Hallo zusammen,
diese Regelung scheint nicht mehr lange zu gelten:
Denn leider gibt es da wieder eine neue Spar-Idee:
Quelle und kompletter Text: Frankfurter Rundschau
diese Regelung scheint nicht mehr lange zu gelten:
[...] Behinderte Menschen, die in Haushaltsgemeinschaft mit ihren Eltern leben, sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Haushaltsangehörige zu betrachten. Ab dem 25. Geburtstag können sie laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts den Regelsatz eines Haushaltsvorstands beanspruchen. Haben Grundsicherungsberechtigte dieses Alter erreicht, sollte deshalb der höhere Regelsatz beantragt werden. Unter BVKM gibt es hierfür in der Rubrik „Recht und Politik“ eine Argumentationshilfe. [...]
Quelle und kompletter Text: BVKM: Merkblatt zur Grundsicherung
Quelle und kompletter Text: BVKM: Merkblatt zur Grundsicherung
Denn leider gibt es da wieder eine neue Spar-Idee:
[...] Die geplante Änderung der Hartz-IV-Sätze wird offenbar Nachteile für Behinderte nach sich ziehen: Sie sollen künftig statt des vollen Regelsatzes nur noch 80 Prozent bekommen, wenn sie keinen eigenen Haushalt führen. Statt fünf Euro mehr als bisher wie andere erwachsene Hartz-IV-Bezieher bekämen Behinderte dem Gesetzentwurf zufolge 68 Euro weniger. Der derzeitige Regelsatz liegt bei 359 Euro im Monat, die schwarz-gelbe Regierung will ihn zum 1. Januar 2011 auf 364 Euro anheben.
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte auf Anfrage der Frankfurter Rundschau, die neue Regelbedarfsstufe 3 gelte vor allem für Behinderte, die bei ihren Eltern wohnen.[...]
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte auf Anfrage der Frankfurter Rundschau, die neue Regelbedarfsstufe 3 gelte vor allem für Behinderte, die bei ihren Eltern wohnen.[...]