Hallo,
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen? Ich habe letztes Jahr im Dezember für meinen Sohn einen Schwerbehindertenausweis beantragt und ca. 3 Monate den Ausweis mit einem GdB von 50% erhalten. Ich habe sofort Einspruch eingelegt und haarklein dargelegt, dass mein Sohn die Merkzeichen B, G und H erhalten muss. Weitere 3 Monate später wurden ihm 70% GdB zugestanden aber keine Merkzeichen. Vielmehr wurde mir abgeraten weiter Einspruch einzulegen, da ansonsten weitere Kosten auf mich zukommen würden. Aber ich habe dennoch darauf bestanden, dass mein Sohn notfalls von einem Gutachter untersucht wird. Und gestern nun erhielt ich den Ausweis mit den Merkzeichen B, G, H.
Das Ärgerliche ist nur, dass ich nun für 10 Monate KFZ-Steuer bezahlen muss, die mir eigentlich erlassen worden wären, denn das KFZ konnte ich ohne Vorlage des entsprechenden Schwerbehindertenausweises nicht ummelden und Steuerbefreiung gibts erst sobald das Auto auf meinen Sohn läuft.
Das ist doch total hanebüchen und nicht im Sinne des Gesetzes, oder? Kann man da nicht irgendwie das Versorgungsamt regresspflichtig machen?
Wie viele von Euch hier haben wir es momentan nicht gerade allzu dick und sind um jeden Cent dankbar, den wir einsparen können. Es kommen ja eh schon genug Kosten auf einen zu.
Danke und liebe Grüße
Susa
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen? Ich habe letztes Jahr im Dezember für meinen Sohn einen Schwerbehindertenausweis beantragt und ca. 3 Monate den Ausweis mit einem GdB von 50% erhalten. Ich habe sofort Einspruch eingelegt und haarklein dargelegt, dass mein Sohn die Merkzeichen B, G und H erhalten muss. Weitere 3 Monate später wurden ihm 70% GdB zugestanden aber keine Merkzeichen. Vielmehr wurde mir abgeraten weiter Einspruch einzulegen, da ansonsten weitere Kosten auf mich zukommen würden. Aber ich habe dennoch darauf bestanden, dass mein Sohn notfalls von einem Gutachter untersucht wird. Und gestern nun erhielt ich den Ausweis mit den Merkzeichen B, G, H.
Das Ärgerliche ist nur, dass ich nun für 10 Monate KFZ-Steuer bezahlen muss, die mir eigentlich erlassen worden wären, denn das KFZ konnte ich ohne Vorlage des entsprechenden Schwerbehindertenausweises nicht ummelden und Steuerbefreiung gibts erst sobald das Auto auf meinen Sohn läuft.
Das ist doch total hanebüchen und nicht im Sinne des Gesetzes, oder? Kann man da nicht irgendwie das Versorgungsamt regresspflichtig machen?
Wie viele von Euch hier haben wir es momentan nicht gerade allzu dick und sind um jeden Cent dankbar, den wir einsparen können. Es kommen ja eh schon genug Kosten auf einen zu.
Danke und liebe Grüße
Susa