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Diskussion um staatl. Unterstützung von Familien

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    #51
    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Wilfried,

    jetzt mal bitte keine Ablenkungsmanöver!!

    Es geht um die Pflege. Normale Kinderpflege wird da ohnehin nicht berücksichtigt. Es zählt nur der Mehrbedarf ggü. dem gleichalten gesunden Kind. Und was wer vorher verdient hat, spielt auch keinerlei Rolle. Bei einem Betrachtungszeitraum von 40 Jahren dürfte da ohnehin nichts wesentliches dazukommen, da die ersten Jahre eher unterdurchschnittlich im Verdienst sind.

    Michael

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      #52
      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Guten Abend Michael,
      im Bezug auf den Gesamtanspruch spielen viele Faktoren eine Rolle. Da Personen aus Pflegestufe 3 eher die Postion einnehmen, dass zumindest eine Person den ganzen Tag zu Hause sein muss, da die Pflege wohl auch mehr Ausfälle, Schule und Einrichtung beeinhaltet, bei der die Pflegeperson dann zur Verfügung stehen muss, halte ich hier um einiges höhere Beiträge und Endleistung für gerechtfertigt.

      Viele Grüße Wilfried

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        #53
        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Auch bei ALGII-Empfängern gibt es diesbezüglich unterschiedliche Regelungen. Einer Pflegeperson der Stufe 3 wird länger eine Nichtwiederaufnahme der Berufstätigkeit zugestanden.

        Viele Grüße Wilfried

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          #54
          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Guten Tag Rosi,
          Meinen Sie hier mich?

          Freundliche Grüße
          rosifi

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            #55
            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Zitat von Seti Beitrag anzeigen
            Hatte ich vorhin gelesen , ich glaub der Mann bekommt in naher Zukunft viele E-Mails

            Dazu fällt mir nur der Spruch "Perlen vor die Säue werfen" ein.

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              #56
              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Hallo Wilfried,

              die Pflegestufe hat doch nichts mit der Betreuungsleistung zu tun. Mein Sohn hat im Schwerbehindertenausweis folgende Merkmale:

              G Gehbehindert
              H Hilflos
              B Ständig auf Begleitung angewiesen.

              Nur er kann halt z.B. selbsständig auf die Toilette gehen. Aber die Betreuung lässt auch keine andere Arbeit zu.

              Nur die Betreungsleistung wird nicht in der Pflegestufe berücksichtigt.
              Zuletzt geändert von odin; 05.02.2011, 17:51. Grund: Ergänzung

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                #57
                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Wilfried,

                ich hatte doch von Ablenkungsmanövern schon gesprochen. Mit ihren Zugeständnissen an die Pflegestufe III lasse ich mich auch nicht ködern.

                Die Bemessung der Rentenbeiträge richtet sich selbstverständlich auch nach der Pflegestufe, logisch. Nicht berücksichtigt wird dagegen der Betreuungs und Beaufsichtigungsbedarf, der in vielen Fällen auch schon bei Stufe 1 extrem hoch sein kann. Dieses Defizit der Pflegeversicherung setzt sich bei den Rentenbeiträgen fort und wirkt natürlich auch verzerrend auf die Zumutbarkeit von Erwerbsarbeit.

                ........... aber was ist nun mit den 740€ Rente? Oder darf ich mich doch über 1500€ freuen???

                Michael
                Zuletzt geändert von MichaelK; 05.02.2011, 17:59.

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                  #58
                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Michael,

                  es ist sicher so, dass es in manchen Fällen unbefriedigend ist, was anerkannt wird. Was meinen Sie mit Betreuung? Jedes Kind muss von Eltern betreut werden. Dafür gibt es als Anerkennung bei zu pflegenden Kindern das Pflegeld. Dies stellt keinen Lohnausgleich dar. Ich kann Ihnen leider nicht beipflichten, dass man bei Pflegestufe 1 nie mehr arbeiten muss und den selben Anspruch wie bei Pflegestufe 3 geltend machen sollte. Was die Rente anbelangt, ist es für Alleinerziehende immer schwer später einmal, von der Rente wirklich gut zu leben. So oder so. Mit oder ohne Berufstätigkeit. Bei der Hausfrau mit gesunden Kindern werden die Fehlzeiten über die Jahre nicht anerkannt. Das darf man auch nicht vergessen.

                  aber was ist nun mit den 740€ Rente?

                  Dazu werde ich dann morgen oder übermorgen die konkrten Leistungen einstellen.

                  Viele Grüße Willfried

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                    #59
                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Wilfried,

                    wollen sie allen Ernstes behaupten, dass gesunde Kinder 40 Jahre lang betreut und beaufsichtigt werden müssen?

                    .....ansonsten warte ich geduldig auf Ihre Zahlen, hab ja noch etwas Zeit bis zur Altersrente.

                    Michael

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                      #60
                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Hallo Wilfried,

                      es würde mich jetzt schon interessieren, welche Beweggründe Du hast, Dich hier in dieses Thema so reinzuhängen. Verständnis für die Belange von Familien mit behinderten (erwachsenen) Kindern scheinst Du jedenfalls keines zu haben. Was treibt Dich dann?
                      Was willst Du uns hier beweisen? Das wir und unsere Kinder zu viel Geld vom Staat, Pflegekasse und Rentenversicherung bekommen? Dass die Eltern, die hier schreiben, den Hals nicht voll bekommen? Das Pflege und Betreuung bei behinderten Menschen dasselbe ist, wie bei gesunden Kindern?
                      Ehrlich gesagt, Du kannst vielleicht rechnen und berechnen, aber eine Ahnung von unseren Problemen hast Du ganz sicher keine.
                      Zuletzt geändert von rosifi; 05.02.2011, 18:36.

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                        #61
                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Rosi,
                        ich habe absolut Verständnis. Aber ich liege nicht falsch, dass Belange und Betreuungsaufwand durchaus unterschiedlich sind. Auch dass es sehr unterschiedlich ist, was die häusliche Ersparnis angeht. Wasdie Rentenbeiträge anbelangt, unterschieden wird.Michael, erklären Sie mir, warum man Stufe 1 nie wieder arbeiten kann. Dann verstehe ich Sie eventuell, was die Rentenangleichung angeht. Es gibt viele Mütter , die gerade, wenn ein Kind nicht so schwer behindert ist, arbeiten, sich auch dementsprechend organisieren. Es ist nicht so, dass bei Stufe 1 eine Rundum Betreuung notwendig ist. Im Erwachsenenalter erst recht nicht. Wäre dies der Fall,müsste die Stufe erhöht werden.
                        Viele Grüße Wilfried

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                          #62
                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
                          Michael,

                          es ist sicher so, dass es in manchen Fällen unbefriedigend ist, was anerkannt wird. Was meinen Sie mit Betreuung? Jedes Kind muss von Eltern betreut werden. Dafür gibt es als Anerkennung bei zu pflegenden Kindern das Pflegeld. Dies stellt keinen Lohnausgleich dar. Ich kann Ihnen leider nicht beipflichten, dass man bei Pflegestufe 1 nie mehr arbeiten muss und den selben Anspruch wie bei Pflegestufe 3 geltend machen sollte. Was die Rente anbelangt, ist es für Alleinerziehende immer schwer später einmal, von der Rente wirklich gut zu leben. So oder so. Mit oder ohne Berufstätigkeit. Bei der Hausfrau mit gesunden Kindern werden die Fehlzeiten über die Jahre nicht anerkannt. Das darf man auch nicht vergessen.

                          aber was ist nun mit den 740€ Rente?

                          Dazu werde ich dann morgen oder übermorgen die konkrten Leistungen einstellen.

                          Viele Grüße Willfried
                          Hallo Wilfried,
                          Sie können oder wollen es nicht verstehen! Ein mobiler, geistig behinderter Mensch, oder auch Demenzkranker ist - was die Pflege betrifft -sicher nicht so bedürftig wie ein Mensch der nicht laufen kann.
                          Dafür läuft er aber vielleicht ständig weg oder macht Dinge, die für ihn oder andere gefährlich sein können (Herd anstellen, vielleicht uneßbare Dinge in den Mund stecken und essen wollen, hantieren mit potentiell gefährlichen Dingen wie Messer, die Toilette mit einer Rolle Toilettenpapier verstopfen,sich bei Inkontinenz die Windeln ausziehen und mit dem Inhalt schmieren usw.) weshalb er ständig betreut und beobachtet werden muß. Ihr Vergleich mit gesunden Kindern ist wieder völlig absurd und zeigt, dass sie keine Ahnung haben um was es geht.

                          Diese notwendige Aufsicht und Betreuung wird von den heutigen Vorgaben und Richtlinien für die Anerkennung einer Pflegestufe Null anerkannt, ebenso wie notwendige Behandlungspflege (die ich schon erwähnte, sie erinnern sich evtl. oder haben es vielleicht auch garnicht gelesen, also z.B. Verbände, inhalieren, Medikamentengaben, Blutzucker messen, evtl. Spritzen geben usw.), ergo werden all diese Zeiten, die sehr wohl erbracht werden und einen erheblichen zeitlichen, physischen (z.B. Schlafmangel, Erschöpfung) und psychischen Aufwand(ständiger Streß und Anspannung, ständig im Alarmzustand sein) bedeuten, weder durch das Pflegegeld wenigstens teilweise ausglichen noch bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.

                          Es wird einfach garnicht anerkannt, und ja, es kann vorkommen, dass dadurch nicht einmal die wöchentliche Mindestpflegezeit erreicht wird, obwohl man 24 Stunden rund um die Uhr parat stehen muss.

                          Zu ihren Theorien , dass Behinderte ja große Zeit vom Tag ausser Haus betreut wären, viele behinderte Menschen sind sehr infektanfällig, also häufiger krank.
                          Als weiteres Beispiel möchte ich noch mitteilen, das mein Kind durch Personalmangel in der Schule regelmässig früher heim geschickt wird, das ist kein Einzelfall.

                          Vielleicht sollten Sie sich erst einmal informieren, bevor sie drauf losschreiben und Behauptungen aufstellen, die nicht den Tatsachen entsprechen.
                          Eine sachliche Diskussion ist ohne ein Mindestmaß an (gerne auch durch sinnerfassendes Lesen erworbenes) Wissen über die Materie nun einmal nicht möglich.

                          Gruß, amai
                          Zuletzt geändert von amai; 05.02.2011, 20:22.

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                            #63
                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Michael, erklären Sie mir, warum man Stufe 1 nie wieder arbeiten kann.
                            Hat das jemand geäußert? Ich jedenfalls nicht, denn ich habe eine junge Frau zu versorgen, die in der Pflegestufe III ist und Tag und Nachtpflege bedarf und das seit 24 Jahren. Wie gesagt, ich lade Sie gerne ein, mal 14 Tage die Pflege zu übernehmen. Natürlich bekommen Sie dann auch das Pflegegeld. Ist nicht so viel, aber es soll ja auch kein Lohnersatz sein. Aber sicher werden Sie sich für diese 2 Wochen auch etwas einschränken können, keine Frage.

                            Vielleicht wäre es Ihnen nach dieser Zeit möglich, sich einigermaßen in die Situation der Familien einzufühlen.

                            Und ob jemand mit einem Kind, dass in der Pflegestufe I ist, wieder eine Arbeit aufnehmen kann oder nicht, kann nur der ermessen, der davon betroffen ist.
                            Ihnen steht ein Urteil darüber ganz sicher nicht zu.


                            Allerdings haben Sie mir noch immer nicht gesagt, welche Beweggründe für Ihre engagierte Schreiberei sie hier haben.
                            Zuletzt geändert von rosifi; 05.02.2011, 19:07.

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                              #64
                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
                              Guten Abend Michael,
                              im Bezug auf den Gesamtanspruch spielen viele Faktoren eine Rolle. Da Personen aus Pflegestufe 3 eher die Postion einnehmen, dass zumindest eine Person den ganzen Tag zu Hause sein muss, da die Pflege wohl auch mehr Ausfälle, Schule und Einrichtung beeinhaltet, bei der die Pflegeperson dann zur Verfügung stehen muss, halte ich hier um einiges höhere Beiträge und Endleistung für gerechtfertigt.

                              Viele Grüße Wilfried

                              Hallo Wilfried ,

                              die Pflege muss gesichert sein egal welche Pflegestufe.

                              Ist sie nicht gesichert bekommt man riesen Ärger mit der Pflegekasse.

                              Kommentar


                                #65
                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Wilfried,

                                ich hab nicht gesagt, dass man bei Stufe I nie wieder arbeiten kann, genauso gilt das auch für Stufe II oder III.
                                Die Pflegestufen messen nur den Pflegebedarf in der Grundpflege und hauswirtsch. Versorgung. Pflege im ganzheitlichen Sinn wird gar nicht erfasst. Im Einzelfall kommt dazu dann, was amai schon gut beschrieben hatte. Da muß ich mich nicht wiederholen. Es ist also sehr wohl möglich, dass eine Arbeitsaufnahme auch bei Pflegestufe I nicht möglich ist. Noch dazu kommt, dass die Pflege und Betreuung auch am Wochenende nicht aufhört, meist sogar einen höheren Bedarf hat. Man muß dann auch mal ausruhen, wenn das Kind die Woche über teilweise in Fremdbetreuung ist. Ein weiterer Aspekt ist die Verteilung der Pflege über den Tag. Man kann nicht 3 Stunden Pflege im Sinne des Gesetzes rechnen und dann sagen, den Rest kannst du ja arbeiten. So funktioniert die Pflege nicht. Die Pflege muß dann geleistet werden, wenn sie nötig ist und nicht dann, wenn die Erwerbsarbeit es erlaubt.....

                                Michael

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                                  #66
                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
                                  Auch bei ALGII-Empfängern gibt es diesbezüglich unterschiedliche Regelungen. Einer Pflegeperson der Stufe 3 wird länger eine Nichtwiederaufnahme der Berufstätigkeit zugestanden.

                                  Viele Grüße Wilfried
                                  Das stimmt .

                                  Pflegestufe I Vollzeit
                                  Pflegestufe II 6 Stunden
                                  Pflegestufe III garnicht vermittelbar.

                                  http://www.arbeitsagentur.de/zentral...mutbarkeit.pdf

                                  Aber bei allen drei Pflegestufe steht die Pflege muss gesichert sein.

                                  Und genau so sieht es aus bei Pflegestufe I und II . Wie MichaelK schon schrieben Pflege muss geleistet werden wenn sie gebraucht wird nicht wenn er unsere Erwerbstätigkeit zu lässt.

                                  Und jemand der einen Angehörigen mit Pflegestufe III versorgt ist so weit mit der Pflege beschäftigt da is an arbeiten nicht zudecken den Pflegestufe III bedeutet TAG UND NACHT PFLEGE
                                  Zuletzt geändert von Seti; 05.02.2011, 19:21.

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                                    #67
                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Guten Abend,
                                    wie ich Sie alle hier von Anfang an verstanden habe, dass die Leistungen, die ich als gut empfinde, von Ihnen allen als unzureichend ubd zu wenig empfunden werden. Ich habe nicht erwartet, dass Sie meine Ansicht teilen. Und was Geldleistungen und Leistungen aus dem SGBXII anbelangt, wird man die Pflege nicht wirklich entschädigen können. Ich bin nach wie vor der Meinung, die Leistungen hier zu Lande sind gut. Da sie nun auf gar keinen Fall dieser Meinung sind, werde ich Ihre Meinungen akzeptieren und morgen noch die Rentenansprüche einstellen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende

                                    Viele Grüße Wilfried

                                    Kommentar


                                      #68
                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                      Und jemand der einen Angehörigen mit Pflegestufe III versorgt ist so weit mit der Pflege beschäftigt da is an arbeiten nicht zudecken den Pflegestufe III bedeutet TAG UND NACHT PFLEGE
                                      Ja gut, ich könnte schon mal 2 Stunden zwischendurch was arbeiten, am PC "arbeite" ich ja auch. Aber:

                                      1. ist da kein Verlass drauf und
                                      2. fehlt da ein geeigneter Arbeitgeber

                                      Wenn wer wo einen solchen Arbeitgeber weiß, dann gerne her damit. An mir soll es nicht liegen.

                                      LG Michael
                                      Zuletzt geändert von MichaelK; 05.02.2011, 19:39.

                                      Kommentar


                                        #69
                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
                                        Ich bin nach wie vor der Meinung, die Leistungen hier zu Lande sind gut. Da sie nun auf gar keinen Fall dieser Meinung sind, werde ich Ihre Meinungen akzeptieren und morgen noch die Rentenansprüche einstellen.
                                        Wilfried,

                                        die Rentenansprüche können sie sich sparen. Es steht alles ganz genau in der Info-Broschüre der DRV dazu: http://www.deutsche-rentenversicheru...gepersonen.pdf

                                        Ich dachte nur, sie hätten noch eine geheime Quelle und könnten mich überraschen

                                        Michael

                                        Kommentar


                                          #70
                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
                                          Guten Abend,
                                          wie ich Sie alle hier von Anfang an verstanden habe, dass die Leistungen, die ich als gut empfinde, von Ihnen allen als unzureichend ubd zu wenig empfunden werden. Ich habe nicht erwartet, dass Sie meine Ansicht teilen. Und was Geldleistungen und Leistungen aus dem SGBXII anbelangt, wird man die Pflege nicht wirklich entschädigen können. Ich bin nach wie vor der Meinung, die Leistungen hier zu Lande sind gut. Da sie nun auf gar keinen Fall dieser Meinung sind, werde ich Ihre Meinungen akzeptieren und morgen noch die Rentenansprüche einstellen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende

                                          Viele Grüße Wilfried
                                          Hallo Wilfried, also ich finde, daß Sie sich hier in unredlicher und unfairer Weise in Sachverhalte einmischen zu denen Ihnen der menschliche Bezug fehlt.

                                          Es sind ja leider Menschen wie Sie, die schnell so eine Argumentation aufbauen - wie sie beispielsweise meiner Vermieterin als Besitzerin mehrerer bebauter Grundstücke an den Tag legt und die nur davon redet wie teuer wir als Betroffene oder deren Angehörige den Gerichten kommen, die ja von ihrem Steuern bezahlt werden müssen usw.

                                          Die Leistungen hierzulande sind vielleicht gut, oder besser gesagt sie waren es bis 2007 etwa - wer das jetzt noch behauptet ist für mich einfach nur ein Ignorant ... mm.

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                                            #71
                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
                                            Guten Abend,
                                            wie ich Sie alle hier von Anfang an verstanden habe, dass die Leistungen, die ich als gut empfinde, von Ihnen allen als unzureichend ubd zu wenig empfunden werden. Ich habe nicht erwartet, dass Sie meine Ansicht teilen. Und was Geldleistungen und Leistungen aus dem SGBXII anbelangt, wird man die Pflege nicht wirklich entschädigen können. Ich bin nach wie vor der Meinung, die Leistungen hier zu Lande sind gut. Da sie nun auf gar keinen Fall dieser Meinung sind, werde ich Ihre Meinungen akzeptieren und morgen noch die Rentenansprüche einstellen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende

                                            Viele Grüße Wilfried
                                            Wieso unzufrieden? Wir möchten nur z.B. für unsere über 25 jährige zu Hause lebenden Behinderten den gleichen Regelsatz wie SGB II Bezieher in gleicher Situation.
                                            Ist das Zuviel verlangt?

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                                              #72
                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Wieso unzufrieden? Wir möchten nur z.B. für unsere über 25 jährige zu Hause lebenden Behinderten den gleichen Regelsatz wie SGB II Bezieher in gleicher Situation.
                                              Ist das Zuviel verlangt?

                                              m.E.suchen sie z.T. nach Gründen um eine Ungleichbehandlung , Benachteilung, usw.zu beweisen. Die Stufe 3 wird es auch in SGBII geben. Somit dürfte dies in Ihrem Sinne sein und keine Benachteiligung ergeben. Und es ist Ihnen auch möglich die Leistungen durch entsprechende Nachweise zu erweitern. Dass Ihnen etwas weggenommen wird und so getan wird, dass kein voller Rentenpunkt bei Pflegestufe 3 gutgeschrieben wird, hört sich bei Benachteiligung besser an. Und ich sagte es zu Anfang bereits , gerade erwachsene Kinder die zu Hause leben und deren Eltern Pflegegeld, Grundsicherung, Kindergeld, Wohngeld, Mehrbedarf erhalten, leben nicht in ärmsten Verhältnissen. Aber da Ihnen diese Darstellung nun lieber ist, kann man Ihnen diese nicht absprechen. Wenn man für einen beh. gesamt zwischen 1200€u.1500€ zur Verfügung hat, kann man nicht von wenigen Leistungen sprechen. Vielleicht auch "nur"1100€ mtl. Leistungen der Krankenkasse und des Sozialamt je nach bedarf noch extra. Es ist unzureichend. Ich teile Ihre Meinung nicht.

                                              In diesem Sinne

                                              Wilfried

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                                                #73
                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Dass Ihnen etwas weggenommen wird und so getan wird, dass kein voller Rentenpunkt bei Pflegestufe 3 gutgeschrieben wird, hört sich bei Benachteiligung besser an
                                                Was soll das nun bedeuten, Schlaumeier. ?? Es werden maximal 0,8 Rentenpunkte gutgeschrieben. Sie wollen schlauer sein als wir alle zusammen? Da lach ich nur drüber.

                                                Michael

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                                                  #74
                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Ihre Pflegeleistung ist unbezahlbar. Finanziell sind sie gegenüber dem Rest der Gesellschaft in keinster Weise benachteiligt. Alleinerziehende haben es schwerer. Ebenso wie Empfänger von Leistungen ohne jeden Vollzeitverdienst.

                                                  Viele Grüße Willfried

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                                                    #75
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                                                    Michael, es wird Ihnen sicher möglich sein, konkret zu sagen , welches Einkommen für die rentenbeiträge in stufe 3 zu Grunde gelegt wird. Das sind ca.30000€ jährl. entspricht einem Rentenpunkt. Somit ist eine pflegende Mutter eine berufstätigen Frau mittleren Einkommens gleichgestellt, sofern diese keine Ausfälle hat. Beide alleinerziehend, können von dieser Rente nicht besonders gut leben.

                                                    Viele Grüße Wilfried

                                                    Kommentar

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