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Diskussion um staatl. Unterstützung von Familien

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    Diskussion um staatl. Unterstützung von Familien

    Guten Abend,

    ich informiere mich bei Intakt hin-und wieder und habe hier ein wenig mitgelesen.

    Ich habe mich gerade gefragt, on nun ein beh. Erwachsener der bei seinen Eltern Zu Hause lebt, wirklich sehr bescheiden leben muss.
    Grundsicherungu. Mehrbedarf u.Wohngeld u. Kindergeldu. Pflegeld, dass betreunden Personen zr Verfügung steht. Außerdem noch sonstige Leistungen, die die Pflege entlasten. Viele beh. Menschen geben ihr Geld nicht selbst aus.

    Ein Betrag, zwischen 1200€ und 1500€. je nach Pflegestufe und Wohngeld, sieht nicht danach aus, dass Behinderte in Deutschland finanziell schlecht versorgt werden. Sicher ist es so, dass Pflegeld keine Leistung zum Lebensunterhalt ist. Aber bei der Diskussion müssen die Leistungen im Ganzen betrachtet werden.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

    Viele Grüße W.
    Zuletzt geändert von Inge; 07.02.2011, 14:36. Grund: Thema umbenannt und verschoben

    #2
    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Hallo Wilfried,

    1)
    Viele beh. Menschen geben ihr Geld nicht selbst aus.
    Diese Aussage kann ich nur so verstehen, dass die Angehörigen, deiner Meinung nach, das Geld, was zur Sicherstellung der Existenz des behinderten Menschen gezahlt wird, zweckentfremden.
    Sollte es anders gemeint sein, kannst du ja korrigieren. Ich bin gespannt, was es dazu für Meinungen hier gibt....

    2)
    Sicher ist es so, dass Pflegeld keine Leistung zum Lebensunterhalt ist. Aber bei der Diskussion müssen die Leistungen im Ganzen betrachtet werden.
    Das Pflegegeld nach SGB XI wird überwiegend an die Pflegeperson weitergeleitet. Es soll eine Anerkennung für die ehrenamtliche und die Staatskasse wesentlich entlastende Pflege, speziell durch Angehörige im häuslichen Bereich , sein.,,,,
    Du unterstellst hier quasi, dass Pflegegeld könne zu den existenzsichernden Leistungen dazugerechnet werden, so dass ein gut auskömmliches Gesamtpaket für den behinderten Menschen entsteht. Diese Darstellung ist ein Hohn für mich als Pflegeperson. Ich soll also das Pflegegeld für den behinderten Menschen, für meinen Sohn ausgeben, weil es ja nunmal da ist? Ok, dann kann auch gleich sämtliches vorhandene Vermögen und Einkommen in deine Rechnung einbezogen werden und die Angehörigen leben dann wahrscheinlich von der Motivation, dem behinderten Menschen dienlich sein zu dürfen.
    Entschuldigung, dass ich dies mal so drastisch ausdrücke, aber man liest selten solche einseitigen Kommentare. Es muß auch noch Jemanden geben, der die Pflege und Betreuung durchführt, oder nicht? Behinderung und Pflegebedürftigkeit sind gesellschaftliche Risiken und kein persönliches Risiko der Behinderten und deren Angehörigen.

    Michael

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      #3
      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Hallo Wilfried,

      "Fast in der Hälfte der Fälle sähe sich ein Familienmitglied [des behinderten Kindes] gezwungen, die Berufstätigkeit wegen der Betreuung aufzugeben. Das Risiko, arm zu werden sei damit deutlicher höher als in der Gesamtbevölkerung: 40 Prozent der Familien hätten ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.000 Euro (Gesamtbevölkerung: 13 Prozent)."
      Quelle und kompletter Text: Pressemitteilung des LWL

      Und genau diesen Familien sollen nun die Regelsätze gekürzt werden.
      Genau diese Familien geraten in die absolut kleinkarierte Beweispflicht, um die Abzweigung des Kindergeldes zu vermeiden.
      Genau diese Familien sind derzeit häufig gezwungen, für die Inkontinenzversorgung ihrer erwachsenen Kinder finanzielle Aufzahlungen zu leisten, weil die Versorgungen in sehr vielen Fällen nicht ausreichend und zweckmäßg sind, sondern völlig unzureichend.

      Unsere Familie erspart dem Staat monatliche Heimkosten von ca. 3.500 Euro, weil wir uns beruflich und somit auch finanziell massiv eingeschränkt haben, um die Betreuung und Pflege unserer inzwischen 27-jährigen Tochter überhaupt auf Dauer gewährleisten zu können.

      Eine finanzielle Überversorgung durch den Staat kann ich - zumindest bei uns - nicht erkennen.

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        #4
        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
        Guten Abend,

        ich informiere mich bei Intakt hin-und wieder und habe hier ein wenig mitgelesen.

        Ich habe mich gerade gefragt, on nun ein beh. Erwachsener der bei seinen Eltern Zu Hause lebt, wirklich sehr bescheiden leben muss.
        Grundsicherungu. Mehrbedarf u.Wohngeld u. Kindergeldu. Pflegeld, dass betreunden Personen zr Verfügung steht. Außerdem noch sonstige Leistungen, die die Pflege entlasten. Viele beh. Menschen geben ihr Geld nicht selbst aus.

        Ein Betrag, zwischen 1200€ und 1500€. je nach Pflegestufe und Wohngeld, sieht nicht danach aus, dass Behinderte in Deutschland finanziell schlecht versorgt werden. Sicher ist es so, dass Pflegeld keine Leistung zum Lebensunterhalt ist. Aber bei der Diskussion müssen die Leistungen im Ganzen betrachtet werden.

        Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

        Viele Grüße W.
        Hallo Wilfried,

        Starker Tobak was hier aufgezählt wir.

        Ich kann Dir aber sageb das dies nicht so ist zumindest bei uns nicht.

        Mein Sohn 22 Jahre ist jetzt im Berufsbildungsbereich einer WfbM . Ist schwerstbehindert 100 mit Merkzeichen G,aG, B,H und RF bezieht 634 Euro Sozialhilfe diese setzt sich zusammen auf 359 Euro Regelsatz 125 Euro Mehrbedarf und 149 Euro Mietpauschale. Er hat Pflegestufe II und bekommt 430 Euro Pflegegeld.

        Mein Kind ist vom Wohngeld ausgeschlossen da er Leistung nach dem SGB XII erhält.

        Wir Eltern , sein Stiefvater und ich können beim Wohngeld auch keine Behinderungsbedingeten Mehrbedarf geltend machen. Das sind schon mal 1400 Euro die und flöten gehen.Aber wir beklagen uns nicht.

        Das Pflegegeld leitet er an mich weiter da ich meinen Sohn auch Pflege. Sein Geld was er vom Sozialamt bekommt geht auf sein Konto. Mit diesem Geld gehen wir einkaufen was er braucht. Leioder reicht der Satz einfach nicht aus. Er leidet unter Laktosunverträglichkeit . Hier müssen wir mit dem KG was auf mein Konto geht zuschustern.

        Auf Grund seiner Pflegebedürftigkeit könnte ich nie einen Vollzeitjob annehmen.
        Da immer jemand zu Hause sein muss da mein Mann Berufskraftfahrer und zur Zeit praktisch der jenige ist der Vollzeit arbeiten kann um den Rest durchzubringen .

        Ich fasse nochmal zusammen

        Sozialhilfe 634 Euro
        +430 Euro Pflegegeld was weiter geleidet wird

        Wie beitte kommst Du auf die Summe von 1200-1500 Euro ???

        Du musst auch mal überlegen wie es bei Eltern ist deren Kind die Pflegestufe III hat . Da kann ein Elternteil garnicht arbeiten das ist Vollzeitpflege.

        Verdient der Mann dann auch noch genug bekommen diese weder Hartz4 noch Wohngeld.

        Also stimmt dEine Aussage hier nicht. Und schon garnicht das wir uns das Geld einbehalten. Das ist Stammtisch gelabber.

        Und geht es wie meinen Vorschreiber wir Elter packen jeden Monat noch was darauf damit unsere Kinder um die Runden kommen

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          #5
          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Guten Tag,

          ich bin der Meinung es ist nicht wirklich ungerechtfertigt, dass eine Überprüfung dessen erfolgt, ob die Leistungen, tatsächlch in vollen Umfang für den beh. Erw. benötigt werden. In dem Sinn bin ich nicht der Meinung, dass elder zweckentfremdet werden, sondern, dass es sehr unterschiedliche Ausgaben gibt.

          Zur Berufstätigkeit habe ich eine Frage. Wird die betreffend Person tagsüber nicht versorgt? Ist es nicht möglich dass ein Volzeitdienst erzielt wird? Inge sind sie alleinerziehende Mutter? Wie ich nun diese "Kürzung" verstehe,wird diese nicht komplett gestrichen, sondern es scheint auch hier ein Nachweis verlangt, ob es beispielsweise nun tatsächlich einen zweiten Telefonanschluss in einem Haushalt gibt und es ist dementsprechend möglich, dass die Kosten dafür übernommen werden.

          Viele Grüße W.

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            #6
            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Du musst auch mal überlegen wie es bei Eltern ist deren Kind die Pflegestufe III hat . Da kann ein Elternteil garnicht arbeiten das ist Vollzeitpflege.
            Und das Pflegegeld von 685 Euro ist der "Lohn" für die Rund-um-die-Uhr-Pflege. Lieber Wilfried, rechne Dir da mal den Stundenlohn bei einem 24-Stunden-Job aus!!!! Du kannst gerne mal bei uns vorbeikommen und für nur 14 Tage die Pflege meiner Tochter übernehmen, dann wirst Du sehen, dass es sich hier nicht um leicht verdientes Geld, das man nur so "nebenbei" einstreift, handelt.

            Selbst mir dem Pflegegeld, dass mir als Pflegeperson zusteht, kommt meine Tochter bei weitem nicht auf die von Dir ins Spiel gebrachten Leistungen.

            Auch Menschen mit Behinderung benötigen Geld, um ihr Leben bestreiten zu können zu können. Sicher können sie oft nicht selbst darüber bestimmen, aber dafür haben sie vom Gericht eingesetzte Betreuer, die dafür sorgen, dass das Geld bestimmungsgemäß verwendet wird. Und darüber müssen die auch jährlich Rechenschaft ablegen. Von "in die eigene Tasche" stecken ist da nichts.

            Ich finde es sehr traurig, dass hier Eltern wieder so hingestellt werden, als wollten sie sich an ihren behinderten Kindern bereichern.

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              #7
              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Hallo Wilfried,

              Pflegestufe 3 erhält ein Mensch nur dann, wenn eine Rund-um-die-Uhr-Pflege nötig ist. In früheren Jahren hieß das in meinem Fall, dass ich nachts bis zu 15x mal aufstehen musste. Heute muss ich glücklicherweise "nur" noch 3-4x nachts aufstehen. Ich weiß nicht, ob andere Pflegepersonen dann in der Lage sind, tagsüber noch einem Beruf - in dem ja auch Leistungsfähigkeit verlangt wird - nachzugehen.

              Ein behindertes Kind hat auch nicht nur 6 Wochen Ferien im Jahr wie die Eltern, sondern in der Schulzeit Ferien von ca. 12 Wochen. Eine Fremdbetreuung durch Familienangehörige ist selten gegeben, eine Fremdbetreuung durch Institutionen kostet meistens mehr als das Einkommen des Eltern.
              Ein Mensch mit schwersten Behinderungen hat ein höheres Krankheitsrisiko und kann somit nicht in die Schule/Werkstätte oder Förderstätte gehen. Wie soll das das funktionieren, wenn die Eltern nur 6 Wochen Urlaub haben? Sollen Vater und Mutter getrennt Urlaub (der ja der Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen soll) machen, um die Versorgung in den Ferien oder bei Krankheit zu gewährleisten?

              Und welches Anrecht auf ein eigenes Leben haben Eltern von (erwachsenen) behinderten Kindern?

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                #8
                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Hallo Wilfried,

                es würde mich noch interessieren, ich welcher Eigenschaft Du hier schreibst?
                Bist Du Angehöriger eines Menschen mit Behinderung?

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                  #9
                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Guten Tag,
                  ich möchte hier niemanden zu Nahe treten. Es ist mir bekannt, welche Gelder wofür gedacht sind. Die Gesamtleistungen erachte ich als gut und ich würdige die Pflege der Eltern. Dennoch widerstrebt es mir, dass behinderte Menschen in Deutschland gerade wenn sie zu Hause leben, ein sehr bescheidenes Leben führen. Das tun sie meines Erachtens nicht. Deshalb ist es durchaus sinnvoll hier und da Nachweise zu verlangen. Sicherlich ist dies sehr nervenaufreibend für Eltern.

                  Ich wünsche ihnen und Ihren Kindern alles Gute. Es war einfach ein Gedanke, der mir durch den Kopf ging. Und sehr wahrscheinlich wird in einer Familie, abgesehen von Alleinerziehenden, eine Person vollzeit arbeiten. Wenn wir nun davon sprechen, wofür die Gelder gedacht sind, dann sicher nicht dazu um einen fehlenden Vollzeitverdienst auszugleichen.

                  Viele Grüße Wilfried

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                    #10
                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Hallo Wilfried,

                    na klar. Vollzeit arbeiten gehn und am feierabend pflegen und betreuen. Von der Vollzeitpflege am Wochenende ruhe ich mich dann bei der Vollzeitarbeit aus.

                    Eine Kürzung um haushaltsbedingte Kosten wird hier von Niemandem grundsätzlich bestritten, sofern sie der Höhe nach belegbar ist. Es wird allerdings Gleichbehandlung eingefordert. Da es bei über 25 Jährigen im SGB II keine Kürzung gibt, kann es bei der gleichen Normadresse im SGB XII keine Kürzung geben.

                    Michael

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                      #11
                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      hallo wilfried.
                      so kann nur ein mensch schreiben,der keine behinderten Menschen pflegen muss,kann
                      ,oder will.
                      es ist einfach ein nicht wissen nicht können nicht wollen.
                      nur wer im gleichen boot sitzt kann verstehen und mit reden.
                      ansonsten. lieber wilfried vergiss es.
                      mögest du und die deinen immer heil und gesund sein.

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                        #12
                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Guten Tag Michael,

                        die Regelbedarfsstufe 3 ist noch nicht ganz ausgearbeitet. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese "Kürzung" auch in SGBII erfolgt. Ich kann gut nachvollziehen, falls sie alleinerziehender Vater sind, dass nicht eine Vollzeitpflege leisten und einer Vollzeittätigkeit nachgehen können. Dafür müsen sie dann seperat Leistungen aus SGB II erhalten.

                        So nun möchte ich aber diese Diskussion nicht ausschweifen lassen. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass beh. Erw. in Deutschland recht gut versorgt sind.

                        Viele Grüße W.

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                          #13
                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Hallo Wilfried,

                          ich stelle hier mal die Regelbedarfsstufen-Aufteilung ein. 1.Spalte.
                          Vieleicht kannst Du mir 72.-- € Haushaltsersparniss herausrechnen.
                          Ich kann es nicht.

                          Noch was zu den Kosten:

                          Nach 35 Jahren Vollzeitpflege und Verzicht auf Arbeit bekommt meine Frau eine Rente von 390.-- €.
                          Zuletzt geändert von odin; 17.04.2011, 15:39.

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                            #14
                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
                            Guten Tag Michael, Ich kann gut nachvollziehen, falls sie alleinerziehender Vater sind, dass nicht eine Vollzeitpflege leisten und einer Vollzeittätigkeit nachgehen können. Dafür müsen sie dann seperat Leistungen aus SGB II erhalten.
                            ja, guten Tag auch zurück. Sie können gar nichts nachvollziehen. Und schönen dank auch für ein Leben auf Sozialhilfeniveau.
                            Uns ist durchaus bewußt, dass es auch noch andere Interessen in der sogenannten Gemeinschaft gibt. Das wird uns aber nicht davon abhalten, unsere Interessen und die unserer Kinder zu vertreten und dafür mit allen Mitteln zu streiten.

                            Michael

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Nach 35 Jahren Vollzeitpflege und Verzicht auf Arbeit bekommt meine Frau eine Rente von 390.-- €.
                              Ja, und ganz zu schweigen davon, dass auch der erwerbstätige Elternteil durch die Doppelbelastung Beruf/Unterstützung bei der Pflege sehr oft frühverrentet werden und die Familie dadurch noch weitere Einkommenseinbussen hinnehmen muss.

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                                #16
                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Guten Tag noch einmal,

                                ich weiss nun nicht, wie sich die Haushaltsersparnis genau zusammensetzt. Kann aber nachvollziehen, dass es eine Haushaltsersparnis gibt. Odin leider kann ich ihre Datei nicht lesen. In welcher Höhe nun Rentenbezüge erreicht werden hängt von den Renteneinzahlungen der Krankenkasse ab. Das ist auch eine Leistung, die hier zu Lande eine gute Leistung ist. Sicher ist es nicht auszuschließen, dass jemand der 30Jahre-bis 40Jahre pflegt, bei den Altersbezügen Abstriche hat, andrerseits, kommen Rentenbeiträge der Stufe 3 einer Vollzeittätigkeit über 30Jahre oder 40 Jahre gleich.

                                Ich wünsche Ihnen nochmals alles Gute.

                                Viele Grüße Wilfried

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                                  #17
                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
                                  Guten Tag Michael,

                                  die Regelbedarfsstufe 3 ist noch nicht ganz ausgearbeitet. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese "Kürzung" auch in SGBII erfolgt. Ich kann gut nachvollziehen, falls sie alleinerziehender Vater sind, dass nicht eine Vollzeitpflege leisten und einer Vollzeittätigkeit nachgehen können. Dafür müsen sie dann seperat Leistungen aus SGB II erhalten.

                                  So nun möchte ich aber diese Diskussion nicht ausschweifen lassen. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass beh. Erw. in Deutschland recht gut versorgt sind.

                                  Viele Grüße W.
                                  Nur leider wird es im SGB II dann einen waren Umzugsboom geben.
                                  Ergo würde sich der Staat selber in Knie schießen.

                                  falls sie alleinerziehender Vater sind, dass nicht eine Vollzeitpflege leisten und einer Vollzeittätigkeit nachgehen können. Dafür müsen sie dann seperat Leistungen aus SGB II erhalten.
                                  dem ist nicht immer so es kommt nämlich auf die Höhe des Verdienstes an.
                                  Ist dieser über dem Hartz4 Regelsatz gibt es nix von der Arge / Job-Center

                                  Zur Berufstätigkeit habe ich eine Frage. Wird die betreffend Person tagsüber nicht versorgt? Ist es nicht möglich dass ein Volzeitdienst erzielt wird? Inge sind sie alleinerziehende Mutter? Wie ich nun diese "Kürzung" verstehe,wird diese nicht komplett gestrichen, sondern es scheint auch hier ein Nachweis verlangt, ob es beispielsweise nun tatsächlich einen zweiten Telefonanschluss in einem Haushalt gibt und es ist dementsprechend möglich, dass die Kosten dafür übernommen werden.
                                  Die meisten befinden sich in WfbM .Und nein es kann keine Vollzeit gearbeitet werden.
                                  Die Pflege muss gewährleistet sein , ich denke da nur an Erkrankung oder Urlaub.

                                  Die Frage zum Telefonanschluss ist lächerlich. Warum sollten die keinen eigenen haben.
                                  Behinderung ist nicht immer gleich geistig behindert.


                                  Und so könnte ich Ihre ganzen Gedanken auseinander nehmen.

                                  Eigentlich sollten man Personen wie Ihnen garnicht Antworten.

                                  Ihre Argumente klingen wie die eines CDU/CSU und FDP Politikers.
                                  Eigentlich müssten Partein wie CDU/CSU das C streichen den das steht für christlich Und dies sind sie schon lange nicht mehr.

                                  Schuldenabbau auf Kosten der schwächsten in der Gemeinschaft ist nicht christlich
                                  Das ist nein ich sags lieber nicht

                                  Kommentar


                                    #18
                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Guten Tag Wilfried,

                                    sie müssen sich nicht sorgen, dass der Gesetzgeber ehrenamtliche Pflegepersonen bevorzugt.
                                    Bemessungsgrundlage für die Rentenbeiträge ist die tatsächlich geleistete Pflege und nicht eine fiktive Leistung. Andere Pflegepersonen (Schule, Kindergarten etc. ) werden in Abzug gebracht.
                                    Abgesehen davon hat Niemand mehr was von Rentenbeiträgen, nachdem er 40 Jahre lang Pflege in Pflegestufe III geleistet hat.

                                    Ihre guten Wünsche können sie gern für sich behalten.

                                    Michael

                                    Kommentar


                                      #19
                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Sicher ist es nicht auszuschließen, dass jemand der 30Jahre-bis 40Jahre pflegt, bei den Altersbezügen Abstriche hat,
                                      Hallo Wilfried,

                                      ja, was macht es schon, wenn wir Abstriche in den Altersbezügen hinnehmen müssen. Da haben wir einfach nur Pech gehabt ...........
                                      Oder Schuld???????????????

                                      Kommentar


                                        #20
                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Guten Tag Rosi,
                                        es ist nicht von Vorteil, wenn man Abstriche bei den Altersbezügen hat. Aber ich erwähnte bereits, dass gerade bei Eltern die sehr sehr lange Zeit pflegen, die Renbeiträge in vollem Umfang von der Krankenkasse übernommen werden. Sicher muss man hier genau hinschauen, wer nun welche Ausfälle bei den Rentenbeiträgen hat. Eine Person, die mehr als 30 Stunden die Woche arbeitet, wiederum aber nicht Vollzeit, ist hier sicher benachteilgt. Da die Rentenbeträge dann wieder vom Arbeitgeber und entsprechend dem Umfang der Stelle einbezahlt werden. Aber wie sie schildern, entfällt eine Tätigkeit über 30 Stunden meist ganz. Somit sind die Rentenbeiträge der Eltern schwerstbehinderter Kinder gesichert. Aber es macht sicher keinen Sinn, über diese guten Leistungen zu diskutieren. Es geht hier darum , dass Eltern schwerstbehindeter Kinder grundsätzlich in allen Leistungen benachteiligt werden. Das sehe ich nun nicht so, da es sehr viele gute Leistungen gibt. Rosi ich würde sie gern fragen, was Sie denn an Rentenbeiträgen bei einer Vollzeitstelle einbezahlen würden?

                                        Ich verabschiede mich nun, überlasse es Ihnen, ob Sie nicht doch auch ganz akzeptable Leistungen für den Unterhalt der betreffenden Personen und für die Pflege erhalten.

                                        Viele Grüße Wilfried

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                                          #21
                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Ps.

                                          Ich gehe davon aus, dass eine Person, die Vollzeitpflege über 30Jahre-40Jahre hinweg für ein schwerbehindertes Kind leistet , einen deutlich höheren Anspruch auf Rente hat, als 390€.

                                          Viele Grüße Wilfried

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                                            #22
                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Somit sind die Rentenbeiträge der Eltern schwerstbehinderter Kinder gesichert.
                                            Einspruch!

                                            Sie sind eben nicht gesichert, weil als Bemessungsgrundlage nur die Grundpflege und hausw. Versorgung dienen. Die Betreuung und Beaufsichtigung wird in keinster Weise berücksichtigt. Auch die medizinische Behandlungspflege, die durch Angehörige geleistet wird, bleibt unberücksichtigt.

                                            Ihre Behauptungen sind anmaßend und unzutreffend. Wovon sie ausgehen, ist irrelevant.

                                            Michael

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                                              #23
                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              hallo der besserwisser wilfried
                                              ich pflege meine tochter seit 50jahren,pflegestufe 3.
                                              meine rente beträgt 260.- euro.
                                              ansonsten werde wir eltern mit unseren pflegebedürftigen,sauber abgezokt.
                                              das sozialamt und die krankenkasse tun das schon fleissig.
                                              hier werden dumme gesucht,und dann wird zu geschlagen.#
                                              aber es gibt ja auch noch anwälte.und das ist für uns sehr gut.

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                                                #24
                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
                                                Ps.

                                                Ich gehe davon aus, dass eine Person, die Vollzeitpflege über 30Jahre-40Jahre hinweg für ein schwerbehindertes Kind leistet , einen deutlich höheren Anspruch auf Rente hat, als 390€.

                                                Viele Grüße Wilfried

                                                oh, mann .
                                                das wäre ja traumhaft.
                                                armer wilfried.

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                                                  #25
                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Hallo Wilfried,
                                                  Sie gehen immer davon aus, dass jeder eine , bzw. die Pflegestufe bekommt, die ihm seinen Beeinträchtigungen entsprechend zustehen würde (und damit dann auch Rentenversicherungsbeiträge durch die Kasse).

                                                  Dem ist aber sehr oft nicht so! Meist sind hier Widersprüche einzulegen oder sogar der Klageweg muss bestritten werden!

                                                  Aber selbst wenn die Pflegestufe korrekt zuerkannt wird, ist das Pflegegeld kein reeller Gegenwert für das, was Eltern und Angehörige leisten und die sozialen , zeitlichen , finanziellen und gesundheitlichen(!) Einbußen, die sie aus Liebe und Verantwortungsgefühl für die Pflege einsetzen.

                                                  Ausserdem werden viele Tätigkeiten der Pflegepersonen garnicht für die Zeiten zur Bemessung der Rentenversicherungspflicht berücksichtigt, zum Beispiel Tätigkeiten, die der Behandlungspflege zuzuordnen sind (inhalieren, Medikamentengaben, Verbände usw.) oder Zeiten für notwendige Betreuung und Aufsicht, die sind auch für die Zuordnung zu einer Plfegestufe irrelevant!

                                                  Zu ihrer Information auch noch einmal dies:
                                                  http://www.aerzteblatt.de/nachrichte...rige_krank.htm


                                                  Ihre Argumentationen und unterschwelligen Andeutungen, einer Bereicherung, da die behinderten Menschen grundsätzlich ausreichend, ja sogar überversorgt seien empfinde sicher nicht nur ich als diskriminierend und entwürdigend.

                                                  Ich hoffe , dass weder Sie noch jemand in ihrer Familie je pflegebedürftig wird, denn ich glaube nicht, dass sie der Realität und den physischen und psychischen Anforderungen eines solchen Alltags gewachsen wären.

                                                  Gruß, amai
                                                  Zuletzt geändert von amai; 05.02.2011, 13:57. Grund: Ergänzung

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