Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Habe eine Frage.Ende des Monats sind 6Monate vorbei von meinem Antrag wegen Nachzahlung der Grundsicherung,für rückwirkend 4Jahre.Jetzt wollte ich eine Frist setzen,bis Ende des Monats,da ich noch nichts bekommen habe. Formuliere ich eine Untätigkeitsklage gemäß & 88 des Sozialgerichtsgesetz oder schreibe ich ,"im Wege einer einstweiligen Anordnung nach &86b Abs.2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz,sowie § 75VwGO. oder lasse ich die Gesetze weg und setze nur eine Frist.Danke,wallau

    Kommentar


      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Zitat von wallau Beitrag anzeigen
      Habe eine Frage.Ende des Monats sind 6Monate vorbei von meinem Antrag wegen Nachzahlung der Grundsicherung,für rückwirkend 4Jahre.Jetzt wollte ich eine Frist setzen,bis Ende des Monats,da ich noch nichts bekommen habe. Formuliere ich eine Untätigkeitsklage gemäß & 88 des Sozialgerichtsgesetz oder schreibe ich ,"im Wege einer einstweiligen Anordnung nach &86b Abs.2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz,sowie § 75VwGO. oder lasse ich die Gesetze weg und setze nur eine Frist.Danke,wallau
      Hallo Wallau,

      Hier mein Vorschlag:

      Mein Antrag / mein Widerspruch vom .......................


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am ............. habe ich einen Antrag auf................. gestellt / gegen den Bescheid vom................. Widerspruch erhoben.

      Seitdem sind Monate/Wochen vergangen, ohne dass Sie in meiner Angelegenheit entschieden haben.

      Ich bin dringend auf eine Entscheidung angewiesen.

      Sollten Sie nicht innerhalb von Tagen/Woche/Datum entscheiden, werde ich im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz, sowie § 75 VwGO meine Ansprüche durchsetzen.



      Unterschrift
      Setze ne Frist von min. 8 Tagen max 14 Tagen sollte das Amt nicht in die Puschen kommen kannst Du ne Untätigkeitsklage machen

      LG Uta

      Kommentar


        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        hallo Seti,danke,genauso werde ich es machen.Noch eine Frage,hatte im April Widerspruch ,gegen Regelbedarf 3 gemacht.Hatte nun Heizkostenabrechnung erhalten und nun deshalb einen neuen Bescheid erhalten.Muß ich wegen dem" neuen Bescheid "wieder Wiederspruch einlegen?Oder reicht der eine Widerspruch?Wallau

        Kommentar


          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Noch etwas,bei meinem neuen Bescheid wurde die "Bedarfsgemeinschaft"weggelassen.Es steht nur"Vollzug des SGB XII-Grundsicherung für.......Ganz etwas neues!Wallau

          Kommentar


            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Zitat von wallau Beitrag anzeigen
            hallo Seti,danke,genauso werde ich es machen.Noch eine Frage,hatte im April Widerspruch ,gegen Regelbedarf 3 gemacht.Hatte nun Heizkostenabrechnung erhalten und nun deshalb einen neuen Bescheid erhalten.Muß ich wegen dem" neuen Bescheid "wieder Wiederspruch einlegen?Oder reicht der eine Widerspruch?Wallau
            Ja auch gegen den neuen Bescheid Widerspruch einlegen.

            Aber jetzt hab ich mal ne Frage Du hast HK -Abrechnung bekommen und deshalb ein neuen Bescheid erhalten , verstehe ich nicht ganz. Kannste mir das mal erklären.

            LG Uta

            Kommentar


              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Hallo,unsere Bescheide gehen immer bis Ende des Jahres.Ab Januar neu.Mitte des Jahres kommen die Nebenkostenabrechnungen+Heizkosten.Mussen wir beim SA einreichen und dann wird der Bescheid neu geschrieben,je nach dem wie die Nebenkosten ausfallen.Also bekommen wir nochmal einen Bescheid bis Ende des Jahres wieder.wallau

              Kommentar


                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Ich hab ein Urteil vom BSG bekommen.

                Das Urteil könnte uns allen von riesen Nutzen sein

                BSG - 09.06.2011, - B 8 SO 1/10 R - Regelbedarf SGB XII HG

                Volljährige Sozialhilfeempfängerin hat Anspruch auf Berechnung der Leistungen unter Berücksichtigung des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes in Höhe von 100%, denn sie bildet mit der Mutter und ihrem Bruder weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des §19 SGB XII.

                Liege eine Einsatzgemeinschaft iS des § 19 SGB XII - wie hier - nicht vor und erfülle die Personenkonstellation auch nicht die Voraussetzungen für die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, so rechtfertige dies nicht die typisierende Annahme einer Haushaltsersparnis.

                http://juris.bundessozialgericht.de/...=2011&nr=12022

                ++ Anmerkung: Unter Berücksichtigung der Urteile des BSG vom 19.05.2009 (B 8 SO 8/08 R-) und vom 23.03.2010 (B 8 SO 17/09 R-) ist die Abgrenzung zwischen Haushaltsvorstand und Haushaltsangehörigen im SGB XII aus Gründen der gebotenen Gleichbehandlung in Anlehnung an die Regelung des SGB II vorzunehmen, da beide Sozialgesetzbücher eine identische sozialrechtliche Funktion - nämlich die Sicherstellung des Existenzminimums - haben. Der Gesetzgeber des SGB II hat die Annahme einer Ersparnis und Kürzung der Regelleistung aber nicht mehr mit einer individuellen Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse der zusammenlebenden Personen verbunden, sondern geht in § 20 SGB II typisierend von prozentualen Abschlägen von der Regelleistung wegen Ersparnis nur bei Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft aus. Deshalb ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nach Maßgabe des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen dem SGB II und dem SGB XII davon auszugehen, dass bei der Bestimmung des Begriffs des Haushaltsangehörigen Einsparungen bei gemeinsamer Haushaltsführung nur dann anzunehmen sind, wenn die zusammenlebenden Personen bei Bedürftigkeit eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II oder eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des §19 SGB XII bilden.

                Quelle: Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de

                Kommentar


                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Hallo zusammen,

                  von der Stadt München gibt es Infos zu den Warmwasserkosten im SGB XII.
                  Und zum Vergleich auch für das SGB II.

                  Kommentar


                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Hallo Seti,

                    ein interessantes Urteil, dass Du gefunden hast. Habe es gleich an den VdK weitergeleitet ( Anwalt momentan in Urlaub, daher noch keine Resonanz).
                    Da hätte Gisela mit ihrem Verweis auf § 19 SGB Xll richtig gelegen!

                    Interessant für alle, die wie wir eine Zurückweisung des Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X erhalten haben ( Begründung: keine Hilfe für die Vergangenheit), ist auch das Urteil des BSG vom 09.06.2011 mit Az.: B 8 AY 1/ 10 R ebenfalls zu finden unter Deinem ersten Link. Danke!

                    Heute ist ja der große Tag- Frau v. d. L. verkündet uns den "Aktionsplan" zur Umsetzung der UN- BRK! Es wird wohl wieder peinlich werden!

                    LG
                    susemichel

                    Kommentar


                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Zitat von susemichel Beitrag anzeigen
                      Hallo Seti,

                      ein interessantes Urteil, dass Du gefunden hast. Habe es gleich an den VdK weitergeleitet ( Anwalt momentan in Urlaub, daher noch keine Resonanz).
                      Da hätte Gisela mit ihrem Verweis auf § 19 SGB Xll richtig gelegen!

                      Interessant für alle, die wie wir eine Zurückweisung des Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X erhalten haben ( Begründung: keine Hilfe für die Vergangenheit), ist auch das Urteil des BSG vom 09.06.2011 mit Az.: B 8 AY 1/ 10 R ebenfalls zu finden unter Deinem ersten Link. Danke!

                      Heute ist ja der große Tag- Frau v. d. L. verkündet uns den "Aktionsplan" zur Umsetzung der UN- BRK! Es wird wohl wieder peinlich werden!

                      LG
                      susemichel
                      Ich werde dieses Urteil heute noch als Nachtrag zum Widerspruch an unser Landratsamt schicken.

                      Kommentar


                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        An alle.Habe heute Antwort auf meinen Widerspruch,Regelbedarf 3,erhalten.Von Regierung Oberpfalz.Was zu erwarten war-abgelehnt.Es sind 4Seiten.Schreibe nur das Wichtige.

                        Leider bin ich nicht so gut im schreiben.Widerspruch ist zulässig,jedoch nicht begründet,den herr......hat keinen Anspruch auf höhere Leistungen,wegen neuen gesetz ab1.1.11.Dann erfolgt eine Erklärung das Herr...... einen Anrecht nach dem 4.Kapitel SGBXII hat.Die Regelstufe3 gilt......im gemeinsamen Haushalt lebt.Herr.....lebt imHaushalt seiner Mutter.Auf ihren Namen läuft der Mietvertrag.Bereits 2002 wurde angegeben,das die Mutter die überwiegenden kosten des Haushalts trägt und somit haushaltsvorstand ist.Herr.... müßte einen eigenen haushalt führen.

                        Auch die Argumentation der Betreuerin,dass Leistungsbezieher des SGB II und demSGB XII gleichbehandelt werden müssen.Nach unserer Auffassung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt.Die Gruppe imSGB II wird gleichbehandelt,ebenfalls die gruppe im SGBXII.Zur gleichbehandlung ist es nicht erforderlich ,alle menschen ohne berücksichtigung der konkreten sachlage gleich zu behandeln,es genügt viel mehr wenn gleiche gruppen gleich behandelt werden.dann-eine unterschiedliche handhabung ist gerechfertigt.-

                        dann erklärung - was SGBII und SGBXII bedeutet.eine forderung nach gleichbehandlung erwerbsfähiger hartz empfänger ab 25 Jahren und bei erwerbsminderung bliebe auch nicht ohne auswirkungen auf die rechtslage zwischen 18 und 25 jahren. unter 25 können nur mit zustimmung des jobcenters ausziehen.

                        SGBXII können nach 18 jahren ausziehen und können ein" persöhnliches budgets "beantragen.würden alle gleich behandelt,dürften alle erst mit 25 jahren ausziehen. es findet keine benachteiligung von behinderten menschen statt bei leistungsbezieher SGBXII ,die voll und dauerhaft erwerbgemindert sind,und es gibt behinderte im berufsleben und behinderte imSGBII.vor-und nachteile,je nach betrachtung.

                        Hatte den widerpruch von Gisela.es wurde weder eine bedarfsgemeinschaft oder einsatzgemeinschaft erwähnt noch das bundesverfassungsgericht,mann hat irgend etwas geschrieben oder umschrieben.


                        hoffe man kann alles lesen.am wochenende kommt mein2.kind er muß mir erst mal zeigen,wie ich abstände und absätze in den text bekomme.wallau
                        Zuletzt geändert von wallau; 16.06.2011, 17:53.

                        Kommentar


                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Hallo Wallau,

                          Genau der Satz mit der sog. "Gleichbehandlung" ist im Grunde die gleiche Argumentationsschiene wie bei der Kindergeldabzweigung. Alles soll individuell, d. h. im Grunde genommen willkürlich entschieden werden. Was als Argument oder als Beleg anerkannt wird liegt im Ermessen des Amtes. Solange nicht von politischer Seite Einsicht in die besondere Situation derjenigen erfolgt die selbst oder deren Angehörigen von all diesen Küzungen betroffen sind, werden wir - wie von mir schon mal geschriebent - gegen Windmühlenräder ankämpfen. Am Ende werden sie uns erzählen wie gut es uns doch geht, wenn wir uns mit Griechenland vergleichen ... freundliche Grüße, mm.
                          Zuletzt geändert von menschmicha; 16.06.2011, 05:27. Grund: Korrektur

                          Kommentar


                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Hallo!
                            Zitat von wallau Beitrag anzeigen
                            Die Gruppe imSGB II wird gleichbehandelt,ebenfalls die gruppe imSGBXII.Zur gleichbehandlung ist es nicht erforderlich ,alle menschen ohne berücksichtigung der konkreten sachlage gleich zu behandeln,es genügt viel mehr wenn gleiche gruppen gleich behandelt werden.dann-eine unterschiedliche handhabung ist gerechfertigt.-
                            das ist doch unglaublich und ich frage mich, ob die Behörden von ihren "Argumenten" selbst überzeugt sind
                            Wallau, mit diesem Schreiben würde ich mir auf jeden Fall beim Gericht einen Beratungsschein holen und zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen. Es gibt auch Anwälte, die sich auf das Thema Grundsicherung spezialisiert haben.

                            Kommentar


                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Hallo zusammen,

                              um es mal ganz diplomatisch auszudrücken: es ist schon mehr als fragwürdig, wenn in einem Bescheid steht, dass Menschen diskriminiert werden dürfen, indem man ihre Ansprüche in unterschiedliche SGBs verpackt.
                              Wallau, geh doch zum Gericht und beantrage Beratungshilfe. Ich habe das auch in Anspruch genommen, bin mit dem Grundsicherungsbescheid zum Gericht und habe den Schein ohne Probleme bekommen.
                              Zuletzt geändert von zippe; 16.06.2011, 09:44.

                              Kommentar


                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Hallo zusammen,
                                hier wie versprochen der Text unserer Begründung gegen die Kürzung des Regelbedarfs.

                                ....Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB ll und SGB Xll vom 24.03.2011 ist am 29.03.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Durch die Anlage 3 zu § 28SGB Xll dieses Gesetzes gibt es eine neue Regelbedarfsstufe 3. Diese ist einschlägig für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.
                                U.E. ist die Regelung mit den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (Az.: 1 Bvl 1/09, 1 BvL 4/09) nicht vereinbar. In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die bisher geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Es stellte darin klar, dass alle existenznotwendigen Aufwendungen realitätsgerecht zu bemessen sind.
                                In der Anlage zu § 28 SDGB Xll des Gesetzentwurfes wird darauf hingewiesen, dass für die Regelbedarfsstufe 3 aufgrund der Kürze der Zeit keine statistischen Ermittlungen möglich gewesen seien. Der Abschlag von 20% erfolgte somit pauschal und nach einer rein politischen Wertentscheidung der Bundesregierung. Die Kürzung des Regelbedarfs ist u.E. mit den Vorgaben des Bundesverfassunggerichts nicht vereinbar. In einer Protokollerklärung des Vermittlungsausschussen wurde beschlossen, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 überprüft werden wird, Menschen mit Behinderungen ab dem 25 Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen.
                                Die Einführung dieser Regelbedarfsstufe stellt nämlich eine Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen dar.

                                Nach Vollendung des 25. Lebensjahres bilden Leistungsbezieher unabhängig von ihrem Hausstand eine eigene Bedarfsgemeinschaft und sie können den vollen Regelbedarf der Grundsicherung von 364.- Euro beanspruchen, auch wenn sie weiterhin mit ihren Eltern zusammenleben. Ansonsten erhalten Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern leben 68.- Euro weniger, Begründung dieser Ungleichbehandlung wird mit dem Systemunterschied zwischen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe gerechtfertigt.
                                Diese Begründung ist u. E. nicht überzeugend. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums besteht. Im Urteil vom 23.03.2010 ( Az.: B 8 SO 17/09 R) hat das BSG ausgeführt, dass für eine unterschiedliche Behandlung der Personengruppe der SGB Xll- und SGB ll- Leistungsbezieher keine sachlichen Gründe erkennbar seien und auch über 25jährige SGB Xll - Leistungsbezieher der volle Regelsatz zustehe.
                                Vor diesem Hintergrund kann ein rein politisch gewollter Systemunterschied eine Ungleichbehandlung der über 25jährigen Leistungsbezieher in ihrem Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimunms keinesfalls rechtfertigen. Der pauschale Abzug von 20% Grundsicherung trifft gerade Personen, die besonders auf die Unterstützung ihrer Familien und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind. Gerade diese Menschen sind aufgrund ihrer Behinderung zumeist nicht in der Lage, an ihrer Einkommenssituation etwas zu änder.

                                U.E. sind die Regelungen zur Regelbedarfsstufe 3 daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, deshalb bitten wir, den Bescheid entsprechend abzuändern und den vollen Regelbedarf zu bewilligen.

                                MfG.........



                                Tippfehler bitte entschuldigen, scannen kann ich nämlich auch ( noch) nicht!

                                LG
                                susemichel
                                Zuletzt geändert von susemichel; 16.06.2011, 11:48.

                                Kommentar


                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  hallo,an alle

                                  habe mir heute einen Beratungsschein geholt.Ohne weiteres erhalten.

                                  habe etwas interessantes gefunden,über SPD-partei.Daraus kann jeder seinen eigenen Schlüsse ziehen.


                                  http://www.nachrichtenspiegel-online...um-kotzen-ist/

                                  wallau

                                  Kommentar


                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Hallo, ich habe mit Interesse die Antworten in diesem Thread gelesen. Ich schlage mich derzeit mit selbigem Problem herum und bekam jetzt - 3 Monate nach Überprüfungsantrag die lapidare Mitteilung das die Angelegenheit zur Erörterung an den Landkreis gesendet wurde.
                                    Ich muss erklärend hinzufügen: Wir sind eine Optionskommune und bedingt dadurch zum einen die Stadt und zum anderen der Lankreis Zuständigkeitsbehörde ist.
                                    Der Fall:
                                    Mein Sohn - 31 Jahre, geistig behindert, in WfB arbeitend - bezieht Grundsicherung. Er lebt mit mir zusammen, jedoch als mein Untermieter (2 Zimmer, Küchen- und Badezimmer ist für beide). Dieses Untermietverhältnis habe ich mir mühsam im Jahre 2009 erstritten.
                                    Nunmehr wurde ich - bedingt durch eine Recherche - informiert, daß meinem Sohn der volle Regelsatzbedarf zustehen würde; wie ja hier auch immer mit den Urteilen bemerkt wird. In direkter Folge habe ich den Überprüfungsantrag gestellt unter zu Grundelegung des BSG Urteils aus 2009.
                                    Zwischenzeitlich musste eine Neuberechnung der Grundsicherung durchgeführt werden und wiederum wurde nur der Regelsatz 3 für ihn angerechnet sowie gleichzeitig die oben genannte lapidarantwort.

                                    Meine Frage nun: Was kann ich noch machen?

                                    Gruss
                                    Nockturn

                                    Kommentar


                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Hallo Nockturn,

                                      herzlich willkommen bei Intakt! Ich hoffe, Du findest hier Unterstützung, hilfreiche Informationen und viele schöne Momente!

                                      So wie ich das jetzt verstanden habe, sind das in Eurem Fall zwei verschiedene Vorgänge: ein Antrag auf rückwirkende Nachzahlung bis zum 31.12.2011 und ein neuer Bescheid über die Regelbedarfsstufe 3 ab dem 01.01.2011 - stimmt das so?

                                      Die Behörde hat 6 Monate Zeit, über den Antrag auf die rückwirkende Nachzahlung zu entscheiden. Vorher kannst Du hier leider nichts bewegen.

                                      Gegen den neuen Bescheid zur Regelbedarfsstufe 3 solltest Du schnellstens Widerspruch einlegen.

                                      Kommentar


                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Hallo Inge, erst einmal danke für das herzliche Willkommen. Ja es handelt sich in diesem Fall um prinzipiell 2 Akten: Zum Einen Überprüfung für die Zeit 05/2009 bis 31.12.2010 ... erst einmal.

                                        Zu der gerade durchgeführten Neuberechnung:
                                        Da mir bei Prüfung der Bewilligung auffiel, daß das Amt von April 2012 bis zum Ablaufzeitraum 06/2012 die Heizkostenpauschale nicht berechnete rief ich die Sachbearbeiterin zwecks Klärung an. In diesem Gespräch vermittelte mir diese zudem, daß der derzeitig berechnete Regelsatz von Euro 291,00 schon über dem Regelbedarf 3 läge und seit dem 01.01.2011 für die Grundsicherung gültig wäre.

                                        Da wir jedoch keine Bedarfsgemeinschaft sind, zudem nicht gemeinsam wirtschaften verstehe ich das absolut nicht mehr

                                        Kommentar


                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Zitat von nockturn Beitrag anzeigen
                                          Hallo Inge, erst einmal danke für das herzliche Willkommen. Ja es handelt sich in diesem Fall um prinzipiell 2 Akten: Zum Einen Überprüfung für die Zeit 05/2009 bis 31.12.2010 ... erst einmal.

                                          Zu der gerade durchgeführten Neuberechnung:
                                          Da mir bei Prüfung der Bewilligung auffiel, daß das Amt von April 2012 bis zum Ablaufzeitraum 06/2012 die Heizkostenpauschale nicht berechnete rief ich die Sachbearbeiterin zwecks Klärung an. In diesem Gespräch vermittelte mir diese zudem, daß der derzeitig berechnete Regelsatz von Euro 291,00 schon über dem Regelbedarf 3 läge und seit dem 01.01.2011 für die Grundsicherung gültig wäre.

                                          Da wir jedoch keine Bedarfsgemeinschaft sind, zudem nicht gemeinsam wirtschaften verstehe ich das absolut nicht mehr

                                          Hallo Nockturn,

                                          Herzlich Willkommen

                                          Was der SB da erzählt ist ja völlig Hirnrissig.

                                          Der errechnete Regelsatz ist völlig aus der Luft gegriffen , da es hier keine Statistik gibt diese wird erst 2013 vorlegt. Aber das ist ne andere Sache.

                                          Als erstes Widerspruch einlegen , Infos findest Du hier jede Menge. ( Gisela )

                                          So ab wann ist Regelstufe 3 gültig. Mein Sohn hat bis April noch denn alten bekommen + 5 Euro obendrauf . Neuer Bescheid ist gültig seit Mai.( Widerspruch läuft)
                                          Und so geht es vielen anderen.

                                          Auch seit Ihr keine Bedarfsgemeinschaft und auch kein Einstandsgemeinschaft nach § 19 SGB XII .

                                          http://www.rechtsanwalt.com/fachbeit...sgemeinschaft/

                                          http://www.tacheles-sozialhilfe.de/f...?FacId=1284773

                                          Heizkosten müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden.Hier sind Pauschalen unzulässig.

                                          LG Uta

                                          Kommentar


                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Hallo Seti, danke das Du mir diese Antwort gabest, denn diese ist konform mit mir. Wow bin doch nicht total verblödet

                                            Also Kampf mit der Sozialbehörde bin ich ja schon gewohnt, dachte ich mir aber doch die wären nun ein bischen vorsichtiger geworden. Funktionierte ja auch für einige Zeit.

                                            Okay genau den Punkt mit "aus der Luft gegriffen" sehe ich auch so. Werde jetzt gegen den neuen Bescheid Widerspruch einlegen mit genau den Begründungen die Du mir aufgezeichnet hast; danke für die beiden Links

                                            Das mit den Heizkosten war so gemeint, daß die Gesamtheizkosten zwischen mir und meinem Sohn geteilt sind, daher die Falschbezeichnung meinerseits mit Pauschale, sorry falsche Wortwahl.
                                            Übrigens hier die Erklärung warum die Heizkosten für April bis Juni nicht berechnet wurden (sind ja nur mtl. 53 Euro !! die fehlen): Da unser Versorgungsanbieter im Zeitraum Januar bis März die Jahresabrechnung erstellt werden die lfd. Zahlungen ab April nicht gewährt damit der Hilfeempfänger an die Vorlage der Jahresabrechnung erinnert wird.
                                            Na den Spruch werde ich dann im April auch dem Versorgungsanbieter weiterleiten insofern das Amt nicht zeitgerecht die Kosten ermitteln konnte. hahaha

                                            Also Zu Regelstufe 3: Mein Sohn hat IMMER lediglich den geminderten Regelsatz erhalten. Das heisst seit nunmehr mindestens 7 Jahren. War ja auch anfangs irgendwie logisch denn unter 25.
                                            Dann erfolgte meine Scheidung, danach die Aufforderung die Wohnung zu verkleinern weil für 2 Personen zu gross. Daraufhin folgte ein 2jähriger Kampf wegen der Wohnung mit dem Endresultat das die Behörde vor dem Sozialgericht mit wehenden Fahnen unterging da es bereits ein Urteil gab in Bezug auf Wohnraum und Behinderung.
                                            Es wurde unter zur Hilfenahme eines Amtsvormundes dann ein Untermietvertrag erstellt der die Wohnraumteilung genau ermittelte sowie die anteiligen Kosten für jeden von uns.
                                            Zudem bin ich vom Vormundschaftsgericht als Betreuer für meinen Sohn eingesetzt; insbesondere im sinne der finanziellen Angelegenheiten, da durch die geistige Behinderung es ihm nicht möglich ist, Einnahmen-Ausgaben zu überblicken.
                                            Vielleicht ist das alles ein bischen abseits der "Normalität" ich weiss es nicht.

                                            Kommentar


                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                              Hallo Nockturn,

                                              Herzlich Willkommen

                                              Was der SB da erzählt ist ja völlig Hirnrissig.

                                              Der errechnete Regelsatz ist völlig aus der Luft gegriffen , da es hier keine Statistik gibt diese wird erst 2013 vorlegt.
                                              Hallo Uta,

                                              ich sehe hier einen argumentativen Widerspruch. Einerseits wird die Berechnungsgrundlage bestritten und andererseits wird mit der Gleichstellung argumentiert.
                                              Ein Argument steht dem anderen im Wege.

                                              Die Berechnungsgrundlage läßt sich leicht manipulieren und interpretieren, so dass ein politisch gewünschtes Ergebnis herauskommt. Deshalb ist dies ein schwaches Argument.

                                              LG Michael

                                              Kommentar


                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Hallo Nockturn

                                                Das mit den Heizkosten war so gemeint, daß die Gesamtheizkosten zwischen mir und meinem Sohn geteilt sind, daher die Falschbezeichnung meinerseits mit Pauschale, sorry falsche Wortwahl.
                                                Übrigens hier die Erklärung warum die Heizkosten für April bis Juni nicht berechnet wurden (sind ja nur mtl. 53 Euro !! die fehlen): Da unser Versorgungsanbieter im Zeitraum Januar bis März die Jahresabrechnung erstellt werden die lfd. Zahlungen ab April nicht gewährt damit der Hilfeempfänger an die Vorlage der Jahresabrechnung erinnert wird.

                                                Diese Vorgehensweise ist unzulässig.Wenn noch keine Abschlußrechnung vorliegt müssen die , die Abrechnung vom Vorjahr nehmen.Man kann diese Nachreichen.
                                                Solange gilt die Alte.

                                                So jetzt zu der anderen Sache , mein Sohn ist auch u 25 hat aber nach meinem Wisp denn vollen Regelsatz bekommen .Bin allerdings auch als Behördenschreck bekann ob bei Ministerium oder Job-Center oder LandratsämterIch find es echt zum k... das hier einige BL denken Urteile vom BSG sind für dies nicht zuständig.

                                                Schreib erstmal Dein Widerspruch , wenn Du hilfe brauchst , ich helfe gern.

                                                LG Uta

                                                Kommentar


                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                                                  Hallo Uta,

                                                  ich sehe hier einen argumentativen Widerspruch. Einerseits wird die Berechnungsgrundlage bestritten und andererseits wird mit der Gleichstellung argumentiert.
                                                  Ein Argument steht dem anderen im Wege.

                                                  Die Berechnungsgrundlage läßt sich leicht manipulieren und interpretieren, so dass ein politisch gewünschtes Ergebnis herauskommt. Deshalb ist dies ein schwaches Argument.

                                                  LG Michael
                                                  Hallo Michael,

                                                  sehe ich genau so. Vorallen weil Berechnung transparent sein sollen. Sowas wird es aber nie geben.

                                                  Jede Partei sieht zu wie sie mit dem A... an die Wand kommt , wo der Mensch bleibt ist denen völlig egal , es wird versprochen und versprochen und am Ende wieder gebrochen.Ist egal um welches Thema es in unserer Politik geht.

                                                  LG Uta

                                                  Kommentar


                                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                    Bin allerdings auch als Behördenschreck bekann ob bei Ministerium oder Job-Center oder Landratsämter
                                                    das bin ich generell auch, doch mehr so der Wolf im Schafpelz. Da jedoch in allen Ämtern mal wieder die SB ausgetauscht wurden (hier üblich, warum auch immer ) kennen die mich noch nicht.

                                                    Danke Uta für Dein Angebot. Werde jetzt den Widerspruch formulieren müssen in beiden Angelegenheiten (Regelsatz UND Heizkostenberechnung).

                                                    Kann ich eigentlich den Widerspruch auch per Telefax übermitteln??? Derzeit Drucker ohne Tinte

                                                    Gruss
                                                    Ingrid

                                                    Kommentar

                                                    Online-Benutzer

                                                    Einklappen

                                                    3 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3.

                                                    Lädt...
                                                    X