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Antrag auf Höherstufung

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    Antrag auf Höherstufung

    Hallo zusammen,

    wie lange darf die Pflegekasse sich eigentlich für die Beantwortung eines Antrags auf Höherstufung Zeit lassen?
    Morgen sind es genau drei Wochen, dass ich den Antrag in den Briefkasten geworfen habe

    #2
    AW: Antrag auf Höherstufung

    Guten Abend!

    Das Bundesministerium für Gesundheit sagt:
    Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt fünf Wochen. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung muss die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter innerhalb einer Woche erfolgen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt wurde. Befindet sich der Antragsteller in häuslicher Umgebung, ohne palliativ versorgt zu werden, und wurde die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt oder eine Familienpflegezeit mit dem Arbeitgeber vereinbart, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei Wochen.

    Die Pflegekasse ist zudem verpflichtet, dem Antragsteller mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl zu benennen, wenn innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung keine Begutachtung erfolgt ist.

    Erteilt die Pflegekasse den schriftlichen Bescheid über den Antrag nicht innerhalb von fünf Wochen nach Eingang des Antrags oder werden die verkürzten Begutachtungsfristen nicht eingehalten, hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro an den Antragsteller zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn sich der Antragsteller in stationärer Pflege befindet und bereits als mindestens erheblich pflegebedürftig (mindestens Pflegestufe I) anerkannt ist.
    Quelle: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege...gsfristen.html mit Stand 27.08.2014


    Gruß,

    Daniel

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      #3
      AW: Antrag auf Höherstufung

      Hallo Daniel,

      danke! Ich hatte gehofft, da gelten auch die üblichen Fristen

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        #4
        AW: Antrag auf Höherstufung

        Hallo!

        Kommt drauf an, was Du unter "üblichen Fristen" verstehst. Die 5 Wochen Maximum gelten meiner Kenntnis nach für Höherstufungsanträge gleichermaßen wie für Erstanträge - insofern wäre das ja dann die "übliche" Frist.

        Gruß,

        Daniel

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          #5
          AW: Antrag auf Höherstufung

          Hallo Daniel,

          bei der Pflegeversicherung hab ich nicht viel Ahnung
          Ich meinte diese Fristen hier

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            #6
            AW: Antrag auf Höherstufung

            Ah, andere Baustelle.
            SGB IX und SGB XI haben - außer dem X und dem I - nicht besonders viel gemeinsam. ;)

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