Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    hallo lesen und nachdenken


    http://www.abs-sh.eu/index.php?article_id=743


    sehr viel nachdenken


    http://www.abs-sh.eu/index.php?article_id=744

    wallau

    Kommentar


      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Hallo zusammen,

      auf die beiden Widersprüche bzgl. Regelbedarfsstufe 3 folgende Mitteilung des Sozialamtes:

      Sehr geehrte..........



      auch der hiesigen Stelle ist bekannt, dass die Bestimmung ds § 8 Abs. 1 Nr. 3 RBEG einer Prüfung unterzogen wird.

      Soll das Ergebnis dieser Prüfung abgewartet und die Widerspruchsverfahren ruhend gestellt werden? Zum jetzigen Zeitpunkt können die Widersprüche nur als unbegründet zurück gewiesen werden und es müsste dann Klage mit weiterem Arbeitsaufwand und Kosten für alle Beteiligten erhoben werden. Aus hiesiger Sicht ist das nicht erforderlich.

      Sollte es zu einer- rückwirkenden- Änderung der genannten Bestimmungen kommen, werden die entsprechenden Leistungen ohnehin quasi automatisch erbracht. Einer Widerspruchserhebung hätte es dann nicht bedurft.


      Mit frdl. G.............


      Wir lassen das Verfahren natürlich NICHT ruhend stellen und nutzen die Möglichkeit der Musterklage! Der Arbeitsaufwand und die Kosten ( für uns keine!) gehen mir am Ar....... vorbei! Und auf "quasi automatisch" ist mit Sicherheit kein Verlass!

      LG
      susemichel

      Kommentar


        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Hallo,
        bei uns ist schon im Bescheid enthalten, dass wegen der Überprüfung kein Widerspruch nötig ist.
        Man sollte mal bei den Ämtern nachfragen wann sie mit einer Überprüfung rechnen und wann dann eine evtl. Anpassung erfolgt.
        (Meiner Info nach 2013 und dann 2016)

        Werde den von mir eingestellten Musterwiderspruch (teilübernahme Gisela Maubach) verwenden, den können sie nicht als unbegründet zurückweisen.

        Gruß

        Kommentar


          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Hallo Odin,

          in unseren Bescheiden war nicht enthalten, dass wegen der Überprüfung kein Widerspruch notwendig ist.

          Ich bin aber froh, dass jetzt Klagen gegen die Regelbedarfsstufe 3 anhängig sind, umso größer der Druck auf die Verantwortlichen!

          Ich hoffe für Dich, dass Dein Musterwiderspruch Erfolg hat. Bei unseren Erfahrungen mit dem Sozialhilfeträger glaube ich es leider nicht. Die Kommunen sind klamm ( unsere fast insolvent) und da wird man knochenhart ablehnen. Darum wird dies wohl nur vor den Gerichten zu klären sein können.

          LG
          susemichel

          Kommentar


            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Hallo Susemichel,

            es ist ganz klar, dass die Sozialämter ablehnen MÜSSEN, denn sie haben ja keine andere Rechtsgrundlage.
            Aber mein Widerspruch beruft sich ja nicht nur auf die Verfassungswidrigkeit.
            Bei Ablehnung kann ich dann vors Sozialgericht und auf Regelbedarfsstufe I klagen.
            Siehe Widerspruch unter:

            http://www.intakt.info/forum/showthr...t=8789&page=80

            Gruß

            Kommentar


              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Bei uns stand es auch nicht drin wäre auch noch schöner noch haben die Herrschaften 2 Wochen Zeit .

              LG Uta

              Kommentar


                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                So heute kam der Bescheid Widerspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen.

                Jetzt geht es richtig los

                Kommentar


                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Antwort des BMAS zur Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3:

                  Die in der Fragestellung angesprochene Protokollererklärung des Vermittlungsausschusses zum Abschluss des Vermittlungsverfahren für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten un Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nennt für die Überprüfung das anzustrebende Ziel, für Erwachsene mit einer Behinderung , die im Haushalt ihrer Eltern leben, anstelle der Regelbedarfsstufe 3 die Regelbedarfssutufe 1 anzuwenden. Das Verfahren für diese Überprüfung bleibt dabei ebenso offen wie die konkreten Folgewirkungen einer solchen Überprüfung.

                  Über den Inhalt der Protokollerklärung hinaus gilt es Folgendes zu beachten:

                  Unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen nicht nur behinderte Menschen ab Vollendung des 25. Lebensjahres, sondern bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Für eine zusaätzliche Differenzierung durch Einführung einer Altersgrenze von 25 Jahren gibt es im SGB Xll keine Begründung. Unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen ferner beispielsweise auch ältere Menschen, die im Haushalt der Kinder leben.

                  Die für erwachsene Leistungsberechtigte geltenden Regelbedarfsstufen 1 bis 3 knüpfen an dem objektiven Kriterium der Führung eines Haushaltes an. Das Entstehen von Kosten für die Haushaltsführung und deren Verteilung bestimmen die Differenzierungen zwischen den drei Regelbedarfsstufen. Wird die Differenzierung danach, ob allein ein Haushalt geführt wird oder aber kein Haushalt geführt wird und damit die Unterscheidung zwischen den Regelbedarfsstufen 1 und 3 für eine leistungsberechtigte Person mit einer Behinderung aufgehoben, dann würde dies Folgendes bedeuten: Behinderte Menschen ohne eigenen Haushalt werden behinderten Menschen mit einem eigenen Haushalt gleichgestellt und damit besser gestellt. Ferner läge eine Ungleichbehandlung mit nicht behinderten Menschen vor. Beides könnte unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht gerechtfertigt werden. Einbezogen werden muss in einen solchen Vergleich jedoch auch die Regelbedarfsstufe 2. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Benachteiligung von Paarhaushalten kommt, insbesondere von Ehepaaren.

                  Für eine statistisch basierte Ermittlung von Regelbedarfen für Erwachsene in Mehrpersonenhaushalten steht zur Zeit kein Verfahren zur Aufteilung der über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nur auf Haushaltsebene ermittelbaren Verbrauchsangaben auf einzelne im Haushalt lebende Erwachsene zur Verfügung.

                  Vor diesem Hintergrund bestehen aus Sicht der Bundesregierung kurzfristig keine Möglichkeiten für eine Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel, für behinderte Menschen , die im Haushalt der Eltern leben, die Regelbedarfsstufe 1 anzuerkennen.

                  Zur Entwicklung der für eine Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3 erforderlichen Verfahren sieht der vom Vermittlungsausschuss in das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG; Artikel 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfsstufen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) aufgenommene § 10 RBEG vor, für die nächste Regelbedarfsermittlung eine konzeptionelle und statistische Weiterentwicklung zu erarbeiten. Ein entspr. Bericht ist dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 vorzulegen. Er soll auch Vorschläge zur Ermittlung von Regelbedarfen für Erwachsene, die in Mehrpersonenhaushalten leben, enthalten; dies umfasst auch erwachsene behinderte Menschen, die im Haushalt der Eltern leben.

                  Eine Bewertung der Höhe von Regelbedarfen für im Haushalt der Eltern lebende Erwachsene mit einer Behinderung ist jedoch aus sozialhilferechtlicher Sicht möglich:
                  Die Funktion der Regelbedarfsstufen liegt darin, den für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlichen Lebensunterhalt abzudecken, soweit dieser pauschalierbar ist. Aufgrund der Ermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage von durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte handelt es sich dabei um auf Durchschnittswerte beruhende Bedarfe. Dies wiederum bedeutet, dass die Regelbedarfsstufen Durchschnittsbedarfe darstellen und folglich keine individuellen Fallkonstellationen berücksichtigen. Es werden deshalb in den Regelbedarfsstufen beispielsweise keine durch eine Behinderung verursachten zusätzlichen Bedarfe berücksichtigt. Hierfür sieht das SGB Xll spezielle Leistungen vor. Sind solche Bedarfe dem von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung abzudeckenden Lebensunterhalt ( Lebensunterhaltungsbedarf) zuzuordnen, erfolgt eine Bedarfsdeckung über Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe. Handelt es sich im Einzelfall um längerfristig oder dauerhaft bestehende und auch über Mehrbedarfe nicht abzudeckende Bedarfslagen, die unabweisbar sind und in ihrer Höhe nachweisbar erheblich von durchschnittlichen Bedarfen abweichen, besteht die Möglichkeit der abweichenden Regelsatzfestsetzung.

                  Die Regelsätze nach der Regelbedarfsstufe 3 decken damit ebenso wie die übrigen Regelbedarfsstufen, einen wesentlichen Bestandteil des Existenzminimums ab, nicht jedoch einen darüber hinausgehenden Lebensunterhalt. Sie stellen deshalb auch keinen finanziellen Ausgleich für besondere Bedarfe dar, die durch die Folgen einer Behinderung entstehen. Bedarfe, die zur Verhinderung einer drohenden oder zur Beseitigung oder Milderung einer bestehenden Behinderung und zur Eingliederung von behinderten Menschen in die Gesellschaft erforderlich sind., werden durch Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel SGB XLL abgedeckt.

                  Eine Anhebung des zu zahlenden Regelsatzes von der Regelbedarfsstufe 3 auf die Regelbedarfsstufe 1 würde deshalb voraussetzen, dass für behinderte Menschen, die weder einen eigenen Haushalt noch mit einem Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, in der Durchschnittsbetrachtung ein spezieller und gegenüber anderen Leistungsberechtigten vor allem höherer Lebensunterhaltungsbedarf zu unterstellen wäre. Hierfür gibt es jedoch keine Anhaltspunkte.

                  Zusammengefasst bedeutet dies aus Sicht der Bundesregierung, dass es kurzfristig keine Handlungsmöglichkeiten gibt. Sozialhilferechtlich gibt es keine Begründung für eine Anhebung des Regelsatzes für behinderte Menschen, die unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen. Eine ergebnisoffene valide und statistisch unterlegte Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3 kann erst erfolgen, wenn die hierfür erforderliche Regelbedarfsermittlung eine entspr. dem in §10 RBEG enthaltenen Auftrag weiterentwickelte Konzeption zur Verfügung steht.




                  LG
                  susemichel

                  Kommentar


                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Ach was keine Möglichkeit , ich platze gleich . Wenn es um Griechenland , Spanien oder sonst ein EU Staat geht wird doch auch schneller gehandelt.

                    Das ganze wäre nie durchgegangen wenn nicht so ein paar A..lose Regierungsparteien gesagt hätte ohne uns . Aber nein , es wird vor der Wahl alles rosarot gemacht das der dumme Deutsche darauf herein fällt es wird von Normkontrollklagen geredet und hinter her wird der Schwanz eingezogen. Siehe Frau Kraft

                    Haushaltssanierung auf Kosten derer die nix an Ihrer Situation ändern können.

                    Einbezogen werden muss in einen solchen Vergleich jedoch auch die Regelbedarfsstufe 2. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Benachteiligung von Paarhaushalten kommt, insbesondere von Ehepaaren.
                    Und wenn ich dann sowas lese könnte ich nur noch ko...

                    Was würden die machen wenn jedes Elternteil plötzlich sagt gut dann kommt das Kind ins Heim ???

                    Für eine statistisch basierte Ermittlung von Regelbedarfen für Erwachsene in Mehrpersonenhaushalten steht zur Zeit kein Verfahren zur Aufteilung der über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nur auf Haushaltsebene ermittelbaren Verbrauchsangaben auf einzelne im Haushalt lebende Erwachsene zur Verfügung.
                    Und deshalb entspricht dies auch nicht den Vorgaben der BVerG

                    Und deshalb klagen wir damit mein Sohn bekommt was Ihm zusteht

                    Kommentar


                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Mein Gott,

                      hier geht es ja auch nicht um das weltweite Ansehen unserer "Über-Mutti" sondern nur um das Wohlergehen einiger nutzloser Behinderter.

                      Begreift das endlich.

                      Auf Normenkontrollklagen und Überprüfungen können wir uns nicht mehr verlassen.
                      Hier hilft nur Widerspruch und Klagen.

                      Vieleicht sollten sich auch mal die sonst so präsenten Verbände mit Musterklagen hervortun.
                      Wo bleibt Charitas-Diakonie-Lebenshilfe-VDK-Gewerkschaften usw.

                      Aber man könnte es sich vieleicht mit den Regierenden verscherzen und nicht mehr zum Frühstück eingeladen werden.

                      Mein Gott kotzt mich das an

                      Kommentar


                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Zitat von susemichel Beitrag anzeigen
                        Für eine zusaätzliche Differenzierung durch Einführung einer Altersgrenze von 25 Jahren gibt es im SGB Xll keine Begründung.
                        und welche Begründung für eine zusätzliche Differenzierung gibt es im SGB II ??

                        Kommentar


                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                          und welche Begründung für eine zusätzliche Differenzierung gibt es im SGB II ??
                          Die können jederzeit auf denn ersten AM vermittelt werden und müssen nicht Jahre Lang von Sozialhilfe leben

                          Kommentar


                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Hallo zusammen,
                            was sich mir als Frage stellt: behinderungsbedingte Mehrbedarfe wie zum Beispiel höhere Heizkosten (zum Beispiel bei Infektanfälligkeit oder wenn sich der Behinderte nicht viel aktiv bewegen kann), höherer Strom- und Wasserbedarf zum Beispiel für Körperpflege bei Inkontinenz oder um die Waschmaschine laufen zu lassen (was wiederum auch Verschleiß derselben und der Wäsche bedeutet und dadurch wiederumauch hier erhöhter Bedarf) sollen jetzt also bei der Eingliederungshilfe beantragt werden, weil die Damen und Herren Verantwortlichen keinerlei Ahnung haben und daher auch keinerlei Anhaltspunkte gesehen werden, dass es durchaus Mehrbedarf im Bereich des Existenzminimums gibt?

                            Dieses Schreiben ist einfach eine Farce und strotzt vor Inkompetenz in meinen Augen!

                            LG, amai

                            Kommentar


                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                              Die können jederzeit auf denn ersten AM vermittelt werden und müssen nicht Jahre Lang von Sozialhilfe leben
                              [...] Nur Lebenskünstler können auf Dauer von 364 Euro im Monat leben.
                              Als Überbrückung ist das vertretbar, aber auf lange Sicht ist Transferbezug menschenunwürdig. [...]
                              Zitat von BA-Vizepräsident Heinrich Alt im Tagesspiegel

                              Kommentar


                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Zitat von amai Beitrag anzeigen
                                Hallo zusammen,
                                was sich mir als Frage stellt: behinderungsbedingte Mehrbedarfe wie zum Beispiel höhere Heizkosten (zum Beispiel bei Infektanfälligkeit oder wenn sich der Behinderte nicht viel aktiv bewegen kann), höherer Strom- und Wasserbedarf zum Beispiel für Körperpflege bei Inkontinenz oder um die Waschmaschine laufen zu lassen (was wiederum auch Verschleiß derselben und der Wäsche bedeutet und dadurch wiederumauch hier erhöhter Bedarf) sollen jetzt also bei der Eingliederungshilfe beantragt werden, weil die Damen und Herren Verantwortlichen keinerlei Ahnung haben und daher auch keinerlei Anhaltspunkte gesehen werden, dass es durchaus Mehrbedarf im Bereich des Existenzminimums gibt?

                                Dieses Schreiben ist einfach eine Farce und strotzt vor Inkompetenz in meinen Augen!

                                LG, amai
                                Hallo Amai ,

                                wenn Du Glück hast kommt dann ein Schreiben wegen Unwirtschaftlichen Verhalten sprich zu hoher Wasserverbrauch usw.

                                Kommentar


                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                                  Zitat von BA-Vizepräsident Heinrich Alt im Tagesspiegel
                                  Unsere Kinder bekommen ja nicht mal 364 Euro was sind dann unsere Kinder Überüberlebenskünstler

                                  Kommentar


                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Hallo amai,
                                    Zitat von amai Beitrag anzeigen
                                    höherer Strom- und Wasserbedarf zum Beispiel für Körperpflege bei Inkontinenz oder um die Waschmaschine laufen zu lassen
                                    genau dieses Problem haben wir auch. Und irgendwie sehe ich es auch nicht ein, diesen Mangel am Existenzminimum als Elternteil ständig aufzufangen



                                    aber das erwartet das BMAS tatsächlich:
                                    Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte auf Anfrage der Frankfurter Rundschau, die neue Regelbedarfsstufe 3 gelte vor allem für Behinderte, die bei ihren Eltern wohnen. Die Reduzierung ergebe sich, weil die Betroffenen sich in der Regel nicht an den Haushaltskosten beteiligten.
                                    fr-online
                                    Zuletzt geändert von zippe; 19.07.2011, 17:53.

                                    Kommentar


                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Eine Frau von der Leiche interessiert doch überhaupt nicht ob ein Behinderter mehr Wasserverbrauch hat oder nicht.

                                      Ich habe es schon mal geschrieben ein ALG II-Bezieher über 25 Jahre kann einen eigenen Hausstand gründen.Dann bekommt er sowieso 100% Regelleistung +Mietkosten+Erstausstattung. Also zahlt man ihm auch 100% wenn er zu Hause bleibt.

                                      Ein Behinderter kann nicht ausziehen und einen eigenen Hausstand gründen, also werden die Daumenschrauben angesetzt.

                                      Es ist BRUTAL, aber die einzige Möglichkeit wäre sein "Kind" in ein Heim zu geben, das verursacht auch brutale Kosten.

                                      Aber wer macht das schon !!!!!!!!!????????????

                                      Kommentar


                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Guten Morgen zusammen,

                                        hinter der Antwort des BMAS ( übrigens auf eine schriftliche Frage der Linken) steckt meiner Meinung nach Methode:
                                        erst sondert man die erwachsenen Behinderten in ein neu geschaffenes, sog. "statisches" System und in die ebenfalls neu geschaffenen Regelbedarfsstufe 3 aus-
                                        um den leise aufkeimenden politischen Widerstand zu beruhigen, erklärt man in einer Protokollnotiz, diese "rasch" überprüfen zu wollen-
                                        diese Überprüfung verzögert man um Jahre-
                                        in dieser Zeit findet man dann eine Möglichkeit, die Regelbedarfsstufe 3 "schön zu rechnen"-
                                        sollte die Überprüfung dennoch ergeben, dass Regelbedarfsstufe 1 anzuwenden sei, wird dies mit Sicherheit nicht zu einer rückwirkenden Änderung führen!

                                        Alles in allem- Unmengen eingespart, das Gesicht gewahrt (denn man hat sich ja bemüht) und die "doofen" Behinderten und ihre Angehörigen mächtig über den Tisch gezogen! So ist Politik! Hauptsache, das eigene Schäfchen sitzt im Trockenen!

                                        Also klagen, klagen, klagen!!!

                                        LG
                                        susemichel

                                        Kommentar


                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Hallo Stefan

                                          "Edith" fragt noch, ob wir nicht vielleicht mal die Namen der Anwälte kundtun sollten? Vielleicht können die sich bei manchen Argumentationen absprechen.
                                          Ich werde unseren mal Fragen , ohne seine Zustimmung möchte ich es nicht machen

                                          Kommentar


                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Hallo miteinander,

                                            ich habe gerade folgendes gefunden:
                                            http://www.journalmed.de/newsview.php?id=34761
                                            "Arme Rentner: Bund entlastet Kommunen
                                            Die Bundesregierung greift den finanziell klammen Kommunen bei der Grundsicherung für Rentner unter die Arme. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, dass der Bund schrittweise die Unterstützung jener Ruheständler übernimmt, deren Rente unterhalb des Existenzminimums liegt. Wie Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin erklärte, erhöht der Bund ab dem kommenden Jahr seinen Anteil an der sogenannten Grundsicherung im Alter, bis er die Kosten im Jahr 2014 zu 100 Prozent übernimmt. [....]"

                                            Könnte auch ein Grund sein, warum auf Teufel komm heraus gespart wird und man möglichst viele Menschen in die niedrigere Regelstufe drei bekommen möchte.

                                            LG, amai

                                            Kommentar


                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                              Hallo Stefan



                                              Ich werde unseren mal Fragen , ohne seine Zustimmung möchte ich es nicht machen

                                              Dass sowieso, man könnte dann entweder auf die Diskussion hinweisen oder direkt die Nummern tauschen, damit sich, wenn sie mögen, die Herren und Damen austauschen können.
                                              Es wird sicher nicht jeder alles wissen, aber viele helle Köpfe gemeinsam wäre schon mal ne Ansage.

                                              LG
                                              Stefan

                                              Kommentar


                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Hallo zusammen,

                                                Zitat von volvocarl
                                                Aber wie gesagt, wir schweifen ab.
                                                nachdem ich die Diskussionsbeiträge zur politischen Transparenz in Ost und West verschoben habe, dürft Ihr weiter abschweifen
                                                - und zwar im Thema Politische Transparenz in Ost und West

                                                Kommentar


                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Behinderte weiter finanziell benachteiligt
                                                  Regierung will an Hartz–IV–Regelsatz festhalten – Sozialverband kündigt Klagen an

                                                  Nicht erwerbsfähige Behinderte, die im Haushalt ihrer Eltern leben, können auch weiterhin nur mit verminderten staatlichen Hilfszahlungen rechnen. Trotz ausdrücklicher Aufforderung im Rahmen der vor fünf Monaten verabschiedeten Hartz-IV-Reform sieht die Bundesregierung keine Veranlassung zu zügigen Nachbesserungen. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums auf Nachfrage der Linksfraktion hervor, die dieser Zeitung vorliegt. [...]
                                                  Quelle und kompletter Text: Mainpost

                                                  Kommentar


                                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                    Hallo zusammen,

                                                    die Stellungnahme des BMAS auf die schriftliche Frage der Linken, auf die sich der Artikel der Mainpost beruft, habe ich am 19.07. hier eingestellt.

                                                    LG
                                                    susemichel

                                                    Kommentar

                                                    Online-Benutzer

                                                    Einklappen

                                                    11 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 11.

                                                    Lädt...
                                                    X