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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Laut "rettesich" in Thread KG-Abzweigung war am 25.3.11 am Sozialgericht Dortmund kein Termin angesetzt.

    Ich meine.
    Vieleicht war die Sitzung beim Finanzgericht ?
    Habe ja schon Vorfeld angezweifelt ob ein Sozialgerichts-Urteil was bringen würde.

    Gruß

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Habe soeben Antwort von der Antidiskriminierungsstelle bekommen.
      Man könnte sich Krümmen vor Lachen, oder vor Wut schreien.
      Zuletzt geändert von odin; 24.07.2011, 11:49.

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Hallo Odin,
        so lange der Behindertenbeauftragte generell nur Appelle und Wünsche äußern kann und kein Mitspracherecht hat, werden wir alle nicht mehr von Hubert Hüppe erwarten können.

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Hallo Inge,

          das ist mir Klar. Aber für was dann die Antidiskriminierungsstelle?

          Briefverteilungsstelle? Oder was?

          Ich hatte mir gedacht, dass diese Stelle selbst intervenieren kann.

          Pustekuchen.

          Gruß

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Hallo!

            Wenn die Antidiskriminierungsstelle für Behinderte etwas positiv verändern könnte, würde es sie wahrscheinlich gar nicht mehr geben

            Aber wenn die ganzen Gelder, die für diese Stellen mit Alibifunktion im sozialen Bereich ausgegeben werden, an die Betroffenen direkt gehen würden; und wenn man zumindest die überflüssige Bürokratie einsparen würde, dann würde es uns Familien vermutlich besser gehen.

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Hallo Odin,
              Zitat von odin Beitrag anzeigen
              Ich hatte mir gedacht, dass diese Stelle selbst intervenieren kann.
              ja, das sollte man eigentlich erwarten (können)

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                Hallo Odin,

                ja, das sollte man eigentlich erwarten (können)
                Manchmal möchte ich all das Geld sehen was für Stellen ausgegeben wird , die eigentlich beraten und fördern sollen , sich für Belange einsetzen sollen usw.

                Ich hab es heute erst wieder erlebt ( IHK) ich begreif das nicht

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Manchmal möchte ich all das Geld sehen was für Stellen ausgegeben wird , die eigentlich beraten und fördern sollen , sich für Belange einsetzen sollen usw.
                  Hallo Uta,

                  das würde mich auch interessieren. Und es gibt ja viiiieeeeele
                  Beratungsstellen. Ich kann mich nicht erinnern, dass mir eine dieser Stellen jemals weiterhelfen konnte.

                  LG
                  Rosmarie

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Hallo an Alle, Hier in Regensburg haben wir auch noch keine Bescheide erhalten.Unsere Bescheide liefen im Dezember aus und seitdem warten wir.Aber ohne neue Bescheide wurde der Regelsatz auf 80% gekürzt.Auf Nachfrage beim SA,vorige Woche,wäre in 2-3Wochen alles geregelt und dann würden wir unsere Bescheide bekommen.Haben hier wegen des Haushaltsvorstandes rückwirkend auf 4Jahre noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten.SA sagt ,es wären alles neue Gesetze.Warte noch 2Wochen ab und gehe dann zum VDK.

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Antwort von der Antidiskriminierungsstelle:.......Aufgrund Ihrer Angaben dürfte der von Ihnen geschilderte Sachverhalt aber nicht in den beschriebenen Anwendungsbereich des AGG fallen, da es bei den Sozialgesetzbüchern nicht um Privatrecht, sondern um öffentliches Recht geht. Nach unserer Einschätzung ist daher ein rechtliches Vorgehen noch dem AGG nicht möglich......Danach Verweis auf Herrn Hüppe.....

                      Überall die gleichen Pappnasen! Werde da heute mal anrufen, mal sehen, wie die sich winden!

                      LG

                      susemichel

                      @ wallau'
                      Habe noch nie von unserem SA eine Eingangsbestätigung erhalten, hat man wohl nicht nötig. Daher schicke ich alles nur per Einschreiben mit Rückschein.

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Zu Wallau:

                        Bundesministerium für Arbeit und Soziales
                        D. Inkrafttreten Nach Art. 14 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch treten die Neuregelungen zum Regelbedarf und zum Bildungspaket anders als die meisten Änderungen im übrigen Leistungsrecht des SGB II und SGB XII zum 01.01.2011 in Kraft. Wie vom BVerfG (Rn. 218) für den Fall eines pflichtwidrig nach dem 31.12.2010 erlassenen Gesetzes vorgesehen, erfolgt damit ein rückwirkendes Inkraftsetzen. Die Differenz zu den rückwirkend ab Januar 2011 geltenden Regelsätzen ist nachzuzahlen.

                        Für die Regelbedarfsstufe 3 enthält § 137 SGB XII dagegen eine Übergangsregelung. Kommt es danach aufgrund der Neuregelungen zu einer Verminderung des zu gewährenden Regelbedarfs, sind für den Zeitraum der Rückwirkung bereits erbrachte Regelsätze nicht zu erstatten. Auch eine Aufrechnung ist unzulässig. Diese Regelung bezieht sich auf die Fälle, in denen Träger der Sozialhilfe die Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R - BSGE 103, 181; Urt. v. 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62) umgesetzt und einen Regelsatz von 100% statt 80% an erwachsene Leistungsberechtigte des SGB XII ausgezahlt haben, die als Haushaltsangehörige mit einer anderen Person (Haushaltsvorstand) zusammenleben, mit ihr aber keine Bedarfs- oder Einsatzgemeinschaft bilden. Mit der Neuformulierung der Regelbedarfsstufe 3 will der Gesetzgeber diese Rechtsprechung des BSG korrigieren. Die Übergangsregelung des § 137 SGB XII stellt aber klar, dass die Betroffenen eine Pflicht zur Erstattung von bereits zu viel erhaltenen Leistungen nicht treffen soll.
                        Autor:
                        Beate Mogwitz, LL.M. (Warwick), Ri'inSG, z.Z. Bundesministerium für Arbeit und Soziales
                        Erscheinungsdatum:
                        24.03.2011

                        Es hätte also eine Änderung auf 80% nicht durchgeführt werden dürfen.

                        Gruß

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          @ wallau
                          Odin hat recht, man hätte Euch den Regelsatz noch nicht kürzen dürfen. Außerdem wurde die Hartz 4- Gesetzgebung erst am 25.3.2011 vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, also erst ab da gültig. Was Euer SA dort betreibt ist vorrauseilender Gehorsam!

                          LG
                          suemichel

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Aber dem würde ich was erzählen , Ich hoffe Ihr habt gleich auf dem Busch gehaun.

                            Und kürzen Ohne rechtsmittelfähigen Bescheid schon mal garnicht .

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Hallo,

                              Diese Formulierung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

                              Mit der Neuformulierung der Regelbedarfsstufe 3 will der Gesetzgeber diese Rechtsprechung des BSG korrigieren.

                              finde ich als die größte Unverschämtheit, Frechheit und Diskriminierung eines autonomen Bundesgerichtes , die je von einer Regierung veranlasst wurde.

                              Ade Rechtsstaat.

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Danke für die Information.Werde morgen mir einen Termin beim VDK machen.Trotz mehrerer Anfragen ,auch schriftlich,kam kein Bescheid.SA sagt nur ,sie hätten alles schon umgestellt und es bleibt alles wie es ist.Hallo Seti,hier in Regensburg haut niemand auf den Busch,auch nicht die lebenshilfe.Seit November,als es mit dem Kindergeld anfing,habe ich alle Informationen die ich aus dem Forum habe(abzweigung u.s.w.Wiedersprüche) der Lebenshilfe zugesandt.Die Lebenshilfe hat zwar ein Schreiben herausgegeben,aber viele haben auf Heizung oder Teilmiete verzichtet.Habe mich dann nur um mein Zeug gekümmert.Bin auch nicht mehr die Jüngste und meine Nerven auch nicht.Mein Sohn ist jetzt 33 Jahre und man hat immer um alles kämpfen müssen.Sobald ich Zeit habe lese ich immer hier und bin froh,daß nicht alle aufgeben.

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Habe gestern wie angekündigt mit einer Beraterin bei der Antidiskriminierungsstelle telefoniert. Hätte ich mir schenken können. Die haben keinerlei Einflussnahmemöglichkeit, können und sollen nur beraten! Dann kann man diese Stelle auch gleich auflösen, spart Geld. Möchte nicht wissen, wie hoch dort die Personalkosten sind.
                                  Trotzdem- meine Oma hat immer gesagt:" Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren!"

                                  LG
                                  susemichel

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                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    So, gerade Kontoauszug meines Sohnes abgeholt- gekürzter Regelbedarf plus Mehrbedarf wegen Gebehinderung hätten 340,57 Euro ergeben. Drolligerweise aber 358.02 Euro überwiesen. Nach Anfrage beim SA soll der dazugehörige Bescheid unterwegs sein. Habe nächsten Dienstag Termin beim VDK zwecks Widerspruch/ Klage. Jetzt kanns losgehen! Ort Wuppertal/ NRW.

                                    Lg
                                    susemichel

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                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Gesetz zur Regelsatzerhöhung tritt in Kraft

                                      Ingolstadt - Am 29. März 2011 tritt das neue Gesetz zur Festlegung der Regelbedarfe im Sozialgesetzbuch II und XII (SGB II und SGB XII) in Kraft. Danach steigt der Regelsatz für Alleinstehende oder Alleinerziehende im eigenen Haushalt bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit rückwirkend zum 1.1.2011 von 359 Euro auf 364 Euro. Ehegatten, Lebenspartner oder zusammen wirtschaftende Personen erhalten nun 328 Euro statt bisher 323 Euro. Neu ist die Regelbedarfsstufe 3, wonach Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen und nicht unter die vorgenannten Gruppen fallen, jetzt eine eigene Gruppe bilden und dabei einen Regelsatz von 291 Euro zuerkannt bekommen. [...]
                                      Quelle und kompletter Text (mit Kommentar-Möglichkeit): Bayernmatrix

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                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        So- Bescheid liegt vor. Überzahlung bei meinem Sohn kommt wie folgt zustande. für die Monate Januar bis März wurde ihm noch der Regelsatz eines Haushaltsvorstandes plus die Erhöhung von 5 Euro ( also 364 Euro) plus 17% Mehrbedarf wegen Gehbehinderung zugestanden. Die dadurch entstandene Erhöhung um 5,85 Eur x 3 Monate wurde ihm jetzt mit überwiesen. Ab April nur noch 291 Euro plus 17% Mehrbedarf =340.47 Euro.

                                        Text aus Bescheid: Zum 01.04.2011 hat der Gesetzgeber erhebliche Änderungen im Leistungsrecht des SGB Xll vorgenommen. Neben allgemeinen Regelbedarfserhöhungen hat er für erwachsene Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, da sie im Haushalt anderer Personen leben, welche die haushaltsgebundenen Kosten tragen, die neue Regelbedarfsstufe 3 eingeführt.

                                        Weil sie in einer solchen vom Gesetzgeber benannten Wohnsituation leben, bedeutet dies, dass Ihr Grundsicherungsbedarf ab dem01.04.2011 mit der Regelbedarfsstufe 3 festgesetzt wird, was zu einer Leisungsminderung führen kann. Rechtsgrundlage hierfür ist § 48 Abs.1 Satz 1 SGB X in Verbindung mit § 28 SGB Xll. Die seit dem 01.10.2011 gültigen Bewilligungen hebe ich deshalb nach § 438 SGB X auf.

                                        LG
                                        susemichel

                                        Kommentar


                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Zitat von susemichel Beitrag anzeigen
                                          So- Bescheid liegt vor. Überzahlung bei meinem Sohn kommt wie folgt zustande. für die Monate Januar bis März wurde ihm noch der Regelsatz eines Haushaltsvorstandes plus die Erhöhung von 5 Euro ( also 364 Euro) plus 17% Mehrbedarf wegen Gehbehinderung zugestanden. Die dadurch entstandene Erhöhung um 5,85 Eur x 3 Monate wurde ihm jetzt mit überwiesen. Ab April nur noch 291 Euro plus 17% Mehrbedarf =340.47 Euro.

                                          Text aus Bescheid: Zum 01.04.2011 hat der Gesetzgeber erhebliche Änderungen im Leistungsrecht des SGB Xll vorgenommen. Neben allgemeinen Regelbedarfserhöhungen hat er für erwachsene Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, da sie im Haushalt anderer Personen leben, welche die haushaltsgebundenen Kosten tragen, die neue Regelbedarfsstufe 3 eingeführt.

                                          Weil sie in einer solchen vom Gesetzgeber benannten Wohnsituation leben, bedeutet dies, dass Ihr Grundsicherungsbedarf ab dem01.04.2011 mit der Regelbedarfsstufe 3 festgesetzt wird, was zu einer Leisungsminderung führen kann. Rechtsgrundlage hierfür ist § 48 Abs.1 Satz 1 SGB X in Verbindung mit § 28 SGB Xll. Die seit dem 01.10.2011 gültigen Bewilligungen hebe ich deshalb nach § 438 SGB X auf.

                                          LG
                                          susemichel
                                          häääääää ; WAS GEHT JETZT LOS:

                                          Die haben seit Januar 5 Dollar mehr gezahlt ??? Und ziehen es jetzt wieder ab ???

                                          Oder hab ich das falsch verstanden , klär mir mal auf.

                                          LG Uta

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                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Sohnemann hat von Januar bis März alten Regelsatz für Haushaltsvorstand erhalten=359.- plus 61.03.-( Mehrbedarf 17%) ergab 420,03 Euro.

                                            Jetzt erhält er 291.- plus 49,47.- = 340,47 Euro ( Regelbedarfsstufe 3). Allerdings hat man für die Monate Januar bis März eine Rückrechnung vorgenommen, diese ergab eine Nachzahlung von 17,55 Euro ( 3x 5,85.-)
                                            Man hat ihn also von Januar bis März als Haushaltsvorstand betrachtet, ihm rückwirkend die Erhöhung von 5 Euro plus Mehrbedarf von 85 Cent überwiesen, betrachten ihn aber ab April der Regelbedarfsstufe 3 entsprechend als Haushaltsangehörigen.
                                            Eigentlich hätte man ihm die Nachzahlung nicht leisten müssen oder dürfen, da er ja ab Januar nicht mehr als Haushaltsvorstand gilt , nach der neuen Gesetzeslage. Das verstehe wer will.

                                            LG
                                            susemichel

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Eigentlich hätte man ihm die Nachzahlung nicht leisten müssen oder dürfen, da er ja ab Januar nicht mehr als Haushaltsvorstand gilt , nach der neuen Gesetzeslage. Das verstehe wer will.
                                              Dürfen trifft es eher.

                                              Die neue Gesetzeslage ist aber noch nicht abgeschlossen , es steht ja immer noch zur prüfung

                                              Bei uns ist alles beim alten keine Erhöhung keine Abzüge

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Hallo Susemichel,

                                                Zitat von susemichel Beitrag anzeigen
                                                Die seit dem 01.10.2011 gültigen Bewilligungen hebe ich deshalb nach § 438 SGB X auf.
                                                da tritt doch der Vertrauensschutz in Kraft?!
                                                [...] Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.[...]
                                                § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes

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                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Hallo Inge, hallo Seti,

                                                  ich mach mir jetzt um die Paragraphen keinen Kopf.
                                                  Plan A.: Dienstag VDK- erscheinen mir die nicht "bissig" genug
                                                  Plan B: Fachanwalt für Sozial- und Verwaltungsrecht einschalten ( trägt unsere
                                                  Rechtsschutzversicherung)

                                                  Und wenn ich ganz ehrlich bin, so ein kleines bißchen freue ich mich auch schon auf die Auseinandersetzung! Hätte alles nicht sein müssen, aber wenn Frau von der Leyen und Konsorten das so wollen. Habe in der Vergangenheit einige Klagen gegen Krankenkasse, Schulbehörde, Versorgungsamt, Finanzamt etc geführt ( und -HÄ,HÄ,HÄ- immer gewonnen auch wenns gedauert hat). In knapp 27 Jahren wird man kampferprobt , aber das seid ihr ja auch alle.

                                                  LG
                                                  susemichel

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                                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                    da tritt doch der Vertrauensschutz in Kraft?!
                                                    Hallo Inge,

                                                    eigentlich schon, es sei denn, die haben vorläufige Bescheide erlassen.

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