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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Zitat von rosifi Beitrag anzeigen
    Den Leistungsempfängern kann man aber diese Mehrbelastung zumuten.
    die bekommen ja bald auch 5 Euro mehr pro Monat. Da können sie die 6,47 Euro locker auffangen.
    Und die behinderten Grundsicherungsempfänger, die keinen eigenen Haushalt führen (können), bekommen 68 Euro weniger und dürfen dann kalt duschen und wohnen.
    Das klingt wirklich "logisch"

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Hallo Inge ,

      bloß net aufregen. Da mein Mann zur Zeit krank ist komme ich morgens endlich wieder dazu Nachrichten zu sehen und heute Morgen war Martin Reucher( das ist der Mann der alles ins Rollen gebracht hat) bei ARD und ZDF zu Gast und so wie er meinte liegt das ganze bald wieder beim Bundesverfassungsgericht .

      Regelsätze Kinder nicht verfassungswidrig und und und Da die Berechnung nicht transparten ist , Im Regelsatz für Kinder stimmt einiges nicht.

      LG
      Uta

      Hier ist Herr Reucher zu finden

      http://www.bochum-juristisch.de/reucher.htm
      Zuletzt geändert von Seti; 07.01.2011, 13:45.

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Die Regelbedarfsstufe 3 bestimmt die Höhe des Regelbedarfs für eine erwachsene Person, die keinen eigenen Haushalt führt, weil sie im Haushalt anderer Personen lebt und die haushaltsgebundenen Kosten durch diese anderen Personen bereits abgedeckt sind. Gleiches gilt für erwachsene Leistungsberechtigte, die in einer stationären Einrichtung leben. Der Anteil von 80 Prozent steht in unmittelbaren Zusammenhang mit den der Regelbedarfsstufe 2 zugrunde liegenden Aufteilung von 180 Prozent auf zwei Erwachsene. Dem Anteil von 80 Prozent liegt keine spezielle Sonderauswertung der EVS 2008 zugrunde. Allerdings lässt sich aus den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben des Einpersonenhaushalts mit normativen Entscheidungen über die Zuordnung von haushaltsbedingten Verbrauchsausgaben der Wert von 80 Prozent für eine zweite Person bestätigen.
        Quelle und kompletter Text: FDP

        Positiv ist daneben die neue Regelbedarfsstufe 3 für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Sie ist sachgerecht, weil ohne eigenen Haushalt deutlich geringere Lebenshaltungskosten anfallen. Ein klarere Ableitung der Reduzierung aus den Statistiken wäre allerdings zu begrüßen. Es wäre im Sinne der Rechtsklarheit außerdem wünschenswert, wenn in der Begründung ausdrücklich ausgeführt würde, dass die auf der derzeitigen Rechtslage ergangene Rechtsprechung der Sozialgerichte zur Regelsatzhöhe von erwachsenen Leistungsberechtigten ohne eigenen Haushalt nicht fortgeführt werden kann, sondern vielmehr abgeändert werden muss.
        Quelle und kompletter Text: Städteverband SH


        ____ ____ ____ ____ ____ ____

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Hallo Inge,

          irgendwo muss man doch mit dem Sparen beginnen. Also fängt man eben mal bei den Schwächsten der Gesellschaft an.

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Zitat von rosifi Beitrag anzeigen
            Den Leistungsempfängern kann man aber diese Mehrbelastung zumuten.

            Das beim WW einiges nicht stimmt und viele Argen hier besch... haben ist seit längeren bekannt das von der Lüge wieder alles runter spielt war klar
            Solche Leute sollten noch mal zur Grundschule Mathe 6 setzen

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
              Quelle und kompletter Text: FDP


              Quelle und kompletter Text: Städteverband SH


              ____ ____ ____ ____ ____ ____
              Mit der Aussage haben die sich selber ins Knie geschossen

              BVerfG: „Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (…), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (…) .“
              Und nix anderes sagt das BVerfG in seinem Urteil , aber das wird völlig ignoriert

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Hallo,

                den Leistungsempfängern wird meiner Meinung nach kein Nachteil entstehen.
                Vorher war die Warmwasserleistung im Regelbnedarf enthalten und wurde dann von der Zahlung für Unterkunft und Heizung abgezogen.

                Nachdem es jetzt in der Regelleistung nicht mehr enthalten ist, kann es nicht mehr abgezogen werden.

                Darum bleiben die für Unterkunft und Heizung zuständigen Städte und Kommunen
                auf diesen Kosten sitzen.

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Zitat von odin Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  den Leistungsempfängern wird meiner Meinung nach kein Nachteil entstehen.
                  Vorher war die Warmwasserleistung im Regelbnedarf enthalten und wurde dann von der Zahlung für Unterkunft und Heizung abgezogen.

                  Nachdem es jetzt in der Regelleistung nicht mehr enthalten ist, kann es nicht mehr abgezogen werden.

                  Darum bleiben die für Unterkunft und Heizung zuständigen Städte und Kommunen
                  auf diesen Kosten sitzen.
                  hihi und die Kommunen wollen die Kosten nicht tragen viel sind so und so schon pleite

                  Aber Frau Lügenbein will davon nix wissen es sei ja nicht Aufgabe des Bundes

                  Und so geht es munter weiter

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    so, jetzt habe ich auch noch den Westerwelle bei abgeordnetenwatch angeschrieben...

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Das habe ich am 11.12.10 an Westerwelle geschrieben:

                      Sehr geehrter Herr Westerwelle,

                      ich bin etwas verwirrt.
                      Ihre Aussage ist doch immer, dass „Arbeitende“ mehr haben müssen als „Nichtarbeitende“.
                      Wie passt es dann zusammen, dass mein geistig behinderter 35 jähriger Sohn, der in einer
                      Werkstatt für Behinderte Vollzeit arbeitet (KFZ-Teile) durch die Regelbedarfsstufe 3 zwanzig
                      Prozent weniger Regelleistung erhalten soll, als ein ALG II-Bezieher über 25 Jahre der nicht arbeitet.

                      Bitte erklären Sie mir diese dem Grundgesetz widersprechende ,diskriminierende Handlungsweise.

                      Keine Reaktion

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        gute Frage! Respekt!!!

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Hallo,
                          das finde ich eine gute Frage.

                          @Inge auf Antworten bin ich gespannt.

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Zitat von odin Beitrag anzeigen
                            Das habe ich am 11.12.10 an Westerwelle geschrieben:

                            Sehr geehrter Herr Westerwelle,

                            ich bin etwas verwirrt.
                            Ihre Aussage ist doch immer, dass „Arbeitende“ mehr haben müssen als „Nichtarbeitende“.
                            Wie passt es dann zusammen, dass mein geistig behinderter 35 jähriger Sohn, der in einer
                            Werkstatt für Behinderte Vollzeit arbeitet (KFZ-Teile) durch die Regelbedarfsstufe 3 zwanzig
                            Prozent weniger Regelleistung erhalten soll, als ein ALG II-Bezieher über 25 Jahre der nicht arbeitet.

                            Bitte erklären Sie mir diese dem Grundgesetz widersprechende ,diskriminierende Handlungsweise.

                            Keine Reaktion
                            Hallo Odin,

                            eine ähnliche Anfrage hat der Herr Westerwelle vor einiger Zeit auch von mir bekommen. Ich bekam eine Textbausteinantwort ohne wirklichen Bezug auf mein Anliegen. Auf weitergehende Anfragen blieb das Büro Westerwelle stumm.

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Zitat von Fine Beitrag anzeigen
                              @Inge auf Antworten bin ich gespannt.
                              wir werden uns vermutlich damit abfinden müssen, dass es die von Rosmarie beschriebenen Textbausteine geben wird
                              Aber es für mich einfach wichtig, dass "die da oben" wissen, dass es uns gibt

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Hallo Inge,

                                heißt Textbaustein Standardschreiben? Oder wie sieht so ein Schreiben aus?

                                Uns gibt es. Ja.

                                Ich finde es wirklich toll, was für Mühe Ihr Euch für Eure und unsere Kinder teilweise macht.

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Hallo Fine,
                                  das Textbausteinschreiben schaut wohl so aus :

                                  Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 festgestellt, dass die Berechnung der Regelsätze für das Arbeitslosengeld II, wie von der damaligen rot-grünen Bundesregierung festgelegt, verfassungswidrig ist. Unsere Koalition behebt diesen Fehler jetzt. Wir haben eine gerechte, sachlich fundierte und vor allem nachvollziehbare Entscheidung zur Zukunft von Hartz IV getroffen. Wir brauchen eine faire Balance zwischen denjenigen, die auf Hilfe angewiesen sind, und denjenigen, die diese Hilfe mit ihrer Arbeit und ihren Steuern erst möglich machen.

                                  Unser Sozialstaat hat zwei besonders wichtige Aufgaben: Denen zu helfen, die in Not geraten, aber auch diejenigen, die arbeiten können, anzuhalten, ins Arbeitsleben zurückzufinden. Es geht darum, dass der Sozialstaat Einstieg und Aufstieg fordert, aber auch fördert. Deshalb engagiert sich die Bundesregierung besonders für Kinder und Jugendliche, indem wir für neue Bildungschancen sorgen. Kinder, die was lernen, haben es später im Leben leichter.

                                  Die Reform des Sozialstaates ist erforderlich - und wir sind dafür gewählt, sie durchzusetzen. Die Freien Demokraten bleiben dabei: Wenn man arbeitet, muss man mehr haben, als wenn man nicht arbeitet. Für diesen Kurs setzen wir auf Ihre Unterstützung.

                                  Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.
                                  In meinem Schreiben ging es im übrigen um schwerstbehinderte und schwerstkranke Kinder, deren Eltern froh sind, wenn sie den Tag heil überstehen.
                                  "Kinder, die was lernen, haben es später im Leben leichter", war bei der Antwort völlig fehl am Platz.


                                  Ich gebe Inge vollkommen recht, dass man mit dem An- und Nachfragen nicht lockerlassen darf - auch wenn immer wieder die gleichen lapidaren Antworten kommen.

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                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift.
                                    außerdem freuen sich die Parteien sogar über unsere Anfragen

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                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Hallo zusammen,
                                      in den Nachrichten die ich leider nicht ganz vollständig gesehen habe waren in der Arbeitsgruppe, in der die Verhandlungen laufen folgende Politiker erkennbar:
                                      Frau Scheswig, SPD, Herr Heil, SPD, Herr Kuhn, Grüne.

                                      Vielleicht sollte man denen auch noch was schicken, damit sie wissen worüber sie noch verhandeln und reden müssen?

                                      LG, amai

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                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Zitat:
                                        Die Regelbedarfsstufe 3 bestimmt die Höhe des Regelbedarfs für eine erwachsene Person, die keinen eigenen Haushalt führt, weil sie im Haushalt anderer Personen lebt und die haushaltsgebundenen Kosten durch diese anderen Personen bereits abgedeckt sind. Gleiches gilt für erwachsene Leistungsberechtigte, die in einer stationären Einrichtung leben. Der Anteil von 80 Prozent steht in unmittelbaren Zusammenhang mit den der Regelbedarfsstufe 2 zugrunde liegenden Aufteilung von 180 Prozent auf zwei Erwachsene. Dem Anteil von 80 Prozent liegt keine spezielle Sonderauswertung der EVS 2008 zugrunde. Allerdings lässt sich aus den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben des Einpersonenhaushalts mit normativen Entscheidungen über die Zuordnung von haushaltsbedingten Verbrauchsausgaben der Wert von 80 Prozent für eine zweite Person bestätigen.

                                        Quelle und kompletter Text: FDP
                                        Hallo Inge,

                                        was ist mit einer dritten und vierten Person und wer führt eigentlich keinen eigenen Haushalt als erwachsener Mensch?

                                        Es bleibt dabei, egal wieviel dazu geredet wird:

                                        1. der Anwendungsbereich der Stufe 3 ist völlig unklar und wird daher höchstwahrscheinlich durch die Agenturen willkürlich gehandhabt

                                        2. es gibt keine belastbaren Fakten für die Kürzung, es gibt nur Annahmen.

                                        LG Michael

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                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Hallo amai,

                                          vielen Dank für die Info!! Da werde ich mich später mal dransetzen....



                                          Hallo Michael,

                                          ja, diese "Berechnung" ist schlicht und einfach eine willkürliche Kaffeesatzleserei, die vor den Sozialgerichten kaum eine Chance haben wird.
                                          Mich ärgert nur, dass ich überhaupt vor das Gericht gezwungen werde...

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                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Unser Sozialstaat hat zwei besonders wichtige Aufgaben: Denen zu helfen, die in Not geraten, aber auch diejenigen, die arbeiten können, anzuhalten, ins Arbeitsleben zurückzufinden. Es geht darum, dass der Sozialstaat Einstieg und Aufstieg fordert, aber auch fördert. Deshalb engagiert sich die Bundesregierung besonders für Kinder und Jugendliche, indem wir für neue Bildungschancen sorgen. Kinder, die was lernen, haben es später im Leben leichter.
                                            Ich hab mir angewöhnt Dinge auseinanderzunehmen

                                            Denen zu helfen, die in Not geraten,
                                            Aha die in Not geraten

                                            das jemand heute schneller sein Job verlieren kann ist allen bewusst wird ja von unserer Reg. noch gefördert Billiglöhne Zeitarbeit und und und

                                            Wer hat hier die Not herbei geführt

                                            aber auch diejenigen, die arbeiten können, anzuhalten, ins Arbeitsleben zurückzufinden.
                                            Ohja mit Sinnlosmaßnahmen Ein Euro Jobs usw.

                                            Vollzeitstellen sind rar wer eine bekommt ist wie ein sechser im Lotto
                                            Auf der anderen Seite muss ich aber auch Arbeitgeber in die Kritik nehmen

                                            Lieber 10 400 Euro Stellen als 2 Festanstellungen bekannt dafür Einzelhandel

                                            Was hat das mit unseren Kindern zu tun.

                                            Die bekommen keine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt bedingt durch Ihre Behinderungen und durch die Pflegestufen wie zum Beispiel bei uns jetzt.

                                            Gut mein Sohnh könnte jetzt auch zu Hause sitzen und Hartz4 kassieren oder er hätte EU Rente beantragen können wollte er nicht und auch wir nicht also ist er in die WfbM geht dort 8 Stunden seiner Arbeit nach

                                            Wird aber jetzt bestraft weil er nicht ins betreute Wohnen will sondern zu Hause in seiner gewohnten Umgebung bleiben will. Was ja im eigentlichen Sinn viel ,,Kostengünstiger'' ist.

                                            Deshalb engagiert sich die Bundesregierung besonders für Kinder und Jugendliche, indem wir für neue Bildungschancen sorgen. Kinder, die was lernen, haben es später im Leben leichter.
                                            Das ist der größte Witz

                                            Bildungschancen im dem Gutscheine ausgegeben werden . Für Nachhilfe , Musikvereine Sportvereine usw.

                                            Nur spricht hier der Textbaustein nicht ganz die Wahrheit
                                            Gutschein für Nachhilfe muss vom Lehrer empfolen werden und es liegt dann immer am Sachbearbeiter ob er diesen dann genehmigt.

                                            Unsere Kinder gehen aber nicht mehr zur Schule sondern sind in Behindertenwerkstätten untergebracht wo ist da die Förderung ???

                                            Und was hat das mit der Regelstufe 3 zutun nix garnix.

                                            Ich weigere mich auch hier anzuerkennen das bei dieser Regelstufe 3 Einsparungen für Einstandesgemeinschaften zu erkennen sind.

                                            Ausserdem müsste dann das sozialamt uns eine Einstandesgemeinschaft nachweisen und das wird sehr schwer werden

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Frank Gübner
                                              Leiter Referat Arbeit, Soziales und Vertriebene
                                              Landesgeschäftsführer CSA, UdV, OeD

                                              CHRISTLICH-SOZIALE UNION
                                              POLITIK UND PARTEIARBEIT

                                              Nach längeren E-Mail-Verkehr mit oben genannten Herrn habe ich zum Schluß
                                              diese Mail an in Gesandt.

                                              Sehr geehrter Herr Gübner,

                                              nachdem ich nichts mehr von Ihnen gehört habe, nehme ich an , dass Sie über den Ausführungen der
                                              Regierung sprachlos geworden sind.
                                              Aber um die Regierungsaussagen nochmals zu unterstreichen, übersende ich Ihnen in der Anlage noch
                                              eine Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

                                              Man fragt sich jetzt, wieso erstellt die Regierung eine Regelbedarfsstufe, die weder dem Grundgesetz
                                              (Gleichbehandlungsgrundsatz), noch den UN-Konventionen, noch dem Verfassungsrecht entspricht.
                                              Es muss doch damit gerechnet werden, dass diese Regelbedarfsstufe vom Gericht in der Luft zerrissen wird.

                                              Aber unsere Regierung ist ja schließlich nicht dumm.

                                              Bis die Angelegenheit erneut vorm Verfassungsgericht landet vergehen ja schließlich mind. 4Jahre.

                                              Wenn die Regierung erwartungsgemäß verliert, hat man schon
                                              vorgesorgt.
                                              Denn die Überprüfungsanträge die der Behinderte rückwirkend stellen kann, wurden mit neuer Gesetzgebung schon vorsorglich auf 1 Jahr statt 4 Jahre beschränkt.


                                              Also kann man den Behinderten munter 3 Jahre lang abzocken.

                                              Viele Grüße auch an den Vorsitzenden der „U-Partei“. Das Christliche und Soziale sind ja mit dieser
                                              Regelung endgültig verloren gegangen.

                                              Bei zukünftigen Weihnachtsansprachen kann man dann wieder vollmundig die Solidarität mit den armen Behinderten bezeugen.

                                              Ich muss jetzt leider aufhören, denn mir ist gerade Übel geworden.

                                              Ich hoffe Sie finden Ihre Sprache wieder
                                              und verbleibe
                                              W.Od.......

                                              Seitdem nichts mehr von ihm gehört.

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                                Ich weigere mich auch hier anzuerkennen das bei dieser Regelstufe 3 Einsparungen für Einstandesgemeinschaften zu erkennen sind.
                                                Hallo Uta,

                                                warum sollten wir Eltern eigentlich verpflichtet sein, unser Leben lang (finanziell) für unsere Kinder einzustehen? Müssen das Eltern von nicht-behinderten Kinder auch?
                                                Und das schreibe ich jetzt nicht, weil mir mein erarbeitetes Geld zu schade für meine Tochter ist, sondern weil ich das Gefühl habe, dass wir als Familien gnadenlos ausgenutzt werden.

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                                                  Frau Scheswig, SPD, Herr Heil, SPD, Herr Kuhn, Grüne.
                                                  Hallo amai,

                                                  Hubertus Heil und Fritz Kuhn habe ich gefunden, aber wer ist Frau Scheswig? Die finde ich nirgendwo. Kannst Du mir weiterhelfen??

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                                                    Hallo Inge,

                                                    nach dem BGB wäre bei normalen Kindern nach der Erstausbildung Schluß mit lustig.

                                                    Wenn ich jetzt danach gehe ob ich mit meinen Kindern eine Einstandesgemeinschaft bilde muss ich sagen nein.

                                                    Meine Tochter 19 Jahre macht Ihre Ausbildung hab Ihr Eigeneseinkommen , eigenes Konto usw.

                                                    Gut wir haben zwar vereinbart solange Sie noch in der Ausbildung ist hab ich eine Vollmacht für Ihr Konto aber das ist schon alles.

                                                    Sie bekommt Ihr Kg auf Kontoüberwiesen und ist von uns mir und Ihrem Stiefvater nicht mehr abhängig. Einstandesgemeinschaft mit dem Stiefvater bildet sie so und so nicht.

                                                    Einstandesgemeinschaft Sohn und wir gleich garnicht , auch mein Sohn hat sein eigenes Konto ,ich hab zwar auch hier Vollmacht aber mehr nicht , er entscheidet selber was er mit seinem Geld macht. KG überweise ich ihm nicht da ich eigentlich Mehrausgaben haben . Das sein Regelsatz nicht abdeckt. Einstandsgemeinschaft besteht hier auch nicht und mit seinem Stiefvater gleich garnicht.

                                                    Sollte es zum Rechtsstreit kommen wird es sehr schwer für's Sozialamt hier eine Einstandsgemeinschaft nachzuweisen



                                                    Klar werden wir Eltern ausgenutzt wenn unsere Kinder weiter zu Hause wohnen.
                                                    Was eine Unterbringung in Betreuten wohnen kostet wissen unsere Poliker genau .

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