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Gutschrift Verhinderungspflege trotz Hartz4

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    Gutschrift Verhinderungspflege trotz Hartz4

    Hallo,
    im Januar war ich lange krank und habe die Verhinderungspflege in Anspruch genommen. Im Februar hat mir die KK die Kosten auf mein Konto erstattet. Ich bekomme Hartz 4, darf mur das JobCenter das als Einkommen berechnen?
    LG Petra

    #2
    Hallo Petra
    es gibt dazu eine Handlungsanweisung der Bundesagentur, was als Einkommen anrechnungsfrei ist.
    Die Handlungsanweisung zu SGB II § 11 findest du hier:
    https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/
    Dort findest du unter Punkt 5.4:
    "[...]5.4
    Zweckbestimmte Einnahmen nach öffentlich-
    rechtlichen Vorschriften
    (1) Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften er-
    bracht werden, sind nach § 11a Absatz 3 Satz 1 nicht zu berück-
    sichtigen, wenn und soweit sie ausdrücklich für einen anderen
    Zweck als die Leistungen nach dem SGB II bestimmt sind.
    Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II
    Unter Leistungen sind nur Einkünfte zu verstehen, die außerhalb
    des Arbeitseinkommens zufließen und deren Gewährung durch ei-
    nen besonderen, in der leistungsberechtigten Person liegenden
    Tatbestand ausgelöst wird.
    Öffentlich-rechtliche Vorschriften sind solche, die einen Träger öf-
    fentlich-rechtlicher Verwaltung ermächtigt oder verpflichtet. Dazu
    gehören Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen oder Verwal-
    tungs- bzw. Förderrichtlinien. Leistungen, die nicht auf öffentlich-
    rechtlichen Vorschriften beruhen, wie Vorschriften des BGB, privat-
    rechtliche Verträge, Tarifverträge, fallen nicht unter die Privilegie-
    rung.
    Diese Leistung muss ferner zu einem ausdrücklich in der öffentlich-
    rechtlichen Vorschrift genannten Zweck erbracht werden Dieser darf
    nicht ausschließlich die Sicherung des Lebensunterhaltes zum Ge-
    genstand haben („soweit“).[...]

    (2) Zu den zweckbestimmten Einnahmen, die auf Grund öffentlich-
    rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck
    erbracht werden und einem anderen Zweck als das Alg II/Sozialgeld
    dienen, zählen z. B.:
    [...]
    •Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und gleichwerti-
    ge Leistungen der privaten Pflegeversicherung,
    [...]"

    LG, amai




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