Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

    Jetzt hab ich ne Frage zur Verhinderungspflege bzw Kurzzeitpflege.

    Ich pflege seit Jahren meinen Sohn alleine er ist überall mit dabei auch im Urlaub . Jetzt bin ich leider etwas angeschlagen und mein Mann hat einen 1 wöchigen Urlaub gebucht so das ich mal abschalten kann .

    Meine Mutter hat sich bereit erklärt in dieser Woche bei uns zu wohnen und die Pflege zu übernehmen .

    Jetzt die Frage wo beantrage ich was ? Und darf es meine Mutter überhaupt weil ich was gelesen hab erst ab dem 3 Grad Verwandschaft

    Und wo und wie rechnen wir das ab ?

    Danke für Eure Antworten

    LG Seti

    #2
    AW: Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

    Hallo Seti,
    da würde eher die Urlaubs- u. Verhinderungspflege passen, da es um ein Vollzeitpflege geht. Beantragen kannst du dies bei deiner Krankenkasse beantragen. Dort müsste man dir auch sagen können, wie es aussieht, wenn jemand aus der Verwandschaft, die Pflege übernimmt, und wie die Abrechnung gehandhabt wird.

    lg Diana

    Kommentar


      #3
      AW: Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

      Hallo Seti,

      schau mal hier geht es auch um das Thema:

      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Verhinderungspflege durch Verwandte- Abrechnung

      http://www.intakt.info/forum/showthr...0752#post60752

      http://www.intakt.info/forum/showthr...rechnung/page3

      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Liebe Grüße
      Monika

      Kommentar


        #4
        AW: Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

        Vielen Dank aber nun blicke ich garnicht mehr durch

        Kommentar


          #5
          AW: Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

          Hallo Seti,

          also:
          Kurzzeitpflege kann nur in Einrichtungen stattfinden, die dafür eine Zulassung haben, nicht aber zuhause.
          Also: Urlaubs- und Verhinderungspflege.
          Diese muss bei der Pflegekasse beantragt werden, abrechnen dürfen die Kunden/Eltern selbst mit der Kasse. Alles weitere am besten direkt mit der PK klären: nahe Verwandte - Großeltern - können eine Aufwandsentschädigung erhalten, bei ganztägiger Betreuung wird aber auch das Pflegegeld anteilig gekürzt (wobei ich jetzt auswendig NICHT weiß, wie das ist, wenn die Betreuung im Haushalt durch die Oma stattfindet). Bevor ich da was Falsches berate, ist da die PK oder eine Beratungsstelle (Pflegeberatung? Lebenshilfe vor Ort? Behindertenberatungsstelle Landkreis, sofern vorhanden?) eindeutig besser.
          Vllt findet sich ja auch noch jemand im Forum.

          Kommentar


            #6
            AW: Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

            Zitat von Seti Beitrag anzeigen
            Vielen Dank aber nun blicke ich garnicht mehr durch
            Hallo Seti,
            vielleicht hilft Dir ja das hier weiter:

            Übernehmen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, sind nur nachgewiesene Kosten maximal in Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe erstattungsfähig. Hat die Ersatzkraft höhere Ausgaben (z.B. Fahrkosten) oder dient die Pflegetätigkeit der Erzielung von Erwerbseinkommen, erstattet die Pflegeversicherung ab 01.01.2015 maximal 1.612 Euro.

            außerdem beachtenswert: Höhe der Leistung
            Pro Kalenderjahr besteht ein Gesamtanspruch auf Verhinderungspflege für längstens 42 Kalendertage. Hierfür erstattet Ihnen die Pflegekasse ab 01.01.2015 maximal 1.612 Euro. Erfolgt die Pflege in einer stationären Einrichtung, übernimmt die Krankenkasse die pflegebedingten Kosten bis zu dieser Höhe. Ausgenommen hiervon sind Kosten für Unterkunft, Verpflegung etc.
            Ab 01.01.2015 kann dieser Betrag durch maximal die Hälfte des noch nicht genutzten Anspruchs auf Kurzzeitpflege (806 Euro) auf dann maximal 2.418 Euro erhöht werden.


            und auch: Stundenweise Ersatzpflege
            Manchmal muss die Pflegetätigkeit nur für wenige Stunden unterbrochen werden, etwa für einen Arztbesuch. Auch dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Ersatzpflege bis zur gesetzlich festgelegten Höhe. Tage, an denen die Ersatzpflege weniger als acht Stunden dauert, werden übrigens nicht auf den Gesamtanspruch von 28 Tagen angerechnet. Maßgeblich hierbei ist, wie lange die Pflegeperson verhindert ist, nicht wie lange eine Ersatzpflegekraft einspringt.

            Beachte: Bei dieser Konstellation wird das Pflegegeld. n i c h t. gekürzt bzw. angerechnet!

            Vielleicht hast Du ja eine Freundin, die die Pflege Stundenweise übernehmen kann, dann könntest Du die Stunden mit einem von Dir vereinbarten Stundenlohn als Verhinderungspflege abrechnen. Deine Mutter wäre dann für die verbleibenden Stunden unentgeltlich zuständig.

            Nun hoffe ich, das ich bei Dir ein bisschen. zum "Entwirren" beitragen konnte... und Dich nicht noch mehr verwirrt habe!
            Ich wünsche Dir gute Erholung beim Kräftetanken!

            Kommentar


              #7
              AW: Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

              Danke, Alexa - nur als Ergänzung:
              Selbstverständlich kann VP auch über einen Dienst - FED/FUD oder Sozialstation - abgerechnet werden. Falls die Oma mal keine Zeit hat oder sich keine Freundin findet.

              Kommentar


                #8
                AW: Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

                Liebe Simone,
                hab vielen Dank für die Ergänzung - vor lauter Verwandschaft hab ich die Sozialen Dienste glatt vergessen!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

                  Der SD , nein das möchte mein Sohn nicht . Meine Mutter kommt extra dafür hier her , aber wenn ich das alles so lesen , mit dem das geht das nicht , sorry da vergeht mir echt der Urlaub

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

                    Hallo Seti,
                    lass Dir mal die Sonne nicht untergehen! Du kannst für Deine Mum zumindest die Fahrtkosten und auch einen etwaigen Verdienstausfall zzgl. zum Pflegegeld geltend machen. Der Gesetzgeber und so auch die Krankenkassen, unterstellen, das bei so nahm Verwandschaftsverhältnis die Leistung unentgeltlich im Zuge der familiären Einstandspflicht erfolgt / zu erfolgen hat.
                    In meinem Bekanntenkreis sind mir 2 Fälle bekannt, wo die Verhinderungspflege zwar von der Oma erbracht, aber über einen Nachbarn bzw. eine Bekannte abgerechnet wird. Da mag nun jeder davon halten, was er will....
                    Ich selbst finde es nicht richtig (Betrug!), kann es aber durchaus verstehen!

                    Aber wichtiger als Geld ist doch, das Du Dich erholst - also nicht ärgern wegen so nem Mist.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ?

                      Meine Mutter ist Rentnerin , sie wohnt 20 km von uns entfernt und da mein Sohn Pflegestufe II hat kann sie auch nicht so einfach über Nacht wieder fahren , Betrug begehe ich nicht kommt für mich nicht in Frage

                      Kommentar

                      Online-Benutzer

                      Einklappen

                      18 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 18.

                      Lädt...
                      X