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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Sie müssen also zugeben, dass teilweise sogar eine bessere Rentenbeitragszahlung erfogt, als vor der Pflegetätigkeit. Diese nach entsprechenden vorherigen Punkten auszurichten, kam mir deshalb in den Sinn, weil hier immer wieder der Ausgleich zu einer Vollzeitbeschäftigung gefordert wird, die ja teilweise nicht dieser Rentenbeitragszahlung entsprach.
    Man hat hier wohl ein gutes Mittelmaß für alle erzielt.

    Viele Grüße Willfried

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Es erleiden die Personen einen Nachteil, die Sie bereits angesprochen haben. Die Personen, die zuvor mehr Rentenpunkte sammeln konnten. Diese Personen haben anderstherum aber den Vorteil, dass sie am Ende der Beitragszeit mehr Punkte haben. Deshalb kann man auch nicht so definieren, dass der Rentenbeitrag der Pflegekasse auf Sozialhilfeniveau erfogt. Wenn man nun hier auch mal sehr ehrlich ist, ist eine Pflege von 45 Jahren, also der vollen Beitragszeit, sehr sehr selten. Ein Nachteil ensteht widerum dann, wenn eine Berufswiederaufnahme nicht mehr möglich ist und somit etliche Jahre keine Rentenbeiträge mehr an die Rentenkasse fließen.

      Viele Grüße Wilfried

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Wilfried,

        ich sag mal so: In meinem persönlichen Fall bin ich zufrieden mit den Rentenbeiträgen. Zur Zeit 0,8 Rentenpunkte. Im Prinzip auch "nur" die Pflege und hausw. Versorgung als Arbeitsaufwandt.
        Anders sieht es aber bei Pfleglingen aus, die Weglauftendenz, Selbstgefährdung usw. haben oder auch bei med. Behandlungspflege wie Insulingabe etc.. Diese teilweise zeitintensive Arbeit wird leider nicht berücksichtigt und führt auch nicht zu Rentenansprüchen. Die Pflegepersonen haben dort das Nachsehn. Sie leisten wertvollen Dienst und werden im Alter mit Sozialhilfe abgefunden, nach Vermögensverzehr.
        Die Konstellation Pflegestufe III und mind. 28 Stunden tatsächl. Pflege schafft zudem kaum Irgendjemand. Der tatsächl. Pflegeanteil anderer Personen (Schule, Kindergarten, Werkstatt etc.) wird ja abgezogen.... und trotzdem müssen die Pflegepersonen oftmals in ständiger Bereitschaft sein, so dass eine rentenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit schwierig ist.

        Insgesamt halte ich deshalb die soziale Sicherung der Pflegepersonen für unzureichend. Es währe ohne weiteres möglich eine Betreuungskomponente zu berücksichtigen und auch die med. Behandlungspflege zu umfassen. Der med. Dienst führt sowieso bei der Pflegebedürftigkeitsbegutachtung obligatorisch die Beurteilung einer eingeschränkten Alltagskompetenz mit durch und erfasst informativ die med. Behandlungspflege . Der zusätzliche bürokratische Aufwandt währe nahezu Null.

        Michael

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          (Schule, Kindergarten, Werkstatt etc

          Guten Abend Michael,
          mir ist niemand bekannt wo dies abgezogen wird. Was sie ansonsten schildern führt u.U in die nächsthöhere Pflegestufe. Hier kann ich Ihre Meinung teilen, wenn dies nicht erfogt. Aber es ging hier zu Anfang um Vollzeitpflege, die eine Berufstätigkeit zumindest einer Person, die zur Rundumbetreung zur Verfügung steht, generell ausschließt. Ansonsten wird sicher im Einzelfall bei einer minderschweren Behinderung des Kindes eine Wiederaufnahme im Beruf möglich sein.
          Wie ich bereits erwähnte, wird auch im Bezug von ALGII eine dauerhafte Pflegezeit ohne Berufsaufnahme nicht zugestanden. Ich teile auch die Aufassung, sofern in einer Famile keine Vollzeittätigkeit ausgeübt wird, es sich immer um eine Minimalrente handelt. Wobei bei Alleinerziehenden es oft je nach Verdienst im Alter oft der Fall ist, dass trotz voller Berufstätigkeit auf HartzIV aufgestockt werden muss, weil der Verdienst nur eine begrenzte Anzahl von Rentenpunkten ergeben hat. Betroffene sind hier sehr häufig Frauen, die durch Berufsunterbrechung nicht die vollen Beitragsjahre zusammen bekommen haben.

          Viele Grüße Wilfried

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Zitat von wilfried Beitrag anzeigen
            (Schule, Kindergarten, Werkstatt etc

            Guten Abend Michael,
            mir ist niemand bekannt wo dies abgezogen wird. Was sie ansonsten schildern führt u.U in die nächsthöhere Pflegestufe. Hier kann ich Ihre Meinung teilen, wenn dies nicht erfogt. Aber es ging hier zu Anfang um Vollzeitpflege, die eine Berufstätigkeit zumindest einer Person, die zur Rundumbetreung zur Verfügung steht, generell ausschließt. Ansonsten wird sicher im Einzelfall bei einer minderschweren Behinderung des Kindes eine Wiederaufnahme im Beruf möglich sein.
            Wie ich bereits erwähnte, wird auch im Bezug von ALGII eine dauerhafte Pflegezeit ohne Berufsaufnahme nicht zugestanden. Ich teile auch die Aufassung, sofern in einer Famile keine Vollzeittätigkeit ausgeübt wird, es sich immer um eine Minimalrente handelt. Wobei bei Alleinerziehenden es oft je nach Verdienst im Alter oft der Fall ist, dass trotz voller Berufstätigkeit auf HartzIV aufgestockt werden muss, weil der Verdienst nur eine begrenzte Anzahl von Rentenpunkten ergeben hat. Betroffene sind hier sehr häufig Frauen, die durch Berufsunterbrechung nicht die vollen Beitragsjahre zusammen bekommen haben.

            Viele Grüße Wilfried
            Betroffene sind hier sehr häufig Frauen, die durch Berufsunterbrechung nicht die vollen Beitragsjahre zusammen bekommen haben.
            Hier wurde aber noch eine Gruppe vergessen.

            Und zwar Frauen die sich haben Scheiden lassen.

            Hier werden Rentenpunkte die bei der Pflegeerzielt wurden im Versorgungsausgleich abgezogen.

            Ich hab allein bei der Scheidung 5000 Euro eingebüßt. Obwohl sich mein Göttergatte nie an der Pflegebeteiligt hat.

            Wie ich bereits erwähnte, wird auch im Bezug von ALGII eine dauerhafte Pflegezeit ohne Berufsaufnahme nicht zugestanden.
            Und das ist blödsinn.
            Ich verweise nochmal auf die Zumutbarkeit.

            Aber dies hat alles nix mit dem Regelsatz zutun um den es hier eigentlich geht.

            Ich erinnere Hier unsere Kinder sollen nach Will der CDU/CSU und FDP weniger bekommen.

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Hallo Wilfried,

              völlig geplättet habe ich diese Diskussion nun verfolgt und bin in mich gegangen. Ich frage mich nun ganz ehrlich, warum ich vor mehr als 20 Jahren auf die Idee gekommen bin, ein Kind zu bekommen. Mich den Risiken einer Schwangerschaft zu stellen, die ja auch heute nach wie vor mit vielen Gefahren für Leib und Seele, Kind und Familie ist. Die Geburt eines Kindes kann erfolgreich verlaufen - muss sie aber nicht immer. Infektionen, unbekannte Gendefekte, Gefahren durch Umweltstoffe, usw. können manchmal unbeschreibliche Konsequenzen zur Folge haben.

              Im Dritten Reich hat man das erkannt und die Vielgebärenden mit Erfolg wohlgemerkt dafür mit dem Verdienstkreuz ausgezeichnet. Bronze gab es z.B. bis zum 5. Kind, Silber bis zum 7. und danach auch Gold. Die, die nur Arbeit machten, bzw. die dem Volke zur Last fielen, wurden dann auch gleich vernichtet. Erst vor ein paar Tagen wurde diesen Ereignissen ja wieder gedacht und ich habe jetzt auch nicht vor, hier näher drauf einzugehen.

              Um wieder auf den Punkt meines Entschlusse zurückzukommen, ich gebar ein Kind. Im hochtechnisierten und medizinisch absolut führenden Deutschland, war es nicht möglich, wohlgemerkt aus Kostengründen, die Behinderung rechtzeitig zu entdecken - und erfolgreich zu behandeln.

              Die Behinderung, bzw. das Ausmaß der Behinderung wäre im europäischen Ausland und sogar in dem in diesem Thread schon zitierten Teil Ostdeutschlands, vermieden worden. Unser Fall wurde vor Gericht als persönliche schicksalhafte Zusammenkunft von Ereignissen gewertet - für uns zu spät, doch endlich wurden daraufhin die von einer Ärztekommission schon lange geforderte zusätzliche Untersuchung im Bereich Vorsorge durchgesetzt. Bis zur Wahl der nächsten Bundesregierung. Die hat es dann gleich wieder aus dem Programm genommen und die Zahl der Kinder, die heute mit diesem Ausmaß der Behinderung zur Welt kommen, ist wieder sprunghaft in die Höhe geschossen und verursacht Kosten, die Sie Wilfried in angenehmer Höhe bewerten, womit es sich durchaus zufrieden leben lassen kann.

              Statt eines süßen Wonneproppen, den ich mir natürlich wie alle anderen Mütter gewünscht habe, gebar ich einen für mich süßen Wonneproppen, aber für die Gesellschaft ein unwertes Leben, worauf mich auch viele aus meinen Verwandten- und Freundeskreis gleich ansprachen, ob ich nicht denke, es wäre besser gewesen, er wäre bei der Geburt gestorben.

              Somit reduzierte sich mein Umfeld an sozialen Kontakten gleich mal auf ziemlich Null.

              Heute nach mehr als 20 Jahren leben wir in einer kleinen Wohngemeinschaft zusammen. 1 Vollverdiener, ein Schwerstmehrfachbehinderter und eine Person die zuständig ist, alles in Gang zu halten.

              Welchen Wert und wie viel Rente ich später einmal bekomme, kann ich gar nicht sagen. Wohl wird mir mit Pflegestufe 3 ja die gut bemessene Rente lt. User Wilfried einbezahlt, aber ich glaube, ich kann Wilfried die Angst nehmen, dass nicht nur mein Kind, sondern ich auch noch Vorteile daraus ziehen kann. Erstens wird mir niemals 45 Jahre auf mein Rentenkonto Geld seitens der Pflegekasse eingezahlt werden, da dies ja erst seit 1994 im Programm ist und das bis heute ja erst einmal am 01.04.2011 - 17 Jahre der Einzahlung sein können. Folglich müsste ich meinen Sohn noch so wie heute 28 Jahre weiterpflegen. Dann bin ich aber vom Alter her wenn ich überhaupt noch lebe, vielleicht ein Pflegefall. Ob ich überhaupt einmal in den Genuss einer Rente kommen werde, kann keiner voraussagen. Pflege ich mein Kind zuhause, kann ich niemals das machen, was andere, die in das entsprechende Rentenalter kommen dann an Träumen verwirklichen können.

              Bei einem schwerstmehrfachbehinderten Kind, mit dem man mehr als 1000 Anfälle, zum Teil lebensbedrohlich durchlebt hat, das einem schon mit Herz- und Atemstillstand im Arm gelegen hat, für welches man jeden Tag aufs neue etwas vom normalen Anspruch an das Leben bereitwillig abgibt, das den Tagesablauf vorschreibt, usw. fallen so viele extreme Lebenssituationen an, die kann sich ein Nichtbetroffener nicht im entferntesten vorstellen. Wir funktionieren alle - wie wir hier im Forum auftreten.

              Aber lieber Wilfried, nehme uns hier einer nach zig Jahren der Pflege unsere Betroffenen, ob du es glaubst oder nicht, wir fallen zusammen wie ein Kartenhaus. So lass uns doch bitte einfach das, was wir momentan noch haben. die Politiker sitzen schon fleißig dran alles abzuarbeiten, genauso wie daran gearbeitet wird, dass es nach uns gar keine behinderten Menschen mehr geben wir. Die vielen psychischen Erkrankungen stehen da mal außen vor. Und was deine Kurzzeitpflege betrifft, wäre schön wenn du hier Adressen einstellen könntest, wohin wir uns wenden können. Bei uns gibt es keine. Dazu hat Unterfranken nur ein paar Plätze in Würzburg mit langer Vorlaufzeit. Wir müssen Dauerfunktionieren und wenn wir mit unseren Kindern mal für mehr als einen Monat in ein Zentrum müssen, dann gibt es übrigens weder Pflegegeld, obwohl wir dabei sein müssen, noch Renteneinzahlung. Und noch eins, deine Rente wird vielleicht dadurch gesichert sein, weil für uns Gelder an die Rentenkasse überwiesen werden und vielleicht sind es gerade meine Beiträge, in deren Genuss ich durch meine mittlerweile gesundheitlichen Voraussetzungen vielleicht nie kommen werde, die deine Rente sichern.

              So denke einmal gut nach. Wir nehmen der Gesellschaft nichts, wir zahlen bitter dafür. Wir tun das gerne, weil wir wissen, dass es da draußen viele Gefahren lauern, denen wir unsere Betroffenen nicht aussetzen wollen. Und zu all dem ganzen alltäglichen Geschehen, tun wir sogar noch Gutes. Wir sind hier auf unserer Plattform und helfen weiter. Nicht um zu mehr Geld zu kommen, sondern um zu leben. Und uns gegenseitig stark zu machen, um den täglichen Kampf mit Menschen wie du es bist, die Stirn bieten zu können.

              Und noch etwas, lieber Wilfried, du hättest Beamter werden können. Dann wärst du vielleicht nicht hier auf der Plattform und würdest dir zum Thema Rente und woher kommt das Geld für meine Rente keine Sorgen machen. Für die sorgen wir auch mit. Denn wenn es uns nicht gäbe, hätten die so wenig zu tun, dass man viele Posten streichen müsste. So werden jetzt die Bezirke aber erst mal aufgerüstet. Weil das Beurteilen und Einteilen und Bemessen nämlich sehr viel Zeit kostet. Also nur schon die Theorie alleine, was die kostet.???

              Ich denke, wir kämpfen hier um den Erhalt und nicht um unbedingt mehr. Allein der Abbau und die Vorgänge machen uns Angst. Ist es nur die Spitze des Eisberges? Und auch du kannst nächste Woche der Nächste sein.

              Lazarus
              Zuletzt geändert von Lazarus; 07.02.2011, 09:59.

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Zu Lazarus


                DANKE

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Zitat von odin Beitrag anzeigen
                  Zu Lazarus


                  DANKE
                  Schließe mich diesem Danke an und finde es einfach gemein, daß es Menschen gibt, die wohl ganz bewußt nicht auf die betroffenen behinderten Menschen den Blick rücken, sondern eben auf die Eltern oder Betreuer. Typisch ist dafür der Angriff auf die Eltern bei der neuen Abzeigungspraxis der Sozialämter. Es geht ja gar nicht um die behinderten Menschen - es geht ja um die Eltern oder die Angehörigen die sich da aus Sicht der Ämter offensichtlich bereichern wollen. Denn mit einer Grundsicherung an die Betroffenen ist natürlich längst alles bezahlt ... mm.
                  Zuletzt geändert von menschmicha; 07.02.2011, 11:13. Grund: Korrektur

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                    AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

                    Ein paar aktuelle Zahlen, Quelle ist der VDK, der ab 9. Februar eine Kampagne zur Unterstützung pflegender Angehöriger starten wird:

                    " [...]Vier Millionen Menschen werden Deutschland durch ihre Angehörigen gepflegt.
                    Das entspricht 3,2 Millionen Arbeitsplätzen.
                    Doch nur rund 1,5 Millionen sind von der Pflegeversicherung als pflegebedürftig anerkannt. Rund 2,5 Millionen erhalten keine Leistungen der Pflegeversicherung, brauchen jedoch Unterstützung.
                    Hierzu zählen viele an Demenz erkrankte Menschen.[...]

                    Quelle :VDK-Nachrichten Ausgabe Februar 2011
                    http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...V8dED8XmmSxVE3

                    Das sind Zahlen, die für sich selbst sprechen und die hier vereinzelt geäusserten Behauptung, behinderte Menschen seien grundsätzlich alle durch die Pflegeversicherung bestens versorgt deutlich widerlegen.
                    Das gilt nicht einmal für alle pflegebedürftigen Menschen, die überhaupt Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

                    LG, amai
                    Zuletzt geändert von amai; 07.02.2011, 15:55. Grund: Ergänzung: Link zur VDK-Zeitung

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                      AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

                      behinderte Menschen seien grundsätzlich alle durch die Pflegeversicherung bestens versorgt deutlich widerlegen.


                      Guten Abend Amai,
                      wenn ich mich richtig erinnere ging es um erwachsene behinderte Kinder , zu Hause lebend und nicht allgemein um ältere Menschen oder gar Demenzkranke.

                      Um nocheinmal auf erwachsene behinderte Menschen, zu Hause lebend zurückzukommen, liege ich sicher nicht fehl in der Annahme, dass diese Erwachsenen ihre Grundsicherung/Wohngeld, Zuschüsse für Nebenkosten, bei nötigen Aufwendungen Kindergeld, sowie Mehrbedarf erhalten. Eltern erhalten je nach Pflegestufe,Pflegeld, die bei diesen erwachsenen Kindern ja nun doch meist vorhanden ist, Zzgl. sonstiger Leistungen der Krankenkase und des Sozialamts. Etwas anderes habe ich zu diesem Thema nicht gesagt und nicht gemeint. Ältere Menschen sind nicht in der Situation, dass sie bei Ihren Eltern zu Hause leben. Auf jeden Fall nicht diese Personen, die in ihrem Link gemeint sind.
                      Ich habe im Übrigen akzeptiert, dass diese Leistungen als nicht ausreichend erachtet werden, bin dennoch anderer Meinung.

                      Viele Grüße Wilfried

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                        AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

                        Hallo Wilfried,
                        wie Sie vielleicht bemerkt haben ist die Diskussion abgetrennt und in diesen neuen Thread gestellt worden.

                        Das Thema des Threads lautet : " Diskussion um staatl. Unterstützung von Familien", da passt diese Meldung zweifelsohne dazu.

                        Und auch wenn Sie es weiter nicht wahrhaben möchten, die Situation von mobilen, geistig behinderten Menschen ist sehr häufig ähnlich wie die der im Artikel erwähnten Demenzkranken : Betreuung und Aufsicht (ausser sie stehen im direkten Zusammenhang mit einer Pflegetätigkeit) finden keine Berücksichtigung bei der Ermittlung einer Pflegestufe und damit auch nicht für die Zahlung von Rentenbeiträgen.

                        Zudem wird in dem Artikel auch ganz allgemein auf die Bedeutung und unverzichtbaren Leistung privat von Angehörigen erbrachter Pflege für die Allgemeinheit eingegangen und die mangelnde Anerkennung durch adäquate Leistungen der Pflegeversicherung.


                        Ich möchte noch etwas hier im Thread erwähnen worauf ich beim Lesen in der Broschüre der Rentenversicherung stieß und was ich bemerkenswert finde.
                        Obwohl die Zahlen der Pflegebedürftigen steigen, ist die Zahl der Menschen, die Leistungen zur Rentenversicherung erhalten rückläufig:
                        http://www.deutsche-rentenversicheru...gepersonen.pdf

                        Auf Seite 13 gibt es eine grafische Tabelle mit der Zahl der rentenversicherten Pflegepersonen pro Jahr von 1998 bis 2007, die Zahl ist dort von 574.000 im Jahr 1998 auf 409.000 im Jahr 2007 abgesunken.


                        Was wohl die Ursachen hierfür sein mögen?

                        LG, amai
                        Zuletzt geändert von amai; 07.02.2011, 20:55.

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                          AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

                          bin dennoch anderer Meinung
                          Wilfried,

                          das Problem mit dieser Meinung ist, dass sich die Regierung zu Kürzungen veranlasst sieht, sobald eine Normadresse nicht evident unzureichend versorgt erscheint. Eine Begründung findet sich. Ergo kann sich so eine Meinung leisten, wer nicht zur Normadresse gehört oder ansonsten finanziell sorgenlos. Schon aus diesem Grund ist so eine Meinung unakzeptabel.

                          Michael
                          Zuletzt geändert von MichaelK; 07.02.2011, 20:47.

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                            AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

                            Guten Abend Michael,
                            ich sehe die Gründe in der HartzIV Reform. Diese Reform kostet Ged. Zurecht müssen hier Dinge geändert werden. Gleichzeitig wird geschaut, wo kann etwas eingespart werden. Das bezeichne ich als normalen Verlauf. Dass es nun hier um die Haushaltsersparnis von erwachsenen Behinderten geht, ist für diejenigen , die das Geld bereits anstandslos erhalten, unerfreulich. Hier verstehe ich jeden, der einer Kürzung nicht zugetan ist. Trotzdem kann ich persönlich nachvollziehen, dass es tatsächlich eine Haushaltsersparnis gibt.
                            Viele Grüße Wilfried

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                              AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

                              wer nicht zur Normadresse gehört oder ansonsten finanziell sorgenlos

                              Vielleicht muss ich dazu noch kurz Stellung beziehen. Es ist der Punkt, den ich bereits angesprochen hatte, wenn ein Haushalt einen Vollzeitverdienst hat, ist es er nicht auf sämtliche Leistungen angewiesen. Das ist in dem Sinn richtig, dass dieser Verdienst zumindest ausreicht, um den Lebensunterhalt, laufende Kosten usw. zu sichern. Die Bezüge des erwachsenen Behinderten sind einzig und allein für dessen Versorgung gedacht. Hinzu kommt bei Bedarf Kindergeld. Das reicht meiner Meinung nach aus. Wenn besondere Umstände nun über dieses Maß hinaus Gelder erforderlich machen, kann dies beim Sozialamt beantragt werden. Sie haben in dem Sinn recht, dass ich persönlich auch Pflegeld einsetzen würde, um das eine oder andere zu finanzieren. Es ist sicher vom der einzelnen Behinderung abhängig, was an Aufwendungen nötig ist.
                              Meine Meinung ist, dass ein beh. Erwachsener nicht bescheiden leben muss, da für seinen Lebensunterhalt bei Bedarf mit Kindergeld Minimum 600€ ohne Pflegeld mtl. zur Verfügung stehen. Und darüber hinaus gibt es Möglichkeiten bei der Krankenkasse und Sozialamt. Vielleicht verstehe ich auch falsch und Sie sind der Meinung dass diese Möglichkeiten nicht individuell sondern pauschal geleistet werden sollen.
                              Viele Grüße Wilfried

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                                AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

                                Regelsatz 291,00 EuroUnterkunft/Nebenkosten120,00 Euro(angenommener anteiliger Wert ,variabel)
                                Mehrbedarfszuschlag bei Ausweis
                                mit Merkzeichen „G“ oder „aG“: 61,00 Euro

                                Ohne Wohnkosten können bei Bedarf mit Kindergeld ca. 540€ mtl. für Aufwendungen ausgegeben werden. Für einen erwachsenen Behinderten, der zu Hause wohnt. Zzgl. die 69€ auf Antrag.
                                Vielleicht erklären Sie mir, warum dies Ihrer Meinung nach nicht ausreicht. Dann verstehe ich Sie vielleicht besser.
                                Viele Grüße Wilfried

                                Kommentar


                                  AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

                                  Hallo Wilfried,

                                  vielleicht outest du dich jetzt endlich, denn wir sind hier nicht gerade auf den Kopf gefallen )
                                  Dann können wir vielleicht auf einer neuen Ebene politisch sachlich weiter diskutieren. Warum glauben denn die vermeintlichen Fachkräfte immer, nur weil wir unsere Mitmenschen mit Behinderung pflegen, sind wir Selbstbetroffene? Wären wir es, dann hätte uns die Politik vielleicht schon fast wieder da, wo unsere Vorfahren schon einmal waren. Es gab nämlich im Dritten Reich genauso tolle Vorgaben, wie sie von dir hier zu lesen sind. Da wurde auch genau aufgelistet, was in Heller und Pfennig ein behinderter Mensch der Gesellschaft kostet. Im Gegenzug dazu wurde in hübschen Bildern gezeigt, wie viel geistige Elite und Wohlstand sich der Mensch arischer Abstammung dafür leisten könnte.

                                  Es gibt in Deutschland ein Grundgesetz, welches nicht nur von der Bevölkerung, sondern auch von Politikern eingehalten werden sollte. Es zu verletzen ist eine strafbare Handlung. Du möchtest doch hier niemanden diskriminieren oder?

                                  Hier geht es nicht um Bereicherung, sondern darum, dass aus gutem Grund geschaffene Gesetze eingehalten werden. Politiker haben diese Gesetze auf den Weg gebracht, weil sie erkannt haben, wie viel günstiger es ist, z.B. teure Heimplätze gegen häusliche Pflege einzutauschen.

                                  Kommen wir doch jetzt einfach mal zu dir. Wie hast du denn zu uns gefunden? Warum willst du uns unbedingt klar machen, dass es uns doch finanziell wunderbar geht? Ist es Neid, der in dir frißt - google einfach mal rum, es gibt genug behinderte Kinder, die ein Zuhause suchen. Den vermeintlich finanziellen Vortel hast du dir ja schon errechnet. Den Alltag kannst du hier in Hülle und Fülle nachlesen. Wenn du dann trotz allem Zeit findest, dann lese einfach mal das Buch:

                                  Wo fahren wir hin, Papa? von Jean-Louis Fournier

                                  Da kann man nämlich ziemlich sarkastisch nachlesen, wie gut wir es haben. Wir haben es nämlich unseren Kindern zu verdanken, dass wir uns keine Sorgen um ihre Schulnoten machen mussten, auch die Wahl des Studiums - für uns kein Problem. Die Drogen mit den schädlichen Nebenwirkungen haben wir ihnen selbst nach ärztl. Vorschrift verabreicht und bekommen sie sogar weiterhin auf Rezept. Das Geld für teure Reparaturen der Fahranfänger haben wir auch gespart, was wir dafür in Großraumwagen (gebraucht) anlegen konnten, da dann der Rolli, der Absaugapparat, das Inhaliergerät, die Windeln, das reichhaltige Gepäck usw. hineingepaßt hat. Während den Jahren, die wir insgesamt in Kliniken verbracht haben, sparte der Staat dann auch noch Geld in unermesslicher Höhe - wie du ja errechnet hast. Ja und mit wie viel stelle ich jetzt meine Träume, mein Leben in Rechnung? Also bis 18 ist es ja mein Kind, aber lieber Wilfried, ab 18 sind wir nur noch gesetzliche Betreuer, die u.a. Vorschriften unterliegen. Wir sind verpflichtet, gut für unsere zu Betreuten zu sorgen und einmal im Jahr dieses schriftlich aufzuzeigen. Stell dir mal vor, wir alle würden morgen unsere Kinder für ein Wohnheim anmelden - nicht nur der finanzielle Supergau. Es gäbe gar nicht genug Plätze dafür. Wir sind mehr als wertvoll für die Gesellschaft, der auch du angehörst. Ohne uns sehe es verdammt armselig in Deutschland aus. Die Gesellschaft wird immer daran gemessen, wie sie mit ihren "Ärmsten" umgeht. Zur Gesellschaft gehören wir alle, oder? Du auch!

                                  Gruss vom Löwenkind

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                                    AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

                                    "Es besteht kein Zweifel darüber, daß für die Unterbringung und Erziehung der Kinder vielerorts unverhältnismäßig hohe Ausgaben entstanden sind [...]
                                    dieser Satz stammt aus dem Jahre 1935. Und ich finde es zum Erbrechen, wenn uns immer wieder (und mehr oder weniger unverhüllt) vorgehalten wird, dass die Existenz unserer behinderten Kinder ein finanzieller Ballast für unsere "Gesellschaft" sein soll.
                                    Ballastexistenz. Das hatten wir schon mal.

                                    Das hier ist ein Forum, in dem Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung sich gegenseitig helfen und unterstützen. Welche Absichten treiben Sie hierher? Hilfe zu geben kann es wirklich nicht sein!
                                    Sie haben sich schon etliche Male hier verabschiedet. Warum tun Sie das nicht endlich?

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                                      AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

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                                      Wilfried,

                                      man kann ja dieser Meinung sein, muß aber nicht zwangsläufig geplante Kürzungen begrüßen, wie auch immer die nun begründet werden. Darum geht es doch hier in der Sache und nicht um Leistungsausweitung. Eine pauschale Abgeltung währe überlegenswert. Anderswo wird auch pauschal abgegolten und die Mindereinnahmen werden hingenommen (Abgeltungssteuer) Dazu habe ich aber keinen endgültigen Standpunkt. Es gibt ja die Idee eines Teilhabegeldes für behinderte Menschen. Kann man drüber diskutieren. Letzten Endes ist ja bspw. ALG II oder die Grundsicherung auch nur eine pauschale Abgeltung der Menschenwürde.

                                      Michael

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                                        in einem guten Buch", welches die Vorgänge beschreibt, die es im Dritten Reich gab, habe ich etwas Interessantes zum Thema Kürzungen gefunden:



                                        Da wird angeführt, dass das damalige Kultusministerium zum Ausdruck brachte, kein Interesse am Erhalt einer Förderschule mehr zu haben. Z.B. wurde die Stelle eines ausgeschiedenen Lehrers auch "nur" noch mit einer Kindergärtnerin ersetzt. Weitere ausscheidende Lehrer wurden gar nicht mehr ersetzt und staatliche Zuschüsse wurden immer weiter abgesenkt. Weiter fällt auf, dass z.B. um Streichung der Sätze für Abwesenheitstage während der Ferien gefälscht wurde. So wurde den Trägern der Schulen einfach der Hahn nach und nach zugedreht. Das endete dann darin, dass auch die Staatsbeiträge für die Heimplätze gesenkt wurden. Ab 1936 gab es keine staatliche Unterstüzung für die Wohnheimplätze mehr und allmählich wurden alle weiteren staatlichen Zuwendungen neben den Pflegesätzen im Dritten Reich abgeschafft.



                                        Worin lag die Urache des Denkens und Handelns dazu?



                                        Macht nachdenklich.

                                        "......als Menschenleben gegen Sachwerte gewogen wurden"

                                        v.Hans-Werner Scheuing

                                        erschienen im Universitätsverlag C. Winter Heidelberg

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                                          Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                                          Wilfried,

                                          man kann ja dieser Meinung sein, muß aber nicht zwangsläufig geplante Kürzungen begrüßen, wie auch immer die nun begründet werden. Darum geht es doch hier in der Sache und nicht um Leistungsausweitung. Eine pauschale Abgeltung währe überlegenswert. Anderswo wird auch pauschal abgegolten und die Mindereinnahmen werden hingenommen (Abgeltungssteuer) Dazu habe ich aber keinen endgültigen Standpunkt. Es gibt ja die Idee eines Teilhabegeldes für behinderte Menschen. Kann man drüber diskutieren. Letzten Endes ist ja bspw. ALG II oder die Grundsicherung auch nur eine pauschale Abgeltung der Menschenwürde.

                                          Michael
                                          Meine Tochter erhält 531 Euro Grundsicherung (SGB12) und diese soll ja - wenn ich alles richtig verstanden habe - um 68 Euro gekürzt werden. Das Kindergeld wird bereits seit November an das Sozialamt abgezweigt - also ich meine auch, daß eine "Mindestteilhabe" für ein geistig und körperlich behindertes Kind kein unbotmäßiges Verlangen ist. Hart trifft diese Regelung auf alle Fälle solche Eltern, die nicht in der Lage sind dieses erhebliche - und auch irgendwie überraschende "Minus" auszugleichen. Am Ende läuft es in meinen Augen klar auf eine Diskriminierung von Behinderten und deren Angehörige hinaus. Und genau das müssen wir uns, auch wenn wir sicher eine Minderheit sind, nicht einfach gefallen lassen ... mm.

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                                            Zitat von wilfried Beitrag anzeigen
                                            Guten Abend Michael,
                                            ich sehe die Gründe in der HartzIV Reform. Diese Reform kostet Ged. Zurecht müssen hier Dinge geändert werden. Gleichzeitig wird geschaut, wo kann etwas eingespart werden. Das bezeichne ich als normalen Verlauf. Dass es nun hier um die Haushaltsersparnis von erwachsenen Behinderten geht, ist für diejenigen , die das Geld bereits anstandslos erhalten, unerfreulich. Hier verstehe ich jeden, der einer Kürzung nicht zugetan ist. Trotzdem kann ich persönlich nachvollziehen, dass es tatsächlich eine Haushaltsersparnis gibt.
                                            Viele Grüße Wilfried
                                            Hallo Wilfried,

                                            das dieser ganze Hartz4 Mist Geld kostet weis unsere Reg. schon seit 2004.

                                            Aber macht ja nix , Hartz4 war als Überganzslösung gedacht es sollte mit dieser Gesetzgebung dafür gesorgt werden das Meschen schneller wieder in Lohn und Brot kommen.

                                            Was ist passiert genau das Gegenteil.
                                            Auch hat unsere Reg. dafür gesorgt das Leiharbeiterfirmen wie Pilze aus dem Boden schießen.
                                            Die meisten müssen aufstocken das ist das schlimme an der ganze Sache.

                                            Und wenn ich mir dann so ein blöden Spruch vom spätrömischen Dekadenzler anhören muss wer Arbeitet soll auch mehr bekommen sag ich mir halt hier stimmt was nicht.

                                            Wieviele wurden in Zeitarbeitsfirmen gepresst weil Ihnen sonst Sanktionen drohen.
                                            Wieviel Firmen zahlen nicht nach Tarif , das sind Subunternehmen ganz beliebt bei Transport und Verkehr .

                                            Und im SGB XII geht das ganze weiter.
                                            Viele unserer Kinder arbeiten 8 Stunden von Mo-Fr. in WfbM und sollen jetzt weniger bekommen. Wo bitte ist das gerecht.

                                            Regelsatz 291,00 EuroUnterkunft/Nebenkosten120,00 Euro(angenommener anteiliger Wert ,variabel)
                                            Mehrbedarfszuschlag bei Ausweis
                                            mit Merkzeichen „G“ oder „aG“: 61,00 Euro

                                            Ohne Wohnkosten können bei Bedarf mit Kindergeld ca. 540€ mtl. für Aufwendungen ausgegeben werden. Für einen erwachsenen Behinderten, der zu Hause wohnt. Zzgl. die 69€ auf Antrag.
                                            Ihre Rechung hat einen kleinen Denkfehler.

                                            Sollten Eltern Ihren Kinder das KG überweisen wird das Kindergeld als Einkommen des Kindes abgezogen
                                            Ihre Rechung müsste so aussehen

                                            291Regelleistung
                                            -184 Euro Kindergeld
                                            =107 Euro Gesamtbedarf
                                            + 65 Euro Mehrbedarf
                                            =172 Euro Gesamtbedarf
                                            + KDU

                                            Und von 172 Euro soll ein Mensch leben ????

                                            Jetzt bin ich echt gespannt auf Ihre Antwort.

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                                              AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

                                              Guten Tag Seti,
                                              auf solch eine Rechnung lasse ich mich auf gar keinen Fall ein. Es ist richtig, dass das Kindergeld wie bei HartzIV, bei Direktüberweisung an die behinderte erwachsene Person gegengerechnet wird. Gerade Eltern, die hier Dauerpflege leisten und für die Gelder der Kinder Verantwortung haben, werden dies nicht tun. Und Leute wie sie, die generell irgendeine an den Haaren herbeigezogene Rechnung aufstellen, tragen sicher nichts dazu bei, dass die Haushaltsersparnis zurückgenommen wird. Der Regelsatz 291€ bleibt immer und die Kosten der Unterkunft auch.

                                              Viele Grüße Wilfried

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                                                AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

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                                                Gruß Wilfried

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                                                  AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

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                                                  Guten Tag Seti,
                                                  auf solch eine Rechnung lasse ich mich auf gar keinen Fall ein. Es ist richtig, dass das Kindergeld wie bei HartzIV, bei Direktüberweisung an die behinderte erwachsene Person gegengerechnet wird. Gerade Eltern, die hier Dauerpflege leisten und für die Gelder der Kinder Verantwortung haben, werden dies nicht tun. Und Leute wie sie, die generell irgendeine an den Haaren herbeigezogene Rechnung aufstellen, tragen sicher nichts dazu bei, dass die Haushaltsersparnis zurückgenommen wird. Der Regelsatz 291€ bleibt immer und die Kosten der Unterkunft auch.

                                                  Viele Grüße Wilfried
                                                  Wie bitte das ist keine an den Haaren herbeigezogene Rechnung.

                                                  Ich hab nur Ihre Rechung aufgegriffen. Und geschildert was dabei rauskommen würde wenn Eltern Ihren Kinder das KG überweisen.


                                                  müssen sie auf 291€ ergänzen.
                                                  WO steht das ????

                                                  Dann müsste es im SBG II ja auch so sein ist aber nicht der Fall.

                                                  Ich mach das hier schon zulange aber Ihrer Rechnerei kann ich nicht nachvollziehen.

                                                  Ach noch was vergessen.

                                                  Nicht jeder der Leistung nach dem SGB XII erhält hat Anspruch auf Mehrbedarf.

                                                  Es gibt welche die haben kein G oder aG im Behindertenausweis stehen

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                                                    AW: Diskussion um staatl. Unterstützung von Famili

                                                    Guten Tag Wilfried,
                                                    291€ ist der gekürzte Regesatz eines Erwachsenen. Dazu müssen Sie die 69€ Ersparnis, die jeder Zeit bei Bedarf hinzugezahlt werden noch aufrechnen. 291€ u. Kosten der Unterkinft,Nebenkosten, sowie Mehrbedarf ist das MINIMUM , dass einem behinderten Erwachsenen, der zu Hause lebt an Grundsicherung bezahlt werden muss. Das ist gesetzlich geregelt , nachzulesen in SGB XII.
                                                    Viele Grüße Wilfried

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