AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Habe eine Frage.Ende des Monats sind 6Monate vorbei von meinem Antrag wegen Nachzahlung der Grundsicherung,für rückwirkend 4Jahre.Jetzt wollte ich eine Frist setzen,bis Ende des Monats,da ich noch nichts bekommen habe. Formuliere ich eine Untätigkeitsklage gemäß & 88 des Sozialgerichtsgesetz oder schreibe ich ,"im Wege einer einstweiligen Anordnung nach &86b Abs.2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz,sowie § 75VwGO. oder lasse ich die Gesetze weg und setze nur eine Frist.Danke,wallau
Habe eine Frage.Ende des Monats sind 6Monate vorbei von meinem Antrag wegen Nachzahlung der Grundsicherung,für rückwirkend 4Jahre.Jetzt wollte ich eine Frist setzen,bis Ende des Monats,da ich noch nichts bekommen habe. Formuliere ich eine Untätigkeitsklage gemäß & 88 des Sozialgerichtsgesetz oder schreibe ich ,"im Wege einer einstweiligen Anordnung nach &86b Abs.2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz,sowie § 75VwGO. oder lasse ich die Gesetze weg und setze nur eine Frist.Danke,wallau