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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    habe ich gemacht,danke für den hinweis

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Hallo, für meine Tochter ist jetzt beim neuen Bescheid über die Grundsicherung - wie immer - 291 Euro Regelbedarf eingetragen. Nachdem ich diese Petition nun unterschrieben habe, wäre also eine Erhöhung dieser Regelbedarfsstufe auch rückwirkend möglich? Und was ist mit meinen vorigen Bescheiden auch mit der gekürzten Regelleistung?

      Danke für eine kurze Antwort und einen schönen Sonntag ... mm.

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Erledigt und ich werde die Petition weiter verbreiten

        LG Uta

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          @ Seti

          Die Verbreitung der Information über diese Petition ist das a und o! Es kostet nichts, macht keine Mühe und hilft Aufmerksamkeit zu schaffen. Wenn jeder dies in seinem Umfeld verbreitet, werden viele mitzeichnen.

          @ menschmicha
          Ich würde eine Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen (geht jetzt leider nur noch rückwirkend für ein Jahr). Und gegen den aktuellen Bescheid Widerspruch einlegen. Argumentationshilfen finden sich bei der lebenshilfe, dem bvkm und hier im Forum auch von Gisela,

          LG
          susemichel

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Zitat von menschmicha Beitrag anzeigen
            Hallo, für meine Tochter ist jetzt beim neuen Bescheid über die Grundsicherung - wie immer - 291 Euro Regelbedarf eingetragen. Nachdem ich diese Petition nun unterschrieben habe, wäre also eine Erhöhung dieser Regelbedarfsstufe auch rückwirkend möglich? Und was ist mit meinen vorigen Bescheiden auch mit der gekürzten Regelleistung?
            Hallo Menschmicha,

            das zwei verschiedene Vorgänge, die jedoch beide nichts mit der Petition zu tun haben.
            Um die Grundsicherung in voller Höhe zu bekommen, musst Du (falls noch nicht geschehen) Widerspruch einlegen. Und zwar einmal gegen den Bescheid bis zum 31.12.2010 und dann gegen den Bescheid ab 01.01.2011.
            Wenn Du bei der Materie Probleme hast, dann hole Dir einen Beratungsschein beim Gericht und gehe zu einem Anwalt für Sozialrecht, der sich auch bei der Grundsicherung gut auskennt.

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Guten Morgen,

              danke an susemichel und zippe für die Hilfe - wahrscheinlich ist es am besten das wie vorgeschlagen mithilfe eines Rechtsanwaltes anzugehen, freundliche Grüße von mm, der natürlich die Petition auch unterschrieben hat.
              Zuletzt geändert von menschmicha; 30.05.2011, 05:36. Grund: Korrektur

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Achtung wichtig

                Verfassung, Artikel 3, Regelbedarfsstufe 3

                Das LSG NRW hat anscheinend Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3

                Wegen der Bedeutung auch der Beschluss der Vorinstanz dazu.
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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Zitat aus Urteil LSG NRW:

                  In einem Hauptsacheverfahren wird hingegen daher der Frage nachzugehen sein, ob in Bezug auf die Regelbedarfsgruppe 3 die vom Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 09.02.2010 (a. a. O.) begründeten Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Verfahrens der Ermittlung der Regelbedarfe erfüllt sind. Diese Prüfung wird u.a. zu berücksichtigen haben, dass im Gesetzgebungsverfahren einerseits festgestellt wird, die Bemessung dieser Regelbedarfsgruppe mit 80 % des Regelbedarfs eines alleinstehenden Hilfebedürftigen sei statistisch nicht hinterlegt, anderseits unter Berufung auf eine dem Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität erlaubte Typisierung davon ausgegangen wird, es sei "angesichts weitgehend gleichbleibender haushaltsbezogener Verbrauchsausgaben davon auszugehen, dass in Haushalten mit mehreren erwachsenen Personen die jeweils individuellen Bedarfe sinken". Dies habe das Bundesverfassungsgericht für den Paarhaushalt ausdrücklich anerkannt und typisierte Einsparungen in Höhe von 20 Prozent als verfassungsrechtlich tragfähig akzeptiert (BT-Drs 17/4095, a. a. O.).

                  Einem Hauptsacheverfahren kann und muss auch die Klärung mit Blick auf die gesetzlich angeordnete Rückwirkung der Regelsatzminderung erhobener Zweifel vorbehalten bleiben.

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                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
                    Zitat aus Urteil LSG NRW:

                    In einem Hauptsacheverfahren wird hingegen daher der Frage nachzugehen sein, ob in Bezug auf die Regelbedarfsgruppe 3 die vom Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 09.02.2010 (a. a. O.) begründeten Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Verfahrens der Ermittlung der Regelbedarfe erfüllt sind. Diese Prüfung wird u.a. zu berücksichtigen haben, dass im Gesetzgebungsverfahren einerseits festgestellt wird, die Bemessung dieser Regelbedarfsgruppe mit 80 % des Regelbedarfs eines alleinstehenden Hilfebedürftigen sei statistisch nicht hinterlegt, anderseits unter Berufung auf eine dem Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität erlaubte Typisierung davon ausgegangen wird, es sei "angesichts weitgehend gleichbleibender haushaltsbezogener Verbrauchsausgaben davon auszugehen, dass in Haushalten mit mehreren erwachsenen Personen die jeweils individuellen Bedarfe sinken". Dies habe das Bundesverfassungsgericht für den Paarhaushalt ausdrücklich anerkannt und typisierte Einsparungen in Höhe von 20 Prozent als verfassungsrechtlich tragfähig akzeptiert (BT-Drs 17/4095, a. a. O.).

                    Einem Hauptsacheverfahren kann und muss auch die Klärung mit Blick auf die gesetzlich angeordnete Rückwirkung der Regelsatzminderung erhobener Zweifel vorbehalten bleiben.
                    den Paarhaushalt
                    Wir führen aber keine Paarhaushalte

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Zitat seti:
                      Wir führen aber keine Paarhaushalte

                      Hat auch niemand behauptet.

                      Grüße

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Bundesministerium für Arbeit und Soziales
                        Zitat:

                        "Dagegen richten sich die existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe, insbesondere die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII an einen Personenkreis, der tendenziell dauerhaft auf die Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen angewiesen ist; es handelt sich um ein eher statisches System."

                        Dem steht gegenüber:

                        Behinderten Menschen erhalten bereits nach einer Beschäftigungszeit von 20 Jahren in den Werkstätten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
                        Die Werkstattätigkeit kann jedoch ohne Anrechnung der Rente weiter ausgeführt werden.

                        Wo ist hier eine dauerhafte Abhängigkeit von der Grundsicherung?

                        Gruß
                        odin

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Hallo an Alle!
                          Bin richtig Happy,da ich bei der Sparkasse war und sehe da hat Sozialamt den vollen Regelsatz überwießen.Erstmal ist mein Geld gesichert ohne Gericht und Klage,aber ehrlich zu sagen traue ich den ganzen nicht so ganz.Man weis nie was für nächste Schikane von seite der Bundesregierung odes des Sozialamtes kommen wird.Habe zwar wenig Geld zur Verfügung aber bin immer gut über die Runde gekommen,sage immer wen man mit Geld umgehen kann,kann man auch mit wenig auskommen.Wünsche Allen die noch kämpfen müssen viel Kraft und Erfolg.

                          Gruß resilein

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            @ resilein,

                            herzlichen Glückwunsch! Nun kannst Du erstmal durchatmen! Bescheid müßte auch jetzt eintrudeln, dann hast Du erst einmal wieder für 12 Monate Ruhe ( toi,toi,toi).

                            Ich denke, die Erklärung Deines Mitbewohners hat den Ausschlag gegeben.

                            LG
                            susemichel

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Zitat von odin Beitrag anzeigen
                              Bundesministerium für Arbeit und Soziales
                              Zitat:

                              "Dagegen richten sich die existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe, insbesondere die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII an einen Personenkreis, der tendenziell dauerhaft auf die Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen angewiesen ist; es handelt sich um ein eher statisches System."

                              Dem steht gegenüber:

                              Behinderten Menschen erhalten bereits nach einer Beschäftigungszeit von 20 Jahren in den Werkstätten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
                              Die Werkstattätigkeit kann jedoch ohne Anrechnung der Rente weiter ausgeführt werden.

                              Wo ist hier eine dauerhafte Abhängigkeit von der Grundsicherung?

                              Gruß
                              odin
                              Hallo odin,

                              Eingangsbemerkung: ich persönlich bin keinesfalls ein glühender Verfechter der Sozialpolitik dieser unserer Regierung- im übrigen auch nicht der der Opposition aus speziell SPD/Grüne-, die uns die verfassungsrechtlich fragwürdige Regelsatzstufe 3 beschert haben, aber

                              zunächst einmal erhalten nicht nur Behinderte, die in einer WfbM arbeiten, Grundsicherungsleistungen (...im Alter und bei...). Insofern könnte man tatsächlich davon ausgehen, dass tendenziell dauerhaft (wobei der Begriff "dauerhaft" näher zu definieren wäre) steuerfinanzierte Sozialleistungen an Grundsicherungsberechtigte zu leisten sind; demnach hätten wir vorliegend ein eher statisches System - im Gegensatz zum SGB II.

                              Grüße

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Zur angekündigten schnellen Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3
                                durch die Regierung, hier der Bericht der Lebenshifle Deutschland:

                                http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/a...icherung_1.php

                                Wir werden von Hinten bis Vorne von dieser "C"hristlichen Regierung verarscht.

                                Gruß

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                  Zur angekündigten schnellen Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3
                                  durch die Regierung, hier der Bericht der Lebenshifle Deutschland:

                                  http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/a...icherung_1.php

                                  Wir werden von Hinten bis Vorne von dieser "C"hristlichen Regierung verarscht.

                                  Gruß
                                  Hallo odin,

                                  wenn die "schnelle Überprüfung" der Regelbedarfsstufe 3 in etwa so lange dauert, wie die "dauerhafte Unterstützung" der Grundsicherungsberechtigten - dann gute Nacht.

                                  Grüße

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                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Hallo zusammen,

                                    Klage gegen die Zurückweisung des Überprüfungsantrages ist raus.

                                    Widerspruch gegen die Regelbedarfsstufe 3 auch. Leider hat sich der Bundesverband des VdK gegenüber dem örtlichen VdK bzgl. einer Verbandsklage noch immer nicht geäußert, nun machen wir es im Alleingang.

                                    Wenn ich die Schriftstücke habe, stelle ich sie hier ein.

                                    Habe heute gelesen, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband Verfassungsklage eingereicht hat, da in den Regelsätzen Alkohol und Tabak nicht enthalten. Gönne jedem sein Bierchen und sein Zigarettchen, halte aber die Regelbedarfsstufe 3 für wichtiger, um damit vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

                                    Nicht vergessen: Petition 17858 mitzeichnen ( Link unter Aktuelle Informationen)!

                                    LG
                                    susemichel

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                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Hallo zusammen,

                                      nach nunmehr 2 Monaten habe ich die Antwort auf meine email an das Ministerium für Arbeit , Integration und Soziales Nrw auf meine Frage zur Regelbedarfsstufe 3:..." Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang aber, dass die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen im Bundestag auf diesen Unterschied von Seiten der Länder aufmerksam gemacht wurden.
                                      Im Rahmen der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zu diesem Gesetz wurde von Seiten der Länder gefordert, diesen Unterschied zu beseitigen und den erwachsenen Menschen mit Behinderungen, die im Hausahlt der Eltern Wöhnen, den gleichen Regelsatz wie im SGB ll zu gewähren.
                                      Leider konnte diese Position im Vermittlungsausschuss nicht durchgesetzt werden. Um überhaupt zum gesamten Gesetzpaket zu einer Einigung zu kommen, war ein Kompromiss nötig, bei dem beide Seiten auf bestimmte Forderungen verzichten mussten. Leider war dieses auch bei der geschilderten Problematik der Fall. Vor dem HIntergrund, dass das erste Vermittlungsverfahren bereis gescheitert war und die Länder, vorallem NRW, die dringend notwendigen Verbesserungen für Kinder im Bereich Bildung und Teilhabe endlich umsetzen wollten, gab es zu Kompromissen keine Alternative, weil ansonsten das Gesetz insgesamt gescheitert wäre.
                                      Der gleiche Regelsatz wie im SGB ll war nicht durchsetzbar. Als Kompromiss wurde jedoch im Gesetz eine Regelung aufgenommen ( vgl. § 10 Absatz 2 Nummer 3 Regelbedarfsermittlungsgesetz), wonach das zuständige Bundesministerium bis zum 1.Juli 2013 einen Bericht vorlegen muss, der auch einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Regelbedarfe enthält, insbesondere auch zum Regelbedarf für erwachsene behinderte Personen, die in einem Mehrpersonenhaushalt leben.
                                      Dieser Bericht bleibt zunächst abzuwarten. OB DIESER PERSONENKREIS DANN TATSÄCHLICH VON EINER NEUREGELUNG PROFITIEREN KANN; KANN DERZEIT NICHT BEURTEILT WERDEN.
                                      Nach aktueller Auskunft aus dem BMAS vergibt das Bundesministerium ZURZEIT Forschungsaufträge an Institute, die diese Problematik aufarbeiten und mit Daten hinterlegen sollen..................."


                                      Ich habe es zwar auch gewußt, aber es macht mich immer wieder wütend, zu lesen, dass man die Betroffenen der Regelbedarfsstufe 3 so billig verkauft hat- für ein nur mager genutztes Bildungs- und Teilhabepaket, welches sich auch als bürokratisches Monster herausstellt und auch schon deshalb kaum genutzt wird.
                                      Dafür hat man den Behinderten ein großes Stück Teilhabe gestrichen, teilhaben bedeutet auch Geld haben.
                                      Auch befürchte ich, dass die "Forschungsaufträge" die Sache "schönrechnen".


                                      Lg
                                      susemichel

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                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Mein Gott sind das armselige Politiker die Kompromisse auf den Rücken von Behinderten abschließen müssen.

                                        Man kann sich doch für solche "Menschen" ? nur schämen.

                                        Hier helfen nur massenhafte Widersprüche und Klagen .

                                        Gruß

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                                          Hallo Susemichel,

                                          das Bildungs und Teilhabegesetzt nütz unseren Kindern nichts.

                                          http://www.bildungspaket.bmas.de/das-bildungspaket.html

                                          Und viele Betroffne werden sicher auch nicht bis 2013 warten bis irgend so ein Statistiker die neue Berechnung vorgelegt hat und ehe diese dann wieder durch den Bundstag und Bundesrat durch ist hat vielleicht einer schon Glück in einem Sprungrevisionsverfahren das alles gekippt werden muss.

                                          Ich schätze so nächsten Monat wird bei uns Antwort auf denn Widerspruch vorliegen und dann wird im August Klage eingereicht

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                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Mein Gott sind das armselige Politiker die Kompromisse auf den Rücken von Behinderten abschließen müssen.
                                            Da muss ich jetzt doch den Guido zitieren:
                                            Die Regierung müsse vor allen Dingen denen mehr helfen, die sich selbst nicht helfen können,
                                            Aha, und dann schließt man solche Kompromisse zu Lasten derer, die sich wirklich nicht mehr helfen können.

                                            Wissen unsere Politiker eigentlich noch, was sie den ganzen Tag vor sich hinschwätzen?

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Zitat von rosifi Beitrag anzeigen
                                              Da muss ich jetzt doch den Guido zitieren:

                                              Aha, und dann schließt man solche Kompromisse zu Lasten derer, die sich wirklich nicht mehr helfen können.

                                              Wissen unsere Politiker eigentlich noch, was sie den ganzen Tag vor sich hinschwätzen?
                                              Nein, das wissen sie nicht. Sie haben sone Art Selbstschutzmechanismus eingebaut.
                                              So nach 5 Minuten haben sie wieder vergessen was sie gesagt haben. Denn sonst würden sie ja noch Irrer werden.

                                              Ehrlich !!!!!!!!

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Zitat von rosifi Beitrag anzeigen
                                                Wissen unsere Politiker eigentlich noch, was sie den ganzen Tag vor sich hinschwätzen?
                                                da kann man gut einen Satz von Konrad Adenauer zitieren:
                                                „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“

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                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  da kann man gut einen Satz von Konrad Adenauer zitieren:
                                                  „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
                                                  Du meinst, der war wenigsten ehrlich?

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                                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                    [...] Die junge Frau im Rollstuhl kann nicht laufen und nicht sprechen. Weil ihre Hände nicht gezielt greifen können, muss sie gefüttert werden. Sie ist längst volljährig, lebt im Landkreis München bei Mutter und Vater, und genau das ist das Problem: Menschen mit Behinderungen, die über 25 Jahre alt sind und zuhause betreut werden, erhalten seit April weniger Geld als vorher. Weil der Staat die Regelbedarfsstufen modifiziert hat, muss die junge Frau im Rollstuhl ein Minus von rund 90 Euro hinnehmen – schließlich lebt sie unter dem Dach ihrer Eltern, die die fehlenden Mittel im Notfall nachschießen könnten. So argumentiert jedenfalls der Gesetzgeber.
                                                    Christian Rotter hält diese Kürzung für „unmoralisch und gewissenlos“. Das Vorstandsmitglied des VdK-Garching kritisiert, dass dadurch die Arbeit der Angehörigen „entwertet wird“. Menschen, die einen behinderten Verwandten pflegen, leisten nach Ansicht Rotters „einen unschätzbaren und aufreibenden Dienst für die Gesellschaft“, unter anderem, „weil sie die Sozialkassen entlasten“. Dass Vater und Mutter nun für die Pflege ihres behinderten Kindes finanziell abgestraft werden, stimmt den 46-Jährigen „sehr nachdenklich“. Erschwerend käme dazu, „dass Betroffene aufgrund ihrer Behinderung oder Krankheit an ihrer finanziellen oder beruflichen Situation kaum etwas ändern können“. [...]
                                                    Quelle und kompletter Text: Merkur-Online

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