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    #51
    Morgen Kirsten,

    danke für deine schnelle Antwort, mein Kind 8 Jahre alt 100% mehrfachbehindert. Was ich leider nirgendes gefunden habe, ist ob wenn das Kind unter der Woche in eine Pflegeeinrichtung ist und in dem Bescheid dies steht: "Der Kostenbeitrag der häuslichen Ersparniss nach ³92 SGB XII", kann dies bei der Steuererklärung bei Kinderbetreung abgesetzt werden?

    Vielleicht weis hier jemand was näheres.

    Ich finde es total ungerecht, dass man alle Medikamente die man selber kauft nicht absetzen kann, nur mit Hilfe eines Rezeptes.
    Mein Kind benötigt spezielle Silber Pflaster für die PEG, wenn Sie dies hat entzündet sich die Öffnung nicht. Die Krankenkasse bezahlt diese Pflaster aber nur wenn eine Entzündung da ist. => wir zahlen diese
    So sieht es auch mit Windel aus, usw...

    Gruß
    Johannes

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      #52
      Guten Morgen,

      viele Fragen, viele Antworten. Also, immer versuchen wenigstens ein blaues Privatrezept zu bekommen. Das kannst du absetzen. Die Kosten für dein Kind, also auch alles was mit der Unterbringung im Wohnheim zu tun hat, kannst du eigentlich bei den Kosten für Wohnheim Unterbringung ansetzen. Die Inkontinenzversorgung kannst du auch angehen. Setze dich mit der KK auseinander, lass dir ihre Vertragsanbieter nennen und probiere dich durch. Sei zäh und bestehe auf die notwendige Versorgung.
      Denkst du auch an die 41€ monatlich für Pflegehilfsmittel? Wenn euer Kind auch zuhause anteilig gepflegt wird, stehen euch diese, sowie anteiliges Pflegegeld und auch Entlastungsleistungen im häuslichen Bereich weiterhin zu! Das gilt auch fürs Kindergeld und den Pflegepauschbetrag, sowie Pauschbetrag für Behinderung.

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        #53
        Guten Morgen Kirsten,

        danke für deine Antwort, für manche Dinge fehlt mir nur die Kraft und meiner Frau ebenfalls, zwar sind viele kleine Beträge auch ein großer.
        Die
        41€ monatlich für Pflegehilfsmittel, habe ich aber nicht gewusst. Dies werde ich noch angeben.

        Vielen Dank für die Aufbauenden Worte.

        Dir noch ein schöner Sonntag.

        Gruß

        Johannes

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          #54
          Um Missverständnisse zu vermeiden, die 41€ Pflegehilfsmittel werden direkt mit der Apotheke oder Sanihaus abgerechnet für bestimmte Pflegehilfen, u.a. auch ein Hausnotruf. Steuerlich gelten die Aufwendungen normalerweise mit dem Pauschbetrag verrechnet. Aber man kann, was darüber hinaus geht, eben auch die zusätzlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen. So auch Fahrten zum Wohnheim. Aber das müsste auch in dem Ratgeber zu finden sein. Wenn du es dir einfacher machen möchtest, besorge dir ein Steuerprogram oder direkt über Elster. So mache ich es seit vielen Jahren und es funktioniert sehr gut.

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            #55
            Hallo zusammen, ich bin neu hier
            kann mir vielleicht jemand sagen, ob die Zurückerstattungen aus der Einkommenssteuererklärung, bei der Berechnung der häuslichen Ersparnises, zu den Einkünften zählt und ob das Einkommen vom Geschwisterkind (sprich Kindergeld + Unterhaltsvorschuss) auch bei der Berechnung mit einbezogen werden dürfen?

            Ich bin alleinerziehende berufstätige Mutter und lebe mit meiner Tochter 14 J. zusammen. Mein Sohn 12 J. befindet sich in einer Einrichtung, kommt aber soweit es mir möglich ist in den Ferien nach Hause. Das Heim befindet sich mind. 3 Stunden Fahrt eine Richtung von zu hause weg. Ich fahre jeden Tag 150 km einfache Strecke zur Arbeit und arbeite nur 30 Stunden am Tag. Nun habe ich die Berechnung vom Amt bekommen dass ich 202,60 € für die häusliche Ersparnis zahlen muss. Meine tatsächlichen Ausgaben wurden nicht alle berücksichtigt. Ich halte diese Summe für viel zu hoch und weiß gar nicht wie ich es ab September rückwirkend zahlen soll. Der Vater der Kinder zahlt nur einen Unterhalt von 150 € für die Tochter, für den Sohn gar nix, was ich aber nicht richtig finde. Denn er hat genauso 2 Kinder wie ich auch. Und ich muss für beide alleine aufkommen. Ich frage mich nun wirklich wo ist die Gerechtigkeit und wofür gehe ich überhaupt noch Arbeiten, wenn mir am Ende eh alles weggenommen wird?

            Kann mir vielleicht jemand helfen oder einen Rat geben? Ist jemand in so einer ähnlichen Situation?

            Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!

            LG
            Irina W.

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              #56
              um welches Amt handelt es sich? Jugendamt oder Sozialamt, weil dann schon unterschiedliche Kosten zusammenkommen. übers Jugendamt ist es deutlich teurer. schau mal hier: https://www.intakt.info/informatione...-wohnheim/#a03
              der Unterhalt und Kindergeld für das Geschwisterkind muss herausgerechnet werden, es gibt auch einen Freibetrag für das Geschwisterkind und weiterer Angehöriger, die in deinen Haushalt leben. der Kindsvater muss eigentlich für beide Kinder Unterhalt leisten und wenn du UVG bekommst, müsste das Jugendamt da schon an ihm Forderungen stellen.

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