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Grundsicherung und Miete + Studium

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    Grundsicherung und Miete + Studium

    Hallo,
    auf der Suche nach Antworten auf meine Fragen bin ich in diesem Forum gelandet und hoffe hier auf Hilfe.

    Ich bin 21 Jahre alt und leide an dem VHL- Syndrom. Aufgrund zahlreicher OPs an Gehirn, Nieren, Augen und den daraus folgenden Folgeschäden bin ich in Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einer G. d. B. von 100% und Kennbuchstabe G, B. Ich wohne bei meinen Eltern in einer Mietwohnung. Seit September habe ich ein Studium angefangen.

    Vor 7 Monaten hat meine Mutter erfahren, dass ich Anspruch auf Grundsicherung habe. Ein entsprechender Antrag wurde daraufhin gestellt. Nun (nach einem Widerspruch nach einer Ablehnung) erhalte ich nach dem Regelsatz als Haushaltsangehöriger Grundsicherung + einen Zuschuss zur Miete und Heizkosten. Bei weiteren Nachforschungen habe ich dann erfahren, dass ich schon vor 9 Jahren diese Grundsicherung erhalten sollte. Man bekommt ja von niemandem Tipps oder Ähnliches. Das hat mich geärgert Wir wussten vorher gar nicht, dass es sowas überhaupt gibt.

    Der Mietzuschuss beläuft sich auf ein Drittel der Gesamtmiete, weil wir drei Personen in einer Wohnung wohnen. Ich denke mal, dass ich deshalb auch als Haushaltsangehöriger eingestuft wurde und nicht den „normalen“ Regelsatz von 345€ erhalte sondern 276€ eben als Haushaltsangehöriger. Da bin ich mir allerdings auch unsicher.

    1. Frage: Für das Studium muss ich einen Semesterbeitrag von 190,60€ bezahlen (das sind keine Studiengebühren). Gilt dieser Semesterbeitrag als Mehrbedarf? Beim Sozialamt wurde mir telefonisch gesagt, dass dies kein Mehrbedarf ist und deshalb nicht übernommen wird. Meine Sachbearbeiterin ist allerdings sehr unfreundlich und an diesem Tag war sie wohl besonders schlecht gelaunt und deshalb bin ich mir unsicher ob der Semesterbeitrag wirklich kein Mehrbedarf ist.

    2. Frage: Meine Eltern wollen sich in naher Zukunft ein Eigenheim kaufen. Wenn ich mit ihnen umziehe entstehen ja im eigentlichen Sinne keine Mietkosten mehr. Sondern nur die Heizkosten (Fixkosten).

    Auf dieser Seite habe ich folgendes gefunden :

    http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html

    „die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder bei einer eheähnlichen Partnerschaft jeweils anteilig; gleiches gilt, wenn das Kind bei den Eltern zu Hause wohnt, sogar wenn dieses deren Eigentum ist! -> Gerichtsbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az: 12 B 03.3080) ),“

    Heißt es, dass nur die Heizkosten für meine Person übernommen werden oder auch sowas wie Miete? Meine Eltern müssten ein Kredit aufnehmen und würden dann die Tilgung (+ Zinsen) bezahlen müssen. Der Abtrag wäre dann ungefähr so hoch wie heute, wo wir die Miete zahlen.

    Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.
    Gruß Hermann
    Zuletzt geändert von Yvonne; 27.09.2007, 22:56.

    #2
    AW: Grundsicherung und Miete + Studium

    oh, sorry.

    Ich habe als Titel meinen Namen genannt. Ich bitte den Administrator, wenn möglich, dies zu ändern. Z. B. in "Grundsicherung und Miete + Studium"

    Danke
    Zuletzt geändert von Yvonne; 27.09.2007, 22:57.

    Kommentar


      #3
      AW: Grundsicherung und Miete + Studium

      Hallo Hermann,

      ich kenne mich mit deinen Problemen nicht aus eigener Erfahrung aus, vielleicht hilft dir aber folgendes weiter:
      http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...dsicherung.pdf
      http://www.sovd-nds.de/fileadmin/dow...dsicherung.pdf

      Zu deinen speziellen Bedürfnissen und Fragen das Studium betreffend und auch Infos über dir zustehende Nachteilsausgleiche im Studium würde ich mich an eine Beratungsstelle des Studentenwerkes wenden. Die Adressen sowie einen Ratgeber findest du hier:
      http://www.studentenwerke.de/pdf/Bro...esamt_2006.pdf
      http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=06102
      http://www.studentenwerke.de/adressen/bfb.asp
      http://www.studentenwerke.de/stw/default.asp

      Wäre schön, wenn du berichten würdest, wie es bei dir weitergeht und ob das eine oder andere hilfreich war.

      LG, amai
      Zuletzt geändert von Yvonne; 27.09.2007, 22:57.

      Kommentar


        #4
        AW:Grundsicherung und Miete + Studium

        Hallo amai,

        erstmal vielen Dank für die Links. Ich habe bis jetzt nur die ersten beiden bearbeitet, weil ich zu Müde für die anderen bin. Der erste Link war, bezogen auf meine Fragenstellung, besonders informativ.

        Wenn der Leistungsempfänger einen Kredit zur Zahlung eines Eigenheimes aufgenommen hat, so zählen die Schuldzinsen als Aufwendungen und werden nach meinem Verständnis übernommen/ zum Teil übernommen. Die eigentlichen Tilgunszahlungen werden natürlich nicht übernommen. Dann gelten noch Grundsteuer, Müllabfuhr,... als Aufwendungen. Die Frage ist nun ob diese Aufwendungen übernommen werden wenn ich selber der Eigentümer- also Kaufvertrag, Grundsteuer, ... auf meinen Namen läuft oder reicht es aus, wenn ich Mitbewohner bin. Denn mir wird ja keine Bank einen Kredit gewähren (Aufgrund der Erkrankung, weil ich Student bin nud gemindert Erwerbsfähig bin) und somit kann ich ja kein Eigenheim kaufen. Und eigentlich wollten ja meine Eltern ein Eigenheim kaufen.

        Das ist der relevante Ausschnitt:

        „Bewohnt der Grundsicherungsberechtigte ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, umfassen die Aufwendungen für die Unterkunft beispielsweise die Schuldzinsen, die für einen Kredit zu bezahlen sind, den man für den Erwerb des Grundstücks aufgenommen hat. Tilgungsleistungen müssen dagegen unberücksichtigt bleiben, da sie der Vermögensmehrung dienen. Ferner zählen die Grundsteuer, Anliegerbeiträge, Kanalisationsbeiträge, Müllabfuhrgebühren sowie Beiträge zur Versicherung gegen Feuer, Diebstahl und Haftpflicht zu den Aufwendungen für die Unterkunft. Auch Ausgaben für den Erhaltungsaufwand – also Ausgaben für die Instandsetzung und Instandhaltung des Eigenheims- sind als Aufwendungen zu berücksichtigen. Als Maßstab für die Angemessenheit der Aufwendungen zählt eine den Familienverhältnissen entsprechende angemessene Wohnungsmiete.“

        Leider verstehe ich den letzten Satz nicht so richtig. Was ist eine „Familienverhältnissen entsprechende angemessene Wohnungsmiete“? Wie ist das gemeint?

        Morgen werde ich mich dann den Links bezüglich des Studiums widmen.


        Ich bedanke mich nochmals.

        Gruß Hermann
        Zuletzt geändert von Yvonne; 27.09.2007, 22:58.

        Kommentar


          #5
          AW: Grundsicherung und Miete + Studium

          Zitat von sybex3000 Beitrag anzeigen
          oh, sorry.

          Ich habe als Titel meinen Namen genannt. Ich bitte den Administrator, wenn möglich, dies zu ändern. Z. B. in "Grundsicherung und Miete + Studium"

          Danke
          Hi du,

          habe deine Überschrift geändert

          Liebe Grüße

          Yvonne

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            #6
            AW: Hermann

            Hallo Hermann,
            leider kenne ich mich mit der Thematik nicht aus.
            Wenn ich das interpretieren soll würde ich mal davon ausgehen, dass du schon Eigentümer/Miteigentümer sein solltest. Aber probieren würde ich das mal, mehr wie ablehnen können sie nicht. Vielleicht gibt es bei euch eine Beratungsstelle der Caritas (Sozialberatung),des VDK oder des SoVD, die Mitgliedsbeiträge bei beiden letzteren sind recht gering, steuerlich absetzbar und auch mit einer Rechtsvertretung vor dem Sozialgericht verbunden, falls nötig.

            Bei den angemessenen Wohnkosten geht man wohl von den Kosten einer vergleichbaren Mietwohnung aus. Angemessen bedeutet in dem Fall wohl auch die Größe, m²-Zahl bezogen auf die Zahl der Bewohner. Ich weiss nicht, ob du behinderungsbedingt auf mehr Platz angewiesen bist (Rolli oder sperrige Hilfsmittel wie Voitjaliege, Stehtrainer o.ä.), da kann man einen Anspruch auf mehr m² haben.

            Kennst du /deine Eltern eigentlich deine/eure sonstigen Ansprüche?

            Ich empfehle dir folgende Links:
            http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge..._behindert.pdf
            http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...rmerkblatt.pdf
            http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html

            Eine Investition die sich lohnt:
            *Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen*
            für 4,80 Euro Vorauskasse (Selbstkostenpreis bzw. Verpackungspauschale) zu
            bestellen beim BAGH,ich habe es per email
            gemacht ( mailto: dieter.gast@bag-selbsthilfe.de ) , Rechnung bekommen mit
            Rechnungsnummer /Verwendungszweck, überwiesen und nach einer Woche ca.
            kommt der Ratgeber.

            Ich hoffe, das hilft dir weiter.

            LG amai, die gerne liest, wie es dir weiter ergeht

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              #7
              Was ist mit Bafög?

              Hallo Hermann,

              mal ne ganz andere Frage: Du studierst ja. Hast du nicht vielleicht Anspruch auf Bafög oder verdienen deine Eltern dafür zu viel? Also das würde ich auch noch mal überpüfen, weil das (mit dem vollen Satz) wesentlich mehr ist als Grundsicherung. Kuck doch mal unter http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ nach.

              Aber zudem kommt mir dein Betrag von 276 Euro echt zu niedrig vor. Du bekommst doch Bedarf - Einkommen. Bedarf ist grundsätzlich der Eckregelsatz (345), dazu kommt ja noch die Miete und ggf. noch ein Mehrbedarf (bei dir müssten das doch 17% sein, weil du ein G im Ausweis hast -> Voraussetzung: volle Erwerbsminderung). Wenn du kein Einkommen hast, dann müsstest du doch wesentlich mehr bekommen.

              Was dir angerechnet wurde bzw. was zugrunde gelegt wurde, müsste eigentlich auf deinem Bescheid stehen. Kuck doch noch mal genau, was da steht.

              Viele Grüße,
              Holger :wink:
              Früher www.intakt.info

              jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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                #8
                AW: Grundsicherung und Miete + Studium

                @ Yvonne
                Bedanke mich, dass du die Überschrift geändert hast. Freue mich, dass es funktioniert hat.

                @ amai
                Ich werde mir einen Ratgeber in gebundener Form zulegen müssen, denn wir wissen nicht so wirklich was mit zusteht. Ich habe mich früher davor gesträubt irgendwelche Leistungen zu beziehen, weil ich nicht wahr haben wollte, dass ich Krank bin. Nun habe ich mich allmählich mit meinem Schicksal abgefunden. Ich wurde überzeugt, dass man Leistungen, die einem zustehen auch „mitnehmen“ soll. Natürlich möchte ich keine Leistungen, die mir nicht zustehen aber ich würd doch gerne Erfahren was mir persönlich zusteht.
                Ich werde mir den von dir genannten Ratgeber bestellen. Hier im Internet steht zwar so ziemlich alls aber es ist äußerst Mühsam so viel am Monitor zu lesen.
                Außerdem werde ich nächste Woche eine Beratungsstelle der SoVD, hier in Bremen, besuchen.

                Der Landesverband Niedersachsen- Bremen liegt in Oldenburg (ist etwas weiter von mir). Hier könnte ich mich auch noch persönlich vorstellen. Die Caritas hat ebenfalls eine Anlaufstelle hier in Bremen.

                Bei welchen Verbänden kann ich mich noch informieren?
                Ich beschäftige mich nun seit 2 Abenden intensiv mit den Leistungen, die behinderten Menschen zustehen und bin überrascht wie groß die Informationsfülle hier im Internet ist. Man muss nur ziemlich viel lesen.

                Ich habe hier auch andere Threads gelesen und komme zu dem Entschluss, dass wenn man einen Antrag auf Hilfeleistungen oder ähnliches stellt, man am besten gleich einen Widerspruch schreibt. Denn die gestellten Anträge werden zum größten Teil zuerst abgelehnt und erst nach einem Widerspruch wird eine Leistung gebilligt.

                @ Holger
                Ich habe einen Antrag auf Bafög gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Hier habe ich auch einen Widerspruch eingelegt. Dieser wird nun zur Zeit bearbeitet.

                Als Grundsicherungsbedarf erhalte ich 278,00 € + die 17% wegen dem „G“ + den dritten Teil unserer Mietkosten (weil wir 3 Personen in der Wohnung wohnen). Den Zuschuss für die Miete zahle ich an meine Eltern, weil sie ja die Miete bezahlen. Ich habe kein Einkommen. Selbst das Kindergeld wird von meinen Eltern verwaltet- für Nahrungsmittel und der Gleichen. Somit habe ich "nur" die 278,00€+ 17% zur "freien" verfügung.

                Gruß
                Hermann

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                  #9
                  AW: Grundsicherung und Miete + Studium

                  Hallo Hermann,

                  lese hier gerade immer wieder von Bremen. Kommst du aus Bremen?
                  Dann habe ich eine schöne Stelle für dich wo du dich kostenlos gegen eine kleine Spende beraten lassen kannst und sie helfen dir sogar bei der Antragstellung. Es ist die solidarische Hilfe hier in Bremen. ich war auch schon mal da und sie sind total nett und arbeiten frei und nicht für die Behörden.
                  Hier mal der Link:
                  http://www.solidarische-hilfe.de/Sol...B35CD228C.html

                  Liebe Grüße

                  Yvonne

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                    #10
                    AW: Grundsicherung und Miete + Studium

                    Hallo ,bei derHermann,

                    ach so rechnest du. Du bekommst also schon Mietkosten, na immerhin. Hab noch mal gekuckt und: Natürlich bekommst du nur den niedrigeren Satz für Haushaltsangehörige, klar. Hatte ich vorher übersehen.

                    Beim Bafög würd ich auf jeden Fall dran bleiben und noch mal versuchen.

                    Viel Erfolg!

                    Holger
                    Früher www.intakt.info

                    jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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                      #11
                      AW: Grundsicherung und Miete + Studium

                      Hallo Hermann,

                      ich bin 28 Jahre alt, Studentin und mit 100GdB Schwerbehindert. Merkzeichen G, aG, B.
                      Also, ich erhalte seit 7 Jahren Bafög. Die Grundsicherung die du erhältst schliesst damit den Anspruch auf Bafög aus. Entweder oder!!
                      Du bekommst für Kreditzahlungen deiner Eltern kein Geld, weder vom Bafög Amt, noch vom Staat. Alles schon probiert! Da du nicht der Kreditnehmer bist, hast du keinen Anspruch, ganz einfach.
                      Eventuell ist das Bafög höher als die Grundsicherung, das kannst du probehalber ausrechnen lassen, im Onlinebafögrechner. Z.B. auf der Seite das-neue-bafoeg.de.
                      Ich erhalte momentan etwa 304,- im Monat an Bafög. Vater ist Rentner und mit 70GdB auch Schwerbehindert, und Mutter Rechtsanwaltsgehilfin und Vollbeschäftigt. Du musst wissen, wie die Situation deiner Eltern aussieht, denn die wird immer miteingerechnet, da du ja bei Ihnen wohnst! Ich habe trotz der Arbeitssituation meiner Eltern Abzüge!
                      Bafög musst du halt jedes Jahr neu Beantragen, ist teilweise Nervig!
                      Ich hoffe, das ist Hilfreich für dich!
                      Grüße
                      Andrea

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