AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo zusammen,
inzwischen habe ich von einem Fall gehört, dass ein Verfahren wegen der RBS III zum Bundessozialgericht gebracht wurde. Sobald ich Näheres wie v.a. das Aktenzeichen weiß, gebe ich das weiter. Allerdings kann das noch einige Zeit dauern.
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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo in die Runde,
erwartet habe ich ja nichts anderes.
Wir als Eltern sind doppelt und dreifach gestraft. Wir leben für unsere Kinder und verzichten auf so vieles. Jedes gesund entwickelte Kind geht irgend wann eigene Wege ... lebt sein Leben ... und die Eltern gehen ihren Weg, können arbeiten gehen, ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten ...
Nun sind unsere Kinder dazu nicht in der Lage. Und wir entscheiden uns für unsere Kinder um sie zu Pflegen und zu Betreuen. Und dann werden wir beschnitten bis auf das Minimum ... Das Kindergeld, welches mein Kind aufgrund ihrer Behinderung erhält, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten kann ... wird mir auf mein ALG II angerechnet ... ich habe davon also nur 30€, um diese Summe wird das KiGeld "bereinigt". Wo bitte ist der Sinn, dieses überhaupt zu beantragen?! Und dann wird der Regelsatz von unseren ERWACHSENEN Kindern auch noch beschnitten.
Dies ist nur möglich, weil die Lobby zu klein ist.
Jede Klage dahingehend ist eigentlich für die Katze. Die RB-S III ist für verfassungskonform erklärt worden ...
... für unsere erwachsenen Kinder sollten wir alle eine eigene Wohnung suchen. Dann müssten die Kommunen und Gemeinden volle Regelsätze + Miete bezahlen ... wenn das denen lieber ist ...
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neues urteil bei tacheles
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
regelsatz 3-neues urteil-bei tacheles
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h...ew.asp?ID=2145
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Anke,
selbst ist die Frau - gut gemacht!
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Inge
Ich hatte das heute noch nachträglich bearbeitet, in dem ich das zusätzlich hinein kopiert habe. Ursprünglich hatte ich es nicht zitiert...deshalb sah der Beitrag so verloren aus ...
Also, alles in bester Ordnung
Liebe Grüße
Anke
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo Anke,
nachdem Du in Deinem Beitrag den Link zitiert hattest, wurde er auch mit in das andere Thema genommen. Schau mal bitte hier nach, ob das für Dich so in Ordnung ist. Ansonsten schicke mir eine PN - dann bekommen wir das schon irgendwie hin
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
hallo Inge, somit fehlt aber der Faden, weil meine Antwort auf den zuvor eingestellten Link bezogen war.
lg
Anke
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo zusammen,
ich habe zwei Beiträge, die nicht zum Thema Regelbedarfsstufe 3 gehören, in das Thema "Politisches" verschoben.
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von wallau Beitrag anzeigenzum lesen
http://www.harald-thome.de/media/fil...B-11,12,13.pdf
besonders zum nachdenken,bei tacheles
80% für die2.person beruhen auf einer festschreibung von "1941"
Achtung Ironie
da könnt Ihr mal sehen wie unsere Politiker in der Zeit stehen gelieben sind wenn eine Festschreibung vom Jahre 1941 genommen wurde
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
zum lesen
http://www.harald-thome.de/media/fil...B-11,12,13.pdf
besonders zum nachdenken,bei tacheles
80% für die2.person beruhen auf einer festschreibung von "1941"
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo miteinander,
[...]Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber in der Regelbedarfsstufe 3 nicht unbedingt den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr gesehen hat. Es wurde in einer Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses durch Bund und Länder bereits am 22.02.2011 folgende Erklärung abgegeben: "Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft."
Aus diesem Grund hat sich das Sozialreferat der Stadt München dazu entschieden, bis zu dem Ergebnis dieser Prüfung durch den Vermittlungsausschuss, beziehungsweise längstens für ein Jahr, entgegen der gesetzlichen Regelungen im RBEG weiterhin bei der "alten Vorgehensweise" zu bleiben.
Zum aktuellen Zeitpunkt bewilligen wir noch immer für Menschen mit Behinderungen den vollen Regelsatz, wenn sie entweder der Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen sind, oder bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben und keinen eigenen Haushalt führen.
Leider ist bis zum heutigen Tag noch keine Nachprüfung für die Regelbedarfsstufe 3 erfolgt. Es existiert allerdings inzwischen ein Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Überprüfung aller Regelbedarfsstufen.
Ergebnisse aus dieser Prüfung werden frühestens im Jahr 2013 erwartet. [...]
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an alle,
die neuen regelsätze sind da,für 2013
dachte die regelsätze werden ab 2013 neu berechnet
bei tacheles
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h...ew.asp?ID=2125
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
wer zeit hat zum lesen
bei tacheles
ab 2013"geplante SGB XII änderung"
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h...ew.asp?ID=2122
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AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Hallo zusammen,
bei uns noch immer nichts neues zur Klage gegen die Regelbedarfsstufe 3.
Dafür mal etwas anderes:
Da wir ja nun bzgl. der Berechnung des Regelsatzes mit unseren volljährigen Kindern angeblich eine "Einsatzgemeinschaft" nach § 19 SGB Xll bilden, gedenke ich auch die Vorteile zu nutzen.
Bzgl. des ab 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags ( Eine Wohnung- eine Gebühr) lese ich auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de/ Anklicken "Bürgerinnen und Bürger/ Anklicken " Was ändert sich für Menschen mit Behinderung" :
" Gilt die Befreiuung (Empfänger der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB Xll können sich befreien lassen) oder Ermäßigung auch für Mitbewohner?
Antwort: Die Ermäßigung oder Befreiunng gilt auch für Ehegatten od. eingetr. Lebenspartner der Antragsteller, wenn sie mit ihm in einer Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
ZUDEM GILT SIE FÜR MITBEWOHNER; DIE GEMEINSAM MIT DEM ANTRAGSTELLER EINE EINSATZGEMEINSCHAFT IM SINNE DES §19 DES 12.SOZIALGESETZBUCHES BILDEN".
Habe bei der GEZ nachgefragt, werde wie folgt vorgehen: Unter Angabe der Teilnehmernummer lasse ich ein Beitragskonto auf den Namen unseres Sohnes einrichten und stelle unter Vorlage einer beglaubigten Kopie des Grundsicherungsbescheides gleichzeitg den Befreiungsantrag.
Soll funktionieren, sagte die Dame bei der GEZ- wird probiert- wir werden sehen.
LG
susemichel
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Zitat von volvocarl Beitrag anzeigenDanke Seti, bist ein Schatz.
Was mir noch gefehlt hätte, wäre die Begründung, warum das Verfahren ruhend gestellt wurde (also z.B. weil halt schon andere Verfahren laufen).
Aber egal, wenigstens sieht das SG bei uns, das man nicht alles in Frage stellen muss und das sich andere Richter anscheinend besser vorbereiten...
Dir und allen anderen ein schönes WE.
LG
Stefan
da es es ein mündliches Verfahren war wurden alle Punkte dort besprochen, glaub mir es wäre mir auch lieber gewesen es hätte in der Niederschrift gestanden , aber vielleicht können sich der Anwalt von meinem Sohn und Eurer Anwalt kurzschließen . Anwalt von meinem Sohn heißt Sascha Pfingsttag.
@ Gero
uns wurde gesagt das spätestens bei LSG das Verfahren ruhend gestellt werden würde , da in dieser Sache Verfahren bei BSG und Verfassungsgericht anhängig sind für uns heißt es warten
Ich wünsche Euch einen schönen Restsonntag
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Zitat von gero Beitrag anzeigen.................................
- aber ein ruhendes Verfahren wäre mir auch lieber als ein verlorener Prozess
Sind wir mal ehrlich, man braucht ja nicht viel zu erklären. Jeder, der nur halbwegs 1 und 1 zusammenzählen kann, stellt fest, das die jetzige Regelung keine Gleichstellung vorsieht. Egal mit welchem Mäntelchen uns das verkauft wird.
LG
Stefan
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Hallo Seti,
danke fürs Einstellen! Ich hoffe ja noch, dass wir ein wegweisendes Urteil erreichen - aber ein ruhendes Verfahren wäre mir auch lieber als ein verlorener Prozess
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Danke Seti, bist ein Schatz.
Was mir noch gefehlt hätte, wäre die Begründung, warum das Verfahren ruhend gestellt wurde (also z.B. weil halt schon andere Verfahren laufen).
Aber egal, wenigstens sieht das SG bei uns, das man nicht alles in Frage stellen muss und das sich andere Richter anscheinend besser vorbereiten...
Dir und allen anderen ein schönes WE.
LG
Stefan
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So hier für alle die Niederschrift vom Sozialgericht ReutlingenAngehängte Dateien
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Zitat von volvocarl Beitrag anzeigenIch lauer auch schon drauf .
Muss Montag zum RA und noch mal alles besprechen. Es wäre halt schön, wenn man so ein "Urteil" in den Händen hat. Zumindest bei mir, da ja die Sozialgerichtschefin schon so negativ denkt und die Gegebenheiten durcheinanderbringt (das mit dem KG). Da kann man sich schon vorab ausrechnen, wie das ausgeht..... Von daher wäre ein "Ruhenstellen" für uns wohl sinnvoll.
Man, das SA reibt sich sicher schon die Hände (die haben doch bestimmt ne Abschrift bekommen).
Seti, ich drück uns mal allen die Daumen, das Du bald die Niederschrift hast.
LG und ein schönes WE
Stefan
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Ich lauer auch schon drauf .
Muss Montag zum RA und noch mal alles besprechen. Es wäre halt schön, wenn man so ein "Urteil" in den Händen hat. Zumindest bei mir, da ja die Sozialgerichtschefin schon so negativ denkt und die Gegebenheiten durcheinanderbringt (das mit dem KG). Da kann man sich schon vorab ausrechnen, wie das ausgeht..... Von daher wäre ein "Ruhenstellen" für uns wohl sinnvoll.
Man, das SA reibt sich sicher schon die Hände (die haben doch bestimmt ne Abschrift bekommen).
Seti, ich drück uns mal allen die Daumen, das Du bald die Niederschrift hast.
LG und ein schönes WE
Stefan
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Zitat von gero Beitrag anzeigenHallo miteinander,
inzwischen wissen wir, dass unsere mündliche Verhandlung vermutlich im letzten Quartal 2012 sein wird.
Seti, ich hoffe, dass Deine Niederschrift dann schon da ist
nein leider noch nicht in der Regel dauert es 14 Tage bis man es hat .
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Hallo miteinander,
inzwischen wissen wir, dass unsere mündliche Verhandlung vermutlich im letzten Quartal 2012 sein wird.
Seti, ich hoffe, dass Deine Niederschrift dann schon da ist
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Zitat von Seti Beitrag anzeigenHallo Stefan,
nehmt die Klage nicht zurück , sobald ich die Niederschrift vom Gericht habe stelle ich diese Online so das jeder es sehen kann und auch als Beweis das nicht jedes Gericht der Meinung ist man hätte keinen Erfolg
LG
Seti
Dumm nur, das sich schon so viele SG's negativ geurteilt haben, obwohl ja noch gar nicht klar ist, das die Berechnungen etc. überhaupt stimmen bzw. vom BVG abgenickt werden.
Aber wäre schon schön wegen der Abschrift von Dir.
LG
Stefan
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