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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Zitat von Seti Beitrag anzeigen
    Hallo Stefan,

    nehmt die Klage nicht zurück , sobald ich die Niederschrift vom Gericht habe stelle ich diese Online so das jeder es sehen kann und auch als Beweis das nicht jedes Gericht der Meinung ist man hätte keinen Erfolg

    LG

    Seti
    Die Klage ziehe ich eh nicht zurück. Bin gerade dabei, mir wieder einiges rauszusuchen. Höchstens ruhen lassen wollte ich die Sache.

    Dumm nur, das sich schon so viele SG's negativ geurteilt haben, obwohl ja noch gar nicht klar ist, das die Berechnungen etc. überhaupt stimmen bzw. vom BVG abgenickt werden.

    Aber wäre schon schön wegen der Abschrift von Dir.

    LG
    Stefan

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Hallo miteinander,

      inzwischen wissen wir, dass unsere mündliche Verhandlung vermutlich im letzten Quartal 2012 sein wird.
      Seti, ich hoffe, dass Deine Niederschrift dann schon da ist

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Zitat von gero Beitrag anzeigen
        Hallo miteinander,

        inzwischen wissen wir, dass unsere mündliche Verhandlung vermutlich im letzten Quartal 2012 sein wird.
        Seti, ich hoffe, dass Deine Niederschrift dann schon da ist
        Hallo Gero ,

        nein leider noch nicht in der Regel dauert es 14 Tage bis man es hat .

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Ich lauer auch schon drauf .

          Muss Montag zum RA und noch mal alles besprechen. Es wäre halt schön, wenn man so ein "Urteil" in den Händen hat. Zumindest bei mir, da ja die Sozialgerichtschefin schon so negativ denkt und die Gegebenheiten durcheinanderbringt (das mit dem KG). Da kann man sich schon vorab ausrechnen, wie das ausgeht..... Von daher wäre ein "Ruhenstellen" für uns wohl sinnvoll.
          Man, das SA reibt sich sicher schon die Hände (die haben doch bestimmt ne Abschrift bekommen).

          Seti, ich drück uns mal allen die Daumen, das Du bald die Niederschrift hast.

          LG und ein schönes WE

          Stefan

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
            Ich lauer auch schon drauf .

            Muss Montag zum RA und noch mal alles besprechen. Es wäre halt schön, wenn man so ein "Urteil" in den Händen hat. Zumindest bei mir, da ja die Sozialgerichtschefin schon so negativ denkt und die Gegebenheiten durcheinanderbringt (das mit dem KG). Da kann man sich schon vorab ausrechnen, wie das ausgeht..... Von daher wäre ein "Ruhenstellen" für uns wohl sinnvoll.
            Man, das SA reibt sich sicher schon die Hände (die haben doch bestimmt ne Abschrift bekommen).

            Seti, ich drück uns mal allen die Daumen, das Du bald die Niederschrift hast.

            LG und ein schönes WE

            Stefan
            Niederschrift erhalten werde es noch einscannen dann hast Du es

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              So hier für alle die Niederschrift vom Sozialgericht Reutlingen
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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Danke Seti, bist ein Schatz.

                Was mir noch gefehlt hätte, wäre die Begründung, warum das Verfahren ruhend gestellt wurde (also z.B. weil halt schon andere Verfahren laufen).

                Aber egal, wenigstens sieht das SG bei uns, das man nicht alles in Frage stellen muss und das sich andere Richter anscheinend besser vorbereiten...

                Dir und allen anderen ein schönes WE.

                LG
                Stefan

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Hallo Seti,

                  danke fürs Einstellen! Ich hoffe ja noch, dass wir ein wegweisendes Urteil erreichen - aber ein ruhendes Verfahren wäre mir auch lieber als ein verlorener Prozess

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Zitat von gero Beitrag anzeigen
                    .................................
                    - aber ein ruhendes Verfahren wäre mir auch lieber als ein verlorener Prozess
                    Genau. Na ja, vielleicht habt Ihr ja bessere (schlauere) Richter uns bei uns.

                    Sind wir mal ehrlich, man braucht ja nicht viel zu erklären. Jeder, der nur halbwegs 1 und 1 zusammenzählen kann, stellt fest, das die jetzige Regelung keine Gleichstellung vorsieht. Egal mit welchem Mäntelchen uns das verkauft wird.

                    LG
                    Stefan

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
                      Danke Seti, bist ein Schatz.

                      Was mir noch gefehlt hätte, wäre die Begründung, warum das Verfahren ruhend gestellt wurde (also z.B. weil halt schon andere Verfahren laufen).

                      Aber egal, wenigstens sieht das SG bei uns, das man nicht alles in Frage stellen muss und das sich andere Richter anscheinend besser vorbereiten...

                      Dir und allen anderen ein schönes WE.

                      LG
                      Stefan
                      Hallo Stefan ,

                      da es es ein mündliches Verfahren war wurden alle Punkte dort besprochen, glaub mir es wäre mir auch lieber gewesen es hätte in der Niederschrift gestanden , aber vielleicht können sich der Anwalt von meinem Sohn und Eurer Anwalt kurzschließen . Anwalt von meinem Sohn heißt Sascha Pfingsttag.

                      @ Gero

                      uns wurde gesagt das spätestens bei LSG das Verfahren ruhend gestellt werden würde , da in dieser Sache Verfahren bei BSG und Verfassungsgericht anhängig sind für uns heißt es warten

                      Ich wünsche Euch einen schönen Restsonntag

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Hallo zusammen,

                        bei uns noch immer nichts neues zur Klage gegen die Regelbedarfsstufe 3.

                        Dafür mal etwas anderes:
                        Da wir ja nun bzgl. der Berechnung des Regelsatzes mit unseren volljährigen Kindern angeblich eine "Einsatzgemeinschaft" nach § 19 SGB Xll bilden, gedenke ich auch die Vorteile zu nutzen.

                        Bzgl. des ab 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags ( Eine Wohnung- eine Gebühr) lese ich auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de/ Anklicken "Bürgerinnen und Bürger/ Anklicken " Was ändert sich für Menschen mit Behinderung" :

                        " Gilt die Befreiuung (Empfänger der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB Xll können sich befreien lassen) oder Ermäßigung auch für Mitbewohner?
                        Antwort: Die Ermäßigung oder Befreiunng gilt auch für Ehegatten od. eingetr. Lebenspartner der Antragsteller, wenn sie mit ihm in einer Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
                        ZUDEM GILT SIE FÜR MITBEWOHNER; DIE GEMEINSAM MIT DEM ANTRAGSTELLER EINE EINSATZGEMEINSCHAFT IM SINNE DES §19 DES 12.SOZIALGESETZBUCHES BILDEN".

                        Habe bei der GEZ nachgefragt, werde wie folgt vorgehen: Unter Angabe der Teilnehmernummer lasse ich ein Beitragskonto auf den Namen unseres Sohnes einrichten und stelle unter Vorlage einer beglaubigten Kopie des Grundsicherungsbescheides gleichzeitg den Befreiungsantrag.
                        Soll funktionieren, sagte die Dame bei der GEZ- wird probiert- wir werden sehen.

                        LG

                        susemichel

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          wer zeit hat zum lesen

                          bei tacheles

                          ab 2013"geplante SGB XII änderung"


                          http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h...ew.asp?ID=2122

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            an alle,

                            die neuen regelsätze sind da,für 2013

                            dachte die regelsätze werden ab 2013 neu berechnet


                            bei tacheles


                            http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h...ew.asp?ID=2125


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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Hallo miteinander,

                              [...]Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber in der Regelbedarfsstufe 3 nicht unbedingt den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr gesehen hat. Es wurde in einer Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses durch Bund und Länder bereits am 22.02.2011 folgende Erklärung abgegeben: "Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft."
                              Aus diesem Grund hat sich das Sozialreferat der Stadt München dazu entschieden, bis zu dem Ergebnis dieser Prüfung durch den Vermittlungsausschuss, beziehungsweise längstens für ein Jahr, entgegen der gesetzlichen Regelungen im RBEG weiterhin bei der "alten Vorgehensweise" zu bleiben.
                              Zum aktuellen Zeitpunkt bewilligen wir noch immer für Menschen mit Behinderungen den vollen Regelsatz, wenn sie entweder der Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen sind, oder bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben und keinen eigenen Haushalt führen.

                              Leider ist bis zum heutigen Tag noch keine Nachprüfung für die Regelbedarfsstufe 3 erfolgt. Es existiert allerdings inzwischen ein Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Überprüfung aller Regelbedarfsstufen.
                              Ergebnisse aus dieser Prüfung werden frühestens im Jahr 2013 erwartet. [...]
                              Quelle: RIS Seite 13

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                zum lesen

                                http://www.harald-thome.de/media/fil...B-11,12,13.pdf


                                besonders zum nachdenken,bei tacheles


                                80% für die2.person beruhen auf einer festschreibung von "1941"

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Zitat von wallau Beitrag anzeigen
                                  zum lesen

                                  http://www.harald-thome.de/media/fil...B-11,12,13.pdf


                                  besonders zum nachdenken,bei tacheles


                                  80% für die2.person beruhen auf einer festschreibung von "1941"

                                  Achtung Ironie

                                  da könnt Ihr mal sehen wie unsere Politiker in der Zeit stehen gelieben sind wenn eine Festschreibung vom Jahre 1941 genommen wurde

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                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Hallo zusammen,

                                    ich habe zwei Beiträge, die nicht zum Thema Regelbedarfsstufe 3 gehören, in das Thema "Politisches" verschoben.

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                                      hallo Inge, somit fehlt aber der Faden, weil meine Antwort auf den zuvor eingestellten Link bezogen war.

                                      lg
                                      Anke

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                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Hallo Anke,

                                        nachdem Du in Deinem Beitrag den Link zitiert hattest, wurde er auch mit in das andere Thema genommen. Schau mal bitte hier nach, ob das für Dich so in Ordnung ist. Ansonsten schicke mir eine PN - dann bekommen wir das schon irgendwie hin

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                                          Hallo Inge

                                          Ich hatte das heute noch nachträglich bearbeitet, in dem ich das zusätzlich hinein kopiert habe. Ursprünglich hatte ich es nicht zitiert...deshalb sah der Beitrag so verloren aus ...

                                          Also, alles in bester Ordnung

                                          Liebe Grüße
                                          Anke

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                                            Hallo Anke,

                                            selbst ist die Frau - gut gemacht!

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                                              regelsatz 3-neues urteil-bei tacheles


                                              http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h...ew.asp?ID=2145

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                                                neues urteil bei tacheles

                                                https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=

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                                                  Hallo in die Runde,

                                                  erwartet habe ich ja nichts anderes.
                                                  Wir als Eltern sind doppelt und dreifach gestraft. Wir leben für unsere Kinder und verzichten auf so vieles. Jedes gesund entwickelte Kind geht irgend wann eigene Wege ... lebt sein Leben ... und die Eltern gehen ihren Weg, können arbeiten gehen, ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten ...

                                                  Nun sind unsere Kinder dazu nicht in der Lage. Und wir entscheiden uns für unsere Kinder um sie zu Pflegen und zu Betreuen. Und dann werden wir beschnitten bis auf das Minimum ... Das Kindergeld, welches mein Kind aufgrund ihrer Behinderung erhält, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten kann ... wird mir auf mein ALG II angerechnet ... ich habe davon also nur 30€, um diese Summe wird das KiGeld "bereinigt". Wo bitte ist der Sinn, dieses überhaupt zu beantragen?! Und dann wird der Regelsatz von unseren ERWACHSENEN Kindern auch noch beschnitten.

                                                  Dies ist nur möglich, weil die Lobby zu klein ist.

                                                  Jede Klage dahingehend ist eigentlich für die Katze. Die RB-S III ist für verfassungskonform erklärt worden ...

                                                  ... für unsere erwachsenen Kinder sollten wir alle eine eigene Wohnung suchen. Dann müssten die Kommunen und Gemeinden volle Regelsätze + Miete bezahlen ... wenn das denen lieber ist ...

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                                                    Hallo zusammen,

                                                    inzwischen habe ich von einem Fall gehört, dass ein Verfahren wegen der RBS III zum Bundessozialgericht gebracht wurde. Sobald ich Näheres wie v.a. das Aktenzeichen weiß, gebe ich das weiter. Allerdings kann das noch einige Zeit dauern.

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