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Pflegegrad 4 hilfe

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    Pflegegrad 4 hilfe

    Unser Sohn hat PG 4. Kann meine Frau dadurch länger zuhause bleiben oder wird unterstützt wenn sie zuhause bleibt obwohl die Elternteil rum is ?

    #2
    Hallo guten Abend Fabricr,

    zuerst einmal ein herzliches willkommen auf unserer Seite. Wir wünschen euch einen guten und hilfreichen Austausch. Was ich jetzt vorab sagen kann, bei PG 4 bekommt ihr, bzw. euer Sohn Pflegegeld. Dieses dient die Sicherung der Pflege eures Kindes. Wenn deine Frau diese übernimmt und als Pflegeperson eingetragen ist, bekommt sie auch Rente gutgeschrieben.
    Wir halten auf unseren Info Seiten wichtige Informationen darüber vor.
    Sicher werden hier aber auch noch andere Antworten kommen.Bis dahin schaut euch gerne auf unseren Seiten um.
    Viele Grüße







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      #3
      Hallo Fabricr,

      willkommen hier im Forum.


      Hier findest Du Ratgeber vom bvkm:

      Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es
      https://bvkm.de/wp-content/uploads/F..._23_3_2018.pdf

      Berufstätig sein mit einem behinderten Kind - Wegweiser für Mütter mit besonderen Herausforderungen
      https://bvkm.de/wp-content/uploads/b...mt_light-1.pdf

      LG
      Monika

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        #4
        Hallo zusammen,
        Ich bin neu hier angemeldet und zudem ist dies meine erste Erfahrung mit Forums Einträgen. Bislang war ich nur stiller Leser. Bitte seht es mir nach wenn mein Beitrag hier falsch gelandet ist. Ich habe einen Sohn mit unbekannter genetischer Behinderung. Er ist inzwischen 6 Jahre alt mit Pflegegrad3. Gern möchte ich einen Antrag stellen um Pflegegrad4 zu erhalten. Ist das ohne weiteres mögliCh oder muss ich Gefahr laufen dass der MDH mir sogar das PG3 nicht mehr gewährt.?
        Zusätzlich habe ich eine 3jährige Tochter (gesund) und leben alleinerziehend und arbeite dazu noch 23std die Woche. Ich komme so langsam an meine Grenzen und bei PG4 könnte ich beruflich kürzer treten. Jemand Erfahrung?
        Zu meinem Sohn:
        SchwerbehindertenAusweis
        Geistig behindert, keine sprache, inkontinet,Beidseidig Schwerhörig, Brille, Skoliose, Kleinwuchs (derzeit gerade mal 102cm), muskelhypoton, skelletaler frontoffener Biss., erschwerte Nahrungsaufnahme und dadurch benötigt er rund um die Uhr Betreuung. Das zunächst als Kurzfassung.
        Freue mich auf Tipps, danke

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          #5
          Zitat von JasminS81 Beitrag anzeigen

          . Gern möchte ich einen Antrag stellen um Pflegegrad4 zu erhalten. Ist das ohne weiteres mögliCh oder muss ich Gefahr laufen dass der MDH mir sogar das PG3 nicht mehr gewährt.?
          Hallo Jasmin,

          willkommen hier....

          Falls Dein Sohn von einer Pflegestufe zu einem Pflegegrad übergeleitet wurde gibt es einen Besitzstandsschutz.


          Schau mal hier:

          …"Besitzstandsschutzregelung
          Im Rahmen der Überleitung von einer Pflegestufe in einen Pflegegrad wurde mit § 140 Abs. 3 SGB XI eine Besitzschutzregelung eingeführt."...

          Komplette Info:

          https://sozialversicherung-kompetent...legegrade.html

          https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/140.html

          https://www.facebook.com/Rechtsanwal...4680?__tn__=-R

          LG
          Monika





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