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kindergeld für erwachsenen Behinderten

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    kindergeld für erwachsenen Behinderten

    Hallo,

    mein Mann ist der Betreuer für seinen erwachsenen Bruder Dieter mit Down Syndrom.
    Nachdem vor kurzem meine Schwiegermutter verstarb ist Dieter jetzt Vollwaise.
    Daraufhin wurden die Kindergeldzahlungen eingestellt. Ist es möglich, dass mein Mann oder Dieter selbst das Kindergeld erhält oder fällt der Kindergeldanspruch wirklich weg. Dieter lebt jetzt bei uns im Haushalt.
    Danke für eure Antworten.
    Katharina

    #2
    AW: kindergeld für erwachsenen Behindert

    Hallo Katharina,
    erst einmal ein Herzliches Willkommen hier im Forum.
    Schau doch mal unter diesemLink, vielleicht hilft es dir ja schon weiter:
    http://www.intakt.info/80-0-kinderge...ge-kinder.html

    Liebe Grüße

    Yvonne

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      #3
      AW: kindergeld für erwachsenen Behindert

      Hallo Yvonne,

      danke für den Link. Leider steht auch hier nichts darüber wie es sich mit dem Kindergeld bei erwachsenen behinderten Vollwaisen verhält. Ich weiss nicht, wo ich mir unabhängigen Rat einholen kann. Das Arbeitsamt hat die Zahlungen ohne Bescheid einfach eingestellt und mir auf Anfrage telefonisch mitgeteilt,dass erwachsene Vollwaisen keinen Anspruch haben. Aus fertig! Ich kann nicht glauben, dass versorgenden Eltern mehr zustehen soll als z. B. einem versorgenden Geschwister.

      Danke nochmals.
      Katharina

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        #4
        AW: kindergeld für erwachsenen Behindert

        Hallo Katharina,
        ich finde deine Fragen werden dort doch beantwortet ich zitiere:
        "
        Kindergeldanspruch für volljährige Kindern besteht über das 27. Lebensjahr hinaus, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
        Das Kind ist außerstande, sich selbst zu unterhalten.
        Aufgrund der Behinderung ist das Kind nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Ursächlichkeit).
        Die Behinderung und die Ursächlichkeit sind schon vor Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes eingetreten.
        Neben der Eltern können auch Pflegeeltern sowie Geschwisterkinder, die nach dem Tod beider Elternteile das behinderte Geschwisterkind betreuen, Kindergeld beziehen.
        Als Pflegeeltern werden nach dem Steuerrecht Personen angesehen, die mit dem Kinder durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden sind und die es in ihren Haushalt aufgenommen haben. Voraussetzung ist, dass zu den leiblichen Eltern kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mehr besteht und die Pflegeeltern das Kind mindestens zu einem nicht unwesentlichen Teil auf ihre Kosten unterhhalten.
        Die Ansprüche für Eltern gelten auch dann, wenn das Kind bzw. der Erwachsene auf Kosten von Sozialleistungsträgern im Heim vollstationär untergebracht ist und sie regelmäßigen Kontakt zu ihrem Kind halten, also es besuchen und auch vorübergehend (an Wochenenden oder in Ferien) zu Hause aufnehmen (Genaueres sh. unten). Anders ist es nur dann, wenn das Kind mit seinen eigenen Mitteln den gesamten Lebensbedarf decken kann.
        Kindergeldanspruch besteht nicht mehr, wenn die Einkünfte des Kindes seinen notwendigen Lebensbedarf überschreiten."

        Wie alt ist der Bruder denn?
        Den Antrag für Vollwaisen findet man hier:
        http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Vollwaisen.pdf

        Im Bundeskindergeldgesetz scheint sich etwas geändert zu haben, dort steht nun erwachsene Vollwaisen beziehen dann selber das Kindergeld, wenn sie alleine wohnen. Wenn der Bruder allerdings in eurem Haushalt lebt wärt ihr wiederum Pflegeeltern und anspruchsberechtigt.
        http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/index.html
        http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__1.html
        http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__2.html

        Auf jeden Fall schriftlich beantragen so schnell wie möglich und nicht ins Bockshorn jagen lassen. Auf telefonisch erteilte Auskünfte sollte man sich nie verlassen, nur ein schriftlich erteilter Bescheid kann angefochten werden mit Widerspruch und ggf. Klage.
        LG, amai

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          #5
          AW: kindergeld für erwachsenen Behindert

          Hallo amai,
          danke für die Links.
          Ich habe jetzt nochmal genau nachgelesen und komme zu dem Schluss, dass erwachsene Behinderte über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen, aber nur solange ein Elternteil lebt. Behinderte Vollwaisen bekommen Kindergeld jedoch nur längestens bis zum 25. Lebensjahr.
          Dieter ist über 40 Jahre alt.
          Ich werd mich aber trotzdem nochmal erkundigen bzw. einen Antrag für Vollwaisen stellen.
          Danke Katharina

          Kommentar


            #6
            AW: kindergeld für erwachsenen Behindert

            Hallo Katharina!
            Ich weiss ja nicht, ob Dein Problem noch aktuell ist?
            Ich habe zumindest dieses Jahr im Februar für meine beiden behinderten Geschwister(43 und 47) bei der Familienkasse (Arbeitsamt München) Kindergeld beantragt und auch positiv (zeitlich unbeschränkt!) beschieden bekommen.
            Ich habe bei meinem Antrag einfach das "Merkblatt für Kindergeld" das direkt vom Arbeitsamt ins Netz gestellt wurde, zitiert und für mich als Geschwisterteil das KG beantragt und hilfsweise für meine Geschwister selbst als ihr Betreuer.
            Sie haben mich als Kindergeldberechtigten anerkannt und damit war das Problem zumindest geregelt.
            Lieben Gruss aus München!
            Stephan

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              #7
              AW: kindergeld für erwachsenen Behindert

              Hallo Stephan,

              danke für deine Antwort. Wir haben inzwischen einen Kindergeldantrag gestellt und letzte Woche einen positiven Bescheid erhalten. Zum Glück haben wir uns nicht auf die telefonischen Auskünfte der Kindergeldkasse verlassen.

              Danke nochmal
              Katharina

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                #8
                AW: kindergeld für erwachsenen Behinderten

                Zitat von katharina Beitrag anzeigen
                Hallo,

                mein Mann ist der Betreuer für seinen erwachsenen Bruder Dieter mit Down Syndrom.
                Nachdem vor kurzem meine Schwiegermutter verstarb ist Dieter jetzt Vollwaise.
                Daraufhin wurden die Kindergeldzahlungen eingestellt. Ist es möglich, dass mein Mann oder Dieter selbst das Kindergeld erhält oder fällt der Kindergeldanspruch wirklich weg. Dieter lebt jetzt bei uns im Haushalt.
                Danke für eure Antworten.
                Katharina
                Hallo,

                Ihr Mann als Betreuer von seinem Bruder hat bestimmt die Vermögenssorge in seinem Aufgabenbereich. Er soll den Antrag auf Kindergeld bei der Kindergeldkasse nun stellen und auch überprüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht.
                Behinderte haben lebenslang Anspruch auf Kindergeld. Kindergeldberechtigt ist nun Ihr Mann.
                Das Kindergeld wird auf sein Konto oder auf das Konto seines Bruders überwiesen werden können.

                Ich führe übrigens seit 15 Jahren gesetzliche Betreuungen in einem Betreuungsverein!

                Mit freundlichen Grüßen

                Joëlle Menzel

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                  #9
                  AW: kindergeld für erwachsenen Behinderten

                  Zitat von joelle.menzel@gmx.de Beitrag anzeigen
                  Das Kindergeld wird auf sein Konto oder auf das Konto seines Bruders überwiesen werden können.


                  Mit freundlichen Grüßen

                  Joëlle Menzel
                  Hallo ihr,

                  bitte lasst euch das Kindergeld auf das eigene Konto zahlen und nicht auf das Kind. Denn ich denke mal dass es Grundsicherung erhält und dann würde es als Einkommen angesehen werden.
                  Siehe hierzu das Urteil:
                  http://www.bvkm.de/0-10/recht,aktuel...indergeld.html

                  Liebe Grüße

                  Yvonne

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                    #10
                    AW: kindergeld für erwachsenen Behinderten

                    Hallo,

                    meine Schwester ist Betreuerin für meinen erwachsenen Bruder, dieser lebt in einen Heim vollstationär.
                    (kommt regelmäßig zu Besuch)
                    Da meine Mutter jetzt im Oktober gestorben ist, wurden die Kindergeldzahlungen eingestellt.

                    Kann meine Schwester ihrerseits wieder einen Kindergeldantrag stellen?

                    Gibt es da einen speziellen Antrag bei der Familienkasse?

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                      #11
                      AW: kindergeld für erwachsenen Behinderten

                      Hallo,

                      schau mal hier-

                      Anspruch für behinderte Kinder

                      Behinderte Kinder können das Kindergeld aber nicht selbst beantragen, sondern nur seine Eltern, und falls diese verstorben sind, die betreuenden Pflegeeltern oder Geschwister (DA 63.2.2.3 Absatz 3 Satz 3 DA-FamEStG).

                      http://www.kindergeld.org/kindergeld...hinderung.html

                      Kindergeldantrag findest Du auch auf der Seite zum downloaden.

                      Und hier gibt es auch viele Infos zu dem Thema:

                      http://www.intakt.info/informationen...ge-kinder/#a03

                      Liebe Grüße
                      Monika

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                        #12
                        AW: kindergeld für erwachsenen Behinderten

                        Hallo OIU_K,

                        herzlich Willkommen im Forum. Schön, dass du zu uns gefunden hast. Deine Frage kann ich dir mit einem Link beantworten. Der BVKM ( Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat ein Merkblatt zum Thema "Kindergeld" auf seiner homepage zum herunterladen eingestellt. Darin findest du auf Seite 23 die passende,für deine Schwester auch positive Antwort.
                        Ich drücke euch die Daumen, dass es unbürokratisch über die Bühne geht.

                        Vielen Dank auch an Monika. Ich habe eben erst gesehen, dass sie ja schon eine adäquate Antwort eingestellt hat. Natürlich findet man auch auf unseren eigenen Seiten die passenden Informationen. Wir haben ja neben dem Forum ein riesiges Informationsportal im Angebot.

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                          #13
                          Meine Tochter geistig behinderte down Syndrom lebt in einem Wohnheim für geistig behinderte..Mein geschiedenen mann bekommt das Kindergeld..Habe ich als Mutter auch Anspruch darauf??

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                            #14
                            Hallo Gast,

                            deine Antwort, bzw. Frage ist in diesem Thread leider untergegangen. Das tut uns sehr leid. Vielleicht konntest du trotzdem einige Informationen für dich mitnehmen. Solltest du noch Fragen haben, melde dich bitte einfach noch einmal. Ich bin mir sicher, dass dir dann hier weitere Infos zum Thema eingestellt werden.

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