Hallo zusammen,
mal wieder Fragen. dies mal zu obigen Thema.
mein Junior ist ja nun in der Einrichtung und verbringt ca. alle 14 Tage das WE und Urlaube etc. hier bei mir. jetzt bin ich bei der Beantragung des anteiligen Pflegegelds bei der Beihilfe, weil wie ich nun viel zu spät mitgeteilt bekommen habe, das er von seinen verstorbenen Vater einen Beihilfenanspruch geerbt hat (ja, man kann tatsächlich eine Sozialleistung erben und muss im Pflegefall diese in Anspruch nehmen muß, wenn Elternteil Beamter war. aber anderes Thema und lange Geschichte. evtl mach ich da noch eins separat auf), das neben rückwirkend ab Februar 2015 Pflegegeld, Betreuungsleistungen etc., einzureichen.
wie muss ich rechnen? laut Recherche werden der An- und Abreisetag als volle Tage gezählt, demnach würde das bedeuten, wenn Freitag Anreise und Sonntag Abreisetage sind, es 3 volle Tage sind. von der Einrichtung hatte ich, als ich das bei der gesetzlichen KK einreichen wollte, gehört, das An-und Abreisetag als 1 Tag zählt und es somit 2 Tage sind. habe also denn statt 3 Tagen 2 Tage bei der KV eingereicht, von denen habe ich aber noch keine Berechnung über das anteilige PG erhalten und würde, falls es doch 3 Tage sind, den 3. Tag noch nachfordern.
und wie muss ich das anteilige Pflegegeld berechnen: Pflegegrad 4 = 728 Euro : Tage, die er in meinen Haushalt = Summe anteiliges Pflegegeld?
den andern Thread zum Thema hatte ich gelesen, allerdings ging es da um das Jahr 2011 und ist evtl. und hoffentlich nicht mehr aktuell. bei vorheriger Rücksprache mit der Pflegekasse konnte mir natürlich vorher auch keiner sagen, wie es berechnet wird, also habe ich da die Bescheinigung der Abwesenheiten Juniors in der Einrichtung eingereicht und Begleitschreiben, das ich das anteilige Pflegegeld beantrage.
mal wieder Fragen. dies mal zu obigen Thema.
mein Junior ist ja nun in der Einrichtung und verbringt ca. alle 14 Tage das WE und Urlaube etc. hier bei mir. jetzt bin ich bei der Beantragung des anteiligen Pflegegelds bei der Beihilfe, weil wie ich nun viel zu spät mitgeteilt bekommen habe, das er von seinen verstorbenen Vater einen Beihilfenanspruch geerbt hat (ja, man kann tatsächlich eine Sozialleistung erben und muss im Pflegefall diese in Anspruch nehmen muß, wenn Elternteil Beamter war. aber anderes Thema und lange Geschichte. evtl mach ich da noch eins separat auf), das neben rückwirkend ab Februar 2015 Pflegegeld, Betreuungsleistungen etc., einzureichen.
wie muss ich rechnen? laut Recherche werden der An- und Abreisetag als volle Tage gezählt, demnach würde das bedeuten, wenn Freitag Anreise und Sonntag Abreisetage sind, es 3 volle Tage sind. von der Einrichtung hatte ich, als ich das bei der gesetzlichen KK einreichen wollte, gehört, das An-und Abreisetag als 1 Tag zählt und es somit 2 Tage sind. habe also denn statt 3 Tagen 2 Tage bei der KV eingereicht, von denen habe ich aber noch keine Berechnung über das anteilige PG erhalten und würde, falls es doch 3 Tage sind, den 3. Tag noch nachfordern.
und wie muss ich das anteilige Pflegegeld berechnen: Pflegegrad 4 = 728 Euro : Tage, die er in meinen Haushalt = Summe anteiliges Pflegegeld?
den andern Thread zum Thema hatte ich gelesen, allerdings ging es da um das Jahr 2011 und ist evtl. und hoffentlich nicht mehr aktuell. bei vorheriger Rücksprache mit der Pflegekasse konnte mir natürlich vorher auch keiner sagen, wie es berechnet wird, also habe ich da die Bescheinigung der Abwesenheiten Juniors in der Einrichtung eingereicht und Begleitschreiben, das ich das anteilige Pflegegeld beantrage.