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anteiliges Pflegegeld

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    anteiliges Pflegegeld

    Hallo zusammen,

    mal wieder Fragen. dies mal zu obigen Thema.
    mein Junior ist ja nun in der Einrichtung und verbringt ca. alle 14 Tage das WE und Urlaube etc. hier bei mir. jetzt bin ich bei der Beantragung des anteiligen Pflegegelds bei der Beihilfe, weil wie ich nun viel zu spät mitgeteilt bekommen habe, das er von seinen verstorbenen Vater einen Beihilfenanspruch geerbt hat (ja, man kann tatsächlich eine Sozialleistung erben und muss im Pflegefall diese in Anspruch nehmen muß, wenn Elternteil Beamter war. aber anderes Thema und lange Geschichte. evtl mach ich da noch eins separat auf), das neben rückwirkend ab Februar 2015 Pflegegeld, Betreuungsleistungen etc., einzureichen.
    wie muss ich rechnen? laut Recherche werden der An- und Abreisetag als volle Tage gezählt, demnach würde das bedeuten, wenn Freitag Anreise und Sonntag Abreisetage sind, es 3 volle Tage sind. von der Einrichtung hatte ich, als ich das bei der gesetzlichen KK einreichen wollte, gehört, das An-und Abreisetag als 1 Tag zählt und es somit 2 Tage sind. habe also denn statt 3 Tagen 2 Tage bei der KV eingereicht, von denen habe ich aber noch keine Berechnung über das anteilige PG erhalten und würde, falls es doch 3 Tage sind, den 3. Tag noch nachfordern.
    und wie muss ich das anteilige Pflegegeld berechnen: Pflegegrad 4 = 728 Euro : Tage, die er in meinen Haushalt = Summe anteiliges Pflegegeld?
    den andern Thread zum Thema hatte ich gelesen, allerdings ging es da um das Jahr 2011 und ist evtl. und hoffentlich nicht mehr aktuell. bei vorheriger Rücksprache mit der Pflegekasse konnte mir natürlich vorher auch keiner sagen, wie es berechnet wird, also habe ich da die Bescheinigung der Abwesenheiten Juniors in der Einrichtung eingereicht und Begleitschreiben, das ich das anteilige Pflegegeld beantrage.

    #2
    Hallo Marion,
    persönlich habe ich keine Erfahrung mit der Thematik, aber vielleicht könnte dir das für die gesetzlichen Krankenkassen verbindliche " Gemeinsame Rundschreiben der Krankenkassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI" weiterhelfen. Pflegegeld wird in § 37 behandelt.
    LG, amai

    https://www.gkv-spitzenverband.de/me...rschriften.pdf


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      #3
      Hallo Marion,

      schau mal hier unter Punkt 9 :
      --------------------
      9. Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

      …"Sind pflegebedürftige Heimbewohner am Wo-chenende oder in den Ferien zu Besuch bei ihren Eltern, können sie anteilig für jeden Tag der häuslichen Pflege 1/30 des jeweiligen Pflegegeldes ausgezahlt bekommen (bei Pflegegrad 5 mit einem monatlichen Pflegegeld von 901 Euro also 30,03 Euro pro Tag). An- und Abreisetag zählen dabei jeweils als volle Tage."...

      Seite 24:
      https://bvkm.de/wp-content/uploads/F..._23_3_2018.pdf

      …"5 Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a) haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden."...
      https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/38.html

      -------------------

      LG
      Monika

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        #4
        Hallo Marion,

        laut meiner Pflegekasse zählt generell der erste und letzte Tag voll mit. Mein Sohn hat Pflegegrad 5 und wir bekommen pro Tag 30,03€ - bei Pflegerad 5. Zusätzlich beantrage ich auch immer die UVP, welche dann genutzt wird, wenn mein Kind im häuslichen Bereich von außen betreut wird.

        Weiter kann ich mir auch die Pflegehilfsmittel für den häuslichen Bereich anteilig in der Apotheke holen. Inkontinenzmittel laufen aber über das Wohnheim weil hierfür eine Pauschale verrechnet wird.

        Ab einer gewissen Anzahl von Tagen, wo die Pflege zuhause abläuft, wird für mich als Pflegeperson auch wieder ein gewisser Betrag in die Rentenkasse eingezahlt.
        Da mein Kind (oder zu Betreuende) Blindengeld berechtigt ist, bekommt es nach Abschluss eines Jahres auch anteilig Blindengeld für diese Zeit nachbezahlt.

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          #5
          Hallo ihr Lieben,
          bei der GKV hatte ich wegen dem anteiligen Pflegegeld nur 2 Tage und die 1/30 Rechenmethode gerechnet. meint ihr, ich kann den 3. Tag noch nachreichen? am Telefon gab es auch mal wieder keine gescheite Antwort von der KK, ich soll das einfach einreichen. hätten ja eine genauere Auskunft geben können.

          das Schreiben an die Beihilfe habe ich unterwegs, da hab ich gleich 2 Versionen genommen, also auch die volle Tage für An-und Abreisetag. notfalls, wenn die nur 2 Tage rechnen, obwohl es 3 Tage sind, werde ich da eben in Widerspruch gehen.
          Kirsten, was ist denn UVP?
          Bei wieviel Tagen wird für dich in die Rentenkasse einbezahlt?
          Korrektur: ich seh grad das anteilige Pflegegeld an die GKV hat ich neutral formuliert. also nicht für soundsoviele Tage, sondern einfach nur "beantrage das anteilige Pflegegeld".

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            #6
            Hallo Marion,

            UVP = Urlaubs- und Verhinderungspflege. Man muss angeblich 60 Tage zuhause gepflegt haben.

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