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Beteiligung an Heimunterbringungskosten

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    #26
    Hallo, jemand da???
    Ich habe nun Einspruch erhoben, damit das Schreiben wenigstens draussen ist, aber ich weiß nicht, wie ich argumentieren soll und ob ich überhaupt eine Chance hab. Ist Anwalt ratsam???
    Es gibt doch bestimmt noch mehr unter euch, die diesen schritt schon getan haben.
    ...oder muss ich einfach in den sauren Apfel beißen und kann den anderen nix mehr bieten, jetzt wo endlich sie mal an der Reihe wäre???
    Meldet euch doch!!!!!
    Gruss
    Connie

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      #27
      Hallo Connie,

      wenn ich mir auf die Ausführungen auf der Intakt-Seite
      http://www.intakt.info/149-0-wohnen-...-wohnheim.html
      ansehe, scheint ihr mit dem Unterhaltsbeitrag so "im Mittelfeld" zu sein. Der Bescheid fordert also nicht direkt einen Widerspruch heraus. Trotzdem könnte es sich lohnen nochmals drüber nachzudenken, ob ihr beim Antrag auf Eingliederungshilfe tatsächlich alle Belastungen erwähnt habt, und alles, was ihr ohnehin - und trotz Wohnheimunterbringung - an Unterhaltsleistung erbringt. Ich kenne dafür leider keine Checkliste. Also entweder einen Anwalt befragen, oder schriftlich den Sozialhilfeträger (!) fragen, welche Unterhaltsleistungen denkbar sind, die ihr erbringt, ohne euch dessen bewußt zu sein. Der Sozialhilfeträger ist nämlich zu Auskunft und Information verpflichtet.
      Viele Grüße

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        #28
        Danke, Günther!
        Ich hab jetzt mal Einspruch eingelegt und hoffe, es kommt was dabei raus....
        Ich melde mich bald mit meinen "Erfahrungen".
        Lieben Gruss
        Connie

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          #29
          AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

          Wir haben einen Sohn in einem Internat wegen Schwerhörigkeit. Er ist die Woche über dort. Das Sozialamt hat 124 Euro haben wollen. Daraufhin hab ich mir vom Statistischen Bundesamt mal die Daten besorgt was wir eigentlich für Essen und Trinken ausgeben. Da kommt ein Wert raus der wesentlich niedriger ist. Pro Monat gibt jeder Bürger für Essen und Trinken ohne Alkohol und Tabak 138,61 Euro aus. Da der Junge nur an 180 Tagen im Internat ist und Montag morgen und Freitag abend bei uns isst, hab ich nochmal 10% abgezogen und erhalte einen Monatsbeitrag von 61,52 Euro. Alles was darüber ist, ist nach meiner Meinung eine Erpressung der Eltern.
          Ich habe mit diesen Daten Widerspruch eingelegt und denke, dass sich mal ein Sozialgericht damit auseinandersetzen muss. Wenn ich sehe, dass manche 200 Euro für "häusliche Ersparnis" bei 180 Tagen pro Jahr löhnen müssen, so müsste meine Frau bei 6 Familienmitgliedern 2400 Euro Haushaltsgeld haben. Das muss man erst mal verdienen und dann Miete, Strom, Auto etc. Hier werden doch die Familien gnadenlos abgezockt. Warum wehrt sich eigentlich keiner?
          Viele Grüße
          Peter

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            #30
            AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

            Hallo Peter,

            es würde mich sehr freuen, wenn Du uns hier auf dem aktuellen Stand der Dinge hältst. Auch wenn dieses für uns selbst noch nicht aktuell ist, bin ich an Widerstand gegen solche behördliche Entscheidungen immer interessiert!

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              #31
              AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

              Hallo Peter,

              erst einmal ein herzliches Willkommen hier. Bei unsist das Thema auch noch nicht akut, aber bitte halte uns auf dem Laufenden.
              Vielleicht solltest du mal im Bundestag eine Petition darüber einreichen. Und jeder könnte dann dafür abstimmen wenn du hier z.B.den Link reinsetzen würdest.
              Schau doch da mal vorbei, hier der Link:
              http://www.bundestag.de/ausschuesse/...pet/index.html

              Liebe Grüße

              Yvonne

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                #32
                AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

                Jawoll, das ist eine gute Idee, aber um halb zwölf Nachts geht heut nix mehr. Den Widerspruch habe ich abgeschickt, bin mal auf die Reaktion gespannt.
                Gute Nacht
                Peter

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                  #33
                  AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

                  Also, ich hab auf meinen Widerspruch einen nichtssagenden Brief bekommen. Ich soll noch weitere Daten bringen, wie z.B. Fahrtkosten. Den eigentlichen Grund meines Widerspruchs hat die Frau gar nicht erfasst.
                  Die Sache mit der Petition hab ich mir angesehen. Das werde ich Anfang der Woche machen. Ich hoffe hier beteiligen sich recht viele mit Unterstützungsunterschriften.
                  Spitz formuliert: Die häusliche Ersparnis ist bei 180 Tagen im Jahr etwa 70 Euro im Monat. Verlangt werden weit über hundert. Du kannst auch gegen 280 Euro freiwillig die Finanzprüfung umgehen. Wenn Du dich nicht vorm Sozialamt ausziehen willst: Bitte zahlen.
                  Das kann man so nicht lassen.
                  Ich stelle die Sachen in eine Website von mir und lass von mir hören.
                  Herzliche Grüße
                  Peter

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                    #34
                    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

                    Zitat von PeterPioch Beitrag anzeigen
                    ...Du kannst auch gegen 280 Euro freiwillig die Finanzprüfung umgehen. Wenn Du dich nicht vorm Sozialamt ausziehen willst: Bitte zahlen.
                    Das kann man so nicht lassen...
                    Was hätten Sie denn gerne? Würden Sie es vorziehen, dass der Staat auf die Heranziehung komplett verzichtet? Dann würden wir das Nachrangigkeitsprinzip der Sozialhilfe ja völlig über Bord werfen
                    Was das für Konsequenzen hat, dürfte allen klar sein

                    Also ich versteh's nicht: Der Staat finanziert einen Heimplatz (ca. 2.500 - 3.500 EUR) und verlangt im Gegenzug (bei wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit) eine Beteiligung in Höhe der häuslichen Ersparnis (die oftmals nicht einmal die Höhe des belassenen Kindergeldes erreicht). Wo ist das Problem?

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                      #35
                      AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

                      Zitat von koelschejung Beitrag anzeigen
                      Was hätten Sie denn gerne? Würden Sie es vorziehen, dass der Staat auf die Heranziehung komplett verzichtet? Dann würden wir das Nachrangigkeitsprinzip der Sozialhilfe ja völlig über Bord werfen
                      Was das für Konsequenzen hat, dürfte allen klar sein

                      Also ich versteh's nicht: Der Staat finanziert einen Heimplatz (ca. 2.500 - 3.500 EUR) und verlangt im Gegenzug (bei wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit) eine Beteiligung in Höhe der häuslichen Ersparnis (die oftmals nicht einmal die Höhe des belassenen Kindergeldes erreicht). Wo ist das Problem?
                      Das Problem liegt schlichtweg darin, dass die häusliche Ersparnis bei 80 Euro liegt, und der Staat die ohnehin gebeutelten Eltern mit über 200 Euro zur Kasse bittet. Es ist klar, dass der Staat die häusliche Ersparnis verlangen darf, aber nicht mehr.
                      Die Eltern bekommen für alle Aufwendungen 154 Euro Kindergeld, für die sehr viel geringeren häuslichen Ersparnisse kassiert er dann 200.
                      Das ist das Problem.
                      Wie sehen das die Betroffenen????

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                        #36
                        AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                        Zum Stand der Dnge:
                        Das Sozialamt hat nacheinander 4 verschiedene Beträge errechnet. Dann kam es zu einer Aussprache. Hierbei stellte sich heraus, dass weder die Tilgung der Schulden meines Hauses, noch eine entsprechende Abschreibung berücksichtigt wurde. Außerdem hatte ich nach Abzug der üblichen Beträge 600 Euro für alle 6 Familienmitglieder über.
                        Dann habe ich beim Sozialgericht Klage eingereicht:
                        Ich möchte erreichen:
                        1. Den Eltern muss gleich gesagt werden was an Geld verlangt wird. Ich erhielt die erste Berechnung nach 9 Monaten, die endgültige nach weit über 2 Jahren.
                        2. Die Tilgung für ein Haus, oder aber eine Abschreibung muss berücksichtigt werden, da ein Haus immer wieder Investitionen erfordert. Allein die neue EnEEV kostet mich 20.000 Euro. Bei Berücksichtigung der Abschreibung brauche ich nichts zu zahlen.
                        3. Der Restbetrag muss alle Familienmitglieder berücksichtigen. Bei mir war der Rest 600 Euro, geteilt durch 6 Familienmitglieder mach 100 Euro. Der Sohn ist die Hälfte der Zeit im Internat, mach 50 Euro.

                        Mein Zel ist es, dass das Sozialgericht entscheidet, dass das Rechenverfahren geändert wird und die wirklichen Ersparnisse ermittelt werden.

                        Es geht nicht an, dass Eltern mit behinderten Kindern, die sich ohnehin schon bis zum Anschlag engagieren, auch noch vom Sozialamt über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Dass die Internatskosten bei Notwendigkeit von allen getragen werden sollte selbstverständlich sein. Mein Sohn ist auf dem Weg EDV Fachkraft zu werden. Er sorgt später auch für alle.
                        Am 16. 6. ist Verhandlung. Ich melde ich dann wieder.

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                          #37
                          AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                          Hallo,

                          ist ja toll, dass du uns nach so langer Zeit noch mal auf dem Laufenden hältst!

                          Heute müsste es ja dann spannend für euch sein. Wie ist die Geschichte denn ausgegangen?

                          Gruß
                          Andreas
                          www.intakt.info

                          Freude ist ein tolles Motiv, um Menschen zu helfen. Mitleid nicht.

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                            #38
                            AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                            Tja, wir haben den Prozess verloren. Zwar konnte ich darlegen, dass der geforderte Betrag zu hoch war, auch der Richter rechnete das nach, aber letztlich entschied er gegen uns.
                            Die Tilgung des Hauses wird bei solchen Rechnungen nicht angerechnet. Zwar hat man das Geld nicht, aber man muss es trotzdem abführen. Statt dessen eine Abschreibung auf das Haus zuzulassen, geht auch nicht.
                            Damit ist nun zementiert, dass das Sozialamt überhöhte Forderungen stellen kann.
                            Ich kann nun beimLandessozialgericht klagen, aber ich glaube nicht, dass es Sinn hat.
                            Oder sieht das jemand anders?
                            Wir müssen deshalb deutlich sagen:
                            "Wenn Eltern ihr Kind in ein Internat geben müssen, wird das Sozialamt unter dem Vorwand "ein Betrag für die häusliche Ersparnis muss abgeführt werden" einen Betrag einfordern, der weit höher ist als das was man zuhause wirklich spart. Der Betrag wird auch dann eingefordert, wenn die Familie nicht in der Lage ist diese Geldsumme aufzubringen. Wer also ein Kind ins Internat geben muss, sollte Großeltern etc. haben die zuschießen."

                            Geschrieben im Jahr 2009, ein Jahr in dem klar wurde, dass mehrere 100 Milliarden Euro verfügbar sind, wenn es Banken sind, die das Geld brauchen.

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                              #39
                              AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                              Oh verdammt. Ich hatte eigentlich gehofft etwas anderes zu lesen.

                              Das ist natürlich sehr hart. Gerade, wenn man es noch mal in deinem Satz zusammengefasst liest und dann selbst der Richter sagt, der geforderte Betrag wäre zu hoch ...
                              www.intakt.info

                              Freude ist ein tolles Motiv, um Menschen zu helfen. Mitleid nicht.

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                                #40
                                AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                                Kurze Frage , geht Ihr in Revision ?????

                                Kommentar


                                  #41
                                  AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                                  Hallo Peter Pioch,

                                  als ich die ersten Beiräge gelesen habe, dachte ich an immense Kosten, an denen man sich für die nötige auswärtige Unterbringung seines Kindes beteiligen muss. Mir stieg schier die Angst empor. Nach mehrmaligen lesen deiner Beiträge bin ich eigentlich immer noch nicht ganz schlau geworden, um wieviel Euro es sich handelt. Von anderen Eltern weiß ich, dass sie zwischen 200 und 300€ bezahlen. Was fällt denn alles unter die häusliche Ersparnis? Wenn es nur das Essen ist, da werden wir mit 25€ bei ambulanter Unterbringung belastet. Kommen im Internat dann noch die anderen Nebenkosten dazu?
                                  Viele Grüße
                                  kirsty

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                                    #42
                                    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                                    @Seti:
                                    Ich weiß es noch nicht, zunächst werde ich das schriftliche Urteil mal abwarten. Wenn mir da ein Jurist bei der Entscheidung helfen könnte....
                                    Mit jedem Prozess den wir verlieren, wird immer mehr zementiert, dass die Eltern behinderter Kinder über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Ich möchte zunächst einmal versuchen das Rechenmodell nachzurechen und die Crux graphisch darzustellen.
                                    Kenhnt jemand eine Zeitschrift, wo man so etwas veröffentlichen könnte?

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                                      #43
                                      AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                                      @kristy
                                      Grundsätzlich sind die Kosten des Internats Sache der Solidargemeinschaft. Natürlich nur, wenn die Unterbringung zum Wohle des Kindes geboten ist, also die Unterbringung keine Wunschleistung ist.
                                      Dann haben die Eltern sehr viel um die Ohren und auch höhere Aufwendungen, wenn ein Kind extra Betreuung braucht. Ich hab z.B. 18 Jahre lang nur 4 Tage die Woche gearbeitet, weil ich mich um den Sohn kümmern musste. Die meisten Eltern kümmern sich aufopfernd um die Kinder. Ein "Gut" welches von der Solidargemeinschaft bewahrt und auch anerkannt werden sollte.
                                      Unser Sohn war nur die Woche über im Internat, deshalb kommt pro Jahr ein halbes Jahr (180 Tage) zusammen.
                                      Wir bekamen einen Bescheid über 127 Euro, dann 110 und schließlich 98 Euro. Nach 2 mal meckern (Widerspruch) wurde der Betrag niedriger. 100 Euro (um besser zu rechnen) für die halbe Zeit, sind 200 Euro fürs Essen pro Monat. Wir würden also 200 Euro pro Monat nur am Essen sparen, wenn der Junge nicht bei uns ist. Nun sind wir 6 Personen. Meine Frau müsste also, nur fürs Essen 6 * 200 = 1200 Euro zur Verfügung haben. Kleidung, Musikunterricht, Fahrtkosten alles extra. Ich muss die Tilgung und den Zinssatz für das Haus zahlen, Auto, Heizung, Wasser und so weiter. Das ist für uns ein völlig unrealistischer Betrag. 1200 Euro pro Monat bedeuted, dass du jeden Tag, auch Sonntags, für 40 Euro nur Lebensmittel kaufst.
                                      Beachte bitte: Es geht nicht darum die Kosten im Internat zu decken, sondern allein die häusliche Ersparnis gegenzufinanzieren.

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                                        #44
                                        AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                                        Mein Sohn geht auch in eine Behinderten Schule ( KBF)

                                        er ist aber nicht im Internat, unsere Häusliche Ersparnis beträgt 37,50 Euro pro Monat, wobei ich es nicht mal als Ersparnis ansehe.Er bekommt ''spezieles Essen '' muss Laktosefrei sein und darf keine zugeführten Antioxidationsmittel beinhalten. Ist aber nicht immer gegeben somit muss ich zu Hause auch kochen.Also doppeltes Geld.

                                        Aber das was von Euch gefordert wird finde ich etwas hoch.
                                        Ich würde auf jeden Fall in Revision gehen.

                                        Die Rechnung die hier aufgestellt wurde, kann nicht stimmen, kein Mensch kauft jeden Tag für 40 Euro ein.Wir sind 5 Personen und mein Wocheneinkauf mit allem drum und dran beträgt zwischen 80- 100 Euro.

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                                          #45
                                          AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                                          So, wir sind in Berufung gegangen. Mein Argument ist, dass das Rechenmodell ermttelt wie viel Geld man den Eltern max. abnehmen kann. Die Ersparnis lässt sich damit aber nicht ausrechnen.
                                          Mal sehen was Stuttgart daraus macht.

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                                            #46
                                            AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                                            Am 26.6. ist die Berufungsverhandlung in Stuttgart.

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                                              #47
                                              AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

                                              Also, die Berufngsverhandlung ist vorbei. Der Richter sagte, wenn er erkennt dass das Rechenmodell unbrauchbar ist, würde er mir Recht geben. So hat er einen Vergleich vorgeschlagen. Statt 90 Euro zahlen wir noch etwas über 30 Euro.
                                              Wir haben erreicht, dass wir Kosten gegenrechnen durften.
                                              Unser Sohn fuhr mit dem Bus zur Schule - 12 Euro monatlich
                                              Ich brachte ihn zur Schule 14 km
                                              Einmal im Monat fuhren wir zum Internat - über 100 km - 33 Euro

                                              Mehr war nicht hinzukriegen.
                                              4 Punkte sind ine Katastrophe bei diesem Rechenmodell:
                                              - Der Rechenweg ist nicht zeitgemäß, er ergibt sehr sprunghafte Werte bei leicht verschiedenen Voraussetzungen
                                              - Als häusliche Ersparnis wird vom Sozialhilfesatz ausgegangen, obwohl man sicher höchstens beim Essen spart
                                              - Es gibt keine obligate Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten. Man kann hier mit dem Sozialamt reden - das ist die gute Nachricht
                                              - Die Anrechnung des Gehaltes ergibt teilweise vollständig unplausible Werte für die häusliche Ersparnis, hochgerechnet auf das Haushaltsgeld kann bei einer Familie mit 4 Kindern ein Wert von an die 2000 Euro pro Monat nur für Essen herauskommen.

                                              Ich werde den Fall, das Rechenmodell und Auswertungen in eine Website packen. Wenn sich eine Elterninitiative entsteht, können wir das zusammen anpacken.

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                                                #48
                                                Hallo,

                                                ich habe eine Tochter und diese ist 8 Jahre alt, weil Sie im geistigen Alter von 3 Monate ist, sie hat epiletische anfälle und muss nachts gedreht werden haben wir uns entschlossen 2017 Sie unter der Woche in ein Internat zu bringenund weil dann Fahrtzeiten von 3h pro Tag weggefallen sind.

                                                Jetzthabe ich gedacht ich setzte meine 204€ pro Monat in der Steuererklärung ab.

                                                Bei dem Bescheid war geschrieben: Für Ihre Tochter Sara konnten keine Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden, da es sich nicht um eine Betreuungskosten handelt sondern eine häusliche Ersparnis (Kost und Logie). Diese sind steuerlich nicht berücksichtbar.

                                                Habt Ihr auch diese Erfahung gemacht, oder gibt es da Urteile wo ich meiner Finanzbeamtin zukommen lassen kann.

                                                Gruß
                                                Johannes

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                                                  #49
                                                  Hallo
                                                  habe mich gerade angemeldeted, habe gedacht später kommt noch eine Eingabe.
                                                  Bitte antworted hier drauf!

                                                  Gruß und Danke
                                                  Johannes

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                                                    #50
                                                    Guten Abend Johannes,

                                                    herzlich willkommen in unserem Forum. Es freut mich, dass du zu uns gefunden hast und ich denke schon, dass du hier auch zu hilfreichen Infos findest. Hast du dich schon auf unseren Infoseiten zum Thema Wohnheim und Wohnen informiert? Dort findest du sicher auch Informationen die dir weiter helfen. Ansonsten kann ich dir auch das Steuermerkblatt von dem Verein BVKM empfehlen. Unter der folgenden Adresse findest du dorthin:

                                                    Steuermerkblatt 2017/2018

                                                    Es kommt darauf an, ob es sich um ein minderjähriges Kind handelt, oder ein bereits erwachsenes Kind, inwieweit Eltern herangezogen werden. Wie es sich steuerlich verhält, kannst du auf unseren Infoseiten und sicher dem Merkblatt entnehmen.

                                                    Viele Grüße
                                                    Kirsten

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