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KJHG §§ 34,35a 41 u. SGB XI § 43 Kombi?

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    KJHG §§ 34,35a 41 u. SGB XI § 43 Kombi?

    Guten Tag,
    ich bin ganz neu in diesem Forum und möchte gleich einige Fragen stellen. Wir sind eine Kleinsteinrichtung der Jugendhilfe nach §§ 34, 35a u. 41 KJHG und betreuen z.Zt. 3 Kinder. 2 Davon haben einen Schwerbehindertenausweis mit 80 bzw. 100 %. Wir beziehen unser Leistungsentgelt vom Jugendamt. Nun meine 1.Frage: Ist es möglich bei der Pflegekasse einen Antrag nach § 43 SGB XI (Vollstationäre Pflege) zu stellen und von dort zusätzliche Gelder für die besonderen Aufwendungen, die die Betreung behinderter Kinder mit sich bringen zu erhalten?
    Wir erhalten nur für das "100%-Kind" Pflegestufe 1, ansonsten können wir für dieses Kind wohl Verhinderungspflege beantragen. Sonst erhalten wir keine zusätzlichen Gelder, z.B. für nicht von der KK getragene medizinische Brehandlungen.
    2. Frage: Welche Anforderungen müssen Einrichtungen erfüllen, die für Kurzzeitpflege zugelassen sind und welche Einrichtungen gibt es da? (Wir wohnen PLZ-Bereich 37...)
    3.Muß die Pflegeperson, die eine Verhinderungspflege übernimmt (keine Verwandte!) einen Verdienstausfall nachweisen oder wird sie automatisch als "erwerbsmäßige Pflegekraft" eingestuft, wenn kein Verwandschaftsverhältnis besteht?
    So, daß war es fürs erste. Ich wäre sehr dankbar für die Beantwortung der einen oder anderen Frage. Ich kenne mich nämlich in diesem Bereich überhaupt nicht aus...

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
    Alice

    #2
    Zu Frage 2:
    Die Anforderungen zur Anerkennung als Kurzzeitpflegeeinrichtung sind sehr hoch. Es gehören dazu z.B. auch das Anbieten von Nachbereitschaften etc. Tatsächlich gibt es relativ wenige Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Behindertenbereich. Die meisten anerkannten Einrichtungen sind Altenheime.


    Prinzipiell ist auch die Beantragung von Einzelfallhilfe nach §§ 39 und 40 BSHG möglich, sofern es sich eine integrative Einrichtung handelt (Integration im Kindergarten). Die Anträge müssen an die Sozialhilfeverwaltung des Bezirks gestellt werden. Die Regelungen variieren von Region zu Region und wurden oftmals direkt ausgehandelt.

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