Hallo,
für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird ja - bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden am Tag - bekanntlichweise nur die Hälfte des eigentlichen Pflegegeldes weiter gezahlt (auch hier wieder Ausnahme erster und letzter Tag - hier wird nicht gekürzt).
Seit 2015 besteht ja nun auch die Möglichkeit bis zu 42 Tage Verhinderungspflege zu beantragen und dafür auf die Hälfte des Budgets für Kurzzeitpflege zurück zu greifen.
Wir nutzten bis letztem Jahr immer die Möglichkeit 2x 14 Tage Verhinderungspflege zu nehmen. Für diesen Zeitraum hat die Krankenkasse dann nur die Hälfte des Pflegegeldes bezahlt. In diesem Jahr haben wir nun 3x 14 Tage genommen und dafür auf das o.g. Budget zurück gegriffen. Allerdings hat die Krankenkasse nun für diese 14 Tage das Pflegegeld komplett gekürzt (also nicht nur die Hälfte gezahlt).
Ist dies rechtens ? Ich kann nämlich nirgendwo einen Gesetzestext mit einer Beschränkung der Leistungszahlung auf die 28 Tage finden. Laut Krankenkasse berechnet die Kürzung deren Software automatisch...
Unsere Ersatzpflegekraft ist in keinster Weise verwandt oder verschwägert. Die Zahlungen der Verhinderungspflege waren korrekt und bedürfen keiner Beanstandung. Ein Abrechnungsschreiben unserer Krankenkasse haben wir übrigens (noch nie) bekommen.
für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird ja - bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden am Tag - bekanntlichweise nur die Hälfte des eigentlichen Pflegegeldes weiter gezahlt (auch hier wieder Ausnahme erster und letzter Tag - hier wird nicht gekürzt).
Seit 2015 besteht ja nun auch die Möglichkeit bis zu 42 Tage Verhinderungspflege zu beantragen und dafür auf die Hälfte des Budgets für Kurzzeitpflege zurück zu greifen.
Wir nutzten bis letztem Jahr immer die Möglichkeit 2x 14 Tage Verhinderungspflege zu nehmen. Für diesen Zeitraum hat die Krankenkasse dann nur die Hälfte des Pflegegeldes bezahlt. In diesem Jahr haben wir nun 3x 14 Tage genommen und dafür auf das o.g. Budget zurück gegriffen. Allerdings hat die Krankenkasse nun für diese 14 Tage das Pflegegeld komplett gekürzt (also nicht nur die Hälfte gezahlt).
Ist dies rechtens ? Ich kann nämlich nirgendwo einen Gesetzestext mit einer Beschränkung der Leistungszahlung auf die 28 Tage finden. Laut Krankenkasse berechnet die Kürzung deren Software automatisch...
Unsere Ersatzpflegekraft ist in keinster Weise verwandt oder verschwägert. Die Zahlungen der Verhinderungspflege waren korrekt und bedürfen keiner Beanstandung. Ein Abrechnungsschreiben unserer Krankenkasse haben wir übrigens (noch nie) bekommen.