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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    hallo,odin

    ich kann deine worte nur bestätigen.

    mein sohn weint schon den ganzen nachmittag,weil ich sagte wir bekommen keine miete mehr und ich muß jetzt erst schauen wie es weiter geht.

    zu erwarten ist nichts von den "sog.!gerichten und politikern"

    ich denke eher es wird noch schlimmer werden...........

    wallau

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Man kann dort auch Kommentare schreiben , ich hab gerade meinen hinterlassen

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Zitat von Inge Beitrag anzeigen
        Quelle und kompletter Text: Sozialrechtsexperte
        Hallo Inge,

        die Argumente des SG sind kopie and pace und obendrein sachfremd. Das BSG hatte doch festgestellt, dass es hinsichtlich des soziokulturellen EM keinen sachlichen Grund gibt, zwischen erwerbsfähigen und anderen Menschen zu unterscheiden. Es ist ganz klar verfassungswidrig. Der Regelbedarf beinhaltet keine Kosten für "wirtschaftliche Beweglichkeit" oder dergleichen ...

        Lächerlich!

        LG Michael

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Hallo Michael,

          ich gehe davon aus, dass die Betroffenen auch dieses Mal bis zum BSG durchklagen müssen.

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Das ist der "Rechtsstaat" ... ob Jemand am Existenzminimum wurschtelt oder Milliardär ist. Alle werden gleich behandelt. Ob der Eine bis zur Entscheidung wirtschaftlich leidet, ist ihm egal. Mir ist langsam der "Rechtsstaat" auch egal.

            LG Michael
            Zuletzt geändert von MichaelK; 16.12.2011, 19:47.

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
              Man muß auch mit der Justiz rechnen.
              Dieter Hildebrandt

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Zitat von gero Beitrag anzeigen
                Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
                Man muß auch mit der Justiz rechnen.
                Dieter Hildebrandt
                Wie wahr!

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Hallo zusammen,

                  wir haben diese Woche auch gegen den geänderten Grundsicherungsbescheid ( Erhöhung 8.- Euro) Widerspruch eingelegt.
                  Haben aber " aufgrund der laufenden Klage" gebeten, "das Verfahren ruhend zu stellen". Ansonsten nichts Neues.

                  LG
                  susemichel

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    an alle

                    http://www.sueddeutsche.de/P5e38z/43...fe-zahlen.html


                    entscheiden jetzt die sozialämter was sie zahlen.weiß jemand darüber bescheid

                    wallau

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Hallo zusammen,

                      bei der Solidarischen Hilfe gibt es eine Übersicht über die Statistische Zusammensetzung des Warenkorbes
                      für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII (Stand 2012)

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Und wieder ein SG das sagt Regelstufe 3 ist okay

                        Sozialgericht Marburg, Urteil vom 10.01.2012,- S 9 SO 90/11 -
                        Die Neuregelung der Regelbedarfe in § 28 SGB II durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) ist verfassungsmäßig.

                        Die Kammer verweist hierzu auf das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG).

                        Der Gesetzgeber hat gem. § 1 RBEG auf Grundlage von Sonderauswertung zur Einkommens und Verbraucherstichprobe 2008 nach § 28 SGB XII die Regelbedarfsstufen nach den Vorschriften §§ 2-8 RBEG ermittelt. Der Ermittlung der Regelbedarfsstufe 1 liegen die Verbraucherausgaben von Haushalten in denen eine erwachsene Person alleine lebt (Einpersonenhaushalte) zu Grunde (§ 2 RBEG). Nach § 4 S. 1 RBEG liegen der Abgrenzung der Reverenzhaushalte nach § 2 RBEG die nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Einpersonen- und Familienhaushalte der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 zu Grunde. Nach Herausnahme der nach § 3 Abs. 1 RBEG nicht zu berücksichtigenden Haushalte werden als Referenzhaushalte für die Ermittlung der Regelbedarfe von Einpersonenhaushalten nach § 2 Nr. 1 RBEG die unteren 15% der Haushalte berücksichtigt (§ 4 S. 2 Nr. 1 RBEG).

                        Von den Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte nach § 4 S. 2 Nr. 1 werden für die Ermittlung des Regelbedarfs folgende Verbrauchsausgaben der einzelnen Abteilungen der Sonderauswertung für den Regelbedarf berücksichtigt (Regelbedarfsrelevant):

                        Abteilung 1 (Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke) 128,46 Euro
                        Abteilung 3 (Bekleidung und Schuhe) 30,40 Euro
                        Abteilung 4 (Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung) 30,24 Euro
                        Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände) 27,41 Euro
                        Abteilung 6 (Gesundheitspflege) 15,55 Euro
                        Abteilung 7 (Verkehr) 22,78 Euro
                        Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung) 31,96 Euro
                        Abteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung, Kultur) 39,96 Euro
                        Abteilung 10 (Bildung) 1,39 Euro
                        Abteilung 11 (Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen) 7,16 Euro
                        Abteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen) 26,50 Euro

                        Aus § 5 Abs. 2 RBEG ergibt sich, dass die Summe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte nach § 5 Abs. 1 RBEG 361,81 EUR beträgt.

                        Eine weitergehende Begründung der regelrelevanten Ausgaben der Abteilungen 1 bis 12 ist der Gesetzesbegründung in der Drucksache BR 661/10 vom 21.10.2010 S. 197ff zu entnehmen.

                        Aus diesen Gründen ist nicht nachvollziehbar, wieso die Berechnung des Regelbedarfs nicht auf transparente Weise erfolgt sein soll.

                        Die Kammer teilte darüber hinaus nicht, dass die Höhe der Regelbedarfe verfassungskonform ist, die Kammer teilt insoweit die vom Bayrischen Landessozialgericht im Beschluss vom 10.08.2011 (Az.: L 16 AS 305/11 NZB) vertretene Ansicht.

                        Die Kammer teilt nicht die vom Kläger vertretene Ansicht, wonach die Ermittelung der Regelbedarfe nach dem RBEG nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entspräche. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 09.01.2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) ausgeführt, dass der Gesetzgeber zur Ermittlung des Anspruchumfangs alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen hat. Wie bereits dargelegt, ist nicht ersichtlich, dass das RBEG diesen Maßstäben nicht hinreichend Rechnung trägt.
                        https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Hallo seti,

                          hier geht es um die Regelbedarfsstufe 1, oder habe ich etwas übersehen ?

                          Gruß

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            an alle

                            neue urteile bei tacheles

                            http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h...ew.asp?ID=2052


                            wallau


                            habe leider keine zeit........viel zu tuen

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Hallo Wallau,

                              herzlichen Dank für den Link!

                              Das entspr. Urteil bzgl. der Überprüfung nach § 44 SGB X und Nachzahlung der unrichtig berechneten Regelbeträge eines erwachsenen Behinderten im 4. Kapitel SGB Xll haben mich sehr gefreut! Habe dies sofort dem Anwalt des VdK und der Rechtsabteilung des Sozialamtes unserer Kommune gefaxt.- Unsere Klage läuft noch.

                              LG

                              susemichel

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                hallo

                                meine klage läuft auch noch.habe mir noch im dezember bestätigen lassen,das der widerspruch nicht verjährt.
                                werde es auch zum SA schicken.

                                wallau

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  an alle

                                  was war anderes zu erwarten


                                  http://www.datev.de/portal/ShowPage....dpi&nid=133093

                                  wallau

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                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Das ist eines von zahlreichen Urteilen, die noch ausstehen. Berufung ist zugelassen und so schnell lassen wir uns doch wohl nicht entmutigen. Das ist doch das, was man erreichen will- wir sollen resignieren. Ich werde es nicht.

                                    LG und ein schönes Wochenende

                                    susemichel

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                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Hierzu der Kommentar des "Sozialtickers"

                                      Der Spruch des Tages … 01.03.2012
                                      … kommt aus dem neuen Bundesverfassungsgerichtsgebäude in Aachen … ja, sie lesen richtig in Aachen … und dabei ist noch nicht mal der 1. April im Kalender.
                                      Nein … kein Karlsruhe mehr (deren Entscheidungen sind wohl out geworden) - sondern in Aachen wird neuerdings über die Verfassungskonformität in Hartz IV
                                      Fragen gerichtet und entsprechend einer stammtischähnlichen Manier geurteilt.

                                      Zitat: Die zum 01.01.2011 durch eine Gesetzesänderung neu festgelegten Regelsätze für die Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
                                      (Grundsicherung für Arbeitsuchende) sowie nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies haben mittlerweile
                                      die 2. Kammer des Sozialgerichts Aachen (Vorsitz: Richterin Dr. Haupt), die 5. Kammer (Vorsitz: Richter Dr. Wille), die 19. Kammer (Vorsitz: Richter am Sozialgericht Dr. Merten)
                                      sowie die 20. Kammer (Vorsitz: Richter am Sozialgericht Irmen) in mehreren aktuellen Entscheidungen festgestellt.
                                      Quelle: Pressemeldung Sozialgericht Aachen

                                      Na, da fragt man sich doch ernsthaft, wozu die “roten Roben” noch übergestreift werden, wenn es die “Schwarzen” erstinstanzlich schon ins Trockene bringen
                                      können. Und wenn man schon bei ist, dann holt man auch noch kräftiger aus und lässt noch folgendes über den Ticker klappern:
                                      Die Kläger hatten jeweils vorgetragen, die Neuregelungen genügten nicht den vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 aufgestellten Vorgaben - … weiter … -
                                      Die Aachener Richter vermochten sich dem nicht anzuschließen. Die Neuregelungen beruhten auf einer vom Gesetzgeber in Auftrag gegebenen Auswertung der
                                      Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008, welche das Verbrauchsverhalten der Bevölkerung empirisch abbilde.
                                      Quelle: Pressemeldung Sozialgericht Aachen

                                      Der Kracher war platziert schon mal recht gut gelungen … aber noch nicht genug … denn immerhin möchte man den Sack so richtig fest zuschnüren
                                      und fährt wie folgt fort:

                                      Auch eine verfassungswidrige Benachteiligung dauerhaft erwerbsgeminderter Leistungsbezieher, welche im Haushalt ihrer Eltern leben, sei nicht gegeben.
                                      Denn von den erwerbsfähigen Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende würden permanente Bemühungen erwartet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
                                      Verletzungen dieser Pflichten zögen gravierende Sanktionen bis hin zu empfindlichen Leistungskürzungen nach sich. Dieser Umstand verlange von den erwerbsfähigen
                                      Leistungsempfängern ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung und wirtschaftlicher Beweglichkeit, weshalb die Anerkennung eines höheren Regelsatzes gerechtfertigt erscheine.
                                      Demgegenüber würden dauerhaft voll erwerbsgeminderte Leistungsbezieher nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gezwungen.
                                      Quelle: Pressemeldung Sozialgericht Aachen

                                      Und für solche tollen Begründungen und Schlussfolgerungen, gebührt nach Ansicht des Sozialtickers, den Damen und Herren aus dem Sozialgericht -
                                      schließlich völlig zu “Recht” der volle Respekt seiner Leser. Wer sich selbst mit der ersten Instanz um verfassungsrechtliche Fragen unterhalten
                                      möchte … dem sei die Quelle allen Ursprungs nicht verwehrt.
                                      Empirische Grüße vom Grundgesetz zum Tag - wünscht wie immer der Sozialticker

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                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        an alle

                                        https://www.dialog-ueber-deutschland...C4EBF0769.s7t1


                                        auf diesem link könnt ihr mit der bundeskanzlerin einen zukunftsdialog führen.

                                        tja,kennt ihr den spruch


                                        " DIE GEDANKEN SIND FREI;WER KANN SIE ERRATEN"


                                        wallau

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                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Wiesbaden - Der Sprecher für Arbeitsmarkt- und Behindertenpolitik der SPD Landtagsfraktion, Wolfgang Decker, forderte heute im Hessischen Landtag eine zeitnahe Überprüfung der Regelbedarfsstufe für Menschen mit Behinderung über 25 Jahren, die mit anderen Erwachsenen in einem Haushalt leben.

                                          Ziel müsse dabei die Zuerkennung des vollen Regelsatzes gemäß der Regelstufe 1 sein. „Es geht an der Lebensrealität dieser Menschen vorbei, wenn die Bundesregierung die vorgenommene Kürzung ihres Bedarfs mit den niedrigeren Kosten der Haushaltsführung begründet“, so Decker
                                          mehr bei Hessen-Tageblatt

                                          Warum wundert es mich gar nicht, dass die "Regelbedarfsstufe 3" durchgesetzt wurde, obwohl sie doch von so vielen Politikern als ungerecht oder diskriminierend bezeichnet wird?

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                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            [...] "Wenn es keine anderen Anknüpfungspunkte für diese Regelung gibt als die Frage der Behinderung, dann ist das, glaube ich, eindeutig; denn zu konstruieren, dass behinderte Menschen grundsätzlich anders leben, von ihren Eltern anders unterhalten werden als nicht behinderte, ist eine Fiktion und wäre eine Ungleichbehandlung, die in der Tat mit dem Grundgesetz nichts zu tun hätte." [...]
                                            Quelle und kompletter Text: BÜNDNIS90 - DIE GRÜNEN HESSEN

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              schon etwas älter, aber anscheinend doch ganz interessant:

                                              Auf Grund eines Aufrufs auf der Herbsttagung 2010 der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV haben sich die sechs unten genannten Kolleginnen und Kollegen zusammengefunden, um einen Musterschriftsatz im Hinblick auf die Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zu erstellen. Es hat sich dabei herausgestellt, dass es sinnvoll ist, drei Schriftsätze zu entwerfen, und zwar zu dem Regelbedarf für Alleinstehende (B), zu den Regelbedarfen für Kinder (C) sowie für die Regelbedarfsstufe 3 (D). Zur Regelbedarfsstufe 2 (Partner) wurde kein Schriftsatz entworfen, weil insoweit die Regelung, die der früheren Vorschrift für Partner entspricht, nicht vom BVerfG gerügt wurde. Vorangestellt ist ein Musterantrag sowie der Anfang der Begründung (A) für die drei Musterschriftsätze.
                                              komplett zu lesen bei Harald Thomè

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Hallo zusammen,

                                                die Beiträge zum Thema "Heimliche Grundgesetzänderung" habe ich in das bereits vorhandene Thema "Politische Transparenz" verschoben, damit die Problematik der Regelsatzsenkung nicht untergeht.

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                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Gericht: Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig
                                                  Weg frei für Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht
                                                  Einen ersten Durchbruch konnten Kläger vor dem Sozialgericht Berlin erreichen. Die Richter urteilten, dass der derzeit bemessene Hartz IV Regelsatz gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt. In dem heute veröffentlichten Urteil bescheinigten die Richter den Regelleistungen eine „Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist nunmehr geebnet, da die 55. Kammer ein Verfahren gegen das Jobcenter Berlin-Neukölln aussetzt und das Verfassungsgericht zur Prüfung anruft. Dieses soll abschließend entscheiden, ob die Hartz IV Regelsätze gegen das Grundgesetz verstoßen. (AZ: 55 AS 9238/12). Geklagt hatte eine dreiköpfige Familien, die auf das Arbeitslosengeld II angewiesen ist.
                                                  kompletter Text: Gegen Hartz

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                                                    Ja do schau her

                                                    http://www.bayern.landtag.de/cps/rde...1727&intranet=

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