Hier kommt etwas interessantes zum Thema gesetzliche Rentenversicherung für Pflegende die bereits die volle Rente erhalten.
Wie bekannt leisten die Pflegekassen gemäß §44 SGB XI für Pflegepersonen Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung. Bezieht die Pflegeperson aber bereits Vollrente, zahlt die Pflegekasse Beiträge nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Aufgepasst: Es können auch Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug der Altersrente einen Angehörigen pflegen und dennoch ihre Rente erhöhen.
Dieser Personenkreis kann seit Mitte Mai 2017 mit der Wahl einer Teilrente von 99% erreichen, dass die Pflegekasse, auch nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Der Verzicht auf 1% der Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse jeweils zum 01.07. des Folgejahres im Rahmen der Rentenanpassung die Rente erhöhen. Es sollte aber jeweils der Einzelfall konkret on Rentenexperten errechnet werden. Nach Beendigung der Pflegezeit kann übrigens wieder in der Wechsel in die Vollrente beantragt werden.
Nähere Infos dazu findet man auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung unter:
Pflege und Teilrente
Wie bekannt leisten die Pflegekassen gemäß §44 SGB XI für Pflegepersonen Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung. Bezieht die Pflegeperson aber bereits Vollrente, zahlt die Pflegekasse Beiträge nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Aufgepasst: Es können auch Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug der Altersrente einen Angehörigen pflegen und dennoch ihre Rente erhöhen.
Dieser Personenkreis kann seit Mitte Mai 2017 mit der Wahl einer Teilrente von 99% erreichen, dass die Pflegekasse, auch nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Der Verzicht auf 1% der Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse jeweils zum 01.07. des Folgejahres im Rahmen der Rentenanpassung die Rente erhöhen. Es sollte aber jeweils der Einzelfall konkret on Rentenexperten errechnet werden. Nach Beendigung der Pflegezeit kann übrigens wieder in der Wechsel in die Vollrente beantragt werden.
Nähere Infos dazu findet man auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung unter:
Pflege und Teilrente