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Verhinderungspflege:muss man Grund angeben?

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    Verhinderungspflege:muss man Grund angeben?

    Hallo!

    Bereits seit Jahren rechne ich die Verhinderungspflege, die ein FED erbringt und ich stundenweise in Anspruch nehme, mit der privaten Kasse per Rechnung ab.

    Plötzlich fand ich auf der letzten Erstattungsmitteilung den Hinweis der Kasse: Geben sie uns zukünftig an, warum sie an der Pflege verhindert sind.

    Grundsätzlich bin ich solchen Aufforderungen gegenüber immer skeptisch. Ich möchte diesen Stellen so wenig wie möglich freiwillig zur Verfügung stellen. Deshalb frage ich mich, was das jetzt soll? Wollen die jetzt hören Samstag, 14-15 Einkauf bei Aldi, Sonntag 9-10 Erholungsspaziergang im Wald? Mittwoch 18-19 Migräne???!!!

    Ist das nicht völlig schnuppe, ob ich jetzt aus diesem oder jenem Grund verhindert war?
    Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage, die mich dazu verpflichtet, dies jedes Mal mitzuteilen?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Verhinderungspflege:muss man Grund angeben?

    Hallo ibsfmk,
    ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, weiss ich nicht. Ich würde entweder schreiben Erholung der Pflegeperson oder Verhinderung der Pflegeperson.

    Kommentar


      #3
      AW: Verhinderungspflege:muss man Grund angeben?

      Hallo!

      Die Notwendigkeit zur Begründung könnte man aus § 39 SGB V prinzipiell durchaus konstruieren, der da im ersten Halbsatz lautet: "Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert [...]" - die Verhinderung muss also "begründet" sein und diesen Grund kann die Versicherung durchaus hinterfragen.
      Das hat zudem auch unter Umständen rentenrechtliche Relevanz - allerdings nicht bei stundenweiser Inanspruchnahme von Ersatzpflege.

      Stundenweise Ersatzpflege, so scheint eine gegenwärtig tragbare Rechtsauffassung zu sein, muss nicht zwingend begründet werden. Bei tageweiser Inanspruchnahme sieht dies eventuell anders aus.

      Im Zweifelsfall kann man durchaus bei der Versicherung anfragen, welche Auffassung man dort vertritt und wie man diese herleitet.

      Bei privaten Kranken- und Pflegeversicherungen kann das unter Umständen aber anders aussehen, denn hier gibt es manchmal vertraglich festgelegte individuelle Spielregeln.


      Gruß,

      Daniel

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