Hallo,
auf der Suche nach Antworten auf meine Fragen bin ich in diesem Forum gelandet und hoffe hier auf Hilfe.
Ich bin 21 Jahre alt und leide an dem VHL- Syndrom. Aufgrund zahlreicher OPs an Gehirn, Nieren, Augen und den daraus folgenden Folgeschäden bin ich in Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einer G. d. B. von 100% und Kennbuchstabe G, B. Ich wohne bei meinen Eltern in einer Mietwohnung. Seit September habe ich ein Studium angefangen.
Vor 7 Monaten hat meine Mutter erfahren, dass ich Anspruch auf Grundsicherung habe. Ein entsprechender Antrag wurde daraufhin gestellt. Nun (nach einem Widerspruch nach einer Ablehnung) erhalte ich nach dem Regelsatz als Haushaltsangehöriger Grundsicherung + einen Zuschuss zur Miete und Heizkosten. Bei weiteren Nachforschungen habe ich dann erfahren, dass ich schon vor 9 Jahren diese Grundsicherung erhalten sollte. Man bekommt ja von niemandem Tipps oder Ähnliches. Das hat mich geärgert Wir wussten vorher gar nicht, dass es sowas überhaupt gibt.
Der Mietzuschuss beläuft sich auf ein Drittel der Gesamtmiete, weil wir drei Personen in einer Wohnung wohnen. Ich denke mal, dass ich deshalb auch als Haushaltsangehöriger eingestuft wurde und nicht den „normalen“ Regelsatz von 345€ erhalte sondern 276€ eben als Haushaltsangehöriger. Da bin ich mir allerdings auch unsicher.
1. Frage: Für das Studium muss ich einen Semesterbeitrag von 190,60€ bezahlen (das sind keine Studiengebühren). Gilt dieser Semesterbeitrag als Mehrbedarf? Beim Sozialamt wurde mir telefonisch gesagt, dass dies kein Mehrbedarf ist und deshalb nicht übernommen wird. Meine Sachbearbeiterin ist allerdings sehr unfreundlich und an diesem Tag war sie wohl besonders schlecht gelaunt und deshalb bin ich mir unsicher ob der Semesterbeitrag wirklich kein Mehrbedarf ist.
2. Frage: Meine Eltern wollen sich in naher Zukunft ein Eigenheim kaufen. Wenn ich mit ihnen umziehe entstehen ja im eigentlichen Sinne keine Mietkosten mehr. Sondern nur die Heizkosten (Fixkosten).
Auf dieser Seite habe ich folgendes gefunden :
http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html
„die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder bei einer eheähnlichen Partnerschaft jeweils anteilig; gleiches gilt, wenn das Kind bei den Eltern zu Hause wohnt, sogar wenn dieses deren Eigentum ist! -> Gerichtsbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az: 12 B 03.3080) ),“
Heißt es, dass nur die Heizkosten für meine Person übernommen werden oder auch sowas wie Miete? Meine Eltern müssten ein Kredit aufnehmen und würden dann die Tilgung (+ Zinsen) bezahlen müssen. Der Abtrag wäre dann ungefähr so hoch wie heute, wo wir die Miete zahlen.
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.
Gruß Hermann
auf der Suche nach Antworten auf meine Fragen bin ich in diesem Forum gelandet und hoffe hier auf Hilfe.
Ich bin 21 Jahre alt und leide an dem VHL- Syndrom. Aufgrund zahlreicher OPs an Gehirn, Nieren, Augen und den daraus folgenden Folgeschäden bin ich in Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einer G. d. B. von 100% und Kennbuchstabe G, B. Ich wohne bei meinen Eltern in einer Mietwohnung. Seit September habe ich ein Studium angefangen.
Vor 7 Monaten hat meine Mutter erfahren, dass ich Anspruch auf Grundsicherung habe. Ein entsprechender Antrag wurde daraufhin gestellt. Nun (nach einem Widerspruch nach einer Ablehnung) erhalte ich nach dem Regelsatz als Haushaltsangehöriger Grundsicherung + einen Zuschuss zur Miete und Heizkosten. Bei weiteren Nachforschungen habe ich dann erfahren, dass ich schon vor 9 Jahren diese Grundsicherung erhalten sollte. Man bekommt ja von niemandem Tipps oder Ähnliches. Das hat mich geärgert Wir wussten vorher gar nicht, dass es sowas überhaupt gibt.
Der Mietzuschuss beläuft sich auf ein Drittel der Gesamtmiete, weil wir drei Personen in einer Wohnung wohnen. Ich denke mal, dass ich deshalb auch als Haushaltsangehöriger eingestuft wurde und nicht den „normalen“ Regelsatz von 345€ erhalte sondern 276€ eben als Haushaltsangehöriger. Da bin ich mir allerdings auch unsicher.
1. Frage: Für das Studium muss ich einen Semesterbeitrag von 190,60€ bezahlen (das sind keine Studiengebühren). Gilt dieser Semesterbeitrag als Mehrbedarf? Beim Sozialamt wurde mir telefonisch gesagt, dass dies kein Mehrbedarf ist und deshalb nicht übernommen wird. Meine Sachbearbeiterin ist allerdings sehr unfreundlich und an diesem Tag war sie wohl besonders schlecht gelaunt und deshalb bin ich mir unsicher ob der Semesterbeitrag wirklich kein Mehrbedarf ist.
2. Frage: Meine Eltern wollen sich in naher Zukunft ein Eigenheim kaufen. Wenn ich mit ihnen umziehe entstehen ja im eigentlichen Sinne keine Mietkosten mehr. Sondern nur die Heizkosten (Fixkosten).
Auf dieser Seite habe ich folgendes gefunden :
http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html
„die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder bei einer eheähnlichen Partnerschaft jeweils anteilig; gleiches gilt, wenn das Kind bei den Eltern zu Hause wohnt, sogar wenn dieses deren Eigentum ist! -> Gerichtsbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az: 12 B 03.3080) ),“
Heißt es, dass nur die Heizkosten für meine Person übernommen werden oder auch sowas wie Miete? Meine Eltern müssten ein Kredit aufnehmen und würden dann die Tilgung (+ Zinsen) bezahlen müssen. Der Abtrag wäre dann ungefähr so hoch wie heute, wo wir die Miete zahlen.
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.
Gruß Hermann