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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von volvocarl Beitrag anzeigenHallo alle zusammen,
nach langer Zeit wieder mal ein paar Zeilen von mir. Hatte schlicht und einfach kaum Zeit (fast nie zu Hause), auch nur die wichtigsten Sachen im Netz zu verfolgen. Egal ob hier oder wo anders.
Bei mir (Klage gegen RB3) gab es bis Ende letzter Woche nichts Neues.
Dann folgender Brief vom SG Meinigen, deren Wortlaut ich Euch nicht vorenthalten wollte:
"Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Vorliegend habe ich die Akten durchgeschaut. Ich sehe keine Erfolgsaussichten für die Klage.
Der Kläger ist in die Bedarfsstufe 3 eingestuft. Dies entspricht dem Gesetz. Soweit eine Ungleichbehandlung mit SGB II - Empfänger geltend gemacht werden sollte, weise ich vorsorglich darauf hin, dass die Eltern des Klägers - entgegen Eltern von nichtbehinderten Kindern - einen unbefristeten Kindergeldanspruch für den Kläger haben dürften. Im Hinblick hierauf ist die Einführung der Bedarfsstufe 3 meines Erachtens verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ich bitte zu prüfen, ob die Klage zurückgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. ...........
Direktorin des Sozialgerichts"
Das ist der Originaltext!
Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich erstaunt die Augenbrauen hochziehen oder mir vor Lachen den Bauch halten soll.
Nun frage ich mich, ob die Gerichtscheffin von der Vorgehensweise der Sozialämter überhaupt weiß?
Denn sonst wüsste sie, das ich der Kindergeldkasse behindertenbezogene Ausgaben nachweisen musste, um überhaupt KG zu erhalten.
Heißt, das KG deckt einen kleinen Teil meiner Extraausgaben, die im Zusammenhang mit meinem Sohn stehen.
Und falls ich diese Ausgaben nicht nachweisen könnte, das KG direkt mit der Grusi verrechnet wird.
Wenn man es also richtig nimmt, erhalten die Eltern das KG und nicht das behinderte Kind.
Kläger ist aber der Junge, nicht ich/wir. Was hat also das KG mit der Klage zu tun?
Auch wage ich einzuwerfen, das nichtbehinderte Kinder i.d.R. im Alter von 29 Jahren selbstständig sind und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, somit auch kein KG mehr benötigen.
Nächste Woche habe ich Termin beim Anwalt, mal schauen, was der sagt.
LG
Stefan
nehmt die Klage nicht zurück , sobald ich die Niederschrift vom Gericht habe stelle ich diese Online so das jeder es sehen kann und auch als Beweis das nicht jedes Gericht der Meinung ist man hätte keinen Erfolg
LG
Seti
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Es ist erschreckend mit welcher Ignoranz, Unwissenheit ja sogar Dummheit manche Sozialgerichts-Mitarbeiter geschlagen sind.
Oder ist es umgekehrt und es werden falsche Bewertungen und Informationen gegeben um die Betroffenen abzuschrecken.
Mir wurde einmal von einem Mitarbeiter folgendes gesagt: "Klagen sie ruhig das erhält meinen Arbeitsplatz."
Es wird immer Schlimmer !!!!!!!!!!!!!!
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Hallo alle zusammen,
nach langer Zeit wieder mal ein paar Zeilen von mir. Hatte schlicht und einfach kaum Zeit (fast nie zu Hause), auch nur die wichtigsten Sachen im Netz zu verfolgen. Egal ob hier oder wo anders.
Bei mir (Klage gegen RB3) gab es bis Ende letzter Woche nichts Neues.
Dann folgender Brief vom SG Meinigen, deren Wortlaut ich Euch nicht vorenthalten wollte:
"Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Vorliegend habe ich die Akten durchgeschaut. Ich sehe keine Erfolgsaussichten für die Klage.
Der Kläger ist in die Bedarfsstufe 3 eingestuft. Dies entspricht dem Gesetz. Soweit eine Ungleichbehandlung mit SGB II - Empfänger geltend gemacht werden sollte, weise ich vorsorglich darauf hin, dass die Eltern des Klägers - entgegen Eltern von nichtbehinderten Kindern - einen unbefristeten Kindergeldanspruch für den Kläger haben dürften. Im Hinblick hierauf ist die Einführung der Bedarfsstufe 3 meines Erachtens verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ich bitte zu prüfen, ob die Klage zurückgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. ...........
Direktorin des Sozialgerichts"
Das ist der Originaltext!
Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich erstaunt die Augenbrauen hochziehen oder mir vor Lachen den Bauch halten soll.
Nun frage ich mich, ob die Gerichtscheffin von der Vorgehensweise der Sozialämter überhaupt weiß?
Denn sonst wüsste sie, das ich der Kindergeldkasse behindertenbezogene Ausgaben nachweisen musste, um überhaupt KG zu erhalten.
Heißt, das KG deckt einen kleinen Teil meiner Extraausgaben, die im Zusammenhang mit meinem Sohn stehen.
Und falls ich diese Ausgaben nicht nachweisen könnte, das KG direkt mit der Grusi verrechnet wird.
Wenn man es also richtig nimmt, erhalten die Eltern das KG und nicht das behinderte Kind.
Kläger ist aber der Junge, nicht ich/wir. Was hat also das KG mit der Klage zu tun?
Auch wage ich einzuwerfen, das nichtbehinderte Kinder i.d.R. im Alter von 29 Jahren selbstständig sind und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, somit auch kein KG mehr benötigen.
Nächste Woche habe ich Termin beim Anwalt, mal schauen, was der sagt.
LG
Stefan
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
zum lesen
http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...hr-9001081.php
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http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...hr-9001081.php
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
So heute war ja nun der große Tag Verhandlung Regelstufe 3 und so schlecht sieht es net aus .
Erstmal fand ich es ganz super vom Richter dieser unsere Klage begrüßt hatte ,da auch er der Meinung ist hier läuft gewaltig was schief.
Die Klage wurde aber ruhend gestellt mit der Begründung:
er könnte uns jetzt 100% recht geben aber dann würde das LA in Berufung gehen und anderes rum wir würden in genauso in Berufung gehen, damit ist keinem geholfen spätestens das LSG Stuttgart würde hier sagen das Verfahren wird ruhend gestellt bis Entscheidungen vom BSG / Verfassungsgericht( ist sind in dieser Sache schon Verfahren anhängig) vorliegen.Auch wurde in die Begründung aufgenommen das bis zur Entscheidung vom BSG oder Verfassungsgericht alle Widersprüche ruhend gestellt werden.
Nun heißt es warten und hoffen das die anhängigen Verfahren net zulang dauern
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Zitat von Anke Beitrag anzeigenIch hatte das wohl falsch verstanden und gedacht, es bekommt jetzt jemand doch wieder 100% statt 80% (RB-Stufe 3)
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Gero,
ich wollte mein Posting gestern noch abändern, aber da hatte ich mit dem Forum Probleme und konnte nix mehr machen.
Ich habe ja bis zur Gesetzesänderung und Einführung der RB-Stufe 3, für meine Tochter 100% GruSi bekommen, also den vollen Regelsatz.
Und hierbei ging es wohl zuvor. Also dass für das Kind vor der Änderung keine volle GruSi gewährt wurde.
Ich hatte das wohl falsch verstanden und gedacht, es bekommt jetzt jemand doch wieder 100% statt 80% (RB-Stufe 3)
Du hast Recht, der § 44 SGB X wurde geändert, man kann nicht mehr 4 Jahre rückwirkend eine Überprüfung beantragen.
Schönen Sonntag Dir und liebe Grüße
Anke
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Hallo Anke,
so weit ich weiß, wurde für die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 44 die Frist inzwischen auf ein Jahr beschränkt.
Du kannst allerdings beim Gericht einen Beratungsschein für Deine Tochter holen und Dich an einen Anwalt wenden. Dort erfährst Du bestimmt genau, ob und was Du unternehmen kannst.
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Hallo und vielen lieben Dank.
Hm, ich bin damals nicht in Widerspruch gegangen. Wenn ich jetzt einen Überprüfungsantrag stelle, könnte ich da auch noch Glück haben?
Aber aktuell wird doch nur die RB-Stufe 3 gezahlt, das sehe ich doch richtig, ja?
Liebe Grüße
Anke
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Leider haben die meisten Sozialämter nur die Änderung auf 100% ab dem Urteil 19.5.2009 bezahlt.
Rückwirkende Zahlungen nach §44 , vor dem Urteil werden von den meisten Ämtern nicht akzeptiert.
Hier liegen jedoch schon anders lautende Urteile von SG vor. Auch etliche Klagen sind noch anhängig.
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Hallo Anke,
Zitat von Anke Beitrag anzeigenich verstehe aber gar nicht so den Grund der Freude, weil die Regelbedarfsstufe 3 doch nur Leistungen in Höhe von 299€ betragen.
Die Rechtmäßigkeit der aktuellen Regelbedarfsstufe 3 wird sicher auch vom höchsten Gericht entschieden werden.Zuletzt geändert von Inge; 04.08.2012, 10:17.
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Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
Eine hochgradige Sauerei. Abgelehnt und Punkt, oder was?
Ich fasse es nicht, mit welcher Ignoranz und Gleichgültigkeit diesem ungerechtem Thema begegnet wird.
Anke
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Hallo,
ich verstehe aber gar nicht so den Grund der Freude, weil die Regelbedarfsstufe 3 doch nur Leistungen in Höhe von 299€ betragen.
Es heißt ja in der neuen Fassung "Menschen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer Eltern leben, steht nach der neuen Rechtslage somit der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 3 zu."
Vorher bekam meine Tochter z.B. den vollen Regelsatz, nun nur noch den der RBS 3...also bedeutend weniger.
Liebe Grüße
Anke
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Hallo zippe,
laut dieses Briefes müsste die Erwerbsunfähigkeit meiner Tochter nun anerkannt sein. So habe ich dies nun auch schriftlich.
So wie ich dich lese, steht meiner Tochter die Nachzahlung also zu. Zu gegebener Zeit werde ich nachfragen (falls sie das Geld nicht ohnehin von sich aus überweisen).
Viele Grüße Micha
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Hallo Micha,
Glückwunsch! Dann passt das doch
Wir standen (nach einem Antrag auf Nachzahlung und Widerspruch) unmittelbar vor der Klage, um diese Nachzahlung zu erhalten.
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Hallo zippe,
im Brief steht, dass aufgrund eines Entscheides des Bundessozialgerichtes vom 9.6.2011 deinem erwerbsunfähigen Erwachsenen, bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann, Leistungen als Haushaltsvorstand zuerkannt werden. Dies gilt nur für 2010. Ab 2011 gelten dann die neuen Gesetze der Regelbedarfsstufe 3 (Volljähriger Erwachsener, der im Haushalt der Eltern oder anderer lebt). Die Entscheidung beruht sich auf §44 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Sozialgesetzbuch. Die Kostenfreiheit beruht auf §64 Abs. 1 SGB X (was dieser Satz heißt weiß ich nicht, geht wahrscheinlich darum, dass der Bescheid kostenlos ist.)
viele Grüße Micha
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Hallo Micha,
Zitat von miau Beitrag anzeigenDer "Witz" an dem Brief ist, dass meiner Tochter noch Geld zustünde.
Hattest Du einen Antrag gestellt oder einen Widerspruch eingelegt?
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gestern bekam meine Tochter einen Brief vom Grundsicherungsamt mit einer Neuberechnung von 2010. Ich denke, dass noch ein Brief von 2011 und 2012 folgen wird.
Hat jemand noch so eine Neuberechnung bekommen?
Der "Witz" an dem Brief ist, dass meiner Tochter noch Geld zustünde.
Micha
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Hallo alle zusammen , Post vom Anwalt am 14.08.2012 um 11.30 ist mündliche Verhandlung bei Sozialgericht in Reutlingen
Ich werde meinen Sohn begleiten und hier berichten .
Grüßle Seti
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Hallo zusammen,
Links funktionieren leider manchmal nicht - das habe ich gestern auch schon bemerkt. Deshalb hier die Vorgangsmappe noch mal als Anhang.Angehängte Dateien
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Hallo Odin,
es ist ein PDF-Dokument, dass sich da auf der Seite öffnet. Hast du einen Adobe-Reader oder ein anderes Programm installiert, dass solche Dokumente öffnen kann? Evtl. liegt es daran. Bei mir hat es eben funbktioniert.
LG, amai
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Leider funktioniert der Link bei mir nicht
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Aha, und Begründung braucht es da keine.
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