grundsicherung ist eine bringepflicht vom sozialamt für die menschen die kein einkommen haben oder zu wenig. für behinderte gibt es da einen aufschlag. krankenversicherung wird zum teil auch übernommen . man muß nur aufpassen das man nicht beschissen wird. zum beispiel dar kein kindergeld angerechnet werden bei behinderten und pflegegeld muß man nirgens wo angeben. hoffe hat euch weiter geholfen. achja noch eins dazu. da das amt gerne zu spät das geld überweist also so das man zum ersten keinen zugriff hat ist es körperverletzung und dafür gibs auch einen §
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Keine Ankündigung bisher.
Wie handhabt Ihr die Grundsicherung?
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Hallo xxwollixx,
Leider ist Dein Beitrag wenig hilfreich, da unnötig polemisch und mit überwiegend fehlerhaften Behauptungen gefüllt. Zudem geht er in keine Weise auf die zuletzt von BettyDA gestellten Fragen ein.
Bitte bemühe Dich künftig wieder um gehaltvollere Beiträge.
Hallo BettyDA ,
Zitat von BettyDA Beitrag anzeigenAber jetzt muß ich dort die die Grundsicherung und auch den Betrag für Nebenkosten bzw. Miete angeben. Ist damit der in der Grundsicherung enthaltene Bedarf für Hauslasten und Heizkosten gemeint?
Wenn also ein solcher Betrag in der Grundsicherung enthalten ist und dieser zweckgemäß für die Beteiligung Deines Kindes an den Unterkunftskosten verwendet wird, kann dieser Betrag als Ausgaben für Miete und Nebenkosten im Betreuerbericht vermerkt werden.
Warum gleichzeitig nach dem Pflegegrad gefragt wird, erschließt sich mir nicht, denn da sich mein Sohn nicht selbst pflegen kann, fließt dieses Geld auf mein Konto.
Grüße,
Daniel
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Gast
Zitat von Daniel Beitrag anzeigenWenn also ein solcher Betrag in der Grundsicherung enthalten ist und dieser zweckgemäß für die Beteiligung Deines Kindes an den Unterkunftskosten verwendet wird, kann dieser Betrag als Ausgaben für Miete und Nebenkosten im Betreuerbericht vermerkt werden.
Zitat von Daniel Beitrag anzeigenDer Betreuerbericht dient dem Gericht als Grundlage zur Prüfung, oder die/der Rechtliche BetreuerIn den Job pflichtgemäß erfüllt und alle bestehenden Leistungsansprüche für den betreuten Menschen realisiert. Dazu gehört natürlich auch ein etwaiger Anspruch auf Pflegeleistungen - alleine schon deswegen macht die Frage nach dem Pflegegrad durchaus Sinn.
Danke, Daniel!
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