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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Hallo!

    gerade habe ich eine Info gefunden, dass es auch im SGB II die Regelbedarfsstufe 3 geben soll?!? Harald Thome - siehe Folie 18?
    Ist das hier ein Irrtum oder verstehe ich jetzt gar nichts mehr?

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Hallo,

      die Regelbedarfsstufe 3 wird es auch im SGB II geben, dort gilt sie jedoch nur für Personen bis zur vollendung des 25.Lebensjahr.

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        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        sorry, ich hätte mal besser genau hingucken sollen

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          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Zitat von Yagate Beitrag anzeigen
          Hallo,

          die Regelbedarfsstufe 3 wird es auch im SGB II geben, dort gilt sie jedoch nur für Personen bis zur vollendung des 25.Lebensjahr.
          richtig deshalb ist es ja erstens ein Verstoß gegen das GG und zweitens gilt dort die Regelstufe 3 seit 2006

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            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Hallo zusammen,

            und hier ist die Antwort von Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)

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              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              Die Antwort ist sehr schwammig.

              und das hier lässt mir die Haare zu Berge stehen

              Selbstverständlich fordert DIE LINKE, den Regelsatz für über 25jährige nicht zu kürzen, auch jetzt in den laufenden Hartz-IV-Gesprächen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Die anderen Parteien zeigen aber wenig Neigung, diese und andere sozial mehr als gerechtfertigte Forderungen zu erfüllen.
              das klingt für mich als würde nur die Linke für die Behindertenbelange eintreten dem Rest ist es wurscht.

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                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Das sind für mich nur noch "U"-Parteien, denn das Christliche und das Soziale haben die doch schon lange abgelegt.

                Ich bin mal gespannt, ob irgendeine Partei (Landtag) für Behinderte vor Verfassungsgericht geht, um den Prozess der Klagen abzukürzen.

                Es ist doch wirklich schon k..... (zensiert)

                Regelbedarf nur 80%
                Kindergeld-Abzweigung
                Anrechnung des Pflegegeldes auf Bemessungsgrenze Kindergeld

                So kann man Behinderte auch aushungern.

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                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Anrechnung des Pflegegeldes auf Bemessungsgrenze Kindergeld
                  Jetzt bin ich verwirrt wo steht das ???

                  Kommentar


                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Hier:
                    Zuletzt geändert von odin; 17.04.2011, 14:39.

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                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Hallo zusammen,

                      hier steht nicht, dass die Regelbedarfsstufe 3 nur auf das SGB XII bezogen ist.
                      Ist das jetzt - "aus gegebenem Anlass" - ganz neu im Gespräch??

                      Regelbedarfsstufe 3
                      291 EUR für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben, vgl. § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II. Damit sind Über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben, sowie Wohngemeinschaften.
                      Quelle: Aktuelle Änderungen bei Hartz IV und ALG II - Basisgeld

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                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Hier § 20 SGB II

                        (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

                        (2) Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 345 Euro. Die Regelleistung für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt 80 vom Hundert der Regelleistung nach Satz 1.

                        (2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung.


                        (3) Haben zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung jeweils 90 vom Hundert der Regelleistung nach Absatz 2.

                        (4) Die Regelleistung nach Absatz 2 Satz 1 wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Für die Neubemessung der Regelleistung findet § 28 Abs. 3 Satz 5 des Zwölften Buches entsprechende Anwendung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt jeweils spätestens zum 30. Juni eines Kalenderjahres die Höhe der Regelleistung nach Absatz 2, die für die folgenden zwölf Monate maßgebend ist, im Bundesgesetzblatt bekannt. Bei der Anpassung nach Satz 1 sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden.

                        Diese Reglung 80 v.H gibt es schon seit Ewigkeiten im SGB II
                        Zuletzt geändert von Seti; 25.01.2011, 15:51.

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                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          ja, aber nur U25 - Ü25 gibt es ja den vollen Regelsatz. Aber in diesem Artikel steht keine Altersbegrenzung mehr.

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                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                            ja, aber nur U25 - Ü25 gibt es ja den vollen Regelsatz. Aber in diesem Artikel steht keine Altersbegrenzung mehr.
                            Aber Du musst auch beachten das hier ab dem 25 Lj die meisten schon net mehr zu Hause leben,

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                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Also Inge ich hab nochmals nachgefragt

                              Er war im Gespräch , aber dann wird es ein wahren Umzugswahn geben da würden die sich selber ins Knie schießen.

                              Denn ne eigene Wohung können sie nicht verweigern

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                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                .....Und das ist der einzige Grund. Denn Behinderte können nicht selbstständig Ausziehen oder höchsten in einem Heim untergebracht werden.

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                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                  .....Und das ist der einzige Grund. Denn Behinderte können nicht selbstständig Ausziehen oder höchsten in einem Heim untergebracht werden.
                                  Richtig Odin,

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                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Hallo Inge,

                                    hier steht nicht, dass die Regelbedarfsstufe 3 nur auf das SGB XII bezogen ist.
                                    Ist das jetzt - "aus gegebenem Anlass" - ganz neu im Gespräch??
                                    soweit ich dem Gesetzentwurf zum SGB II entnehmen kann, ist keine Änderung des § 7 Absatz 3 Nr. 4 vorgesehen, der bisher regelt , dass Ü25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet. § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II ( 80 Prozent) ist also auf Ü 25 im SGB II nicht anwendbar.

                                    LG Michael
                                    Zuletzt geändert von MichaelK; 26.01.2011, 18:27.

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                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Das gäbe dann einen Aufstand vom feinsten.

                                      Aber mit behindeten kann man es ja machen

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                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Eine Antwort von Hubert Heil mit einer Weiterverweisung...

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                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Hallo zusammen,

                                          bei abgeordnetenwatch gibt es eine neue Frage an Hubert Heil

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                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Vermittlungsausschusses vertagt erneut Sitzung zur Hartz IV-Reform

                                            Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat seine für den 27.01.2011 angesetzte Beratungen zur Hartz IV-Reform und zur Bundesbeteiligung an den Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen auf den 11.02.2011 vertagt. [...]
                                            Quelle und kompletter Text: RechtsNews

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Seite 3 [....] Weitere Schwerpunkte sind die präzisere Definition der Regelbedarfsstufen im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz/SGB XII im Hinblick auf die anspruchsberechtigten Personengruppen und die Einbeziehung der Regelbedarfsstufe 3 in das SGB II. [....]
                                              Quelle und kompletter Text Deutscher Bundestag (auf Seite 7 und Seite 20 sind noch weitere Informationen!)

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Keine Frage, dass die beiden Sozialdemokraten [Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt und ihr Landtagskollege Karl Schultheis, SPD Aachen] die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um ganze fünf Euro für nachgerade jämmerlich halten, aber ihre aktuelle Kritik machen sie an anderen Punkten fest. Ganz und gar unerträglich sei es nämlich, behinderten Menschen besonders heftig ans Portemonnaie zu gehen. Vorgesehen sei, solchen Hartz IV-Empfängern, die im Haushalt der Eltern lebten, die Hilfe zum Lebensunterhalt um 20 Prozent zu kürzen, dazu die Mobilitätshilfe, was um die 100 Euro minus pro Monat ausmache.

                                                [...]

                                                Zornig macht die beiden Volksvertreter auch der Umstand, dass Hartz IV-Bezieher, die sich ehrenamtlich engagierten, bluten sollen: Betrage zum Beispiel die Übungsleiterpauschale jetzt noch 175 Euro im Monat, werde sie demnächst um 60 Euro gekürzt. Was nichts anderes bedeute, als dass «zivilbürgerschaftliches Engagement» schlicht und einfach bestraft werde.

                                                Als absolut kontraproduktiv empfinden Schmidt/Schultheis auch, dass sich die so genannten Integrationsfachdienste, die behinderte Menschen beraten und unterstützen - gleich ob beschäftigt oder arbeitsuchend - , künftig an Ausschreibungen beteiligen sollen. Dadurch, so die Befürchtung, würden die jeweiligen Fallzahlen steigen, die Qualität der Betreuung sinke.
                                                http://www.an-online.de/lokales/aach...ch-Berlin.html

                                                Hier noch was von Harald:

                                                http://www.harald-thome.de/media/fil...fo-02-2011.pdf
                                                Zuletzt geändert von Seti; 01.02.2011, 17:39.

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                                                  [...] Durch den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches (BT-Drs. 17/3404) wird eine neue Regelbedarfsstufe 3 eingeführt. Nach Art. 1, Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII, § 8 Regelbedarfsstufen, wird in Abs. 1 Nr. 3 für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben, eine Regelbedarfsstufe 3 in Höhe von 291 Euro (entspricht 80% des Regelsatzes des Haushaltsvorstands) festgelegt. Damit werden die Vorteile der neuen Rechtsprechung des BSG wieder rückgängig gemacht. Wer wegen seiner Behinderung auch als Erwachsener mit seinen Eltern zusammenlebt, weil er deren Hilfe bei der Haushaltsführung benötigt, wird benachteiligt. Der Gesetzgeber hat dies für Wohngemeinschaften erkannt, und deshalb in § 36 SGB XII eine solche Regelsatzkürzung ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Grundsicherungsleistungen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 SGB XII) oder Leistungen der Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege bezogen werden. Warum soll eine häusliche Gemeinschaft mit Eltern schlechter gestellt werden, als eine Wohngemeinschaft, wenn die gleiche Hilfe bei der Haushaltsführung für behinderte Menschen gewährt wird? Auch hier stellt sich die von dem BSG entschiedene Frage des Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG bei einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung. Zudem gilt diese Schlechterstellung nur im SGB XII. Im SGB II bleibt es dabei, dass Personen über 25 den vollen Regelsatz erhalten, auch wenn sie mit ihren Eltern zusammen leben. Die gesetzliche Neuregelung widerspricht daher der Aussage des BSG, dass zwischen dem SGB II und SGB XII wegen der identischen sozialrechtlichen Funktion beider Leistungen bei der Sicherstellung des Existenzminimums kein Unterschied gemacht werden dürfe. [...]
                                                  Quelle und kompletter Text von Dr. Sabine Wendt in Reha-Recht

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                                                    Guten Morgen Inge,

                                                    meine ganz persönliche Meinung ist das unsere Politik, jenseits von Gut & Böse lebt und daher nicht in der tatsächlichen Realität lebt und die Bodenhaftung verloren hat. Ich selbst bin als Mehrfachbehinderte nicht in der Situation mit dem vielleicht kommenden Betrag meinen Lebensunterhalt bestreiten zu müssen, nur jeder / jede die es muss, - ist mir schleierhaft wie das gehen soll in der Umsetzung.

                                                    Zumal Behinderung nicht gleich Behinderung ist, - von daher eine sehr nachdenkliche sam

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