Hallo,
ich habe ein behinderten Sohn (8 Jahre alt), für den ich für eine stationäre Verhinderungspflege die Finanzierung beim Landeswohlfahrtsverband (seit neuestem Landratsamt) beantragen muß. Auch muß ich dort Eingliederungshilfe für die Förderschule beantragen. Laut anderen Eltern muß das Vermögen des Kindes angeben werden. Vieviel darf mein Sohn auf seinem Sparbuch haben, ohne daß mir Gelder verweigert oder reduziert werden?
Danke und Gruß
ich habe ein behinderten Sohn (8 Jahre alt), für den ich für eine stationäre Verhinderungspflege die Finanzierung beim Landeswohlfahrtsverband (seit neuestem Landratsamt) beantragen muß. Auch muß ich dort Eingliederungshilfe für die Förderschule beantragen. Laut anderen Eltern muß das Vermögen des Kindes angeben werden. Vieviel darf mein Sohn auf seinem Sparbuch haben, ohne daß mir Gelder verweigert oder reduziert werden?
Danke und Gruß