Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #26
    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    besonders prickelnd: Frau Molitor ist die Behindertenbeauftragte der FDP.

    Zwei Zitate aus der HP von Frau Molitor
    "Als Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderung setze ich mich für deren Gleichberechtigung und Gleichbehandlung ein." [...] "Dazugehören, von Anfang an und ohne wenn und aber - das ist es, was Menschen mit Behinderungen möchten. In der Mitte der Gesellschaft sein, nicht am Rand, dabeisein, akzeptiert werden, teilhaben. Unser Ziel muss es sein, ein selbstverständliches Miteinander von behinderten und nicht-behinderten Menschen zu erreichen. Das ist unsere Aufgabe."
    Klingt doch nett, nicht wahr

    Kommentar


      #27
      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
      Vielleicht sollten wir alle Mitglieder bei der FDP werden, denn als FDP-Mitglied hat man jede Menge finanzielle Vorteile.
      Man kann beispielsweise billiger Golf spielen usw . . .

      Schaut mal hier:
      http://www.netzwerk-mit-nutzwert.de/

      Neee nie und nimmer ich verkaufe mich nicht.

      Kommentar


        #28
        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
        Was die "Teilhabeleistungen" betrifft, habe ich mir am Mittwoch in Köln beim Landschaftsverband Rheinland ein paar Vorträge zur "Teilhabeplanung" angehört.
        Hier wurde direkt in der Einführung erklärt, dass Inklusion der Leitgedanke "für alle Menschen gleichermaßen" sei, aber dies wäre "keine Aufgabe der Eingliederungshilfe" (Zitat).
        Bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe wird der Begriff "Sozialraum" eine "Schlüsselfunktion" einnehmen.
        Zusammenfassend kann man sagen, dass man Initiativen der Wohnungswirtschaft vorantreiben will, um "hilfreiche Arrangements" zu entwickeln - zum Beispiel Stadtteile mit einem "inklusiven Gemeinwesen", wobei die Bewohner ihren Stadtteil selbst entwickeln sollen.

        Besondere Betonung fand § 45c SGB XI und die Aufgaben von Ehrenamtlern.
        Als klares Ziel wurde das Vermeiden von Sozialhilfe definiert !!!

        Bitte bleibt am Ball und stellt Öffentlichkeit her!

        Die heutigen Leserbriefe bei kobinet sind super - weitere sind erwünscht:
        http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t
        Jede/r kennt doch auch andere Betroffene, die sich auch mal zu Wort melden sollten. So ein Leserbrief ist doch in ein paar Minuten geschrieben und erreicht genau die Leute, die am Hebel sitzen.
        Wir sollten die Politik wissen lassen, dass wir dazu aufrufen werden, die Sozialämter mit Widersprüchen zu bombadieren, weil jedes unserer Kinder nach der Besonderheit des Einzelfalles zu berücksichtigen ist.
        Beim Abschmettern von Widersprüchen sollten wir bundesweit dazu aufrufen, die Sozialgerichte mit Klagen zu überhäufen.
        Es kann doch nicht sein, dass wir es widerspruchslos hinnehmen, uns immer weiter erniedrigen zu lassen!!!
        Ich werde mich am Wochende hinsetzen und ein Schreiben für die WfbM fertig machen.So ne Art Unterschriftensammlung.

        Dies nimmt mein Sohn am Montag mit.

        Kommentar


          #29
          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Ich hab' auch gerade wieder meine Meinung gesagt:

          http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

          Weitere Leserbriefe wären sicherlich hilfreich!!!!

          Kommentar


            #30
            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Ich habe mir mal die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der" Grünen" angesehen. Auszug:
            Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Regelbedarfsstufe 3 bisher nicht vorgesehen. Bei erwachsenen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die im Haushalt ihrer Eltern leben, soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ein Regelbedarf in Höhe von 287 Euro (Regelbedarfs-stufe 4) berücksichtigt werden. Mit Vollendung des 25. Lebensjahrs bilden erwerbsfähige Leistungsberechtigte wie im bisherigen Recht eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft; unabhängig von der Haushaltszugehörigkeit wird bei ihnen damit ein Regelbedarf von 364 Euro berücksichtigt.

            Die daraus resultierende ungleiche Behandlung zwischen erwachsenen haushaltsangehörigen Leistungsberechtigten im SGB XII und im SGB II findet ihre Rechtfertigung in den Systemunterschieden zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wendet sich ihrer Zielrichtung nach vornehmlich an einen dem Grunde nach erwerbsfähigen Personenkreis, der nur vorübergehend der Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen bedarf; es handelt sich um ein eher dynamisches System. Dagegen richten sich die existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe, insbesondere die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SOG XII an einen Personenkreis, der tendenziell dauerhaft auf die Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen angewiesen ist; es handelt sich um ein eher statisches System.

            Dynamisch = erwerbsfähige Arme - haben noch ne Chance
            Statisch = erwerbsunfähige (Behinderte) Arme - haben keinen Wert mehr

            Nachdem das Bundessozialgericht im Urteil vom 19.5.09 doch schon den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 im Grundgesetz verletzt sah, kann ich mir nicht vorstellen, dass obige Ausführung Bestand hat.
            Die ganze Sache wird immer diskriminierender .

            Kommentar


              #31
              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Zitat von odin Beitrag anzeigen
              Ich habe mir mal die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der" Grünen" angesehen. Auszug:
              Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Regelbedarfsstufe 3 bisher nicht vorgesehen. Bei erwachsenen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die im Haushalt ihrer Eltern leben, soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ein Regelbedarf in Höhe von 287 Euro (Regelbedarfs-stufe 4) berücksichtigt werden. Mit Vollendung des 25. Lebensjahrs bilden erwerbsfähige Leistungsberechtigte wie im bisherigen Recht eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft; unabhängig von der Haushaltszugehörigkeit wird bei ihnen damit ein Regelbedarf von 364 Euro berücksichtigt.

              Die daraus resultierende ungleiche Behandlung zwischen erwachsenen haushaltsangehörigen Leistungsberechtigten im SGB XII und im SGB II findet ihre Rechtfertigung in den Systemunterschieden zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wendet sich ihrer Zielrichtung nach vornehmlich an einen dem Grunde nach erwerbsfähigen Personenkreis, der nur vorübergehend der Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen bedarf; es handelt sich um ein eher dynamisches System. Dagegen richten sich die existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe, insbesondere die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SOG XII an einen Personenkreis, der tendenziell dauerhaft auf die Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen angewiesen ist; es handelt sich um ein eher statisches System.

              Dynamisch = erwerbsfähige Arme - haben noch ne Chance
              Statisch = erwerbsunfähige (Behinderte) Arme - haben keinen Wert mehr

              Nachdem das Bundessozialgericht im Urteil vom 19.5.09 doch schon den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 im Grundgesetz verletzt sah, kann ich mir nicht vorstellen, dass obige Ausführung Bestand hat.
              Die ganze Sache wird immer diskriminierender .

              Auch wenn ich mich wiederhole:

              Diese Meinung bitte hier in Form eines Leserbriefes veröffentlichen:
              http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

              Bitte - liebe Leute - ein paar Minuten Zeit solltet Ihr doch erübrigen können, um die Chance zu nutzen, diesen Gesetzesplan noch zu kippen.
              Und jeder kennt doch auch andere Betroffene, die man informieren kann . . . .

              Kommentar


                #32
                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Liebe Gisela,

                ich habe zwar schon 2 Leserbriefe in "kobinet" veröffentlicht, aber Du hast recht,
                ich werde auch diesen Artikel hinzufügen.

                Kommentar


                  #33
                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  hallo liebe foris.
                  meine tochter 50jahre und schwerstbehindert lebt bei mir im haushalt.
                  sie bekommt den regelsatz von 287.-euro..und mehrbedarf.von 48,79.-euro.
                  also da denke ich doch das da uns nichts mehr treffen kann,weil sie ja schon die unterste stufe hat.
                  was uns rausreisst mit den finanzen ist das pflegegeld,weil ich keinen pflegedienst nehme.
                  nur die jährliche pauschale der pflegeverhinderung,schöpfe ich mehr oder weniger aus.

                  Kommentar


                    #34
                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Hallo Elfriede,

                    die meiste Aufregung, die sich hier zeigt, kommt zwar auch wegen des fehlenden Geldes, aber - zumindest bei mir - größtenteils wegen der Unverfrorenheit der Politiker und wegen dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit gegenüber Menschen mit Behinderung.

                    Kommentar


                      #35
                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Zitat von elfriede Beitrag anzeigen
                      hallo liebe foris.
                      meine tochter 50jahre und schwerstbehindert lebt bei mir im haushalt.
                      sie bekommt den regelsatz von 287.-euro..und mehrbedarf.von 48,79.-euro.
                      also da denke ich doch das da uns nichts mehr treffen kann,weil sie ja schon die unterste stufe hat.
                      was uns rausreisst mit den finanzen ist das pflegegeld,weil ich keinen pflegedienst nehme.
                      nur die jährliche pauschale der pflegeverhinderung,schöpfe ich mehr oder weniger aus.
                      Wenn ein 50-jähriges "Kind" mit dem 287-Euro-Regelsatz plus 48,79 "in Fülle" leben kann, sei ihm diese Genügsamkeit ja gegönnt, aber nicht jeder kann sich mit Hilfe des Pflegegeldes "rausreißen".
                      Ich habe in diesem Jahr die Verhinderungspflege bereits im März aufgebraucht und habe seitdem kräftig draufgezahlt, da ich auch berufsbedingt ständig irgendwelche Betreuungen für meinen Sohn organisieren muss.
                      Mein schwerstbehinderter Sohn ist knappe 30 Jahre jünger, und ich selbst muss noch etwa 13 Jahre in die Rentenkasse einzahlen, bevor ich sie in Anspruch nehmen kann.
                      Ich denke, uns kann da sehr wohl noch was "treffen" . . .

                      Gruß
                      Gisela

                      Kommentar


                        #36
                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Zitat von elfriede Beitrag anzeigen
                        hallo liebe foris.
                        meine tochter 50jahre und schwerstbehindert lebt bei mir im haushalt.
                        sie bekommt den regelsatz von 287.-euro..und mehrbedarf.von 48,79.-euro.
                        also da denke ich doch das da uns nichts mehr treffen kann,weil sie ja schon die unterste stufe hat.
                        was uns rausreisst mit den finanzen ist das pflegegeld,weil ich keinen pflegedienst nehme.
                        nur die jährliche pauschale der pflegeverhinderung,schöpfe ich mehr oder weniger aus.

                        Elfriede dann haben sie Dich bzw. Deine Tochter seit 2005 besch... den normal gilt Deine Tochter als Haushaltsvorstand.Auch wenn Sie mit in Deinem Haushalt lebt.

                        Bitte Schreibe einen Ü-Antrag

                        Urteil des BSG Az.: B 8 SO 8/08 R.

                        Entsprechend muss unter Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) auch bei der Bestimmung des Begriffs des Haushaltsangehörigen in der RSV berücksichtigt werden, dass die Annahme einer Haushaltsersparnis nach den Regelungen des SGB II einer gegenüber den bisherigen BSHG-Regelungen abweichenden gesetzgeberischen Konzeption folgt. Während die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die Zuordnung als Haushaltsvorstand oder Haushaltsangehöriger in allen Konstellationen des Zusammenlebens für möglich hielt und dies allein von einer gemeinsamen Wirtschaftsführung im Sinne einer "Wirtschaftsgemeinschaft" abhängig machte, deren Vorliegen allerdings bei nicht miteinander verwandten oder verschwägerten Personen besonders sorgfältig zu prüfen war (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1965 - V B 152.65 -, FEVS 14, 241, 242; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Mai 1989 - 4 A 137/87 -, FEVS 41, 63, 64 f; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl 2006, § 3 RSV RdNr 12), hat der Gesetzgeber des SGB II die Annahme einer Haushaltsersparnis und Kürzung der Regelleistung nicht mehr mit einer individuellen Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse der zusammen lebenden Personen verbunden. Vielmehr geht § 20 SGB II typisierend von prozentualen Abschlägen von der Regelleistung wegen Haushaltsersparnis nur bei Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft aus (BSGE 97, 211 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 20 Nr 2). Im Unterschied zur Rechtslage nach dem Sozialhilferecht hat der Gesetzgeber des SGB II insofern bewusst auf die Normierung der Rechtsfigur eines "Haushaltsvorstands" verzichtet (BSGE 97, 211 RdNr 19 = SozR 4-4200 § 20 Nr 2 RdNr 19). Entsprechend erhielten der Beigeladene und die Klägerin bis einschließlich Mai 2005 auch Regelleistungen nach dem SGB II in Höhe von insgesamt 200 vH, weil sie keine Bedarfsgemeinschaft bildeten, sondern als "allein stehend" iS des § 20 Abs 2 SGB II angesehen wurden (vgl zum Begriff "allein stehend": BSGE 97, 211 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 20 Nr 2).

                        Kommentar


                          #37
                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                          Wenn ein 50-jähriges "Kind" mit dem 287-Euro-Regelsatz plus 48,79 "in Fülle" leben kann, sei ihm diese Genügsamkeit ja gegönnt, aber nicht jeder kann sich mit Hilfe des Pflegegeldes "rausreißen".
                          Ich habe in diesem Jahr die Verhinderungspflege bereits im März aufgebraucht und habe seitdem kräftig draufgezahlt, da ich auch berufsbedingt ständig irgendwelche Betreuungen für meinen Sohn organisieren muss.
                          Mein schwerstbehinderter Sohn ist knappe 30 Jahre jünger, und ich selbst muss noch etwa 13 Jahre in die Rentenkasse einzahlen, bevor ich sie in Anspruch nehmen kann.
                          Ich denke, uns kann da sehr wohl noch was "treffen" . . .

                          Gruß
                          Gisela

                          hallo gisela.
                          die fülle ist nicht gemeint im finanziellen sinne, ich lasse das armutsdenken nicht zu , so ist es gemeint.
                          denn das armutsdenken das tut sehr weh,das kenne ich ,und will das nicht mehr leben
                          in dieser form.
                          ich müsste also wieder mit meiner rechtsanwältin gegen das sozialamt vorgehen,und voriges jahr bin ich mit meiner anwältin gegen die plegekasse vorgegangen.mit erfolg.
                          wenn ich jetz für 5jahre nachzahlung bekäme,da wäre zwar ein gewinn,aber ,der nächste schlag wäre dann die kürzung auf diese 287.-euro.
                          ich bin zur zeit sehr müde vom kämpfen.und überlege mir das einfach mal,mit dem sozialamt.
                          zu erwägen wäre noch das ich mitglied beim vdk,werden würde,aber ich kenne den beitrags-satz im jahr nicht.
                          da jedenfalls hätte ich wahrscheinlich auch hilfe mit den ämtern.

                          Kommentar


                            #38
                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Zitat von elfriede Beitrag anzeigen
                            hallo gisela.
                            die fülle ist nicht gemeint im finanziellen sinne, ich lasse das armutsdenken nicht zu , so ist es gemeint.
                            denn das armutsdenken das tut sehr weh,das kenne ich ,und will das nicht mehr leben
                            in dieser form.
                            ich müsste also wieder mit meiner rechtsanwältin gegen das sozialamt vorgehen,und voriges jahr bin ich mit meiner anwältin gegen die plegekasse vorgegangen.mit erfolg.
                            wenn ich jetz für 5jahre nachzahlung bekäme,da wäre zwar ein gewinn,aber ,der nächste schlag wäre dann die kürzung auf diese 287.-euro.
                            ich bin zur zeit sehr müde vom kämpfen.und überlege mir das einfach mal,mit dem sozialamt.
                            zu erwägen wäre noch das ich mitglied beim vdk,werden würde,aber ich kenne den beitrags-satz im jahr nicht.
                            da jedenfalls hätte ich wahrscheinlich auch hilfe mit den ämtern.

                            Liebe Elfriede,

                            genau damit spekuliert unsere "christliche" Regierung doch:
                            Je erschöpfter wir sind, desto weniger Gegenwehr ist von uns zu erwarten.

                            Ich habe nun wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass man mit wenigen Minuten Zeitaufwand mit einem Leserbrief in den Kobinet-Nachrichten die Chance vergrößern kann, die Regelsatzkürzung noch zu kippen - und zwar, indem man zu diesem Thema einen Leserbrief schreibt:
                            http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

                            Da unsere Politiker keine andere Sprache verstehen, sollte man Ihnen mal mitteilen, wie viele Heimkosten wir ihnen durch unsere Betreuungsleistungen ersparen.

                            Ansonsten bin auch ich jetzt an einem Punkt angekommen, an dem ich mich nicht mehr in der Lage sehe, mich hier weiterhin an Diskussionen zu beteiligen.
                            Ich bin 53 Jahre alt, habe zwei Kinder allein großgezogen, und nachdem meine Tochter ihr Studium beendet hat und jetzt ihr eigenes Leben lebt, betreue und pflege ich meinen schwerstbehinderten Sohn immer noch zu Hause - Windeln wechseln, schlaflose Nächte usw.
                            Während er tagsüber in der WfbM ist, verdiene ich meinen Lebensunterhalt.
                            Ich bin erschöpft und ziehe mich bei intakt jetzt zurück.
                            Auch wenn ich manchmal über meine Belastungsgrenze hinausgehe, ziehe ich spätestens dann die Reißleine, wenn ich realisiere, dass kein feedback ankommt.
                            Mit wenigen Ausnahmen (und an diejenigen allerherzlichsten Dank!) hat kaum jemand die paar Minuten Zeit aufgebracht, um unser Anliegen bei kobinet zu unterstützen.
                            Daher werde auch ich jetzt wieder etwas mehr an mich selbst denken . . . und an meinen Sohn!
                            Viel Glück miteinander!
                            Gisela

                            Kommentar


                              #39
                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Hallo miteinander,

                              ich habe eben eine email mit folgender Info bekomen, die ich gerne an euch weiter gebe:

                              Der
                              Menschen mit geistiger Behinderung in Nordrhein-Westfalen
                              meldet:

                              Urteile und gesetzliche Veränderungen, die in diesem Jahre erfolgt sind und im
                              sozialen Bereich zum Teil ab 1. Januar 2o11 in Kraft treten, haben uns veranlasst,

                              noch im Dezember dieses Jahres, Sie auf wichtige Neuerungen hinzuweisen.

                              Auf der Seite vom LVEB kommt man über den Klick auf "Infos" auf die Seite der Downloads, dann runter scrollen zur aktuellen Info vom Dezember 2010.

                              Viele Grüße
                              Kirsten


                              Kommentar


                                #40
                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Hallo Gisela,

                                zuerst möchte ich mich recht herzlich für deine Einträge bedanken. Du warst hierbei eine große Hilfe. Dass du eine Resonanz, wie du sie dir vorstellst nicht erzwingen kannst, liegt auf der Hand. Viele hier im Forum suchen nämlich gerade den Weg der Selbsthilfe durch das Internet weil sie z.B. Alleinerziehende sind und keine Selbsthilfegruppen vorort aufsuchen können, oder weil sie tagsüber größtenteils damit beschäftigt sind, ihren Tagesablauf zu meistern. Wir wissen nur zu genau, wie es ist, wenn man morgens zuerst das behinderte Kind versorgen muss, es zeitlich schaffen muss, das Kind in den Bus zu bekommen um dann auf dem schnellsten Weg zur Arbeit zu kommen. Der Arbeitsplatz ist nicht unbedingt gesichert, wenn man öfter mal ausfällt, weil das behinderte Kind krank geworden ist, ein großer Anfall morgens zum Frühstück auftritt, oder auch andere unvorhergesehene Dinge passieren, die nun mal zu "unserem" Leben mit einem behinderten Kind dazu gehören. Wenn wir dann nach Hause kommen, haben wir ein wenig Zeit, unseren Haushalt zu ordnen, aber dann kommt schon wieder unser Kind und das beansprucht in vielen Fällen eine 24 Stunden Betreuung. Spätestens, wenn es gut geht, haben wir unser Kind gegen 22 Uhr im Bett und alle Pflege ist erledigt. Auch das Windeln, absaugen, inhalieren und was sonst noch so anfallen kann. Schon auf dem Zahnfleisch kriechend räumen wir die Küche auf, nehmen die netten Briefe, wie die z.B. von der Kindergeldkasse zur Hand und arbeiten an dieser Baustelle weiter. Dabei finden wir nun vielleicht auch die Zeit mal bei Intakt vorbeizuschauen. Hilfreiche Einträge wie deine sind in solchen Momenten dann ein Glücksfall. Vielleicht genau die, die wir gerade gesucht und gebraucht haben. Aber nicht immer wollen wir gefordert, oder auch aufgefordert werden. Die Ämter und Behörden und unser ganzes Leben stellt eine Forderung an uns. Du hast es von dir selbst sehr gut beschrieben. Du hast auch beschrieben, dass deine Tochter jetzt mit dem Studium fertig ist. Das ist doch schön und du kannst dich glücklich schätzen, dass es auch solch positive Momente in deinem Leben gibt. Viele User hier bei uns haben nur das eine Kind, von dem sie hier berichten. Ich bin aber auch überzeugt, dass dir hier sehr viele User nachempfinden können, wie du dich gerade fühlst. Dafür haben wir ja auch unseren smiley mit der Wand. Wie auch immer, wir haben 24 Stunden geöffnet und jeder der Hilfe sucht und/oder auch Hilfe geben kann, oder auch nur mitlesen möchte, ist bei uns herzlich willkommen.
                                Alles Gute für dich und deine Kinder,

                                Kirsten

                                Kommentar


                                  #41
                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  liebe gisela.
                                  wir wissen alle das das leben für uns ein kampf ist.
                                  mit ämtern behörden,und und und.
                                  kirsten hat es sehr gut beschrieben.
                                  ich sage immer,als wenn wir nicht genug zu tun hätten mit unseren behinderten kindern,nein.....wir werden auch noch fertig gemacht von den ämtern.
                                  mit den briefen an die politiker hier im forum.
                                  wäre es ein wunder wenn es was bringen würde.
                                  es geht nicht um menschenwürde.nein...es geht nur um das geld.
                                  sonst nichts.
                                  ich bin mit 70jahren ,richtig müde zur zeit,werde mich aber wieder erhohlen,und heute schreibe ich an das sozialamt wegen dem regelsatz,wo sie meine tochter besch
                                  haben.hilft es nichts gehe ich zu meiner bewährten rechtsanwältin.
                                  also weiter kämpfen.auch muss ich nach 2jahren wohnen hier ausziehen,weil meine tochter den hausfrieden stört.so ist das leben.wehe, wenn die leute behindert sind alt oder krank....oder einfach anders-als andere.aber macht ja nichts.
                                  was uns nicht umwirft macht uns einfach stärker.
                                  ich wünsche dir alles erdenklich gute,und viel stärke auf deinem weiteren weg.

                                  Kommentar


                                    #42
                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Hallo Elfriede,
                                    gut, dass du den Widerspruch so schnell angehst.
                                    Wie dem Link von Kirsten zu entnehmen ist, soll das Gesetz § 44 SGB X mit der rückwirkenden Änderung ab Januar geändert und auf ein Jahr statt 4 Jahre rückwirkend beschränkt werden. Deshalb unbedingt so bald wie möglich abschicken, damit für euch noch die alte Regelung gilt.

                                    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
                                    "§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
                                    (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
                                    (2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
                                    (3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
                                    (4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag."

                                    LG, amai

                                    Kommentar


                                      #43
                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Der DGB hat - Eine rechtsgutachterliche Stellungnahme – von Prof. Dr. jur. Johannes Münder-TU-Berlin-Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht zur Verfassungsmässigkeit der Regelbedarfe erstellen lassen.

                                      Auch für die Regelbedarfstufe 3.

                                      Nachdem das Gutachten, auch nur für Reg.3, für diese Seite zu umfangreich wäre, hier nur das Fazit:

                                      Damit hat für diese Regelbedarfsgruppe eine Ermittlung der erforderlichen Tatsachen nicht stattgefunden, logischerweise ist auch die Darlegung der Berechnungsschritte mit nachvollziehbarem Zahlenwerk nicht gegeben. Insofern ist der Gesetzgeber hinsichtlich dieser Regelbedarfsstufe 3 seiner Pflicht zur Ermittlung, zur transparenten Darstellung und zur Begründung nicht nachgekommen.

                                      Insofern ist der RegE diesbezüglich verfassungsrechtlich nicht hinreichend abgesichert.

                                      Kommentar


                                        #44
                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Liebe Elfriede,

                                        ich drücke dir die Daumen, dass du bald wieder zu Kräften kommst. Das mit dem Umzug ist ja auch nicht gerade ein einfaches Projekt, was ihr da vor euch habt.

                                        Es ist schade, dass Nichtbetroffene mal wieder über den Sinn eines Lebens entscheiden. Gerade wenn wir als Betroffene seitens der Regierung als weniger wert degradiert werden, dann macht es doch den Weg für unsere Mitmenschen frei, auch so über unsere Angehörigen und uns zu denken. Im Prinzip steuert man damit gegen das ganze Projekt "Inklusion" an.

                                        Das Ausmaß der Sparmaßnahmen wird auch noch gar keine Ende sehen. Das ist meiner Meinung nach nur die Spitze des Eisberges.

                                        Gut, dass wir einander haben,
                                        l.G.
                                        Kirsten

                                        Kommentar


                                          #45
                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Zitat von amai Beitrag anzeigen
                                          Hallo Elfriede,
                                          gut, dass du den Widerspruch so schnell angehst.
                                          Wie dem Link von Kirsten zu entnehmen ist, soll das Gesetz § 44 SGB X mit der rückwirkenden Änderung ab Januar geändert und auf ein Jahr statt 4 Jahre rückwirkend beschränkt werden. Deshalb unbedingt so bald wie möglich abschicken, damit für euch noch die alte Regelung gilt.

                                          http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
                                          "§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
                                          (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
                                          (2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
                                          (3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
                                          (4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag."

                                          LG, amai
                                          liebe amai.
                                          ich hab den brief heute morgen schon im briefkasten des sozialamtes eingeworfen.
                                          auf jeden fall,werde ich diese geschichte durchziehen.
                                          und ich werde hier dann berichten.
                                          nur gut das es das forum hier gibt,und wer will,kann da viel wissen heraus ziehen.
                                          danke all ihr lieben,wo mir helfen,und wo es wirklich ein füreinander und miteinander gibt.
                                          Zuletzt geändert von Volker; 05.12.2010, 22:08. Grund: Zitat korrekt beendet

                                          Kommentar


                                            #46
                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                                            .............
                                            Ich habe nun wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass man mit wenigen Minuten Zeitaufwand mit einem Leserbrief in den Kobinet-Nachrichten die Chance vergrößern kann, die Regelsatzkürzung noch zu kippen - und zwar, indem man zu diesem Thema einen Leserbrief schreibt:
                                            http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t
                                            ............
                                            Da unsere Politiker keine andere Sprache verstehen, sollte man Ihnen mal mitteilen, wie viele Heimkosten wir ihnen durch unsere Betreuungsleistungen ersparen.
                                            ...........
                                            Ich bin erschöpft und ziehe mich bei intakt jetzt zurück.
                                            Auch wenn ich manchmal über meine Belastungsgrenze hinausgehe, ziehe ich spätestens dann die Reißleine, wenn ich realisiere, dass kein feedback ankommt.
                                            Mit wenigen Ausnahmen (und an diejenigen allerherzlichsten Dank!) hat kaum jemand die paar Minuten Zeit aufgebracht, um unser Anliegen bei kobinet zu unterstützen.

                                            Gisela
                                            Liebe Gisela,

                                            auch wenn ich im Prinzip Deine Gedanken nachvollziehen kann, bin ich nun doch etwas "enttäuscht" über Dein vorzeitiges "Handtuchwerfen" hier.
                                            Ein paar Gedanken dazu.
                                            Ich bin froh, hier solche Personen wie Dich zu finden, die mit ihrem Fachwissen versuchen, den Betroffenen tatkräftig unter die Arme zugreifen. Ich weiß auch, was das für eine Belastung für Dich ist. Mir geht es ähnlich, ganze Woche keine Zeit, am WE alles an Arbeit nachholen, was so angelaufen ist. Man hat oft einfach keine Zeit mehr....
                                            Und auch keinen Lust! Man muss mal luftholen.
                                            Aber bitte bedenke, das die meisten hier gesetzestechnisch vollkommen planlos sind. Gerade deshalb ist Hilfe von Fachleuten Deines Kalibers dringend nötig, um gegen diesen korrupten Staat vorzugehen (sorry, meine Meinung). Die Menge an Gesetzen, Informationen und Meinungen sind überwältigend, zum Teil vollkommen konfus und wirken auf mich oft nicht ausgegoren.
                                            In diesem lobbiistischem Staat ist der Mensch mittlerweile nichts mehr wert. Hauptsache, die Großaktionäre, die Industrie und andere "Großverdiener" haben ihre Rendite und können ihr Geld außer Landes schaffen.
                                            Ob das alles im Sinne des sozialen Kapitalismus ist, welchen die Gründungsväter der BRD aufbauen wollten bzw. ja auch aufgebaut haben, wage ich zu bezweifeln.
                                            Der Mittelstand wird kontinuierlich "erdrückt", obwohl dieser Staat eigentlich auf ihm aufbaut. Der keine Mann rutscht immer mehr in die Armut. Und am schlimmsten trifft es die, die sich nicht wehren können.

                                            Die Herrschaften oben in Berlin nehmen überhaupt nicht wahr, das sie vom "Volk" gewählt wurden. Demzufolge ist ihnen die Jacke näher als die Hose. Ihre Extrazuwendungen bekommen sie von den Sponsoren der Parteien, nicht von uns kleinen Leuten. Sie müssen unbedingt die ersten 4 jahre durchhalten, wegen der Pension.

                                            Es hat in diesem Staat keinen Sinn, z.B. einen Brief nach Berlin zu schreiben und auf Besserung zu hoffen. Mal abgesehen, das der Brief sofort im Müll landet, ist eine einzelne Beschwerde nicht relevant!
                                            In soweit hast Du Recht, nur zusammen kann man vielleicht was erreichen.
                                            Aber die Leute sind zermürbt ob der dauernden Streitigkeiten, sie sind kraftlos geworden und sehen keinen Sinn mehr in einer Auflehnung.
                                            Genau das ist gewollt, auch da stimme ich Dir zu.

                                            Auch wenn jeder auf dem Osten rumgehackt hat und das sicher auch noch tut.
                                            Aber mal ne kleine Anektode aus der Zeit, passt hervorragend hierher.
                                            1988 waren "wir" mit unserem kleinen Sohn schwanger. Lebten in einer alten Wohnung mit Toilette eine halbe Treppe tiefer, Ofenheizung, kein Bad, im Winter hat die Wand im Schlafzimmer geglitzert vom Frost.
                                            Trotz der Behinderung des Großen hatte sich ne ganze Zeit nicht viel getan wegen einer Neubauwohnung. Die Wohnungsgenossenschaft, in welcher ich Mitglied war, wollte auch nicht so richtig (O-Ton: Ihr Kind könnte ja eine Totgeburt sein, da können wir Ihnen noch keine 4 Raumwohnung zuweisen).
                                            Da ja im Sozialismus die Arbeiter und Bauern die "Macht" hatten , war natürlich immer gut, genau das so anzubringen.
                                            Ich schrieb damals unter Zuhilfenahme meiner Mutter einen Brief nach Berlin, Amt für Eingaben. Mit Erwähnung der o.g. Regel des Sozialismus habe ich die Sachlage dargelegt und um Hilfe gebeten.
                                            Keine 2 Wochen später war Antwort da. Man könne zwar nicht direkt eingreifen, da die Aufteilung der Kompetenzen dies verbiete, aber man habe die Sache an die zuständigen Stellen in Suhl weitergeleitet . Eine Woche später kam ein Schreiben von der Genossenschaft, in welchem mir 3 Wohnungen angeboten wurden.
                                            Auch wenn im Sozialismus, oder was immer wir da hatten, vieles Murks war. Aber es war auch einiges bedeutend besser. Zum Beispiel war nach der Geburt eines Kindes alles geklärt, und zwar bis das Kind ins Arbeitsleben entlassen wurde. Krippe, Kindergarten, Impfungen, Schule, Penne, Lehre etc.. Das KG kam mit der Post, ohne Antrag. Wenn wie bei uns die Behinderung von Ärzten nachgewiesen war, kam das Geld mit der Post, ohne Antrag. Alles kein Thema. Verhungert ist auch keiner. Es hatte jeder Arbeit, unter welchen Umständen auch immer. In den Wohnhäusern hat jeder jeden gekannt, ein freundliches Miteinander war meist gegeben, Hilfe von den Leuten immer zu erwarten. Arbeitslose gab es nicht (offiziell), die Arbeitsscheuen wurden "entfernt" (bin ich auch heute noch dafür).
                                            Da alle! relativ wenig hatten, gab es kaum Neid, keiner musste sich vor der Nachbarschaft beweisen. Die Mauscheleien waren schon heftig: besorgst du mir dies, besorge ich dir das...., aber was ist da heute anders? Es gibt zwar alles, aber die meisten könne es sich gar nicht leisten. Ich bin z.B. noch nie in den Urlaub geflogen. Hat zwar mit "leisten können" nix zu tun, da wir uns lieber mit dem Auto die Gegend anschauen, in der wir unseren Urlaub verbringen. Aber bevor ich Unsummen an Geldern in eine Urlaubsreise investiere, sorge ich lieber dafür, das es meiner Familie gut geht. Das ist wohl wichtiger als solch Vergänglichkeiten wie z.B. teure Urlaube.

                                            Nicht das hier jemand denkt, ich war damals staatskonform. Eher im Gegenteil, ich habe rumgemotzt, meine Kaderakte (Personalakte) sah entsprechend aus. Genug Verwandschaft im Westen, 50km von der Grenze gewohnt, also nur Westfernsehen. Ich möchte nicht meine Stasiakte einsehen.........
                                            Aber egal, der Tenor meiner "Erzählung": im Osten war der kleine Mann noch in der Lage, unter Ausnutzung der Proklamationen des Staates etwas zu bewirken. Und zwar im Notfall auch allein!
                                            Heute nicht mehr denkbar. Wenn man nicht Unmengen an Gleichgesinnten um sich schart, findet man kein Gehör mehr. Jedes Schlupfloch wird von den Ämtern ausgenutzt. Gerade das finde ich ganz schlimm. Eigentlich sollte einem das SA doch helfen, die z.T. extremen Mehrbelastungen zu bewältigen.

                                            Von daher, Gisela, bitte ich Dich, die Leute zu verstehen.
                                            Wenn jemand wie Elfriede 50 Jahre!!! dieser Behördenwillkür ausgesetzt ist, kann man die zeitweilige Mut- bzw. Kraftlosigkeit verstehen.
                                            Du bist jeden Tag an solchen Problemen dran. Wir nicht, aber wir haben schon an unseren eigenen zu knappern.

                                            Alos bitte, bleib uns erhalten, auch wenn nicht jeder Deinem Aufruf immer gleich folgt.

                                            Die anderen Forumsteilnehmer bitte ich wegen meiner größzügigen Ausschweifungen um Nachsicht. Musste mal runter.......

                                            LG
                                            Stefan

                                            Kommentar


                                              #47
                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Zitat von elfriede Beitrag anzeigen
                                              liebe amai.
                                              ich hab den brief heute morgen schon im briefkasten des sozialamtes eingeworfen.
                                              auf jeden fall,werde ich diese geschichte durchziehen.
                                              und ich werde hier dann berichten.
                                              nur gut das es das forum hier gibt,und wer will,kann da viel wissen heraus ziehen.
                                              danke all ihr lieben,wo mir helfen,und wo es wirklich ein füreinander und miteinander gibt.
                                              @elfriede:

                                              Ich drück Dir ganz fest die Daumen.
                                              Ich werde jetzt wohl auch grundsätzlich den Anwalt einschalten. Seiner Erfahrung nach scheint es hier in Suhl sinnvoll zu sein, das ein Anwalt dem Amt mitteilt, das er Dich vertritt. Das scheint die Sache, zumindest hier, etwas zu vereinfachen.
                                              Auch habe ich eingedenk der jetzigen Erfahrungen mit der Abzweigung auch keine Lust mehr, alles allein zu bewerkstelligen. Man wird halt müde......

                                              Also, Kopf hoch. Wir werden uns doch wohl nicht unterkriegen lassen.

                                              LG
                                              Stefan

                                              Kommentar


                                                #48
                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
                                                @elfriede:

                                                Ich drück Dir ganz fest die Daumen.
                                                Ich werde jetzt wohl auch grundsätzlich den Anwalt einschalten. Seiner Erfahrung nach scheint es hier in Suhl sinnvoll zu sein, das ein Anwalt dem Amt mitteilt, das er Dich vertritt. Das scheint die Sache, zumindest hier, etwas zu vereinfachen.
                                                Auch habe ich eingedenk der jetzigen Erfahrungen mit der Abzweigung auch keine Lust mehr, alles allein zu bewerkstelligen. Man wird halt müde......

                                                Also, Kopf hoch. Wir werden uns doch wohl nicht unterkriegen lassen.

                                                LG
                                                Stefan

                                                hallo stefan.
                                                nein wir werden uns nicht untergriegen lassen.
                                                wenn halt kämpfen angesagt ist.
                                                dann halt eben kämpfen.
                                                werde am dienstag ,meine anwältin anrufen,da hat sie wieder dienst.
                                                sie sagt mir dann ob ich erst einen wiederspruch abwarten muss,eh sie tätig werden kann.
                                                weil bei mir geht es ja auf beratungshilfe.
                                                ohne rechtsbeistand komme ich in diesem leben,und dieser lage in der ich bin nicht aus.
                                                und das immer allein.
                                                und du hast recht,man wird halt müde...
                                                und müde leute geben ruhe.
                                                nur ich erhohle mich wieder,und dann geht es halt eben ran,an die arbeit.
                                                also toi ,toi,toi.für uns .wir schaffen das.

                                                Kommentar


                                                  #49
                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant


                                                  jetzt auch bei den nachdenkseiten

                                                  Kommentar


                                                    #50
                                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                    Lebenshilfe fordert Bundesrat zur Ablehnung der Hartz-IV-Neuregelung auf

                                                    Berlin (kobinet) Als willkürlich bezeichnet die Bundesvereinigung Lebenshilfe die in den Hartz-IV-Neuregelungen verankerte Bemessung des Existenzminimums für erwachsene Menschen mit Behinderungen, die mit ihren Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Daher fordert der Verband die Länder auf, die Neuregelung im Bundesrat abzulehnen.
                                                    [...] Besonders bitter ist nach Ansicht der Lebenshilfe die Neuregelung für die Familien, bei denen die erwachsenen Angehörigen wohnen. Ihre Hilfsbereitschaft wird nicht anerkannt, sondern geschwächt. [...]
                                                    Quelle und kompletter Text: kobinet

                                                    Kommentar

                                                    Online-Benutzer

                                                    Einklappen

                                                    12 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 12.

                                                    Lädt...
                                                    X