AW: Gerichtsurteile im Bereich Sozialrecht
Schwerstbehinderte haben Anspruch auf Dauerassistenz zu Hause
"Benötigt ein Schwerstbehinderter eine Dauerassistenz, um in der eigenen Wohnung zu leben, muss der Sozialhilfeträger dies bezahlen. Dies hat in einem Eilverfahren das Sächsische Landessozialgericht (Az.: L 8 SO 132/13 B ER) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Sozialrecht sehe den Vorrang ambulanter Leistungen vor stationären Leistungen im Heim vor.[...]"
Quelle und der ganze Artikel zu lesen hier in der journalmed: http://www.journalmed.de/newsview.php?id=43516
Das Urteil ist hier zu finden:https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...esgb&id=169795
LG, amai
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Das ist ein wichtiges Thema.
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AW: Gerichtsurteile im Bereich Sozialrecht
Sozialhilfeträger muss Schwerstbehindertem Dauerassistenz für Leben in eigener Wohnung vorerst bezahlen
[...] Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist der KSV verpflichtet, vorläufig längstens für ein Jahr, dem Beschwerdeführer eine Dauerassistenz zu bezahlen. Diese koste (abzüglich des von der Pflegeversicherung gezahlten Teils) ca. 10.000 Euro monatlich. § 13 SGB XII sehe den Vorrang ambulanter Leistungen vor stationären Leistungen im Heim vorsehe. Ein Kostenvergleich mit der – hier deutlich preisgünstigeren – Unterbringung im Heim sei nach dem Gesetz nur zulässig, wenn eine Unterbringung dort auch unter Berücksichtigung persönlicher oder familiärer Gründe zumutbar sei. Hier gäben persönliche Gründe den Ausschlag, da dem Beschwerdeführer erstmals eine eigenständige Lebensführung ohne den geordneten Tagesablauf einer stationären Einrichtung ermöglicht werden müsse. Eine solche eigenständige Lebensgestaltung außerhalb eines eher auf ältere Menschen ausgerichteten Pflegeheims sei gerade für junge Menschen von hohem Gewicht. Der selbstbestimmten Lebensführung als Kernbereich des Grundrechts auf Menschenwürde werde gerade im Sozialhilferecht überragender Rang eingeräumt. Durch die in § 13 SGB XII angelegte Systematik habe der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass bei solch überragenden Gründen auch beachtliche Mehrkosten in Kauf zu nehmen seien. [...]
Ergänzung am 21. Mai 2014: Volltext des Urteils ist abrufbar bei SozialgerichtsbarkeitZuletzt geändert von Inge; 21.05.2014, 14:06.
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Geklagt hatte ein junger Mann, der wegen seines Gesundheitszustandes ständiger Beobachtung durch eine medizinische Fachkraft bedurfte, die jederzeit bei Verschlechterungen der Atmungsfunktion und bei Krampfanfällen einsatzbereit sein musste. Die ständige Beobachtung eines Patienten, um jederzeit medizinisch-pflegerisch eingreifen zu können, wenn es zu Verschlechterungen der Atmungsfunktion und zu Krampfanfällen kommt, sei eine behandlungspflegerische Maßnahme, so das BSG.
Bundessozialgericht, Urteil vom 10.11.2005 – Az: B 3 KR 38/04 R
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Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Anträge von Versicherten entscheiden
[...] Die Krankenkasse habe nach Eingang des Antrags weder innerhalb von drei Wochen darüber entschieden, noch Gründe für eine Überschreitung dieser Frist schriftlich mitgeteilt. Nach dem Gesetz gelte die beantragte Versorgung damit als genehmigt. Die fiktive Genehmigung dürfe auch nicht - anders als ein fehlerhafter Bescheid - zurückgenommen werden. [...]
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Gerichtsurteil zur Kostenübernahme eines Einzelfallhelfers in der Tagesförderstätte mit vielen interessanten Querverweisen
[...] Zwar stellt § 136 Abs.3 SGB IX ein „Soll“-Vorschrift dar, d.h. die Art der Leistung ist in das Ermessen des Trägers gestellt. Das Erfordernis der Teilnahme des Klägers an der Maßnahme in der Tagesfördergruppe der Werkstatt für behinderten Menschen wird von dem Beklagten jedoch nicht mehr in Frage gestellt. Demgemäß hat er den Anspruch über die Kosten für die Maßnahme im Rahmen der mündlichen Verhandlung (und damit teilweise) anerkannt. Zwischen den Beteiligten einschließlich der Beigeladenen war nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung unstreitig, dass die Unterbringung des Klägers in der Tagesfördergruppe der Werkstatt für behinderte Menschen der Beigeladenen zu 1. die richtige Einrichtung ist. Da dies nach den vorhergehenden Ausführungen infolge der erheblichen Selbst- und Fremdgefährdungstendenzen des Klägers sowie seiner Weglauftendenzen nur durch einen Einzelfallhelfer gewährleistet werden kann, war der Beklagte zur Kostenübernahme zu verpflichten. Im Anbetracht des umfassenden Krankheitsbildes hat der Kläger einen Anspruch auf einen qualifizierten Assistenten, da nur so das Eingliederungsziel erreichbar ist. [...]
Volltext des Urteils: openjur
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Das Sozialgericht Gelsenkirchen (Az.: S 8 SO 75/12) hat in seiner Entscheidung vom 18.10.2012 rechtskräftig entschieden, daß dar LWL als Beklagter verpflichtet ist, beantragte Leistungen ab Bekanntwerden des Hilfebedarfs und nicht erst ab Hilfeplankonferenz zu bewilligen. [...]
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Krankenversicherung
Krankenkasse muss Kosten für effizienteste Prothese übernehmen-
http://www.bund-verlag.de/zeitschrif...ebernehmen.php
Liebe Grüße
Monika
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Verhütungsmittel werden nicht durch die Eingliederungshilfe übernommen
SGB XII / Keine Kostenübernahme für Verhütungsmittel im Rahmen der
Eingliederungshilfe – Urteil des Bundessozialgerichts vom 15.11.2012
(Aktenzeichen B 8 SO 6/11 R)
Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Landessozialgerichts
Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2010 (AZ L 9 SO 39/08) bestätigt. Somit bleibt es dabei,
dass Kosten für Empfängnisverhütungsmittel für behinderte Frauen grundsätzlich nicht im
Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden können.
Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung scheidet eine Kostenübernahme im Rahmen
der Hilfen zur Gesundheit bei über 20-jährigen gem. § 52 SGB XII aus.
Wenn kein besonderer behinderungsbedingter Nachteil auszugleichen ist, um einer behinderten Frau die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, sondern es sich um einen allgemeinen
Wunsch nach Empfängnisverhütung handelt, kommt auch eine Kostenübernahme im
Rahmen der Eingliederungshilfe nicht in Betracht. Die Kosten der Empfängnisverhütung seien
im Regelsatz der Grundsicherung im Rahmen der Kosten für Gesundheit enthalten.
Nur in den Fällen, in denen weitere individuelle unabweisbare, vom üblichen Bedarf erheblich
abweichende Bedarfe im Gesundheitsbereich vorliegen, ist ggf. eine Erhöhung des Regelsatzes
gem. § 27a Abs. 4 SGB XII denkbar.
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts kann unter www.bundessozialgericht.de kostenfrei
abgerufen werden.
Quelle: Ursula Schulz, Landesverband der Lebenshilfe Bayern
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[...] Eine Förderschule – so urteilt das OVG – würde nur dann in Betracht kommen, wenn der Unterricht an der Grundschule nicht den Fähigkeiten des Kindes entspräche oder ein besonderer Betreuungsaufwand notwendig wäre. [...]
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Guillain-Barre-Syndrom als Impfschaden
Die gesundheitlichen Folgen eines nach einer Hepatitis B – Impfung auftretenden Gullian-Barre-Syndroms können als Impfschaden anerkannt und entschädigt werden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Jungen aus Hamm entschieden, der im Alter von zwei Jahren durch seine Kinderärztin gegen Hepatitis A und B geimpft worden war. [...]
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Hallo liebe Eltern,
anbei ein link zum heute mitgeteiltem Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zur Finanzierungs eines Schulbegleiters in der Regelschule, welches
belegt, dass zwischen pädagogischen und pflegerischen Leistungen grundsätzlich nicht streng unterschieden werden darf und dass der Kostenstreit zwischen Land und Kommunen nicht zu Lasten der behinderten Kinder gehen darf!!!
http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/press...2014/index.php
Christine
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[...] Der Kläger, bei dem Asperger-Autismus diagnostiziert ist, begehrte in dem Verfahren die Zuerkennung eines GdB von mehr als 50. Sozialgericht und Landessozialgericht hielten zur Klärung dieser Frage die Einholung eines Gutachtens für erforderlich. Ein solches Gutachten wurde allerdings nicht erstellt, weil keiner der beauftragten Gutachter bereit war, sich auf das Verlangen des Klägers nach barrierefreier Kommunikation einzulassen. [...]
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Verwertbarkeit von Vermögen aus einem Behindertentestament
Urteil des LSG Hessen vom 26. Juni 2013 (Az. L 6 SO 165/10)
Gibt der aufgrund eines sogenannten Behindertentestaments eingesetzte Testamentsvollstrecker Vermögen durch Überweisung auf das Taschengeldkonto des behinderten Menschen frei, kann der leistungspflichtige Sozialhilfeträger hierauf zugreifen, wenn der Vermögensfreibetrag überschritten ist. [...]Zuletzt geändert von Inge; 05.06.2017, 14:53.
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Kein Anspruch eines Nachbarn auf Beseitigung von Behindertenparkplatz
[...] Der Nachbar ist als schwerbehinderter Mensch mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung anerkannt. Mit dem Behindertenparkplatz war der Kläger nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hiergegen Klage. Er machte geltend, dass er seine Autos in unmittelbarer Nähe seines Hauses parken wolle. [...]
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Anspruch auf passgerechte Inkontinenzversorgung (hier Windeln)
.............Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf passgerechte, mängelfreie Windeln in ausreichender Stückzahl. Die Versicherten sind nicht auf eine Windelversorgung durch den Vertragspartner der Krankenkasse beschränkt, wenn dessen Lieferungen unzureichend sind. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 15. November 2012 – Aktenzeichen: L 1 KR 263/11.
mehr dazu auf der Seite vom Bundesverband der Lebenshilfe
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Einem Therapiedreirad kann in Bezug auf erwachsene Versicherte nicht die Eigenschaft als Hilfsmittel abgesprochen werden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vo 17.10.2012 - L 9 KR 392/10) fasst die Rechtsprechung des BSG noch einmal in übersichtlicher Weise zusammen [...]
Den kompletten Text des Urteils gibt es bei sozialgerichtsbarkeit
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Diese Eltern dürfen also mehr Geld für sich behalten als Eltern, die durchgehend für ihr volljähriges Kind aufkommen müssen.
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Behinderte Kinder bleiben ohne Altersbegrenzung in der Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert, wenn sie außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten. Dabei sind die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten des behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.
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Gerichtsurteil zur Inkontinenzversorgung
Am 15.05.2013 verpflichtete das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die Kasse zur Kostenübernahme teurerer Windeln, wenn die Windeln des Vertragspartners nicht die nötige Qualität aufweisen. [...]
Wenn die Windeln des Vertragspartners mangelhaft sind, können Versicherte von der Krankenkasse die Übernahme der Mehrkosten für die verwendeten besseren Windeln verlangen.
Das komplette Urteil gibt es bei openjur
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Private Pflegeversicherung muss elektrisches Pflegebett zahlen
"Für Pflegebedürftige, die die meiste Zeit ans Bett gefesselt sind, ist ein elektrisches Bett eine Erleichterung. Eigenständiges Aufsetzen wird oft als ein Gewinn von Lebensqualität empfunden. Gleichzeitig entlastet es die Pflegenden. Die private Pflegeversicherung muss daher die Kosten für die Anschaffung eines solchen Pflegebetts übernehmen. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden (Az.: L 2 P 66/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. [...]"
Quelle: http://www.journalmed.de/newsview.php?id=40712
LG, amai
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Schwerstbehinderter muss sich im Rentenalter nicht auf eine "Tagesbetreuung für Senioren" verweisen lassen
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nur mit personalintensiver Betreuung möglich
Ein Schwerstbehinderter muss sich nach Vollendung des 65. Lebensjahres nicht auf eine "Tagesbetreuung für Senioren" verweisen lassen, sondern darf im personalintensiven Betreuungsbereich bleiben. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn hervor. [...]
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Soziale Einrichtungen können mit Geld zur Therapie locken
BSG: Sozialhilfe darf dies dann nicht als Einkommen anrechnen
Kassel. Soziale Einrichtungen dürfen seelisch Kranke auch mit Geld zur Teilnahme an einem Arbeitstraining locken. Die Sozialhilfe darf den Kranken dieses Geld nicht indirekt wieder wegnehmen, indem sie es als Einkommen anrechnet, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Zur Begründung verwies es auf die therapeutische Eigenständigkeit der Einrichtungen der Wohlfahrtspflege.
Der heute 44-jährige Kläger ist wegen einer seelischen Erkrankung nicht regulär arbeitsfähig. Daher bekommt er sogenannte Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe. Er wird in einer Einrichtung in Nordrhein-Westfalen betreut, die Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband ist. Zur Teilnahme an Trainingsmaßnahmen ist der Mann nicht verpflichtet. Um ihn trotzdem für ein Arbeitstraining zu motivieren, zahlte ihm die Einrichtung 1,60 Euro je Anwesenheitsstunde, unabhängig von der erbrachten Leistung. Pro Monat kamen so insgesamt um 60 Euro zusammen.Zuletzt geändert von Kirsten; 27.04.2013, 12:10.
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Kein Schulgeld für geistig behinderte Kinder
Schulgeld ist keine Leistung der Eingliederungshilfe. Die überörtlichen Sozialhilfe muss daher geistig behinderten Kindern das Schulgeld nicht bezahlen, urteilte das Bundessozialgericht. Die Eingliederungshilfe sei im Bereich der Schule nur für "unterstützende Maßnahmen" zuständig, nicht aber für den "Kernbereich der Schule" selbst. Damit wies das BSG einen körper- und geistig behinderten Jungen ab. Das Schulamt hatte ihn an eine stattliche Schule verwiesen. Die Pflegeeltern hatten ihn dennoch an eine private Schule geschickt.
Urteil des Bundessozialgerichts, AZ.: B 8 SO 10/11 R
Quelle: Kinder Spezial Die Zeitschrift vom Kindernetzwerk Ausgabe Nr. 45 / 2013
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AW: Gerichtsurteile im Bereich Sozialrecht
[...] Die Krankenkasse sei zur Gewährung von Hilfsmitteln verpflichtet, wenn hierdurch Grundbedürfnisse wie die Bewegungsmöglichkeit außerhalb des Hauses und damit auch die Integration in den Kreis Gleichaltriger befriedigt werden können. [...] Im Ergebnis müsse daher die Krankenkasse die Kosten für die Schiebe- und Bremshilfe tragen. [...]
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Gerichtsurteile zum Recht auf Mobilität und Teilhabe
Die Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug müssen auch dann übernommen werden, wenn das KFZ nicht täglich genutzt wird.
[...] Entgegen der Ansicht des Beklagten ist hierfür nicht Voraussetzung, dass die Benutzung eines Kraftfahrzeugs ähnlich häufig wie im Falle der Teilnahme am Arbeitsleben (also in der Regel an etwa 22 Tagen pro Monat) anfällt (so aber Bayerisches LSG, Urteil vom 29.06.2010, a.a.O.). Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erfordert, anders als das Erwerbsleben, wo die Verpflichtung besteht, arbeitstäglich den Arbeitsplatz aufzusuchen, in einem strengen Sinne wohl niemals die beinahe tägliche Benutzung eines Pkws. Vielmehr wird man immer darüber streiten können – und ist es auch eine Frage der jeweiligen Persönlichkeit und der individuellen Lebensgewohnheiten – wie viele Wege „erforderlich“ sind, um dem behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Legte man die vom Beklagten bevorzugte Auslegung zugrunde, so wäre der Anwendungsbereich des § 8 EinglHV praktisch vollständig auf die Fälle beschränkt, in denen es um die Teilnahme am Arbeitsleben geht. Für eine solche Interpretation bietet jedoch das Gesetz keine Grundlage. Vielmehr kann die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 EinglHV eine Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 SGB IX), aber auch eine Leistung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 55 SGB IX) sein. Deshalb erscheint es unzulässig, die Vorschrift so auszulegen, dass sie abseits der Teilnahme am Arbeitsleben faktisch keinen Anwendungsbereich mehr hat. [...]
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Auch bei schwersten Behinderungen besteht ein Anrecht auf Mobilität
[...] Die 1988 geborene Klägerin ist geistig und körperlich schwer mehrfach behindert. [...]
Sie verfügt nicht über relevantes Einkommen und Vermögen, erhält Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII sowie Landesblindenhilfe. Nachdem sie zeitweise in einem Heim (Februar 1998 bis Juni 2001) und in einem Wohnheim (bis Sommer 2002) untergebracht war, lebt sie seit nunmehr 10 Jahren bei ihrer Mutter in St. und wird von dieser allein zuhause gepflegt. [...]
Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff. SGB XII in Verbindung mit §§ 8, 9 Eingliederungshilfe- Verordnung in Form einer Hilfe zur Anschaffung und zum behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs, da das Ermessen des Beklagten auf Null reduziert ist. Das SG hat die genannten Rechtsgrundlagen der Eingliederungshilfe zutreffend dargelegt. Die Klägerin hat auch Anspruch auf Übernahme der angemessenen Betriebskosten (§ 10 Abs. 6 Eingliederungshilfeverordnung). [...]
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