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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

    Ein Hallo an Alle,

    heute erhielten wir ein Schreiben der Familienkasse, das die hier bekannten Formen an Dreistigkeit wohl noch übertrifft.

    Die ersten Zeilen mal im O-Text:

    "Sehr geehrte Frau.......

    Ihr Sohn David, geboren am ..........., beantragt gemäß § 74 Abs. 1 EstG die Auszahlung des anteiligen Kindergeldes an sich selber für die Zeit ab November 2010.


    .........."

    Rest kann ich mir sparen, kommt nur die übliche Nachweisgeschichte Unterhalt etc.

    Der Hammer ist schlicht der o.g. Wortlaut.
    David kann NICHT schreiben! Und hätte, selbst wenn, überhaupt keine Vertragsvollmacht etc.. Und wir bzw. meine Frau ist sich sicher, keinen Antrag im Namen unseres Sohnes gestellt zu haben.

    Da wiehert doch wieder der Amtsschimmel. Vortäuschung von Tatsachen, die nicht gegeben sind. Nur um die Leute zu verwirren.

    Meine Frau gleich bei der Grundsicherung angerufen, ob da was vorliegt. Angeblich weiß die von nix. Die Familienkasse hat das Sozialamt in Verdacht.

    Zumindest hat meine Frau von der Tante vom Grundsicherungsamt noch ein paar Ratschläge bekommen, was rein muss und was nicht.

    Ich nun wieder bin der Meinung, erst mal gar nichts hin zu schicken. Sondern erst mal bei der Familienkasse nachzufragen, ob "sie nicht einem Täuschungsmanöver aufgesessen sind". Da von uns niemand einen Antrag gestellt hat, muss ja jemand Fremdes in unserem Namen den Antrag gestellt haben . Einen Antrag muss man unterschreiben, das wäre dann Urkundenfälschung......
    Wenn man das weiter spinnt, müsste man sofort bei unseren (jetzt) Blauröcken aufschlagen und Anzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung machen.

    Wäre doch mal ne Maßnahme, oder?

    Bei meinen Nachforschungen bzgl. der im Schreiben angegebenen Aktenzeichen bin ich dann hier im Forum gelandet und hab mich mal auf die Husche etwas eingelesen.
    Und siehe da, das Grundsicherungsamt bescheißt (sorry) den Jungen auch noch seit Mai 09 um die 20% Regelsatz. Ich hab der Tante noch nie vertraut.....

    Also werden die Damen in beiden Ämtern sich jetzt erst mal die Hosen zubinden, wenn meine Schreiben einfliegen.

    Mir kommt das manchmal vor, als wenn die Alle meinen, wir hätten uns die "Belastungen" durch die Kinder selbst zuzuschreiben. Und als wenn das aus deren Privatschatulle gezahlt werden soll.
    Was wir schon für Theater hatten: Probs mit der KK wegen dem Pflegegeld mit sehr deutlichem Schriftverkehr bis zum Hauptsitz mit Androhung des Rechtsstreites. Dann kam durch ne Prüfung raus, das die KK durch einen Formfehler 12000DM zu wenig im Laufe der Jahre gezahlt hatte. Der Schuss ging also nach hinten los. Bis dato hatten wir seit dieser Zeit keine Überprüfung mehr wegen der Einstufung.....
    Laufend irgend welches Zeugs zum Einreichen wegen irgend welcher Banalitäten.
    Nach zig Jahren endlich ein "Dauer"Behindertenausweis. Als wenn sich noch was ändern würde.
    Jedes Jahr beim Finanzamt das gleiche Lied mit den Pauschbeträgen.
    Da einen Antrag, der dann auch noch alle halbe Jahr erneuert oder, wenn man Glück hat, nur geupdatet werden muss. Dort Extragänge ins Amt, hier ne Unterschrift.....
    Nicht zu vergessen die Arztbesuche, wo (eigentlich) der arme Kerl von den paar Euro, die dazu nix mehr wert sind, noch seine Anteile an den Medis und die Praxisgebühr bezahlen muss. Und da er ja bei uns wohnt, zählt ja wieder das Familieneinkommen. Also nix mit Freistellen.

    Und jetzt noch das mit dem KG.
    Die Auflistung des "Unterhaltes" sollte zwar an sich nicht das Thema sein. 23 Stunden/Monat müssten bei den Arztterminen, Beschäftigung, Frisör, Einkaufen zusammen zu bekommen sein. Mich nervt nur die Umsetzung, die Beweislast liegt bei den Eltern und die Mehrarbeit. Und auf die Antwort - auf beide Schreiben - bin ich auch gespannt.

    Schon klar, die Gemeinden sind pleite. Aber für Leute mit deutschen Schäferhunden etc. ist ja auch genug Geld da. Als wenn wir vor der eigenen Haustür nicht genug zu kehren hätten.

    Und wenn ich dann noch - unter anderen hier - lese, wie die Ämter die Leute veräppeln, dann schwillt mir der Kamm.
    Haben die nicht eine Auskunftsplicht gegenüber den Antragstellern oder ist das nicht mehr?

    Armes Deutschland!!!

    So, genug gewettert.

    LG
    Stefan
    Zuletzt geändert von Volker; 18.01.2013, 01:34. Grund: Klartext

    #2
    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    So, soeben das Schreiben für die Kindergeldkasse fertig gemacht.

    Ich will Euch mal den Text zum lesen geben. Mal was zum Schmunzeln.


    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach Erhalt und Einsichtnahme Ihres Schreibens bin ich doch etwas verwundert.

    Weder mein Sohn David ......., geboren am 25.12.1983, der ja bekanntermaßen weder schreiben kann noch rechtlich irgendwelche Anträge und Verträge stellen bzw. abschließen darf, noch ich als seine gerichtlich berufene Betreuerin haben einen Antrag gemäß § 74 Abs. 1 EstG auf Auszahlung des Kindergeldes oder eines Teiles davon an meinen Sohn gestellt.

    Es liegt hier also entweder ein Missverständnis vor oder aber der Antrag wurde durch Dritte unberechtigt und widerrechtlich mittel Fälschung meiner Unterschrift gestellt. Dies würde eine Straftat darstellen und müsste von mir mittels Anzeige geahndet werden.

    Ich bitte Sie daher, die Sachlage zu überprüfen und mich schnellstens zu informieren, ob Sie zur Aufklärung der Herkunft des o.g. Antrages beitragen können.
    Da ich nach meiner Sicht der Dinge im Moment eine unberechtigte Nutzung meiner Unterschrift nicht ausschließen kann, möchte ich in diesem Fall schnellstens weitere Schritte unternehmen und bitte daher um Mithilfe Ihrerseits bei der Lösung.


    In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

    Mit freundlichen Grüßen"



    Bin mal gespannt, ob die Herrschaften zwischen den Zeilen lesen können und mein "Dummstellen" kapieren .

    Mal schaun, wies weitergeht.

    Die andere Geschichte (Regelsatz auf 100% ab 25ten Lebensjahr) hab ich auch eingerührt. Natürlich in soweit umgeschrieben, das meine Frau als Betreuer den Antrag stellt.

    Auch da bin ich gespannt......


    LG
    Stefan

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      #3
      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
      Und siehe da, das Grundsicherungsamt bescheißt (sorry) den Jungen auch noch seit Mai 09 um die 20% Regelsatz. Ich hab der Tante noch nie vertraut.....
      [...]
      Und wenn ich dann noch - unter anderen hier - lese, wie die Ämter die Leute veräppeln, dann schwillt mir der Kamm.
      Haben die nicht eine Auskunftsplicht gegenüber den Antragstellern oder ist das nicht mehr?
      Hallo Stefan

      und willkommen im Club
      Die Erfüllung der Auskunftspflicht vermisse ich auch ganz arg, und ich frage mich fast jeden Tag, was die Menschen machen, die keinen Internetzugang haben. Auch ich habe erst vor ein paar Wochen den Antrag auf den höheren GS-Satz gestellt, weil mir das vorher nicht bekannt war.
      Zumindest hatte mir die neue Sachbearbeiterin aber im letzten Jahr mitgeteilt, dass meine Tochter Anspruch auf Brennstoffbeihilfe hat. Immerhin...!

      Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
      Ich bitte Sie daher, die Sachlage zu überprüfen und mich schnellstens zu informieren, ob Sie zur Aufklärung der Herkunft des o.g. Antrages beitragen können.
      ......... .........

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        #4
        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Zitat von Inge Beitrag anzeigen
        Hallo Stefan

        und willkommen im Club
        Die Erfüllung der Auskunftspflicht vermisse ich auch ganz arg, und ich frage mich fast jeden Tag, was die Menschen machen, die keinen Internetzugang haben. Auch ich habe erst vor ein paar Wochen den Antrag auf den höheren GS-Satz gestellt, weil mir das vorher nicht bekannt war.
        Zumindest hatte mir die neue Sachbearbeiterin aber im letzten Jahr mitgeteilt, dass meine Tochter Anspruch auf Brennstoffbeihilfe hat. Immerhin...!
        Servus Inge,

        die Frage ist doch bezüglich der Auskunftspflicht: Wer zahlt die entgangenen Mittel? Meines Wissens nach sind die Herrschaften verpflichtet, dem "Kunden" den für ihn sinnvollsten und "ertragreichsten" Weg darzulegen. Auch dann, wenn der Staat/Land/Stadt den kürzeren ziehen.
        Ich hab die Geschichte beim Kleinen, immerhin auch schon 22 : Bafög und Ausbildungsförderung ging letztes Jahr (Antragstellung) noch zusammen. Allerdings unter Verlust des KG.
        Dieses Jahr nicht mehr. Aber anstatt den Antrag schnellstens abzulehnen bzw. den Antragsteller von der Änderung in Kenntnis zu setzen, hat man den Antrag in Leipzig einfach 1 1/2 Monate liegengelassen. Heißt, das KG, was ihm jetzt wieder zusteht, ist für September futsch, da ja erst ab Antragstellung bezahlt wird .
        Ich werde da mal wieder loslegen müssen, Dienstaufsichtsbeschwerde etc.. Und da wird auch über ein Ausgleich des KG zu reden sein.
        Der Junge kennt sich ja noch nicht so aus.
        Hat vor Jahren, als er FSJ gemacht hatte, beim Arbeitsamt auch geklappt. Dann kümmern sich andere Leute drum, außerhalb der Kompetenzen des jeweiligen Amtes. Damals hatte es mächtig geraucht. Und er hat einen Haufen Geld nachbezahlt bekommen, .....das Papa eigentlich nur vorgeschossen hatte .

        Was ist eigentlich Brennstoffbeihilfe? Und wer hat unter welchen Umständen Anrecht darauf?
        Hintergrund: meine/unsere monatl. Hausbelastung nach alter Regelung belaufen sich auf rund 1100€, nach neuer Regelung (Gleichsetzung Miete) auf 475€. Demzufolge war die Kürzung nicht ohne.

        LG
        Stefan

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          #5
          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
          Was ist eigentlich Brennstoffbeihilfe? Und wer hat unter welchen Umständen Anrecht darauf?
          Hallo Stefan,

          Brennstoffbeihilfe wird nach den Bestimmungen des §29 SGB XII und "nach den Richtlinien des örtlichen Trägers" festgesetzt.

          Wir bekommen die Brennstoffbeihilfe, weil wir einen Holzheizungsherd haben, das Holz im Wald selbst machen und deshalb keine nachweisbaren Heizkosten (z.B. Abrechnung des Vermieters oder Heizöl-/Gasrechnung) haben.

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            #6
            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Danke Inge. Wieder was gelernt....

            Frage noch am Rande zu den Schreiben. Sollte ich die per Einwurfeinschreiben machen oder normal? Die KG-Kasse hat eine Postfach-Postleitzahl.

            LG
            Stefan

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              #7
              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Hallo Stefan,

              nach meinen negativen Erfahrungen in den letzten Monaten kann ich nur sagen: Einschreiben!
              Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die meisten Behörden und Institutionen in den meisten Fällen gut und zuverlässig arbeiten, aber derzeit bemühen sich einige Leute, mir das Gegenteil zu beweisen

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                #8
                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                So, wieder Post bekommen von der KG Kasse.

                "Berichtigung zu meinem Schreiben....."
                Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

                So, nun muss ich halt auch ran.
                Hab den Musterbrief schon mächtig umgepflückt, da ich ja noch keinen Bescheid zum Einspruch habe und auch das Sozialamt uns bzw. den Bengel nicht aufgefordert hat, das KG abzutreten.

                Aber jetzt eine wichtige Frage:

                Im Musterbrief steht:
                ".....
                • Kosten für notwendige Betreuungs- und Versorgungsleistungen (z.B. Begleitung zum
                Arzt, zu Therapiemaßnahmen, bei Krankenhausaufenthalten etc.) in Höhe von .....
                Euro (Anzahl Stunden x 8 Euro), die nicht von der Pflegekasse oder vom
                Sozialhilfeträger erstattet werden, die aber ausweislich der beigefügten ärztlichen Bescheinigung unbedingt erforderlich sind,
                • Kosten für notwendige Betreuungs- und Begleitkosten in den Ferien und bei
                Freizeitunternehmungen (z.B. für Kinobesuche etc.) in Höhe von ..... Euro (Anzahl
                Stunden x 8 Euro), die nicht vom Sozialhilfeträger erbracht werden, die aber
                ausweislich der beigefügten ärztlichen Bescheinigung unbedingt erforderlich sind,
                ....."

                Was ist damit gemeint?
                Reicht ein einfaches Schreiben vom Hausarzt, das der Bub immer Begleitung braucht? Oder was muss da drauf?


                LG
                Stefan

                Noch was vergessen.

                Kosten für Ferienbetreuung/Urlaub, also Betreuungszeitaufwand. Was setzt man da an? 24 Std., 8 Std. oder iwe habt Ihr das gemacht?

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                  #9
                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  hallo Stefan,

                  es geht hier wahrscheinlich eher darum, dass die Erforderlichkeit der Arbeiten bzw. Therapien vom Arzt bescheinigt wird.
                  Ich mache mir derzeit nebenbei eine sich ständig erweiternde Liste, auf die ich alle zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen notiere. Was davon irgendwann mal anerkannt wird...??

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                    #10
                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo Inge,

                    heißt, Arzt X muss bestätigen, das der Bub am Tag Y zum Arzt musste?

                    Wenn das so ist, das man sich die Notwendigkeit des Arztbesuches noch bestätigen lassen muss, dann frage ich mich doch, ob die Herrschaften in den Ämtern nix anderes zu tun haben.

                    Die Ärzte des Jungen werden begeistert sein. Ich hoffe, die schreiben noch einen kleinen Dialog dazu.....

                    Denn die Notwendigkeit ist ja im Betreuerausweis und auf dem Schweirbehindertenausweis festgesetzt, also von daher wüßte ich nicht, warum man das noch mal bestätigen muss.

                    Ich will mal versuchen, die oder den Mitarbeiter rauszufinden im Sozialamt, welche den Antrag gestellt haben. Die werde ich dann passend zu den Besuchen, also Arzt, Friseur, Klamotten kaufen, Kino ö.ä. anrufen, und denen sagen, David muss zum Arzt, kümmer Dich drum. Ich hab keine Zeit.....
                    Mal schauen.
                    Ich kenne Leute, die haben, als sie keinen Kitaplatz bekommen haben, den Kinderwagen vors Amt gestellt und sind arbeiten gegangen. Dann war der Platz auf einmal da.

                    Vor allem:
                    Lt. neuem Schreiben beantragt das SA die Überschreibung ab Nov. 10. Weiter im Schreiben heißt es dann im O-Ton "Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer eventuellen Stellungnahme den gesamten Zeitraum ab dem oben genannten Monat bis heute."
                    O.g. Zeitraum ist Nov. 10, heutige Tag (des Schreibens) war der 27.0kt. 10. Heißt ich soll von 11.10 bis 27.10.10 berücksichtigen. Wie soll das denn gehen? Liest die Kollegin überhaupt, was sie schreibt.

                    Mal abgesehen davon, das ich nie Quittungen oder Aufzeichnungen gebraucht habe und somit auch nix existiert.

                    Geldtechnisch ist es auch nicht die Welt, Unterwäsche "frisst" er irgendwie. da müssen wir extrem viel kaufen. Brille jedes Jahr. Sprit/Fahrkosten mit dem Auto fallen wenig an, da ich wochentags auf Montage bin und meine Frau alles mit dem Bus erledigt. Zuzahlung ist auch nicht dolle, soviel bekommt er nicht und wenn, dann Großpackungen.
                    Und irgend was aufgeschrieben, wie lange man mit ihm beim Arzt braucht, für die tägliche Beschäftigung und Freizeitbeschäftigung, hab ich auch nicht.

                    Irgendwie haben die doch alle einen an der Klatsche. Als wenn wir nicht schon genug Probleme mit den Kindern hätten.

                    Das nervt nur noch. Kein Wunder, das so viele aus Deutschland abhauen.

                    LG
                    Stefan

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                      #11
                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Hallo Stefan,

                      mir geht es ähnlich: ich kann mir auch ganz und gar nicht vorstellen, wie das überhaupt laufen soll. Ich weiß nur eines: wenn das Amt für alles einen schriftlichen Nachweis möchte, dann bekommen die den auch.
                      Wie viel Lebenszeit können wir eigentlich für die ganze Bürokratie angeben??

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                        #12
                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                        Hallo Stefan,

                        mir geht es ähnlich: ich kann mir auch ganz und gar nicht vorstellen, wie das überhaupt laufen soll. Ich weiß nur eines: wenn das Amt für alles einen schriftlichen Nachweis möchte, dann bekommen die den auch.
                        Wie willst Du über Deine Pflegetätigkeit Nachweiß führen? Die können das akzeptieren oder auch nicht......
                        Wie viel Lebenszeit können wir eigentlich für die ganze Bürokratie angeben??
                        Das ist die Frage. Kann man das als Aufwand in der Steuererklärung angeben ?

                        Mann, was für ein Aufwand.

                        das Nächste ist ja Folgendes. Man muss jetzt also alles aufheben, aufschreiben und belegen. Bekommt man dann, falls das Amt meine Ausführungen ohne Beleg nicht akzeptiert (was ja wohl passieren wird), nach Sammlung und Abgabe der Unterlagen/Belege die Gelder nachgezahlt? Muss man da dann schon wieder nen Einspruch machen? Denn eine Möglichkeit, im Voraus die Belege zu sammeln, hatten wir ja nicht.

                        LG
                        Stefan

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                          #13
                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Hallo Stefan,
                          für die zurückliegenden Zeiträume und Ausgaben ohne Beleg könnte man ja vielleicht eine Aufstellung mit einer Versicherung an Eides statt oder Benennung von Zeugen zur Glaubhaftmachung anbieten.

                          Für Betreuer gibt es ja eine Aufwandsentschädigung, die man jährlich beim Gericht beantragen und bekommen kann. Wie sich diese Berechnet und ob sie ausreichend ist entzieht sich meiner Kenntnis u. A. aus mangelnder eigener Erfahrung.

                          LG, amai

                          Kommentar


                            #14
                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Hallo zusammen,

                            die Quittungen für Annikas Akupunktur habe ich mir auch nie geben lassen bzw. diese nicht aufgehoben. Wozu auch?
                            Die ganzen Rechnungen für Stoff und Zubehör für Annikas Lätzchen (abgesehen von der Zeit fürs Nähen), für ihre CDs und DVDs und weiß der Kuckuck was noch alles....
                            Wie sieht es eigentlich mit den Mehrkosten für Lebensmittel aus dem Bioladen aus? Und die Mehrkosten für teurere Schuhe und für neue, modische Kleidung?
                            Ich bin echt mal auf die Rahmenbedingungen gespannt: wer genau bestimmt, was hier angerechnet werden kann.

                            und hier noch was zur Aufwandspauschale:
                            [...] Der ehrenamtliche Betreuer hat beim Aufwendungsersatz die Wahl, ob er jede einzelne Aufwendung abrechnen und entsprechend belegen will oder ob er von der Möglichkeit Gebrauch machen will, zur Abgeltung seines Anspruchs eine Aufwandspauschale von jährlich 323,00 Euro zu beanspruchen (§ 1835a BGB). Die meisten Betreuer wählen diese vereinfachte Möglichkeit. [...]
                            Quelle: wikipedia
                            Zuletzt geändert von Inge; 01.11.2010, 13:46.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                              Hallo zusammen,

                              die Quittungen für Annikas Akupunktur habe ich mir auch nie geben lassen bzw. diese nicht aufgehoben. Wozu auch?
                              Die ganzen Rechnungen für Stoff und Zubehör für Annikas Lätzchen (abgesehen von der Zeit fürs Nähen), für ihre CDs und DVDs und weiß der Kuckuck was noch alles....
                              Wie sieht es eigentlich mit den Mehrkosten für Lebensmittel aus dem Bioladen aus? Und die Mehrkosten für teurere Schuhe und für neue, modische Kleidung?
                              Ich bin echt mal auf die Rahmenbedingungen gespannt: wer genau bestimmt, was hier angerechnet werden kann.
                              Das würde mich auch mal interessieren. Aber siehste, an die vielen CDs jeden Monat hab ich gar nicht gedacht. Musik und Uhren, sein Tick halt..... Und mit den Schuhen ist auch so ne Sache. Als kleiner Zwerg ist er immer auf den Zehenspitzen gelaufen. Von daher braucht er jetzt Schuhe mit hohem Spann. Kann man auch nicht alles nehmen.

                              und hier noch was zur Aufwandspauschale:

                              Quelle: wikipedia
                              Die Frage bei der Geschichte ist doch, was durch die Pauschale alles abgedeckt ist. JEDE Begleitung? Jeder Aufwand? Daran hab ich auch nicht gedacht.

                              @amai: Wäre einen Versuch wert mit ner eidesstattlichen Erklärung. Denn für die Betroffenen gabs ja keine Vorwarnung......

                              Wie dem auch sei, muss mich langsam fertig machen für die Arbeit. Bis nächstes WE.

                              LG
                              Stefan

                              Kommentar


                                #16
                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hallo

                                wo steht geschrieben, dass der volle Eckregelsatz (359 Teuros) erst ab dem 25. Lebensjahr gewährt werden kann/muß.

                                Danke

                                Kommentar


                                  #17
                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Hallo rettesich,

                                  willkommen bei Intakt

                                  [...] Behinderte Menschen, die in Haushaltsgemeinschaft mit ihren Eltern leben, sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Haushaltsangehörige zu betrachten. Ab dem 25. Geburtstag können sie laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts den Regelsatz eines Haushaltsvorstands beanspruchen. Haben Grundsicherungsberechtigte dieses Alter erreicht, sollte deshalb der höhere Regelsatz beantragt werden. Unter BVKM gibt es hierfür in der Rubrik „Recht und Politik“ eine Argumentationshilfe. [...]
                                  Quelle und kompletter Text: BVKM: Merkblatt zur Grundsicherung

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                                    #18
                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Hallo Inge,

                                    herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
                                    Allerdings finde ich kein Urteil des BSG, in dem explizit diese Regelung angesprochen wird. Vielleicht habe ich bis dato auch nur die falschen Suchbegriffe eingegeben.

                                    Hoppla:

                                    http://juris.bundessozialgericht.de/...14&pos=0&anz=2
                                    (Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 15/08 R).

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                                      #19
                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Noch ne kurze Frage:

                                      Wie erwähnt, habe ich ja noch keinen Bescheid und auch keine Anfrage vom SA wegen der Umschichtung des KG.
                                      Ich habe lediglich ein Schreiben von der KG-Kasse, das das SA das beantragt hat.

                                      Soll ich jetzt gleich mit dem komplett umgeschriebenen Mustertext aufwarten oder erst mal nur meine Betreuungskosten ohne irgendwelche Hinweise hinschicken und auf den Bescheid warten?

                                      Wie würdet Ihr das machen?

                                      @rettesich: Danke für's Raussuchen des Urteils. Schön, wenn man den direkten Text zur Vorlage hat. Wieder Arbeit gespart....


                                      LG
                                      Stefan

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                                        #20
                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Hallo volvocarl,

                                        gleiche Situation, Anfrage von KG-Kasse, werde erstmal eine Aufstellung über entstandene Aufwendungen (Lebenshilfe-Ausflüge(Kegeln,Bundesliga), Urlaub, PC-Games, Mietdifferenz, Naturalleistungen in Form von Betreuung) weiterleiten.

                                        Mal sehen.

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                                          #21
                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Hallo rettesich,

                                          dachte ich auch so ungefähr. Die Schreiben sind nun mal ausgelegt auf einen Bescheid. Und mein ganzes Pulver will ich auch nicht gleich verschießen....

                                          Wie schreibst Du das mit Urlaub, Ausflügen etc.?
                                          Urlaub 24 Std.? Oder wie viele Stunden? Was meinst Du mit Mietdifferenz?
                                          Und wie belegst Du die Betreuungsleistungen?

                                          Dumm, das sich wohl keiner die nötigen Quittungen für CDs etc. aufgehoben hat. Jedenfalls ich nicht.

                                          LG
                                          Stefan

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                                            #22
                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
                                            Hallo rettesich,

                                            dachte ich auch so ungefähr. Die Schreiben sind nun mal ausgelegt auf einen Bescheid. Und mein ganzes Pulver will ich auch nicht gleich verschießen....

                                            Wie schreibst Du das mit Urlaub, Ausflügen etc.?
                                            Urlaub 24 Std.? Oder wie viele Stunden? Was meinst Du mit Mietdifferenz?
                                            Und wie belegst Du die Betreuungsleistungen?

                                            Dumm, das sich wohl keiner die nötigen Quittungen für CDs etc. aufgehoben hat. Jedenfalls ich nicht.

                                            LG
                                            Stefan
                                            Hallo volvocarl,

                                            Widerspruch kann ja noch nicht eingelegt werden, da kein Bescheid vorhanden.
                                            zu Mietdifferenz: Sozialamt bezahlt ja nur nach Pauschalsätzen (durchschnittlicher Mietpreis, Pauschalsatz für Heizung), tatsächliche Unterkunftskosten sind meist höher.
                                            Quitungen für PC-Games vorhanden, allerdings auch nur teilweise.
                                            zu Betreuungsleistungen: Antrag auf Pflegestufe gestellt, abgelehnt. Aber:
                                            im Ablehnungsbescheid finden sich die Minuten/Tag * 30 * 8.- €/Tag = €/Monat
                                            Bei Urlaub, Ausflügen etc. leider keine Quittungen mehr vorhanden, also
                                            gefahrene km*0,3€/km : 12 = €/Monat
                                            oder in meinem Fall, Bescheinigung der Lebenshilfe angefordert.

                                            Viel Spaß

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                                              #23
                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
                                              Hallo volvocarl,

                                              Widerspruch kann ja noch nicht eingelegt werden, da kein Bescheid vorhanden.
                                              zu Mietdifferenz: Sozialamt bezahlt ja nur nach Pauschalsätzen (durchschnittlicher Mietpreis, Pauschalsatz für Heizung), tatsächliche Unterkunftskosten sind meist höher.
                                              Quitungen für PC-Games vorhanden, allerdings auch nur teilweise.
                                              zu Betreuungsleistungen: Antrag auf Pflegestufe gestellt, abgelehnt. Aber:
                                              im Ablehnungsbescheid finden sich die Minuten/Tag * 30 * 8.- €/Tag = €/Monat
                                              Bei Urlaub, Ausflügen etc. leider keine Quittungen mehr vorhanden, also
                                              gefahrene km*0,3€/km : 12 = €/Monat
                                              oder in meinem Fall, Bescheinigung der Lebenshilfe angefordert.

                                              Viel Spaß
                                              Mietdifferenz wird so angenommen? Das wäre ja geil. Sind bei uns rund 600€ Differenz (Haus), durch 3 Personen......
                                              Die Kilometerkosten für den Urlaub hatte ich auch noch nicht drin. Sind bei uns immer so 3000km. Plus die WE-Ausflüge oder Kurzurlaube.

                                              Danke also erst mal.

                                              Werde mal das Schreiben fertigmachen.

                                              Was mir gerade noch einfällt: Ist die Mietdifferenz nicht gleichzusetzen mit geldwerten Zuwendungen? Dann würde der Schuss nach hinten losgehen!!!!

                                              LG
                                              Stefan

                                              P.S.: hab hier noch was in einem Juristenforum gefunden: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=115401
                                              Wenn die Verlinkung rechtlich hier nicht erwünscht sein sollte, bitte löschen.
                                              Zuletzt geändert von volvocarl; 07.11.2010, 22:02.

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                                                #24
                                                Kindergeldabzweigung, Beratungshilfeschein Gericht

                                                Es geht nochmal um die Kindergeldabzweigung, hier ist offenbar die Verunsicherung sehr groß.
                                                Unsere Tochter (20 Jahre) ist schwerstmehrfachbehindert, blind und vollständig retardiert, zusätzlich leidet sie unter einer schweren Epilepsie, Betreuungsaufwand also 24 Stunden!
                                                Die angegebenen Urteile des Bfh beziehen sich auf Kinder, die dauerhaft in einer Behinderteneinrichtung leben. Wie verhält es sich bei Kindern, bzw. Erwachsenen die Grundsicherung beziehen aber im Elternhaus leben und versorgt werden? Hat die Familienkasse überhaupt Kenntnis vom Umfang der Behinderung?
                                                Hat schon jemand versucht beim Amtsgericht, im Namen des behinderten Kindes/Erwachsenen, einen Beratungshilfeschein für einen Rechtsanwalt für Sozialrecht zu bekommen?
                                                So wie ich das sehe, wird man ohne Rechtsanwalt nicht viel ausrichten können, zumal Kosten, die in den vergangenen 10 Monaten entstanden sind, kaum mehr nachzuweisen sind. Wer hebt schon alle Kassenzettel auf oder kann beweisen, dass mit dem Kind regelmäßig Ausflüge oder ähnliches unternommen werden. Die Kosten für November, die ja angegeben werden sollen, stellen ja nur einen Bruchteil der gesamten Ausgaben dar.
                                                Danke im voraus für Ratschläge oder Fakten
                                                Sabine

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                                                  #25
                                                  AW: Kindergeldabzweigung, Beratungshilfeschein Ger

                                                  Hallo Sabine,

                                                  einen Beratungsschein bekommt man ziemlich problemlos beim zuständigen Gericht. Nur sehe ich es erfahrungsgemäß als äußerst schwierig an, in Deiner Umgebung einen Rechtsanwalt mit dem entsprechenden Wissen und dem nötigen Engagement zu bekommen.

                                                  Etliche Infos bekommst Du hier in dem Thema Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung.
                                                  Dort wurde auch schon der Link zum BVKM veröffentlicht: Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes

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