hallo allerseits!
wir sind durch durch vielseitiges "googeln" auf dieses tolle forum aufmerksam geworden und seit ein paar tagen stille mitleser.
bei unserem sohn (11jahre alt) wurde vor kurzem asperger diagnostiziert und wir befinden uns in der beantragung eines behindertenausweises. der grad der behinderung ist noch offen, wir sind sehr gespannt was man uns "zugesteht"
unsere konkrete frage:
nach erteilung des ausweises haben wir das anrecht auf einen jährlichen pauschbetrag in der steuer. wir haben auch gelesen, dass man diesen rückwirkend geltend machen kann.
da unser ausweis "ab geburt" rückdatiert wird möchten wir diese vergünstigung natürlich auch in anspruch nehmen.
die aussage dass dieser pauschbetrag in der steuer auch rückwirkend gewährt wird bzw werden muss finden wir auch mehrfach, aber auf die frage WIE LANGE ZURÜCK finden wir keine konkrete aussage.
einmal liest man "bis 5 jahre zurück kann der steuerbescheid geändert werden" dann liest man aber auch "rückwirkend bis zur geburt" , was bei uns konkret elf jahre wären.
dass das finanzamt darüber "not amused" ist ist klar......
aber was ist nun korrekt bzw was kann man einfordern?
wäre toll wenn jemand diese info für uns hätte, bestenfalls mit § oder urteil?
HERZLICHEN DANK im voraus!!!!!
dirk
wir sind durch durch vielseitiges "googeln" auf dieses tolle forum aufmerksam geworden und seit ein paar tagen stille mitleser.
bei unserem sohn (11jahre alt) wurde vor kurzem asperger diagnostiziert und wir befinden uns in der beantragung eines behindertenausweises. der grad der behinderung ist noch offen, wir sind sehr gespannt was man uns "zugesteht"
unsere konkrete frage:
nach erteilung des ausweises haben wir das anrecht auf einen jährlichen pauschbetrag in der steuer. wir haben auch gelesen, dass man diesen rückwirkend geltend machen kann.
da unser ausweis "ab geburt" rückdatiert wird möchten wir diese vergünstigung natürlich auch in anspruch nehmen.
die aussage dass dieser pauschbetrag in der steuer auch rückwirkend gewährt wird bzw werden muss finden wir auch mehrfach, aber auf die frage WIE LANGE ZURÜCK finden wir keine konkrete aussage.
einmal liest man "bis 5 jahre zurück kann der steuerbescheid geändert werden" dann liest man aber auch "rückwirkend bis zur geburt" , was bei uns konkret elf jahre wären.
dass das finanzamt darüber "not amused" ist ist klar......
aber was ist nun korrekt bzw was kann man einfordern?
wäre toll wenn jemand diese info für uns hätte, bestenfalls mit § oder urteil?
HERZLICHEN DANK im voraus!!!!!
dirk