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Filiz

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    Filiz

    Hallo ihr Lieben. Kurz zu mir und meiner Tochter. Meine Tochter zaina 14 Jahre alt und ich bekommen seit dem 24.07.2018 Pflegegeld Stufe 2.Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Verhinderungspflege. Da habe ich ein paar Fragen komme auch mit Google nicht weiter. Also ich kann im Februar 2019 die verhinderungspflege das erste mal beantragen? Ist das richtig ? Und das dann auch rückwirkend für 2018 also ab Antrag . Und wenn ich dann im Februar den Antrag stelle ist egal für wie viele Tage oder Stunden Hauptsache es überschreite die Summe nicht. Also egal ob ich die Betreuungaufs Jahr oder auf 3 Monate verteilt habe?
    Falls ich was total bescheuertes Frage oder i was nicht richtig verstanden wird einfach Bescheid geben.

    #2
    Guten Abend Filiz,

    herzlich willkommen in unserem Forum. Wir halten viele Informationen auch auf unseren Info Seiten bereit. z.B. natürlich auch zum Thema Pflege, Pflegegeld und Verhinderungspflege. Wenn du magst kannst du dich auch gerne hier schon einmal zum o.g. Thema umschauen.

    Pflegeversicherung und Leistungen

    Kommentar


      #3
      Hallo Filiz,

      herzlich Willkommen hier...
      Bescheuerte Fragen gibt es nicht !

      Hier findest Du einen sehr guten Beitrag über Verhinderungspflege:
      https://ganzschoenlaut.de/verhinderu...e-was-ist-das/

      zB. unter Punkt 3:
      ZITAT:
      Verhinderungspflege kann ab dem ersten Tag der Gewährung eines Pflegegrades geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird (z.B. durch Attest des Arztes), dass die Pflegeperson auch schon 6 Monate vor der Erteilung der Pflegestufte pflegebedürftig war bzw. gepflegt wurde."....

      In dem oben verlinkten Beitrag wird das Thema Verhinderungspflege ausführlich erklärt.
      Schau Dir den Beitrag mal an und falls dann noch Fragen offen sind einfach melden...




      Dieses Infoheft ist vielleicht auch interessant:

      LVKM Schleswig-Holstein - „Wegweiser zu Leistungen der Pflegversicherung“ - Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag
      Ein Wegweiser zu Leistungen

      der Pflegeversicherung

      am Beispiel von Nicole

      http://www.lvkm-sh.de/fileadmin/medi..._Wegweiser.pdf


      LG
      Monika

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