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Wie handhabt Ihr die Grundsicherung?

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    #26
    grundsicherung ist eine bringepflicht vom sozialamt für die menschen die kein einkommen haben oder zu wenig. für behinderte gibt es da einen aufschlag. krankenversicherung wird zum teil auch übernommen . man muß nur aufpassen das man nicht beschissen wird. zum beispiel dar kein kindergeld angerechnet werden bei behinderten und pflegegeld muß man nirgens wo angeben. hoffe hat euch weiter geholfen. achja noch eins dazu. da das amt gerne zu spät das geld überweist also so das man zum ersten keinen zugriff hat ist es körperverletzung und dafür gibs auch einen §

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      #27

      Hallo xxwollixx,

      Leider ist Dein Beitrag wenig hilfreich, da unnötig polemisch und mit überwiegend fehlerhaften Behauptungen gefüllt. Zudem geht er in keine Weise auf die zuletzt von BettyDA gestellten Fragen ein.
      Bitte bemühe Dich künftig wieder um gehaltvollere Beiträge.



      Hallo BettyDA ,

      Zitat von BettyDA Beitrag anzeigen
      Aber jetzt muß ich dort die die Grundsicherung und auch den Betrag für Nebenkosten bzw. Miete angeben. Ist damit der in der Grundsicherung enthaltene Bedarf für Hauslasten und Heizkosten gemeint?
      Werden mit der Grundsicherung Leistungen zur Deckung der Kosten der Unterkunft ausgezahlt, so sind diese natürlich auch zur Deckung der (ggf. anteiligen) Unterkunftskosten zu verwenden. Im Prinzip gilt dies auch bei einer pauschalen Leistung, also wenn z. B. Grundsicherungsbezieher ohne Mietvertrag im Haushalt der Eltern leben. Hier kommt es allerdings nicht auf die "nachweisbare Tragung von tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung" an (§ 42a Abs. 3 SGB XII).

      Wenn also ein solcher Betrag in der Grundsicherung enthalten ist und dieser zweckgemäß für die Beteiligung Deines Kindes an den Unterkunftskosten verwendet wird, kann dieser Betrag als Ausgaben für Miete und Nebenkosten im Betreuerbericht vermerkt werden.


      Warum gleichzeitig nach dem Pflegegrad gefragt wird, erschließt sich mir nicht, denn da sich mein Sohn nicht selbst pflegen kann, fließt dieses Geld auf mein Konto.
      Der Betreuerbericht dient dem Gericht als Grundlage zur Prüfung, oder die/der Rechtliche BetreuerIn den Job pflichtgemäß erfüllt und alle bestehenden Leistungsansprüche für den betreuten Menschen realisiert. Dazu gehört natürlich auch ein etwaiger Anspruch auf Pflegeleistungen - alleine schon deswegen macht die Frage nach dem Pflegegrad durchaus Sinn.

      Grüße,

      Daniel

      Kommentar


        #28
        Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
        Wenn also ein solcher Betrag in der Grundsicherung enthalten ist und dieser zweckgemäß für die Beteiligung Deines Kindes an den Unterkunftskosten verwendet wird, kann dieser Betrag als Ausgaben für Miete und Nebenkosten im Betreuerbericht vermerkt werden.
        So hatte ich das eigentlich auch verstanden und eben diesen Betrag als Ausgabe angegeben. Aber besser ein mal zu viel gefragt als ein mal zu wenig.


        Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
        Der Betreuerbericht dient dem Gericht als Grundlage zur Prüfung, oder die/der Rechtliche BetreuerIn den Job pflichtgemäß erfüllt und alle bestehenden Leistungsansprüche für den betreuten Menschen realisiert. Dazu gehört natürlich auch ein etwaiger Anspruch auf Pflegeleistungen - alleine schon deswegen macht die Frage nach dem Pflegegrad durchaus Sinn.
        Siehe oben

        Danke, Daniel!


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