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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
    Dass die Voraussetzung der Bedarfs- oder Einsatzgemeinschaft weiterhin besteht, ergibt sich auch aus der Regelung des § 7 Abs. 3 SGB II, wonach leistungsberechtigte Kinder ab Vollendung des 25. Lebensjahres nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehören und aufgrund dessen Anspruch auf Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 haben.
    Im SGB XII fehlt zwar eine vergleichbare Regelung, so dass Angehörige von Einsatzgemeinschaften nach dem SGB XII ab Vollendung des 25. Lebensjahres gegenüber denen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II benachteiligt sind, aber eine für die Regelbedarfsstufe 3 notwendige Einsatzgemeinschaft liegt bei meinem Sohn / meiner Tochter ohnehin nicht vor, so dass ich hiermit um Anerkennung der Regelbedarfsstufe 1 bitte.
    Liebe Gisela,

    DANKE - jetzt hab ich's kapiert
    Zuletzt geändert von Inge; 24.04.2011, 15:17.

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Ich vermute sogar, dass unsere Gesetzgeber ihre selbst konstruierten Zusammenhänge nicht mehr durchblicken, denn sonst hätten sie die Kürzung anders gestalten müssen.

      § 7 Abs. 3 SGB II erklärt die Bedarfsgemeinschaft, und wenn jemand, der wegen des 25. Geburtstages aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt, obwohl er immer noch in diesem Haushalt lebt, eben deshalb die Regelbedarfsstufe 1 bekommt, weil er jetzt nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist, müsste diese Voraussetzung für unsere Kinder auch gelten.

      Wenn diese Gemeinschafts-Voraussetzung keine Grundlage bei der Bestimmung der jeweiligen Regelstufe wäre, könnte die Ü-25-Regelung gar nicht greifen.

      Regelbedarfsstufe 3 gilt für Leute, die keinen eigenen Haushalt führen, und wenn da jemand die Stufe 1 kriegt, weil er der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr angehört, dürften diejenigen, die noch nie in so einer Gemeinschaft waren, auch nie die Stufe 3 kriegen.

      Oder ????

      Kann es sein, dass unsere Regierung sich hier ein Eigentor geschossen hat?

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Hallo alle zusammen,

        habe Samstag folgendes Schreiben erhalten:

        Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB) Xll
        Widerspruch vom ....o1.2011 gegen den Bescheid des Ressort Soziales vom....12.2010

        Sehr geehrte Frau.....

        ich nehme Bezug auf unser heute geführtes Telefonat.

        Da dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, ist die Erteilung eines abweisenden Widerspruchs erforderlich.

        Nach § 116 Abs. 2 SGB Xll ist hierfür zuvor die Anhörung von sozial erfahrenen Dritten erforderlich. Ich sage Ihnen zu, dass die Angelegenheit Ihres Sohnes in der nächsten Sitzung dieses Gremiums behandelt wird und unmittelbar danach die Zustellung des Widerspruchsbescheides erfolgt.


        Mit frdl. Gruß


        So ein Schreiben habe ich noch nie bekommen. Wollen wohl einer Klage wegen Untätigkeit vorbeugen. Habe in meinem Telefonat mit SA gesagt, dass man mir nun umgehend den Bescheid schicken solle, damit dann Klage eingereicht werden kann. Morgen habe ich glücklicherweise wieder einen Termin beim VdK. Werde dann berichten.

        Liebe Grüße

        susemichel

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Zu Seti.
          Bedarfsgemeinschaft.
          Mein Sohn bekommt Grundsicherung nach SGB XII. Meine Frau und ich beziehen weder ALGII noch Grundsicherung.
          Totzdem wird auf dem Bescheid immer angegeben:
          "Monatliche Hilfe für die Bedarfsgemeinschaft: "
          Ich habe dies schon öfter Reklamiert mit dem Hinweis, dass es im SGB XII den Begriff der Bedarfsgemeinschaft nicht gibt.
          Dies wird ignoriert.

          Was mir jetzt aufgefallen ist, dass bei der Berechnung der Unterkunftskosten nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die Mietobergrenzen herangezogen werden und dann die Teilung durch die Familienmitglieder erfolgt.
          Beispiel: Tatsächliche Miete 580.-- € zuzügliche Nebenk. 200,00€ = Gesamtmiete 780.-- geteilt durch 3 Personen = 260,00 € Anteil Sohn.

          sondern es wird gerechnet :

          Mietobergrenze für 3+1Person (Behindert) = 556,00€ inkl. Nebenkosten + 70,00 € Heizkosten = Gesamtkosten 626,00€ geteilt durch 3 Pers. = Anteil Sohn 208.-- €

          Das kann doch nach Mietkosten pro Kopf-Verteilung nicht stimmen ? Oder?
          (Die Mietobergrenze wird nach einer Wohngeld-Mietstufe berechnet.)

          Gruß

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Zitat von susemichel Beitrag anzeigen
            Hallo alle zusammen,

            habe Samstag folgendes Schreiben erhalten:

            Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB) Xll
            Widerspruch vom ....o1.2011 gegen den Bescheid des Ressort Soziales vom....12.2010

            Sehr geehrte Frau.....

            ich nehme Bezug auf unser heute geführtes Telefonat.

            Da dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, ist die Erteilung eines abweisenden Widerspruchs erforderlich.

            Nach § 116 Abs. 2 SGB Xll ist hierfür zuvor die Anhörung von sozial erfahrenen Dritten erforderlich. Ich sage Ihnen zu, dass die Angelegenheit Ihres Sohnes in der nächsten Sitzung dieses Gremiums behandelt wird und unmittelbar danach die Zustellung des Widerspruchsbescheides erfolgt.


            Mit frdl. Gruß


            So ein Schreiben habe ich noch nie bekommen. Wollen wohl einer Klage wegen Untätigkeit vorbeugen. Habe in meinem Telefonat mit SA gesagt, dass man mir nun umgehend den Bescheid schicken solle, damit dann Klage eingereicht werden kann. Morgen habe ich glücklicherweise wieder einen Termin beim VdK. Werde dann berichten.

            Liebe Grüße

            susemichel

            An Deiner Stelle würde ich nicht auf einen sofortigen Ablehnungsbescheid bestehen (ganz abgesehen davon, dass die ihre gesetzlichen Fristen ausnutzen dürfen), sondern ich würde die Ergänzung des Widerspruches noch nachreichen, damit die "sozial erfahrenen Dritten" diese Ergänzung bei ihrer Entscheidung noch berücksichtigen können.

            Der bisherige Widerspruch richtete sich gegen die Regelbedarfsstufe 3 als solcher, und weil über die Verfassungswidrigkeit dieser Stufe seitens des Sozialamtes nicht entschieden werden darf, könnte nur ein Ablehnungsbescheid erfolgen.
            Mit der Ergänzung des Widerspruches wird aber erklärt, dass die Regelbedarfsstufe 3 bei Kindern im Vierten Kapitel des SGB XII gar keine Anwendung finden dürfte.
            Mit dieser Begründung könnte dem Widerspruch direkt stattgegeben werden - spätestens wahrscheinlich aber beim Sozialgericht!

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Zitat von odin Beitrag anzeigen
              Zu Seti.
              Bedarfsgemeinschaft.
              Mein Sohn bekommt Grundsicherung nach SGB XII. Meine Frau und ich beziehen weder ALGII noch Grundsicherung.
              Totzdem wird auf dem Bescheid immer angegeben:
              "Monatliche Hilfe für die Bedarfsgemeinschaft: "
              Ich habe dies schon öfter Reklamiert mit dem Hinweis, dass es im SGB XII den Begriff der Bedarfsgemeinschaft nicht gibt.
              Dies wird ignoriert.

              Was mir jetzt aufgefallen ist, dass bei der Berechnung der Unterkunftskosten nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die Mietobergrenzen herangezogen werden und dann die Teilung durch die Familienmitglieder erfolgt.
              Beispiel: Tatsächliche Miete 580.-- € zuzügliche Nebenk. 200,00€ = Gesamtmiete 780.-- geteilt durch 3 Personen = 260,00 € Anteil Sohn.

              sondern es wird gerechnet :

              Mietobergrenze für 3+1Person (Behindert) = 556,00€ inkl. Nebenkosten + 70,00 € Heizkosten = Gesamtkosten 626,00€ geteilt durch 3 Pers. = Anteil Sohn 208.-- €

              Das kann doch nach Mietkosten pro Kopf-Verteilung nicht stimmen ? Oder?
              (Die Mietobergrenze wird nach einer Wohngeld-Mietstufe berechnet.)

              Gruß
              Richtig Odin, die Berechnung wird bei uns auch pro Kopf gemacht. Es wird bei uns die tatsächliche Miete genommen.
              Mietobergrenze wäre bei uns 626.( laut Mietspiegel ),Tatsächliche Miete 750.



              Wenn ich jetzt deren Berechung nehme laut Mietsiegel

              556 Kaltmiete / 3 = 185,33 KM
              70 EuroNK ohne HK / 3 =23,33
              70 Euro Heizkosten / 3 = 23,33
              = KDU 231 Euro für Dein Sohn

              somit wird DEin Sohn bei der KdU besch...

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Hallo Gisela,

                bei dem Widerspruch meines Sohnes handelt es sich noch um den Bescheid nach § 44 SGB X ( Regelsatz für einen Haushaltsvorstand ab Juni 2009) , welcher mit der Begründung " keine Sozialhilfe für die Vergangenheit".... abgelehnt wurde. Es geht hier noch nicht um die neue Regelbedarfsstufe 3, dagegen wurde gerade erst Widerspruch ( noch ohne Begründung, wegen Fristwahrung) eingelegt.

                Liebe Grüße

                susemichel

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Komme gerade vom Vdk. Es gibt leider noch nicht viel zu berichten.

                  Die Hinzuziehung von " sozial erfahrenen Dritten" kann in unserem Fall positiv sein, kommen auch u.a. aus den Reihen des VdK. Wenn Ablehnung, dann Klage.

                  Widerspruch zur Regelbedarfsstufe 3 ist bestätigt eingegangen. Anwalt hat sich noch nicht mit dem Landesverband kurzgeschlossen, bzgl. des weiteren Vorgehens/ Argumentation.

                  Habe eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass ich keinen " Kuschelkurs" mit dem hiesigen SA will, sondern klagen will. Ferner wurde vereinbart, dass ich die Begründung des Widerspruchs gegen die Regelbedarfstufe 3 VOR der Einreichung beim SA in den Händen halten will und ggf. Änderungswünsche anmelde.

                  Auf meine Frage, wieviel Widersprüche gegen die neue Regelbedarfsstufe 3 denn schon beim Anwalt des VdK unseres Ortsverbandes auf dem Tisch gelandet sind: BIS JETZT SIND WIR DIE EINZIGEN ! Hallo- wir leben hier in einer Großstadt, nicht auf dem Dorf! Da bin ich aber platt!

                  LG
                  susemichel

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Hallo
                    Susemichael ich hate vor kurzen den Widerspruch wegen Aufhebung meines Bescheides gemacht die haben mich auf Regelbedafstufe 3 gesetzt, da wolte ich dich fragen was der anwalt bei vdk kostet bei sovd will er 36€,
                    ich hate auch ein E-mail von Hubert Hüppe gekriegt Hier ist die copy von meinem E-mail:
                    für Ihre E-Mail vom 23.04.2011 an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, danke ich Ihnen.
                    Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

                    Herr Hüppe teilt die Ansicht, dass die im Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Än-derung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB) aufgenommene Neurege-lung für die über 25-jährigen voll erwerbsgeminderten Leistungsempfänger eine Verschlechterung und Ungleichbehandlung für Menschen mit Behinderungen darstellt. Bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat Herr Hüppe diese Auffassung gegenüber dem zuständigen Ministerium, aber auch gegenüber den Abgeordneten und dem Vermittlungsausschuss zum Ausdruck gebracht und um Änderung der Regelung gebeten.

                    Aber auch wenn seine Bedenken im Rahmen der Verhandlungen nicht unmittelbar zu einer Angleichung der Regelbedarfsstufen im SGB II und XII geführt haben, wurde im Vermittlungsausschuss immerhin beschlossen, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 dahingehend überprüft wird, ob Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr abweichend von der bisherigen Systematik den vollen Regelsatz erhalten können. Wann die Prüfung allerdings abgeschlossen sein wird, ist noch unklar. Einen Überblick zu den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses finden Sie hier: http://www.bmas.de/portal/50786/2011...uss__sgb2.html.

                    Hinsichtlich der Frage, wie eine Kürzung des Regelbedarfs für Erwachsene voll erwerbsgeminderte Leistungsbezieher begründet wird, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sinngemäß Folgendes ausgeführt:

                    Die Sicherstellung des Existenzminimums erfolgt nicht allein über die monatlich auf der Grundlage der maßgeblichen Regelbedarfsstufe zu zahlenden Regelsätze. Im Besonderen teilt die Bundesregierung nicht die im Urteil des Bundessozialgerichts zum Ausdruck kommende Auffassung, dass es keine sachlichen Gründe gibt für eine unterschiedliche Behandlung von dauerhaft voll erwerbsgeminderten Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel des SGB XII und 25-jährigen und älteren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die Arbeitslosengeld II beziehen.
                    Die ungleiche Behandlung zwischen erwachsenen haushaltsangehörigen Leistungsberechtigten im SGB XII und im SGB II findet ihre Rechtfertigung in den Systemunterschieden zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wendet sich an einen erwerbsfähigen Personenkreis, der nur vorübergehend der Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen bedarf; es handelt sich um ein eher dynamisches System.
                    Dagegen richten sich die existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe, insbesondere die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII an einen Personenkreis, der tendenziell dauerhaft auf die Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen angewiesen ist; es handelt sich um ein eher statisches System. Vor dem Hintergrund dieser Systemunterschiede werden haushaltsangehörige Leistungsberechtigte, die Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII erhalten, nicht generell schlechter, sondern anders gestellt als erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Die Regelbedarfshöhe ist dabei nicht isoliert zu sehen.
                    Besser stehen haushaltsangehörige Leistungsberechtigte etwa bei der Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen und -erwartungen gegenüber den Eltern. Während hier Unterhaltsansprüche insbesondere gegenüber den Eltern grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (vgl. § 43 Absatz 2 SGB XII), sind sie im SGB II zu berücksichtigen. Besteht dort eine Haushaltsgemeinschaft zwischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren Eltern, wird unter den Voraussetzungen des § 9 Absatz 5 SGB II der tatsächliche Unterhalt vermutet.
                    Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich bestätigt, dass eheähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Lebensgemeinschaften sich die Kosten einer gemeinsamen Haushaltsführung teilen und insoweit nicht 200 v.H. sondern nur 180 v.H. des Regelbedarfes benötigen. Gleiches muss auch für eine erwachsene Person gelten, die nicht in einem eigenen Haushalt, sondern im Haushalt anderer Personen lebt, in keiner Paarbeziehung zu einer anderen Person in diesem Haushalt steht und sich dauerhaft nicht an den Kosten des gemeinsamen Haushalts beteiligt. Andernfalls wären eheliche oder eheähnliche Lebensgemeinschaften gegenüber dieser Personenkonstellation benachteiligt. Darüber hinaus haben sich die Leistungen im SGB XII nach den Besonderheiten des Einzelfalles zu richten. Dies bedeutet konkret, dass der zuständige Sozialhilfeträger die Besonderheiten des Einzelfalles bei der Leistungsbemessung zu berücksichtigen hat.

                    Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen durch das Kommunikationscenter erstellt worden.

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Jörg Böhm

                    Kommunikationscenter
                    Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Gleiches muss auch für eine erwachsene Person gelten, die nicht in einem eigenen Haushalt, sondern im Haushalt anderer Personen lebt, in keiner Paarbeziehung zu einer anderen Person in diesem Haushalt steht und sich dauerhaft nicht an den Kosten des gemeinsamen Haushalts beteiligt. Andernfalls wären eheliche oder eheähnliche Lebensgemeinschaften gegenüber dieser Personenkonstellation benachteiligt. Darüber hinaus haben sich die Leistungen im SGB XII nach den Besonderheiten des Einzelfalles zu richten. Dies bedeutet konkret, dass der zuständige Sozialhilfeträger die Besonderheiten des Einzelfalles bei der Leistungsbemessung zu berücksichtigen hat.
                      und genau das wird ja überhaupt nicht geprüft , es wird ja gleich die Regelstufe 3 genommen

                      Paarbeziehung zum Kind sind wir jetzt bei Sodom und Gomorra

                      Dagegen richten sich die existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe, insbesondere die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII an einen Personenkreis, der tendenziell dauerhaft auf die Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen angewiesen ist; es handelt sich um ein eher statisches System.
                      Das wird jetzt dahin führen das Anträge auf Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung steigen werden. Die RV wird sich freuen.

                      Und Statisches System wie war das doch glaub nie einer Statistik die Du nicht selber gefälscht hast , auch wird nicht berücksichtigt das viele Werkstatteinkommen haben.
                      Auch kann vonn Dauerhaften Bezug keine Rede sein es wird in die Rentenkasse eingezahlt.

                      Und das hier können die in die Tonne kloppen:http://www.bmas.de/portal/50786/2011...uss__sgb2.html

                      Ach noch was vergessen , das eine Haushaltsersparniss vorliegt und daran glauben ja die Damen und Herren von CDU/CSU und FDP ganz ganz fest ist in keinster weisse statistisch belegt.
                      Zuletzt geändert von Seti; 26.04.2011, 20:09.

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        ich wollte niemanden mit dem e-mail verärgern, ich hatte zu ihm ein mail geschrieben wollte ich wissen was er da zu sagt, aber ich glaube das war ne Flinte er selber hat das ganicht beantwortet Standart Antwort von cdu

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Hallo Ralf,

                          zuerst mal ein Willkommen hier im Forum
                          Zitat von ralf35 Beitrag anzeigen
                          ich wollte niemanden mit dem e-mail verärgern, ich hatte zu ihm ein mail geschrieben wollte ich wissen was er da zu sagt, aber ich glaube das war ne Flinte er selber hat das ganicht beantwortet Standart Antwort von cdu
                          Der Ärger gilt ganz bestimmt nicht Dir oder Deiner Mail, sondern den Politikern und Behörden, die den Eltern das Leben schwer machen.
                          Und so nette, aber nichts-sagende Satzbausteine kennen inzwischen fast alle Eltern, die Politiker angeschrieben haben
                          Aber wir sollten uns nicht entmutigen lassen, sondern hartnäckig die Rechte unserer Kinder einfordern!

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            ich dachte schon , ich hab gedacht das irgend eine von der politiken uns verstehen kann, aber es scheid so das alle von der Frau von der Leyen vergiftet sind
                            in österreich gibt schon seit Wochen demos des wegen hier:
                            http://www.behindertenarbeit.at/bha/archives/3476
                            warum passiert sowas nicht bei uns

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              hallo Inge
                              danke für den Begrüßung

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Hallo Ralf,

                                auch von mir herzlich Willkommen!
                                Zu Deiner Frage an mich: Der Vdk ( Ortsverband Bergisch-Land) nimmt hier einen Jahresbeitrag von 54.- Euro ( ist aber vielleicht von Ortsverband zu Ortsverband unterschiedlich, das weiß ich nicht).
                                Kommt es zur Klage, habe ich bis dato 18.- Euro Unkostenbeitrag gezahlt. Bis jetzt haben sich diese Investitionen ( bin seit 25 Jahren Mitglied bzw. mein Sohn) immer gelohnt.

                                LG
                                susemichel

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Habe gerade mit der Behindertenbeauftragten unserer Stadt (Wuppertal) telefoniert. Am 6. Mai findet hier auf dem Johannes- Rau-Platz eine Veranstaltung zum Europ. Protesttag statt. 12.00 bis 18.00 Uhr. Herr Hubert Hüppe wird um 12.00 erwartet, mal sehen, ob ich ihn erwischen kann.

                                  Damit die Veranstaltung nicht zu " kuschelig" wird, habe ich die Behindertenbeauftragte auf den Protestsong zu diesem Tag aufmerksam gemacht ( hatte sie noch nichts von gehört). Hoffe, dass dieser gespielt wird, die technischen Möglichkeiten sind da, sagt sie.

                                  LG
                                  susemichel

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                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Zitat von ralf35 Beitrag anzeigen
                                    ich dachte schon , ich hab gedacht das irgend eine von der politiken uns verstehen kann, aber es scheid so das alle von der Frau von der Leyen vergiftet sind
                                    in österreich gibt schon seit Wochen demos des wegen hier:
                                    http://www.behindertenarbeit.at/bha/archives/3476
                                    warum passiert sowas nicht bei uns
                                    Gute Frage Ralf, warum passiert sowas bei uns nicht.

                                    Vielleicht liegt es der Gehorsamkeit der Deutschen,vielleicht an der Trägheit , aber auch an daran das viele sagen ach was kann ich schon bewirken.
                                    Viele sind überfordert , es geht schon los bei Bescheiden die einem so ins Haus flattern , her je bei machen Bescheiden braucht man als Ottonormalverbraucher bald ne Juristische Ausbildung.

                                    Erst Widerspruch dann muss man 12 Wochen warten , wird dem Wisp nicht abgeholfen ,darf man Klagen und das zerrt an den Nerven

                                    Aber es liegt auch eindeutig dann das Ämter Ihrer Beratungspflich nicht nach kommen , Vereine in das gleiche Horn wie Ämter blassen siehe Quittungen sammeln ( Abzweigungsantrag KG )

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                                      Grundsicherung

                                      Hallo, unsere Tochter bezieht Grundsicherung als Haushaltsangehörige. Sie ist bereits 26 Jahre alt. Wohnt zu Hause und geht in die Werkstatt.
                                      Habe vor zwei Wochen beim Amt angerufen und nachgefragt ob Sie nicht ab 25 Jahre den vollen Betrag eines Haushaltsvorstandes bekommt. Antwort lautete, sie ist ja nur ein Haushaltsangehöriger. Soll man nun Widerspruch einlegen??
                                      Grüße Hofi

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                                        AW: Grundsicherung

                                        Hallo Hofi,
                                        herzlich willkommen!

                                        Ich würde 1. Widerspruch gegen den neuen Bescheid ( Regelbedarfsstufe 3) einlegen- Bgründungen findest Du hier im Forum Sozialrecht etc.
                                        2. Gegen den alten Bescheid würde ich einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, ist aber nach neuer Gesetzgebung nur noch rückwirkend für ein Jahr möglich.
                                        Auch Dein Sozialhilfeträger ( willkommen im Club) hat das bis 31.12.2010 gültige Urteil des Bundessozialgerichtes ( AZ.: B8 SO8/08 R vom 19.05.2009) nicht umgesetzt.
                                        Demnach hätte Deiner Tochter bis dahin der Regelsatz eines Haushaltsvorstandes zugestanden. Auch dafür findest Du im Forum Sozialrecht die passenden Informationen.
                                        Auch auf der Seite des bvkm findest Du Argumentationshilfen dazu. Zu verlieren hast Du nichts, aber auch Dein Sozialhilfeträger ist ( wie bei vielen) der Beratungspflicht natürlich nicht nachgekommen.
                                        Wie gesagt, lies im Forum Sozialrecht etc. dort sind einige, die ein hohes Fachwissen haben und hol Dir evtl. Hilfe vom Anwalt ( Rechtsschutzversicherung bzw. Beratungsschein beim Amtsgericht oder Behindertenverbänden).

                                        LG
                                        susemichel

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                                          AW: Grundsicherung

                                          Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe bis heute noch keinen neuen Bescheid ab 01.01.11 erhalten. Wahrscheinlich warten Sie noch auf die Familienkasse, hier habe ich Widerspruch gegen die Abzweigung eingelegt. Bis heute noch keine Antwort erhalten, nur das der Widerspruch eingegangen ist, dies war am 1.2.11.
                                          Werde nun das Musterschreiben vom bvkm ´schicken. Rechtschutzversg. ist vorhanden. Werde dann wieder berichten. Hofi

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                                            AW: Grundsicherung

                                            Hallo Hofi,

                                            es gibt zwei Themenstränge, die sehr lang sind, aber auch viele lesenswerte und sehr informative Beiträge enthalten: Grundsicherung und Kindergeld-Abzweigung.
                                            Aber das Durchlesen lohnt sich bestimmt auch für Euch!

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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                                              "Nur Lebenskünstler können von 364 Euro leben": Heinrich Alt, Vize-Chef der Arbeitsagentur, hat den Hartz-IV-Regelsatz als zu niedrig bezeichnet. Dabei hat er sich bisher nicht gerade einen Namen als soziales Gewissen der Behörde gemacht.

                                              ...und unsere Kinder sollen mit 291.--€ abgespeist werden.

                                              http://wirtschaft.t-online.de/ueberr...46100128/index

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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                                                gerade entdeckt: Brief von Herrn Hüppe zur Regelbedarfsstufe 3.

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                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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                                                  ich habe heute vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Stellungnahme
                                                  zu meiner Anfrage vom 17.2.11 bekommen.

                                                  Bemerkenswert ist hier folgende Absatz:

                                                  In der vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Protokollerklärung ist ein Prüfauftrag zur Regelbedarfsstufe 3 enthalten. Diese ist danach mit dem Ziel zu überprüfen, behinderten Menschen den vollen Regelsatz (also Regelbedarfsstufe 1) zu ermöglichen.
                                                  Nach § 10 Regelbedarfsermittlungsgesetz ist folgerichtig für die nächste Regelbedarfsermittlung eine konzeptionelle und statistische Weiterentwicklung zu erarbeiten. Ein ent¬sprechender Bericht ist dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 vorzulegen. Er wird auch Vorschläge für die Ermittlung von Regelbedarfen für Erwachsene, die in Mehrpersonenhaushalten leben, enthalten; dies umfasst auch erwachsene behinderte Menschen, die im Haushalt der Eltern leben.


                                                  Von wegen schnelle Überprüfung , oder sehe ich das falsch ?

                                                  Anlage:
                                                  Zuletzt geändert von odin; 02.09.2011, 09:17.

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                                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                    1. Juli 2013
                                                    Die sollen sich ruhig Zeit lassen!

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