad: 70% und B rückwirkend von Geburt.
                  In der Anlage Kind habe ich die Möglichkeit dies einzutragen.
                  Ich habe aber dort nirgens die Möglichkeit einzugeben, dass die behinderung seit geburt ist.
                  Wie gehe ich jetzt gegenüber dem FA vor?
                  Ich fülle bei Zeile 64 und 65 alles aus nehme ich mal an.
                  Fertige einen Brief (Musterbrief:ihm stehen ein jährlicher Steuerfreibetrag von 890€zu usw.)an, wo ich den Pauschbetrag von 890€ jährlich rückwirkend einfordere und lege ihn dem Einkommensteuerantrag zu.
                  Mache Kopien von den Steuerbescheiden seit 2001.
                  Ist das richtig so !!
                  Vielen Dank für eine Antwort.

                  Kommentar


                    #34
                    AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

                    Hallo sunny47,

                    in Sachen rückwirkende Anerkennung eines GdB und damit verbunden rückwirkende Änderung bestandskräftiger Szeuerbescheide gibt es leider schlechte Neuigkeiten:

                    Im Februar 2013 (Veröffentlichung im Mai 2013) hat der BFH abweichend von der bisherigen Praxis der Finanzämter und abweichend von der herrschenden Meinung im Schrittum entschieden, dass aufgrund teleologischer Reduktion davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber, obwohl er eben dies nicht im Gesetzestext verankert hat, die Rückwirkung ressortfremder Grundlagenbescheide (und um einen solchen handelt es sich im Falle der Schwerbehinderung) hier die allgemeine Festsetzungsverjährung von vier Jahren angewandt sehen will. Gegen dieses in meinen Augen offenkundige Fehlurteil ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, über die jedoch sicher nicht zeitnah entschieden wird.

                    Trotz Rückwirkung von eigentlich 12 Jahren wirst Du -es sei denn, "Dein" Finanzamt hat das BFH-Urteil noch nicht zur Kenntnis genommen- nur für die Jahre 2008 - 2012 geänderte Einkommensteuerbescheide erhalten; für die Jahre 2001 - 2007 wird Dein Antrag abgelehnt werden.

                    Hiergegen solltest Du Einspruch erheben und Dich mit dem Ruhen des Einspruches bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einverstanden erklären (Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde kann ich auf Wunsch angeben - ist aber auch leicht zu googlen).

                    Allerdings macht mich der beschriebene GdB von 70 und das Merkzeichen B skeptisch: wieso wurde (autistisches Syndrom und Notwendigkeit einer Begleitperson unterstellt) denn nicht auch ein H vergeben? Dem entsprechenden Bescheid solltest Du unbedingt widersprechen, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist - ansonsten sofort einen weiteren Antrag auf Änderung des Merkzeichens stellen.

                    Kopien von Steuerbescheiden musst Du -wenn überhaupt- nur für die Jahre 2001 und 2002 beifügen; der Rest ist noch in der Aufbewahrungsfrist.

                    Wichtig: den Änderungsantrag für die Jahre 2001 - 2012 unbedingt vor dem 31.12.2013 stellen, sonst geht Dir im Zweifel das Jahr 2008 verloren.

                    Viel Erfolg!

                    Kommentar


                      #35
                      AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

                      Vielen Dank für deine Antwort!!
                      H wird er nicht bekommen.
                      In dem Musterbrief steht was von jährlicher steuerfreibetrag von 3700€.
                      In meinem fall wären das doch nur 890€. Was ist nun richtig oder was für ein Steuerfreibetrag muss da rein ?

                      Danke für eine Antwort !!

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                        #36
                        AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

                        Hallo sunny47,

                        hier ein bewährter Mustertext:

                        Absender
                        Straße
                        Ort
                        -KEIN TELEFON ANGEBEN!-




                        Übergabe-Einschreiben gegen Rückschein

                        Finanzamt
                        Straße
                        Ort




                        Ort, Datum



                        Einkommensteuernummer 123/4567/8901–Anspruchsteller-
                        Rückforderungen für die Steuerjahre 2001 - 2012


                        Sehr geehrte Damen und Herren,


                        ausweislich des in Kopie beigefügten Bescheides vom XX.XX.XXXX (Geschäftszeichen ..........) erkennt der Kreis ......... meinem / unserem Sohn einen GdB von 70 / das Merkzeichen B mit Wirkung ab 2001 zu.

                        Die rückwirkende Zuerkennung des beschriebenen GdB begründet neue Grundlagenbescheide nach § 171 Abs. 10 AO, so dass die o.a. Steuerbescheide in Anwendung von § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO entsprechend zu ändern sind.

                        Ich bitte Sie höflich, die Bescheide für die Steuerjahre 2001 bis 2012 abzuändern und das sich ergebende Guthaben baldmöglichst auf das Konto .........., Name der Bank, Filiale Ort, Bankleitzahl ........, zu überweisen.

                        Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe


                        mit freundlichen Grüßen


                        sunny47 (+ ggfs. Herr sunny)

                        Anlage: Kopie des Bescheides des Kreises ..... vom XX.XX.XXXX (Seitenzahl)

                        Kommentar


                          #37
                          AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

                          Hallo sunny47,

                          im Schreiben an das Finanzamt muss nur der GdB angegeben / nachgewiesen werden - das Finanzamt muss dann selbst den richtigen Freibetrag ermitteln (bei GdB 70 in der Tat EUR 890 p.a. - EUR 3.700 p.a. gibt es nur, wenn das Merkzeichen H oder / und Bl vergeben wurde).

                          ACHTUNG: über den Freibetrag für die Behinderung hinaus können Eltern, sofern sie selbt pflegen, auch noch den Pflegepauschbetrag für Angehörige (und der ist sogar höher als die EUR 890 von oben, nämlich EUR 924 p.a.) geltend machen - hier greift aber die Festsetzungsverjährung von vier Jahren - also schnell handeln.

                          Wieso bist Du der Meinung, Euer Sohn habe keinen Anspruch auf das Merkzeichen H? Bei autistischen Syndromen, von denen Kinder betroffen sind, wird das Merkzeichen H regelmäßig bis zur Volljährigkeit vergeben.

                          Vielleicht möchtest Du im Forum nicht auf Details der Behinderung eingehen - das kann ich verstehen. Leider kann ich an dieser Stelle weder meinen privaten Mailaccount noch meine Telefonnummer angeben. Ich kann Dir jedenfalls versichern, dass das Merkzeichen H in vielen Fällen durchsetzbar ist (wenn auch oft erst nach Einschaltung von VdK oder Rechtsanwalt).

                          Nur Mut!

                          Kommentar


                            #38
                            AW: Freibeträge EST rückwirkende Anerkennung

                            Super Antwort von Ihnen !!
                            Viele,vielen Dank !!!

                            Kommentar


                              #39
                              Freibetrag rückgängig machen


                              Moderator:

                              Lieber Gast,

                              Der Sinn Ihres Beitrags erschließt sich uns nicht wirklich.
                              Vielleicht möchten Sie Ihr Anliegen etwas klarer formulieren.

                              Danke!


                              Grüße aus dem unfassbar verschneiten Augsburg,

                              Daniel
                              Zuletzt geändert von Daniel; 26.04.2017, 07:29.

                              Kommentar


                                #40
                                Guten Abend,
                                ich habe heute vom Versorgungsamt einen Grundlagen-Bescheid für meine minderjährige Tochter bekommen, kein Schwerbehindertenausweis, da nur Grad der Behinderung 40 aber mit Merkzeichen H rückwirkend ab 2013. Dabei wird darauf hingewiesen, dass keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit besteht.
                                Kann ich in jedem Fall die EUR 3.700,00 Pauschbetrag wegen des Kennzeichens H ab 2013 sowie den Pflege-Pauschbetrag von EUR 924,00 rückwirkend ab 2013 geltend machen, da meine Ehefrau das Kind zu Hause pflegt, obwohl das Kind keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit hat, was normalerweise ja das Erfordernis ist, um bei einem GDB <50 Pauschbeträge geltend machen zu können.
                                Ich hoffe, dass mir jemand qualifiziert helfen kann und danke im Voraus!
                                Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort aus dem Harz!

                                MFG

                                Jens Meier

                                Kommentar


                                  #41
                                  Hallo Jens Meier,

                                  in dem aktuellen Steurmerkblatt vom bvkm findest Du Infos dazu:


                                  zB unter Punkt 7:

                                  Übertragung des Behindertenpauschbetrages


                                  ..."Menschen mit Behinderung, deren

                                  GdB auf weniger als 50 festgestellt

                                  ist, haben nur dann Anspruch auf

                                  den Pauschbetrag, wenn sie aufgrund

                                  ihrer Behinderung eine Rente

                                  beziehen oder die Behinderung

                                  zu einer dauernden Einbuße der

                                  körperlichen Beweglichkeit geführt


                                  hat oder auf einer typischen Berufskrankheit

                                  beruht."....


                                  Komplette Infos:
                                  http://bvkm.de/wp-content/uploads/St...%80%A22017.pdf

                                  http://bvkm.de/wp-content/uploads/bv...arrierearm.pdf

                                  LG
                                  Monika

                                  Kommentar


                                    #42
                                    Hallo Monika,
                                    danke für die Antwort, ich finde das grundsätzlich auch merkwürdig, zumal demBescheid extra eine Beschenigung für das Finanzamt mit Grad 40 und dem Merkzeichen H rückwirkend ab 2013 beigefügt wurde. 'Wie bereits gesagt, wurde allerdings im eigentlichen Bescheid erwähnt, dass keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt
                                    Aber sicher wird eine Bescheinigung für das FInanzamt sicher nur dann ausgestellt, wenn dies steuerliche Auswirkungen hat.... - oder? Es wurde auch die Dauer der Gültigkeit erwähnt (bis 2020), dann erneute Prüfung.
                                    Vielleicht hat jemand mit meiner Problematik Erfahrungen?
                                    Beim Versorgungsamt wollte man mir telefonisch keine weiteren Auskünfte geben.
                                    Danke!
                                    MFG

                                    Michael 2003

                                    Kommentar


                                      #43
                                      Zitat von Gast Beitrag anzeigen

                                      Aber sicher wird eine Bescheinigung für das FInanzamt sicher nur dann ausgestellt, wenn dies steuerliche Auswirkungen hat.... - oder?

                                      Hallo Michael,

                                      schau mal hier, das hört sich doch gut an:
                                      ..."Die Gewährung des erhöhten Behinderten-Pauschbetrages ist vom Grad der Behinderung unabhängig, kann also auch bei einem GdB von unter 50 erfolgen (z.B. bei Diabetes mellitus von Kindern). Trotzdem gibt es den normalen Pauschbetrag nicht zusätzlich zum erhöhten."...
                                      http://www.iusconsulting.de/de/porta...n-pauschbetrag


                                      Hier noch eine Info vom VDK zum Thema:
                                      https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/p...teilsausgleich

                                      Der VDK bietet sicher auch Beratungen zum Thema an.


                                      LG
                                      Monika

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