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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Hallo Suse,

    danke für das Protokoll!!

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Neuermittlung der Regelbedarfe für das SGB II und SGB XII

      D. Inkrafttreten

      Nach Art. 14 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch treten die Neuregelungen zum Regelbedarf und zum Bildungspaket anders als die meisten Änderungen im übrigen Leistungsrecht des SGB II und SGB XII zum 01.01.2011 in Kraft. Wie vom BVerfG (Rn. 218) für den Fall eines pflichtwidrig nach dem 31.12.2010 erlassenen Gesetzes vorgesehen, erfolgt damit ein rückwirkendes Inkraftsetzen. Die Differenz zu den rückwirkend ab Januar 2011 geltenden Regelsätzen ist nachzuzahlen. Für die Regelbedarfsstufe 3 enthält § 137 SGB XII dagegen eine Übergangsregelung. Kommt es danach aufgrund der Neuregelungen zu einer Verminderung des zu gewährenden Regelbedarfs, sind für den Zeitraum der Rückwirkung bereits erbrachte Regelsätze nicht zu erstatten. Auch eine Aufrechnung ist unzulässig. Diese Regelung bezieht sich auf die Fälle, in denen Träger der Sozialhilfe die Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R - BSGE 103, 181; Urt. v. 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62) umgesetzt und einen Regelsatz von 100% statt 80% an erwachsene Leistungsberechtigte des SGB XII ausgezahlt haben, die als Haushaltsangehörige mit einer anderen Person (Haushaltsvorstand) zusammenleben, mit ihr aber keine Bedarfs- oder Einsatzgemeinschaft bilden. Mit der Neuformulierung der Regelbedarfsstufe 3 will der Gesetzgeber diese Rechtsprechung des BSG korrigieren. Die Übergangsregelung des § 137 SGB XII stellt aber klar, dass die Betroffenen eine Pflicht zur Erstattung von bereits zu viel erhaltenen Leistungen nicht treffen soll.
      http://juris.de/jportal/portal/t/3rj...enachricht.jsp

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        die Platte von MM hat einen Sprung

        [...] Bund und Länder haben im Vermittlungsausschuss am 22.02.2011 beschlossen, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft wird. Bei der Prüfung wird unter anderem auch das Urteil des BSG (Az. B 8 SO 8/08 R) berücksichtigt werden.
        Quelle: Antwort von Maria Michalk auf abgeordnetenwatch

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          die Platte von MM hat einen Sprung
          So ist es.
          Aber MM hat bei Abgeordnetenwatch auch viel zu tun, man kann es da nicht jedem Recht machen.

          Politik ist nur der Spielraum,
          den die Wirtschaft ihr lässt.
          Dieter Hildebrandt

          Schönes Zitat hast Du da. Und vor allem sooooo wahr.

          Herzliche Grüße
          Rosmarie

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Zitat von rosifi Beitrag anzeigen

            Schönes Zitat hast Du da. Und vor allem sooooo wahr.

            Hallo Rosmarie,

            Dieter Hildebrandt ist einer der besten politischen Kabarettisten - hellwach, hochintelligent und böse

            Ein weiteres sehr treffendes Zitat von ihm:

            Es ist richtig, wenn Politiker immer wieder behaupten: "Der Mensch ist Mittelpunkt."
            Falsch ist nur die Schreibweise. Gemeint ist: "Der Mensch ist Mittel - Punkt"

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              [...] Das Bundessozialgericht hat in dem von Ihnen erwähnten Urteil vom 19. Mai 2009 gesagt: Es gibt keinen Grund für ein unterschiedliches Existenzminimum für beide Gruppen (Empfänger von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII). Meine Bundestagskollegin, die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, schriftlich befragt, wie ihr Gesetzentwurf mit dieser Aussage zu vereinbaren ist. Ein Zitat aus der Antwort des Ministeriums: "Insofern wird mit dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages eine Korrektur des genannten Urteils des Bundessozialgerichts vorgenommen." Die Bundesregierung hält also das Urteil des Bundessozialgerichts schlichtweg für falsch und will mit dem Gesetzesbeschluss neue rechtliche Voraussetzungen schaffen, um eben doch eine Ungleichbehandlung zu erreichen! Dabei geht es hier nicht um abstrakte rechtliche Fragen, sondern um Menschen mit Behinderung, die nicht erwerbsfähig sind und sich selbst aus ihrer finanziellen Abhängigkeitssituation vom Staat nicht befreien können. Diese Menschen bekommen ebenso bei den Leistungen für Mobilitätshilfe und den Leistungen für besondere Förderungen in Zukunft nur noch 80 Prozent. [...]
              Quelle und kompletter Text der Antwort von Bettina Hagedorn: abgeordnetenwatch

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Ich habe jetzt eine volle Stunde nach Schimpfworten für diese Frau gesucht.

                Leider sind alle noch viel zu Harmlos.

                Deshalb überlasse ich es jeden für sich, die entsprechende Titulierung zu treffen.

                Gruß

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Hallo zusammen,

                  selbst auf Seite 29, Punkt 129 in dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Standards - auch Schäubles Schreckensliste genannt - steht "Das Bundessozialgericht erkennt wahrscheinliche Einsparungen aus einer gemeinsamen Haushaltführung nicht an."

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    So, meine liebe Freunde.......

                    nach 4 Std. aufmerksamen Lesens der mir unbekannten Teile dieses Themas (ja, so lange habe ich seit dem Blackout meines Laptops nicht mehr mitgelesen ) bin ich ja über die "Neuigkeiten" gar nicht so begeistert.

                    Diese Woche kam ein Schreiben von der Grusi. Denn wichtigen Wortlaut will ich Euch nicht vorenthalten:

                    "Sehr geehrte Frau K.,

                    bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, ist ihm Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
                    was doch so ein Schreiben (Giselas) ausmacht. Sie wissen auf einmal doch, wie es laufen muss....
                    Ab Mai 2011 wird das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des SGB XII (Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG) gelten.
                    Nach § 8 gelten zukünftig 6 Regelbedarfsstufen.

                    Ihr erwachsener Sohn David lebt zusammen mit Ihnen und Ihrem Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt. Sie als Eltern (Mutter!) führen den Haushalt allein (woher will die das wissen?). Demnach ist Ihr Sohn David nach § 8 RBEG die Regelbedarfsstufe 3 als Bedarf anzuerkennen. Danach ist diese für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt (so so), noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen eigenen Haushalt führt, zu gewähren.

                    Daher habe ich die Absicht, ihm ab 01.05.2011 den Regelsatz von 291,00 € nach !!!! Unterzeichnung des Gesetzes zu bewilligen.

                    Sie werden daher gebeten, bis zum 31.03.2011 im Sozialamt der Stadt Suhl..........
                    zur Klärung dieses Sachverhaltes (gabs schon im Osten bei der VP (Volkspolizei)) zu erscheinen.
                    ..........
                    Sollten Sie von der Möglichkeit der Anhörung gem. § 24 SGB X keinen Gebrauch machen, gilt die Anhörung als durchgeführt und es wird wie oben dargelegt entschieden.

                    Mit freundlichen Grüßen"


                    So, wollen wir das mal zerpflücken:
                    1. Wieso keinen eigenen Haushalt? Er hat 2 Zimmer, Stube und Schlafzimmer. Ausgerüstet mit den heute üblichen technischen Geräten. Zugegeben klein, aber Adolfs Siedlungshäuschen geben nicht mehr her. Er hat ein Bad zur Verfügung, zusätzlich einen "Umkleideraum" wo er nochmals fernsehen kann. Einzig die Küche muss er mit uns teilen. Logisch, einer muss ja sein Essen machen.....

                    2. Haushaltsvorstand bin wohl ich. Gut. Da David aber der Sohn meiner Frau ist und nicht meiner, muss man sehen, wie man diese Tatsachen nutzen könnte.

                    3. Aus der Passage "... nach Unterzeichnung des Gesetzes ..." entnehme ich, das das Gesetz noch gar nicht in Sack und Tüten ist. Ich erachte es als absolute Frechheit, VORHER überhaupt schon das Thema anzusprechen.

                    4. Die Ausdrucksweise "zur Klärung dieses/eines Sachverhaltes" kenne ich zur Genüge und sie hatte meist nichts Gutes zu bedeuten. Ich weiß ja nicht, ob das überall so geschrieben wird, ich finde es grauselig.....

                    Wie soll ich nun verfahren?
                    Da ich arbeiten muss - einer muss ja das Geld verdienen -, kann ich da nicht hin. Meine Frau ist mit so was einfach überfordert.
                    Also werde ich dazu schriftlich eingehen.
                    Anführen des BSG Urteils aus 5/09, § 36 SGB XII, Aussagen der Fragestunden im Bundestag (Prüfung der RBS 3), Darlegung der wohnlichen Umstände von David etc..
                    Sicher ist, das ich sofort auf meinen Rechtsbeistand hinweisen werde. Das hat bei der Grusi (Wisp FK Abzweigung) schon mal ganz gut gewirkt.

                    Dann muss ich abwarten. Da ich ja vermute, das der neue Bescheid (80%) eh kommt, Wisp einlegen und Anwältin einschalten.
                    Und wieder warten.

                    Es ist schon zum Kotzen. Kaum hat man eine Hürde genommen, kommt der nächste Knüppel.
                    Und Ihr habt Euch mit mir geschimpft, warum ich über DEN Staat meckere?
                    Stuttgart21, E10, BW Einsätze, Kernkraft. Ein Lobbiistenstaat, wie er im Buche steht. Hier bestimmt nicht das Volk, sondern die Wirtschaft. Also warum sollte das im sozialen Bereich nicht auch so ähnlich sein.
                    Aber wir wollen uns nicht beschweren, wenn man woanders auf der Welt schaut, ist es bedeutend schlimmer.
                    Ich finde halt nur ungerecht, das gerade die, die erwerbsunfähig sind, aber gerne "richtig" arbeiten würden, weniger bekommen als die Zeitgenossen, die auf Staatskosten ihrer Rente entgegendämmern....

                    LG
                    Stefan

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Hallo Stefan,

                      auf Saatskosten der Rente entgegensehen kann nur der, der auch Rente einbezahlt hat. Wer keine Ansprüche erworben hat,wird bis an sein Lebensende auch auf Staatshilfe - sprich auf Gelder, die von Zahlern = Erwerbstätigen aus Solidarität einbezahlt wurden, angewiesen sein.

                      Wenn alle immer nur alles erdenkliche aus den Staatskassen herausholen wollen, kann und wird irgendwann nichts mehr zu holen sein. Denn bei aller Anklage gebe ich zu bedenken, dass hier Leser mitlesen, die einzahlen. Die gibt es nämlich auch noch. Sonst wären die Kassen schon lange gänzlich leer.

                      LG Kirsten

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Womit Du selbstverständlich Recht hast.
                        Du hast aber was mißverstanden. Ich habe nur den Vergleich gemeint zwischen den einen, die nichts für ihre Situation können und den anderen, die mutwillig (Betonung auf mutwillig oder absichtlich) auf Kosten anderer ihr Leben leben.
                        Und mit Rente meinte ich den Lebensabend, Pension oder wie auch immer.
                        Man beachte: es werden 2 voll Erwerbsfähige benötigt, um einen Erwerbslosen zu finanzieren. Irgendwann ist Schluss......

                        LG
                        Stefan

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Hallo Stefan,

                          ich verstehe dich ja auch.Aber ich wollte einfach auch mal darauf hinweisen, dass auch das Geld, welches wir für unsere Betroffenen benötigen, von anderen erst einmal eingezahlt werden muss. Es ist nicht das Geld vom Staat, es ist das Geld, welches andere = die Gesellschaft einzahlen muss.

                          Und auch das ist irgendwann einmal alle.

                          Trotzdem ich möchte dir versichern, dass ich dich verstehe!

                          LG Kirsten

                          P.S. Es ist schön, dass du wieder "online" und im Forum unterwegs bist.
                          Zuletzt geändert von Kirsten; 27.03.2011, 01:13.

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Hallo Kirsten,

                            mein Sohn ist 35 Jahre alt. Er hat das Down-Syndrom und arbeitet in einer Werkstatt der Lebenshilfe für Behinderte 36 Std. die Woche. Er ist wenn er Abends nach Hause kommt "Fix und Fertig".Er bekommt für seine Arbeit 177.--€ im Monat inkl.aller Zuschläge.
                            .....und wie lautet der Satz von Herrn? Westerwelle:
                            Wer Arbeitet soll mehr bekommen.
                            Wieso bekommt dann mein Sohn 20% weniger ?

                            Ich habe diese Frage schon 3 x an Westerwelle gestellt und keine Antwort bekommen.

                            Gruß

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Hi odin,

                              dann zählt Dein Bengel ja zu den "Großverdienern".
                              Meiner hat rund 107€, arbeitet allerdings nicht ganz so lange. Trotzdem ist erst mal ausruhen angesagt, wenn er heimkommt.
                              Für diese Menschen ist es harte Arbeit. Und was ich immer merke: sie wollen arbeiten!!!

                              Ich kenne aber Leute, z.B. meine Nachbarin. Gebildete Frau, Hartz IV, geht nur arbeiten, wenn Druck vom Amt kommt. Hat sich in den Kopf gesetzt, unbedingt beim Arzt als Sekretärin arbeiten zu wollen. Wenn dann vom Amt Stellen kommen, geht sie ne Woche und erkrankt dann schwer. Haus, 2 Mädchen. Was sollen die Kinder lernen???
                              Gekauft wird bei Bofrost, Gerolsteiner Wasser, Leikeim Bier (war früher mal an der "Nadel"). Alles teure Sachen. Und dann wird gebarmt.
                              Nächster Fall, aber schon Jahre her. Handwerker, zig Kinder. Hartz IV. Ein bisschen Schwarzarbeit und die Welt ist wieder schön. Renault Espace wegen der Kinder, aber der kostet ja auch was.
                              Nachbars Enkel. Trockenbau, 23 Jahre alt. warum arbeiten? Das Amt bezahlt die Wohnung, er hat ein Auto, Hund etc.. Braucht früh nicht aufstehen.
                              Denen gehts verhältnismäßig gut, brauchen aber auch nicht zu arbeiten.

                              Und wenn ich dann sehe, das der arbeitende nicht erwerbsfähige Geringverdiener (unser Kind), der früh aufstehen muss und arbeiten geht nach seinen Möglichkeiten wie jeder andere, 20% abgezogen bekommen soll, obwohl er eben arbeitet, schwillt mir der Kamm.
                              Von den Kindern, die so schwer geschädigt sind, das sie selbst nicht mal in die Werkstatt gehen können, mal ganz zu schweigen. Die kleinen "Leckerli", wenn sie überhaupt möglich waren, fallen dann auch noch weg.

                              Wenn ich Menschen in Arbeit bringen will, muss ich Anreize schaffen, oder aber dafür sorgen, das der arbeitsfähige, aber faule Zeitgenosse so viel Nachteile hat, das er sich auch mal selbst kümmert.
                              Bsp. Holland. Jeder, der Stütze bekommt, muss sich jeden! Tag auf dem Amt melden und muss dann je nach Verfügbarkeit für die Gemeinde arbeiten. Finde ich sowas von korrekt, denn die bezahlen ja auch seine Stütze.
                              Warum nicht bei uns? Die Wälder sehen aus wie die Sau, die Straßen sind kaputt, die Parks verdreckt etc., p.p..
                              Und wenn die Herrschaften merken, das sie für die paar Kröten arbeiten müssen, dann denken die sich hoffentlich: wenn ich eh arbeiten muss fürs Geld, dann kann ich auch normal arbeiten und verdiene "richtiges" Geld.

                              Ich betone ausdrücklich, das ich die Mitmenschen meine, die sich auf Staatskosten zu Hause sonnen.
                              Es gibt mehr als genug Menschen, die durch Krankheit o.ä. und z.B. als billige Pflegekräfte der Krankenkassen/Sozialämter (so sehe ich das jedenfalls) durch die Pflege der Familienangehörigen schlichtweg ausfallen.
                              Diese bekommen dann auch Hartz IV, ein bisschen Pflegegeld, Kindergeld und das wars letztendlich schon. Sind doch billige Kräfte, keine Heimkosten etc..
                              Und dann komme mal mit dem Geld und der Grusi des Pflegebedürftigen über den Monat. Und jetzt noch Abzüge? Die spinnen doch.
                              Wie ich schon mal woanders schrieb: wir haben genügend vor unsere eigenen Haustür zu kehren. Wir müssen kein Geld woanders "versenken".

                              Ich fahre jede Woche 1500km wegen der Arbeit, komme am WE am und im Haus kaum rum, also 7 Tage Woche. Meine Frau arbeitet im Pflegeheim in Schichten inkl. WE. Der Bengel muss aber auch versorgt werden. Manchmal schier unmöglich.
                              Im Gegensatz zu den o.g. Schnorrern (sorry, meine Meinung) wollen wir aber keinem auf der Tasche liegen.
                              Das der Große behindert ist, haben wir uns nicht ausgesucht!
                              Dem Kleinen haben wir versucht, das Richtige mitzugeben. Er hat trotz aller Widrigkeiten (LRS, dadurch ewige Schulausbildung, um die 10. Kl. zu machen) eine Ausbildung zum Altenpfleger abgeschlossen, ist leider fort - schluchz, aber Geld verdient man nur im Westen - lebt sein eigenes Leben und steht mit beiden Beinen in selbigen. Gerade ausgelernt, ist er bereits stellvertretender Wohnbereichsleiter (früher mal Stationschef). Ich denke, mehr kann man nicht erwarten.
                              Er hat früh Aufgaben für seinen großen Bruder übernehmen müssen, vielleicht einer der Gründe, das er nicht so weltfremd in die Zukunft schaut wie die heutige Jugend so allgemein. Und er hat eine Arbeit gefunden, in der er aufgeht. Selten, ich weiß, aber machbar.
                              Es würde ihm nie in den Sinn kommen, daheim die Füße hochzulegen und Stütze zu kassieren.

                              Ist halt irgendwie ne Einstellungssache.
                              Ich finde es nur vom Staat verwerflich, gerade bei denen, die sich nicht wehren können, Abstriche zu machen. Da ist es ja recht einfach. Widerstand kaum zu erwarten.
                              Aber da haben die sich bei mir in den Finger geschnitten.
                              Wenn Stütze, dann für alle gleich.

                              So, werde jetzt mal den Brief schreiben......


                              LG
                              Stefan

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Zitat von Kirsten Beitrag anzeigen
                                Es ist nicht das Geld vom Staat, es ist das Geld, welches andere = die Gesellschaft einzahlen muss.
                                Hallo!
                                Dazu habe ich mal was im Thema Eiszeit in der Sozialpolitik geschrieben.

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Hallo Odin und Stefan,

                                  Viele hier teilen sicher die Meinung, die Stefan mit:" Mitmenschen, die sich auf Staatskosten zu Hause sonnen" - auspricht.

                                  Wie Stefan darauf auch hinwies, gibt es dann auch noch die Betroffenen, die noch nicht einmal in die Werkstatt gehen "dürfen".

                                  Mein Sohn zählt dazu und in Bayern, bzw. für unseren Bezirk, bzw. für unsere momentanen Wohnheimträger vorort bedeutet das, dass er damit keinen Zugang zu ihren Wohnheimen hat. Er ist zu unproduktiv. Die Sätze, die vom Bezirk gezahlt werden, reichen bei weitem nicht aus, auch Personal für diese Personengruppe im Wohnheim vorzuhalten. Der Stempel: zu keiner verwertbaren Arbeit mehr fähig zu sein, katapultiert dich einfach raus aus allen Ansprüchen, mitten in der inklusiven Gesellschaft zu leben. Wenn hier nicht über Jahre hinweg gekämpft worden wäre, dann wäre hier ein reines Pflegeheim entstanden mit aktivierender Pflege, gut genug für Menschen, die nichts an Verwertbarem mehr aufbringen. Zu schlecht, überspitzt gesagt, als das "Werkstattgänger" die ziemlich "stille" Gemeinschaft suchen würden. (Entschuldigung, aber auch ich trage Emotionen in mir)

                                  Ich selbst befinde mich auf der Ebene, wo Eltern (wir haben es nicht probiert, da bei unserem Sohn der Fall eindeutig bei Unterbringung in einer Tafö liegt und er seinen Platz auch dort gefunden hat) verzweifelt um die Aufnahme in eine Werkstatt kämpfen, nur um auch später in einem Wohnheim einen Platz für ihr Kind zu finden. Ich bin sehr froh, dass der Bezirk für die Kosten der Unterbringung in der Tafö aufkommt und dass unser soziales System da auch greift. Natürlich ist es auch ein "Recht", was da beansprucht wird.

                                  Die Werkstatt bezahlt den Lohn übrigens aus ihren Einnahmen. Darum lastet auf den Werkstätten auch ein immenser Druck, der halt wie in der freien Wirtschaft, weitergegeben wird. Sie müssen sich selbst tragen!


                                  @gero - auch da stimme ich mit dir überein. )

                                  LG
                                  Kirsten
                                  Zuletzt geändert von Kirsten; 27.03.2011, 12:00. Grund: bessere Formulierung

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                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Für unsere Kinder wird doch auch in die Rentenkasse eingezahlt ,( da sie ja in einer Werkstatt arbeiten) berichtigt mich wenn dem nicht so ist.

                                    Bei Stefan sieht es genau so aus wie bei , Stefan ist der Stiefvater .

                                    Unterhalt können die nicht verlangen, hier müsste doch wie bei Abzweigen KG gelten er hat den Stiefsohn in seinen Haushalt aufgenommen.

                                    Bei uns wird es einfacher Mietvertrag läuft allein über meinen Mann.


                                    Bin gespannt wenn bei uns der Bescheid einflattert.

                                    Kommentar


                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Endlich versteht mich mal jemand.....

                                      Kein böser Wille, keine Verachtung oder Ähnliches. Einfach nur Tatsachen, die zum Nachdenken anregen.
                                      Jeder hat sein Bündel zu tragen.

                                      @Seti: wird versichert, und das nicht mal schlecht.
                                      Die Aufnahme in "meinen" Haushalt halt irgendwie bei der Abzweigungsgeschichte keine Sau interessiert. Bringt das was? Ich hab das nicht so ganz verfolgt..... Auch habe ich den Weg des "Zuschüttens" mit Betreuungskosten gewählt.

                                      @Kirsten: Ich verstehe Dich voll und ganz. Du hast schon recht, der Staat zahlt ganz schön viel. Ich hatte vor kurzem die Bewilligung für die Werkstatt in der Hand, war ganz schön heftig, was die da zahlen. Und es ist auch gut. Das ist ja auch nicht das Thema.
                                      Das Thema ist doch, das mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird. Und das ist nicht in Ordnung.
                                      Und das man jedem Kram hinterher rennen muss. Immer wieder neue Bescheide, da ne Überprüfung, dort ne Anfrage. Begreifen die nicht, das sich bei den meisten Kindern nichts mehr am Zustand ändert?
                                      Ich weiß gar nicht mehr, was ich für Zeit investiert habe wegen der Abzweigung. Ich mags auch gar nicht nachrechnen.
                                      Dann noch die ausstehende Nachzahlung der 100% für die rückwirkenden 4 Jahre. Hab ich außer der Eingangsbestätigung auch noch nix.
                                      Muss ich also auch wieder nachhaken.
                                      Und jetzt das wieder. Schönes Wetter und ich sitze am Rechner und schreibe. Ich müsste mal in den Garten.....

                                      Anbei hänge ich mal den aufgesetzten Brief an die Grundsicherung. Wenn jemand noch Ideen und Vorschläge hat, her damit. Heute abernd muss ich ihn fertig machen.
                                      Danke übrigens noch mal an Gisela und alle anderen. Bei Gisela hab ich einiges stibitzt und von den anderen habe ich mir auch einige Anregungen geholt.

                                      LG
                                      Stefan
                                      Angehängte Dateien
                                      Zuletzt geändert von volvocarl; 27.03.2011, 18:40.

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                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Hallo zusammen,

                                        was mich an diesem Thema so wütend macht, ist die Arroganz, mit der alle Rechte und Bedürfnisse der betroffenen Menschen (und ihrer Angehörigen) negiert und ignoriert werden.

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                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
                                          Die Aufnahme in "meinen" Haushalt halt irgendwie bei der Abzweigungsgeschichte keine Sau interessiert. Bringt das was?
                                          Hallo Stefan,

                                          wäre bei Abzweigung § 64 (2) EStG für Euch evtl. zutreffend?

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                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
                                            Endlich versteht mich mal jemand.....

                                            Kein böser Wille, keine Verachtung oder Ähnliches. Einfach nur Tatsachen, die zum Nachdenken anregen.
                                            Jeder hat sein Bündel zu tragen.

                                            @Seti: wird versichert, und das nicht mal schlecht.
                                            Die Aufnahme in "meinen" Haushalt halt irgendwie bei der Abzweigungsgeschichte keine Sau interessiert. Bringt das was? Ich hab das nicht so ganz verfolgt..... Auch habe ich den Weg des "Zuschüttens" mit Betreuungskosten gewählt.

                                            @Kirsten: Ich verstehe Dich voll und ganz. Du hast schon recht, der Staat zahlt ganz schön viel. Ich hatte vor kurzem die Bewilligung für die Werkstatt in der Hand, war ganz schön heftig, was die da zahlen. Und es ist auch gut. Das ist ja auch nicht das Thema.
                                            Das Thema ist doch, das mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird. Und das ist nicht in Ordnung.
                                            Und das man jedem Kram hinterher rennen muss. Immer wieder neue Bescheide, da ne Überprüfung, dort ne Anfrage. Begreifen die nicht, das sich bei den meisten Kindern nichts mehr am Zustand ändert?
                                            Ich weiß gar nicht mehr, was ich für Zeit investiert habe wegen der Abzweigung. Ich mags auch gar nicht nachrechnen.
                                            Dann noch die ausstehende Nachzahlung der 100% für die rückwirkenden 4 Jahre. Hab ich außer der Eingangsbestätigung auch noch nix.
                                            Muss ich also auch wieder nachhaken.
                                            Und jetzt das wieder. Schönes Wetter und ich sitze am Rechner und schreibe. Ich müsste mal in den Garten.....

                                            Anbei hänge ich mal den aufgesetzten Brief an die Grundsicherung. Wenn jemand noch Ideen und Vorschläge hat, her damit. Heute abernd muss ich ihn fertig machen.
                                            Danke übrigens noch mal an Gisela und alle anderen. Bei Gisela hab ich einiges stibitzt und von den anderen habe ich mir auch einige Anregungen geholt.

                                            LG
                                            Stefan
                                            Hallo Stefan,

                                            erstmal gut formuliert. Ganz prima. Ich hätte aber noch eingefügt das David nicht Dein Sohn ist Du Ihn durch die Heirat mit in Deinen Haushalt aufgenommen hast.

                                            Ich hoffe ja das Tübingen dabei bleibt und bis zur entgültigen Klärung den Regelsatz so weiter zahlt.

                                            Ich drücke Euch ganz fest die Daumen.

                                            LG Uta

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Hallo Stefan ,

                                              hier noch ein paar Zeilen dazu

                                              Ich würde denen schreiben:

                                              * Die Einführung des Stufe 3 Regelsatzes ist in keiner Weise nachvollziehbar begründet, entspricht also nicht den verbindlichen Vorgaben des BVerfG
                                              * Nach übereinstimmenden Aussagen aller an der Gesetzesentstehung beteiligten Parteien, wird diese Stufe 3 nochmals überprüft
                                              * Wenn also selbst der Gesetzgeber sich nicht sicher ist, sollte man, auch im Sinne der Rechtsgleichheit, auf die Anwendung des umstrittenen Gesetzes verzichten, wie es ja von verschiedenen anderenSozialämtern gehandhabt wird. Eine derartige Ungleichbehandlung ist nicht akzeptabel und durch nichts zu rechtfertigen.

                                              LG Uta

                                              Hier noch was zum nachlesen

                                              http://www.tacheles-sozialhilfe.de/f...?FacId=1284773
                                              Zuletzt geändert von Seti; 27.03.2011, 17:48.

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                                Hallo Stefan,

                                                erstmal gut formuliert. Ganz prima. Ich hätte aber noch eingefügt das David nicht Dein Sohn ist Du Ihn durch die Heirat mit in Deinen Haushalt aufgenommen hast.

                                                Ich hoffe ja das Tübingen dabei bleibt und bis zur entgültigen Klärung den Regelsatz so weiter zahlt.

                                                Ich drücke Euch ganz fest die Daumen.

                                                LG Uta
                                                Hi Uta,

                                                Danke für die Loorbeeren , dann wirst Du staunen, wie ich bei der Abzweigungsgeschichte die FK zugetextet habe. Ich muss bei vielen Sachen erst mal drüber schlafen, um nicht zu sehr ins Fettnäpfchen zu treten. Ich habe von meiner Mutter gelernt/geerbt, so zu schreiben, das ich zwischen den Zeilen Personen direkt abgreifen kann. Nicht immer gut, von daher muss ich manchmal erst mal runterkommen.

                                                Ich bin mir nicht so sicher, ob die "Aufnahme" von David in meinem Haushalt was bringt, wo ich doch seinen eigenen Haushalt "anstrebe". Er wäre sonst wieder im Haushalt anderer.

                                                Das die "Südländer" kulanter mit ihren Einwohnern umgehen, ist bekannt. Meine Pate ist Steuer - keine Ahnung was - obersekretärin. Sie sagt, das das abhängig ist von der Kassenlage der Gemeinden/Länder, inwieweit um jeden Pfennig gestritten wird. Ich fetze mich jedes Jahr mit dem FA um die Steuererklärung. Gewinne zwar jedes Mal das Duell, aber ärgere mich immer ob der Ignoranz. Mir bekannte ehemalige Kollegen in BW und Bayern haben prinzipiell einen Durchlauf und binnen 14 Tagen das Geld in der Tasche.
                                                Ich denke also, das Du Dir da nicht so viele Sorgen machen musst.

                                                Deine Hinweise aus dem anderen Posting werde ich ins Schreiben einarbeiten.
                                                Danke erst mal dafür.

                                                @Inge: So richtig begreife ich das nicht.
                                                Also bei uns ist das so, das meine Frau das KG komplett erhält, weil der Vater keinen Unterhalt bezahlt.
                                                Nicht unbedingt mutwillig. Wir haben irgendwann auf Festsetzung verzichtet, da der Unterhalt eh von der Grusi "kassiert" wird. Außerdem, auch wenn ich da ja ein Schwein bin (Vater hat sich nie gekümmert, noch nie den Jungen gesehen, geschweige denn mal gefragt....), hatte er eigene schwere Probleme gehabt. Alleinverdiener, Frau an Krebs erkrankt, neben unseren noch ein Kind in freier Wildbahn und noch eins zu Hause.
                                                Auch wenn ich nicht an den lieben Gott glaube, aber wenn es ihn tatsächlich gibt, hat er da mal ordentlich hingelangt.
                                                Der Vater ist schon schwer genug bestraft.
                                                Außerdem, so affig, wie sich Suhl hat.......

                                                Also so richtig komme ich da mit dem "in meinem Haushalt aufnehmen" und der Abzweigung nicht raus. Gut, die Schlacht Abzweigung ist erfolgreich geschlagen. Am Ende wird der Sieger nicht mehr nach dem "wie" gefragt.

                                                LG
                                                Stefan

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                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Schreiben vorn geändert (Beitrag 518)

                                                  Uta, ich hab Deine Ausführungen teils 1:1 übernommen.
                                                  Sollte so jetzt passen.

                                                  LG
                                                  Stefan

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                                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                    Habe gerade bei Herrn Hüppe angefragt, wann denn nun die von ihm als so umgehend nötige Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3 erfolgen soll. Bin mal gespannt auf Antwort.
                                                    Bis heute noch keinen Änderungsbescheid bzgl. des Regelsatzes erhalten.
                                                    Wie sieht es bei euch aus?
                                                    Könnte man nicht hier eine Rubrik erstellen, wo sich jeder einträgt ( entspr. anonymisiert), wann Bescheid erhalten, Inhalt des Schreibens ( Paragraphen etc), Ort etc. Dann wie dagegen vorgegangen und mit welchem Ergebnis. Davon könnte jeder Betroffene profitieren und ermöglicht einen direkten Vergleich auch über die Handhabung der einzelnen Sozialämter.
                                                    Zum Artikel über Abzweigung Kindergeld (Bochum- der Westen). Dort stand doch, dass am 25. März mit einem ersten Urteil des Sozialgerichtes gerechnet würde. Habe noch nichts gefunden, weiß jemand mehr?

                                                    LG

                                                    susemichel

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