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Diskussion um staatl. Unterstützung von Familien

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    #26
    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Guten Tag,
    ich möchte mich nun nicht über Widersprüche und versch. andere Dinge ausdiskutieren, die Sie sicherlich leisten müssen.


    Aber ich bin der Meinung, dass die Rentenbeiträge bei Eltern gerade von schwerstbehinderten Kindern gut von den Krankenkassen geleistet werden.


    Deshalb möchte ichj diesen Link noch einmal gerne abschließen einstellen.

    Falls ich die Zeit finde, werde ich auch noch einstellen, welche Höhe der Rente, gerade bei hier wohl überwiegend von Pflegestufe 3 betroffenen Eltern zu erwarten ist. Je nach Dauer der Einzahlungen und Anzahl der Gesamtrentenpunkte.

    Viele Grüße Wilfried


    http://www.wifi-senioren.de/content/...beitraege.html


    Die Rentenversicherungsbeiträge können in der Pflegestufe II ca. € 254,80 und in der Pflegestufe III ca. € 395,62 monatlich betragen. Dies sind durchaus Beträge, die bei einer länger andauernden Pflege, entscheidend für die Höhe der späteren Rente sein können.

    Unabhäbhängig davon werden schon ab Pflegestufe 1 bei der wöchentlichen Mindestpflege einbezahlt. Wobei es sicher gerechtfertigt ist, Unterschiede bei Rentenbeiträgen festzulegen. Ob die Pflegestufe richtig zuerkannt wurde, kann ich hier selbstverständlich nicht beurteilen.

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      #27
      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Meiner lieber Wilfried,

      diese angegebenen Renten sind keine Zusatzrente , sondern die Gesamtrente die Pflegende bei einer Pflegezeit von 30-40 Jahren erhalten.
      Denn es ist bei den angegebenen Pflegestufen unmöglich noch eine andere Arbeit auszuführen oder überhaupt zu bekommen.
      Sag mal am Arbeitsamt, dass Du einen Behinderten pflegst und noch zusätzlich einen Deiner Ausbildung entsprechenden Vollzeitjob möchtest. Die Biegen sich vor Lachen.

      Nix für ungut aber leider hast Du null Ahnung.

      Gruß

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        #28
        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
        Aber ich bin der Meinung, dass die Rentenbeiträge bei Eltern gerade von schwerstbehinderten Kindern gut von den Krankenkassen geleistet werden.
        Hallo Wilfried,

        natürlich bin ich froh, dass die Pflegeversicherung (in die auch viele Eltern von behinderten Kindern Beiträge zahlen!) Rentenbeiträge für Pflegepersonen zahlt, so dass es irgendwann eine Mini-Rente gibt.
        Dennoch: wenn wir Eltern unsere Berufstätigkeit nicht massiv eingeschränkt hätten, könnten wir derzeit jährlich 2x Urlaub machen und hätten später eine Rente, die uns nicht auf Sozialhilfe-Niveau bringen würde.
        Rein rechnerisch ist das ein ganz miserables Geschäft....

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          #29
          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Zitat von Inge Beitrag anzeigen
          Hallo Wilfried,

          natürlich bin ich froh, dass die Pflegeversicherung (in die auch viele Eltern von behinderten Kindern Beiträge zahlen!) Rentenbeiträge für Pflegepersonen zahlt.
          Dennoch: wenn wir Eltern unsere Berufstätigkeit nicht massiv eingeschränkt hätten, könnten wir derzeit jährlich 2x Urlaub machen und hätten später eine Rente, die uns nicht auf Sozialhilfe-Niveau bringen würde.
          Rein rechnerisch ist das ein ganz miserables Geschäft....

          Guten Tag Inge,

          es ist sicher richtig, dass man mit einem schwerstbehinderten Kind ein anderes Leben , als mit einem gesunden Kind führt. Die Frage der Rente wurde von den Usern hier eingebracht. Und die scheint doch recht gut abgesichert. Odin es handelt sich hier um die Beiträge zur Rente , nicht um die Rente an und für sich. Die Leistungen kann ich aber gerne noch einstellen. Dafür fwehlt mir im Moment die Zeit.

          Ansonsten würde ich gern anfragen, spontan fällt mir der Telefonanschluss oder die Spülmaschine, die vermutlich für zwei Personen genauso oft läuft, wie für 3 Personen, nicht nachvollziehen können.
          Ich weiss nicht, wie sich die Ersparnis errechnet,kann sie aber in dieser Hinsicht nachvolziehen.

          Viele Grüße Wilfried

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            #30
            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Inge , da sie bei einer Beitragszahlung der Pflegestufe 3 sicherlich nicht nur Rentenpunkte , die einem sehr kleinen Verdienst entsprechen sammeln können, wird die Rente nach den Jahren, von denen man hier spricht, sicher nicht auf Sozialhilfeniveau erfolgen. Es ist nicht mehr und nicht weniger, als die Rente, die man mit einem guten Vollzeitverdienst erzielt hätte.

            Viele Grüße Willfried

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              #31
              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
              Ansonsten würde ich gern anfragen, spontan fällt mir der Telefonanschluss oder die Spülmaschine, die vermutlich für zwei Personen genauso oft läuft, wie für 3 Personen, nicht nachvollziehen können.
              Hallo Wilfried!

              eine Spülmaschine läuft mit einer Person im Haus häufiger, genau wie eine Waschmaschine. Besonders wenn diese Person pflegebedürftig ist.
              Nach den letzten Pressemeldungen kann nicht mal die Bundesregierung erklären, wie sich die Ersparnis zusammensetzt!

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                #32
                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Hallo Wilfried,

                die Rechnerei können sie sparen. Es sind genau 740€ Rente, die man nach 40 Jahren Pflege im Höchsfall (Pflegestufe III und mind. 28 Stunden tatsächl. Pflege im Sinne SGB XI) bekommt.

                Theoretisch.

                Michael

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                  #33
                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Guten Tag Gero,

                  auf den Telefonanschluss, sind sie nun nicht näheres eingegangen. Da ich sehr gern sachlich diskutiere, können Sie mir vielleicht erklären, in wie fern eine Spülmaschine öfters läuft. Da bei jedser Malzeit maximal Besteck , Teler, Tasse einmal mehr anfält, macht das nun nicht erforderlich, dass eine Spülmaschine öfters läuft. Zudem ist ein Kind abgesehen von Krankheitstagen, Ferien oder Urlaub entweder in der Schule oder einer sonstigen Einrichtung, Bei der Wasmaschine teile ich Ihre Meinung.

                  Viele Grüße Wilfried

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                    #34
                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Guten Tag Michael,
                    Es sind genau 740€ Rente, die man nach 40 Jahren Pflege im Höchsfall

                    ich werde edas nachschlagen und hier einstellen. 40 Jahre mit mtl. Beiträgen von 365€ können keine Rente von 740€ mtl. ergeben. Pro Rentenpunkt werden 26.85€ bezahlt. Bei diesem Beitrag sind es ca. 1.5 Rentenpunkten jährlich.

                    Viele Grüße Wilfried

                    Kommentar


                      #35
                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      kein Problem, schlagen sie nach Wilfried. Ich empfehle § 166 SGB VI. Meine Rentenansprüche werden jedenfalls jedes Jahr geringer, seitdem ich pflege. Muß ich wohl irgendwas verkehrt machen.

                      Michael
                      Zuletzt geändert von MichaelK; 05.02.2011, 15:51.

                      Kommentar


                        #36
                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Und wie hat das Ministerium für Arbeit und Soziales (von der Leyen) so schön
                        auf meine Anfrage geschrieben:
                        Ausschnitt

                        Mit Vollendung des 25. Lebensjahrs bilden erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wie im bisherigen Recht, eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft; unabhängig von der Haushaltszugehörigkeit wird bei ihnen damit ein Regelbedarf von 364 Euro berücksichtigt.
                        Die daraus resultierende ungleiche Behandlung zwischen erwachsenen haushaltsangehörigen Leistungsberechtigten im SGB XII und im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) rechtfertigt sich durch Systemunterschiede zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe.
                        Das SGB II wendet sich seiner Zielrichtung nach vornehmlich an einen erwerbsfähigen Personenkreis, der nur vorübergehend der Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen bedarf; es handelt sich um eine eher dynamisches System.
                        Dagegen richten sich die existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe, insbesondere die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII an einen Personenkreis, der tendenziell dauerhaft auf die Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen angewiesen ist; es handelt sich um ein eher statisches System.

                        Wenn das nicht diskriminierend ist.

                        Auszug BSG vom 19.5.2009:
                        Im Hinblick auf die im SGB II normativ-typisierend unterstellten Kosten einer Haushaltsersparnis lässt sich ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung der Leistungsempfänger des SGB II und des SGB XII weder den Gesetzesmaterialien entnehmen noch ist er sonst erkennbar. Insbesondere findet sich ein sachlicher Grund nicht in dem Umstand, dass die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II grundsätzlich erwerbsfähig iS des § 8 SGB II sind.

                        Mein Sohn arbeitet 160 Std. in der Werkstatt für Behinderte.
                        Ein ALG II -Empfänger hat keine Arbeit.

                        Kommentar


                          #37
                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Michael, leider geht nun aus diesem § nicht hervor, was bei einer Rentenbeitragszahlung von 365€ mtl. an Rentenpunkten genau zusammenkommt. Das ist die Ausgangspostion, für die sich jeder dann nach entsprechenden Punkteansammlungen und Jahren die Rente ausrechnen kann. Für die Pflegestufe 3 ist der Rentnbeitrag an einem guten Verdienst bemessen.

                          Viele Grüße Wilfried

                          Kommentar


                            #38
                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Ein ALG II -Empfänger hat keine Arbeit.
                            Naja, Odin. Das kannst du auch nicht behaupten. Es gibt zahlreiche Aufstocker.

                            LG Michael

                            Kommentar


                              #39
                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Wilfried,

                              0,8 Rentenpunkte sind es pro Jahr maximal. .....80 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn er mindestens 28 Stunden in der Woche gepflegt wird....

                              100% der Bezugsgröße würden 1,0 Rentenpunkte ergeben.

                              Michael

                              Kommentar


                                #40
                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Michaelk

                                Du hast Recht. Ich wollte eigentlich nur Aufzeigen, dass mein Sohn auch arbeitet.

                                Kommentar


                                  #41
                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Ich stelle Ihnen diesen Link nun mal vorläufig ein.

                                  Viele Grüße Wilfried



                                  http://www.bmfsfj.de/mag/root,did=14...erDocId=140562


                                  Im Fall der Pflegestufe 1 ergeben sich hieraus rund 2,76 Rentenpunkte (vorläufige Werte für 2010), im Fall der Pflegestufe 2 bei mindestens 21 Stunden Pflege rund 3,27 Rentenpunkte und im Fall der Pflegestufe 3 bei mindestens 21 Stunden Pflege rund 3,4 Rentenpunkte.

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                                    #42
                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Das sieht besser aus, als angenommen.

                                    Viele Grüße Wilfried

                                    Kommentar


                                      #43
                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Wilfried,

                                      also bitte! Wir machen hier keine Pflegezeit über 3 Jahre mit 75 Prozent Lohnfortzahlung. Sie sind auf dem Holzwege. 3,4 Rentenpunkte, lachlach. Am Ende bekomm ich noch 5000€ Rente!!

                                      Michael

                                      Kommentar


                                        #44
                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Michael,
                                        dies im Zusamenhang mit der Berufstätigkeit. 356€ mtl. Beiträge werde ich einstellen, sobald ich die Zeit finde, das Rentenpunktekonto nachzuschlagen.

                                        Viele Grüße Wilfried

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                                          #45
                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
                                          356€ mtl. Beiträge werde ich einstellen, sobald ich die Zeit finde, das Rentenpunktekonto nachzuschlagen.
                                          tja, mehr Rente gibts halt nicht für 1790€ Bruttoverdienst mal 19,9% Beitragssatz.

                                          , Michael
                                          Zuletzt geändert von MichaelK; 05.02.2011, 16:47.

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                                            #46
                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Hallo Wilfried,

                                            zu den Einsparungen möchte ich eine Mutter zitieren, deren Situation der unseren ähnelt:
                                            Bitte versetzen Sie sich mal in die Situation von Eltern, deren erwachsenes "Kind" das Mittagessen schon mal auf den Fußboden befördert und weder bei Durchfall noch bei Erbrechen "adäquate" Behältnisse verwendet usw usw (die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen), wenn diesen Eltern dann erklärt wird, dass ihnen ihre erwachsenen behinderten Kinder Einspareffekte bescheren würden.
                                            Wie könnten wohl die statistischen Ermittlungen zum (dauerhaft erwerbsgeminderten!) "Durchschnittsbehinderten" aussehen, die eine pauschale 20%-Kürzung im Vergleich zu nicht-behinderten Hilfeempfängern rechtfertigen würden?
                                            Zum Telefon: der größte Teil unserer Telefon-/Internetkosten (abgesehen von der Grundgebühr) kommt durch unser erwachsenes behindertes Kind zustande. Telefonate mit der Einrichtung, äußerst lange und aufreibende Telefonate mit der Krankenkasse und mit Behörden.
                                            Internetkosten durch langwierige Suche nach Informationen, um das meinem Kind zustehende Recht überhaupt zu kennen und somit einfordern zu können.

                                            Ach ja, wenn Sie gerne sachlich diskutieren, wie können Sie dann eine Kürzung der Leistungen rechtfertigen ohne - genau wie unsere Regierung - diese Kürzung überhaupt nachvollziehen zu können?

                                            Und wenn Sie jemals eine Menschen intensiv betreut und gepflegt hätten, dann würden Sie auf solche Gedanken bestimmt nicht kommen.

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                                              #47
                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Ich kenne mich ja nicht so aus mit Punkten etc. Aber das sind die Rentenansprüche
                                              meiner Frau zum 31.12.2008 (erstellt 01.01.2010)

                                              Ihre Renteninformation

                                              Sehr geehrte Frau

                                              in dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom 01.03.1970 bis zum 31.12.2008 gespeicherten Daten und das geltende Rentenrecht berücksichtigt. Ihre Regelaltersrente würde nach Erreichen der Regelaltersgrenze (14.09.2018) am 01.10.2018 beginnen. Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen und gesetzliche Änderungen können sich auf Ihre zu erwartende Rente auswirken. Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind. Auf der Rückseite finden Sie zudem wichtige Erläuterungen und zusätzliche Informationen.

                                              Rente wegen voller Erwerbsminderung
                                              Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen
                                              voll erwerbsgemindert, bekämen Sie von uns eine monatliche Rente von: 331,88 EUR

                                              Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente
                                              Ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche nach
                                              heutigem Stand einer monatlichen Rente von: 313,64 EUR

                                              Sollten bis zur Regelaltersgrenze Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden, bekämen Sie
                                              ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen von uns eine monatliche Rente von: 404,93 EUR


                                              Unser Sohn ist 1975 geboren. Pflegestufe I Geistige Behinderung (Downsyndrom)
                                              In den Rentenansprüchen sind Arbeitszeiten und Erziehungszeiten für 2 weitere Kinder
                                              enthalten.

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                                                #48
                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Odin, das klingt nach leistunglosem Wohlstand

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                                                  #49
                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Guten Abend Odin,

                                                  ich habe nicht bestritten, dass es bei Pflegestufe 1 anders aussieht. Es ist sicher auch Ihnen verständlich, dass zwischen Stufe 3 und Stufe 1 große Unterschiede bestehen. Wobei zusätzlich noch Unterschiede entstehen, je nachdem , ob und wie lange die Berufstätigkeit, bzw. wie hoch der Verdienst war, vor der Geburt eines zu pflegenden Kindes.

                                                  Viele Grüße Wilfried

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                                                    Pauschal kann man sagen, geht es den meisten Hausfrauen, mit Kindern so, dass Rentenansprüche, durch Berufsausfall minimiert werden. Wobei selbstverständlich zu berücksichtigen ist, das je nach Behinderung eine Wiederaufnahme des Berufes nicht in Frage kommt.

                                                    Viele Grüße Wilfried

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