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Freistellung von der Arbeit

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    Freistellung von der Arbeit

    Hallo Ihr Lieben.
    Meine neunzehnjährige Tochter leidet an mehreren rheumatischen Autoimmunerkrankungen, hat Pflegegrad 1 und einen SBA von 60 und schluckt viele schwere Medikamente.
    Sie wohnt natürlich noch bei uns, musste ihr Gymnasium und alle weiteren Schulen wegen der Erkrankung abbrechen und hat nullkommanull Einkommen (Grundsicherung ist bereits seit März 2018 beantragt).
    Da wir laufend Termine in Spezialkliniken und Fachärzten haben und sie keinen Führerschein hat und niemals im Stande wäre, einen Tag lang alleine irgendwo hinzufahren (sie ist zu schwach, wiegt kaum mehr als 43kg), bin ich natürlich der Fahrdienst.
    Da ich viel Urlaub für die Fahrten benötige, welche oft mit Aufenthalt einen ganzen Tag andauern (wir wohnen auf dem Land und fahren oft über 100km einfach zu den Ärzten) ist meine Frage - gibt es eine Möglichkeit, diese Arztfahrten als bezahlte Freistellung beim Arbeitgeber zu bekommen? §616 BGB ist tarifvertraglich übrigens ausgeschlossen und §45 SGB spricht lediglich über unbezahlten Urlaub mit evtl. Anspruch auf Krankengeld.
    LG Wolfgang

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