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Häusliche Pflege mit Beatmung nur Ausnahmefall

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    Häusliche Pflege mit Beatmung nur Ausnahmefall

    [...] Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch die absolute Ausnahme sein darf. Allein bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres soll sie die Regel bleiben. [...]
    Quelle und kompletter Text: KAI (Kongress außerklinische Intensivpflege)

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