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Umgang, Pflegegeld

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    Umgang, Pflegegeld

    Hallo, ich hätte ein paar Fragen bezüglich des Pflegegeldes. Kind mit Pflegegrad 3 lebt bei der Mutter , ich hab ihn jedes zweite Wochenende, und die Hälfte der Ferien... die Mutter bezieht das Pflegegeld. Steht mir in der Zeit, in der mein Kind bei mir ist das Pflegegeld zu ? Die Mutter sagt nein. Und wenn ja, wie bekomme ich das Pflegegeld ? Die kk sagt ich muss das über die Mutter klären... die Mutter verweigert jedoch die Zusammenarbeit. Zudem ist mein Sohn die nächsten 10 Wochen bei mir, also steht mir doch dann das Geld zu?

    #2
    soweit ich weiß, bekommt man das Pflegegeld nur, wenn der pflegebedürftige auch beim pflegenden ist. mein Sohn (22) ist seit Sommer 2018 in einer Einrichtung und für den Zeitraum, in der er bei mir ist, bekomme ich Pflegegeld. Für den Zeitraum wo er nicht da ist, bekommt es die Einrichtung. und für die Zeit, wo das Pflegegeld noch bei mir landete und er aber schon in der Einrichtung war, musste ich logischerweise das Pflegegeld zurücküberweisen an die PK.
    Die PK deines Kindes müsste eigentlich das nachprüfen und korrigieren und zurückfordern. Wie lange geht das denn schon so?
    es gibt Pflegestützpunkte, schau mal hier: https://www.bundesgesundheitsministe...etzpunkte.html

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      #3
      Zitat von Sally2012 Beitrag anzeigen
      Die kk sagt ich muss das über die Mutter klären... die Mutter verweigert jedoch die Zusammenarbeit. ...
      die Kasse hat völlig recht. Das müsst ihr miteinander klären und wenn das nicht geht, dann musst die Mutter halt verklagen . Anders wird das nix. Die KK ist doch kein Schiedsrichter. Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird. Mehr interessiert die nicht.
      Wer ist denn gesetzlicher Vertreter des Kindes?

      LG Michael

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        #4
        Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wir haben gemeinsames Sorgerecht, jedoch ist die Zusammenarbeit sehr schwierig, unser Sohn bekommt seit ca 2 Jahren Pflegegeld, ich habe davon nur erfahren weil seine Mutter einen Schwerstbehindertenausweis beantragt hat und dafür meine Unterschrift brauchte. Ich habe die Mutter schon darauf angesprochen , sie meinte jedoch nur, das es mir nicht zustehe... dann werde ich das wohl auch über den Anwalt klären müssen, schade.

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          #5
          Hallo, soweit mir bekannt ist bekommt Pflegegeld die Haupt-Pflegeperson. Wenn ein Kind im Kindergarten oder Ganztagsschule ist, bekommt auch nicht die Schule anteilig vom Pflegegeld . mal so als Nebengedanken. Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass irgend ein Amt in solch einem Fall einen Bescheid erlässt, ich zweifel sogar, ob es ein Gericht macht. DIe Hauptpflegeperson wird ja die Mutti sein. Es ist schade, dass sie Dich am Pflegegeld nicht teilhaben lässt. Das Pflegegeld ist jedoch nicht für den Lebensunterhalt. Anteiliges Kindergeld und Unterhalt kann man sich schon eher rechtlich einklagen. Aber beraten lassen kann man sich ja.

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            #6
            Zitat von Anke Beitrag anzeigen
            Wenn ein Kind im Kindergarten oder Ganztagsschule ist, bekommt auch nicht die Schule anteilig vom Pflegegeld . mal so als Nebengedanken.
            Hallo Anke,

            das ist aber jetzt keine vergleichbare Situation, auch weil schließlich eine Schulpflicht besteht.

            Zitat von Anke Beitrag anzeigen
            Das Pflegegeld ist jedoch nicht für den Lebensunterhalt. Anteiliges Kindergeld und Unterhalt kann man sich schon eher rechtlich einklagen.
            spielt doch keine Rolle. Das Geld ist völlig frei in der Verwendung. In dem Fall, wo der Vater zu den sittlich verpflichteten Personen gehört. Anderenfalls müssen die Empfänger von Pflegegeld dieses sehr wohl zum LU einsetzen, bspw. bei H4.

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              #7
              MichaelK, nein im Hartz IV Bezug spielt das Pflegegeld KEINE ROLLE, weil es nicht angerechnet wird und werden darf. Es ist nicht für den Lebensunterhalt bestimmt, sondern für die Pflege. Wie gesagt, es ist schade, wenn die Mutter dem Vater nicht einen Teil zukommen lässt, ob es rechtlich durchsetzbar ist, bezweifle ich! Hat aber nichts zu sagen, bin ja kein Jurist, nur meine ganz persönliche Meinung. Wäre ja schön, wenn Sally mal berichten würde, ob er sich rechtlich beraten lassen hat.

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                #8
                Zitat von Anke Beitrag anzeigen
                MichaelK, nein im Hartz IV Bezug spielt das Pflegegeld KEINE ROLLE, weil es nicht angerechnet wird und werden darf. Es ist nicht für den Lebensunterhalt bestimmt, sondern für die Pflege. ....
                das trifft aber nur für Pflegegeld zu, dass steuerfrei vereinnahmt werden kann. Siehe hier unter Nr. 4: http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html
                Wenn Jemand im Bezug ALG II ist, der Pflegegeld erhält und nicht näher mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, wird es als normale Einnahme (Einkommen) behandelt und muss folgerichtig dann für den LU aufgebraucht werden.
                Ist aber hier im konkreten Fall sowieso nicht zutreffend. Ich wollte das nur erwähnen, weil die Aussage "Pflegegeld nicht antastbar" so pauschal nicht stimmt.

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                  #9
                  Hallo Michael, und ich bezog mich mit meiner Antwort auf den Fragesteller, nicht um eine pauschale Antwort.

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